FAQ
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Wir haben unsere FAQ’s in die folgenden Themen unterteilt.
Akkreditierung (10)

Inhaltsverzeichnis
Die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17024 ist ein geregelter Prozess, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle kompetent ist, Personen nach festgelegten Kriterien zu zertifizieren. Die wichtigsten Schritte eines Akkreditierungsprozesses sind:
1. Vorbereitung
- Informationseinholung:
- Die Zertifizierungsstelle informiert sich über die Anforderungen der Norm ISO/IEC 17024 und die spezifischen Anforderungen der Akkreditierungsstelle (z. B. nationale Akkreditierungsstellen wie DAkkS in Deutschland).
- Erstellung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems. Die Vorlage finden Sie bei uns.
- Antragsstellung:
- Die Zertifizierungsstelle reicht einen Antrag auf Akkreditierung bei der zuständigen Akkreditierungsstelle ein.
- Beizufügen sind:
- Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems.
- Verfahrensanweisungen und Prozesse.
- Nachweise über die Kompetenz des Personals.
2. Dokumentenprüfung
- Die Akkreditierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle die Anforderungen der ISO/IEC 17024 erfüllt.
- Dabei werden geprüft:
- Aufbau der Organisation.
- Verfahren zur Entwicklung und Durchführung von Prüfungen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Unparteilichkeit.
3. Vor-Ort-Begutachtung
- Planung der Begutachtung:
- Die Akkreditierungsstelle plant eine Vor-Ort-Begutachtung (Audit nach ISO/IEC 17024) bei der Zertifizierungsstelle.
- Durchführung der Begutachtung:
- Ein Auditteam der Akkreditierungsstelle besucht die Räumlichkeiten der Zertifizierungsstelle.
- Überprüfung erfolgt in Bereichen wie:
- Einhaltung der Normanforderungen.
- Praktische Umsetzung der Verfahren.
- Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen.
- Überwachung und Evaluierung von zertifizierten Personen.
- Auditbericht:
- Nach der Begutachtung erstellt das Auditteam einen Bericht mit Feststellungen (z. B. Abweichungen oder Verbesserungspotenzialen).
4. Korrekturmaßnahmen
- Falls Abweichungen festgestellt wurden:
- Die Zertifizierungsstelle muss innerhalb einer vorgegebenen Frist Korrekturmaßnahmen umsetzen.
- Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen werden der Akkreditierungsstelle vorgelegt.
5. Entscheidung über die Akkreditierung
- Nach Prüfung aller Unterlagen und Ergebnisse der Begutachtung entscheidet die Akkreditierungsstelle:
- Akkreditierung wird erteilt: Bei erfolgreicher Erfüllung aller Anforderungen.
- Akkreditierung wird abgelehnt: Bei gravierenden oder nicht behobenen Abweichungen.
6. Erhalt der Akkreditierung
- Bei erfolgreicher Akkreditierung erhält die Zertifizierungsstelle ein Akkreditierungszertifikat.
- Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17024 gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) und ist mit Überwachungen verbunden.
7. Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits
- Regelmäßige Überwachung:
- Die Akkreditierungsstelle führt regelmäßige Überwachungsaudits durch, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle weiterhin die Anforderungen erfüllt.
- Rezertifizierung:
- Nach Ablauf der Akkreditierungsperiode muss die Zertifizierungsstelle eine erneute Akkreditierung beantragen.
Bedeutung der Akkreditierung nach ISO/IEC 17024
- Sicherstellung von Transparenz, Kompetenz und Unparteilichkeit.
- Förderung des Vertrauens in die Zertifizierungsstelle und ihre Zertifikate.
- Internationale Anerkennung der Zertifikate.
Bedeutende Inhalte des Standards ISO/IEC 17024.
1. Allgemeine Anforderungen
- Unparteilichkeit und Unabhängigkeit:
- Die Zertifizierungsstelle muss unabhängig von kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Einflüssen sein.
- Strikte Trennung zwischen Zertifizierung und anderen Dienstleistungen (z. B. Schulungen).
- Vertraulichkeit:
- Schutz von Daten und Informationen, die während des Zertifizierungsprozesses gesammelt werden.
2. Strukturelle Anforderungen
- Organisation der Zertifizierungsstelle:
- Klare Definition der Verantwortlichkeiten und Rollen innerhalb der Organisation.
- Einrichtung eines Systems zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.
- Kompetenz des Personals:
- Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und kontinuierliche Schulung von Personal, das Prüfungen durchführt oder Entscheidungen trifft.
3. Anforderungen an die Zertifizierung
- Definition der Kompetenzkriterien:
- Die Zertifizierungsstelle muss die Anforderungen und Kompetenzen festlegen, die für die jeweilige Zertifizierung erforderlich sind.
- Kriterien können Wissen, Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften umfassen.
- Entwicklung von Prüfungen:
- Prüfungen müssen valide, zuverlässig, fair und transparent sein.
- Dokumentation der Entwicklung und Validierung von Prüfverfahren.
- Zertifizierungsentscheidungen:
- Entscheidungen über die Zertifizierung müssen auf objektiven Nachweisen beruhen und von qualifiziertem Personal getroffen werden.
- Strikte Trennung von Personen, die Prüfungen durchführen, und Personen, die Entscheidungen über die Zertifizierung treffen.
4. Anforderungen an den Zertifizierungsprozess
- Antragsprozess:
- Klare und transparente Informationen für Bewerber über den Zertifizierungsprozess, einschließlich Kosten, Anforderungen und Verfahren.
- Prüfungen:
- Prüfungen müssen fair und objektiv durchgeführt werden.
- Unterschiedliche Formate möglich (schriftlich, mündlich, praktisch), je nach Art der Kompetenz.
- Überwachung und Rezertifizierung:
- Festlegung von Überwachungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass zertifizierte Personen weiterhin die Anforderungen erfüllen.
- Verfahren für die Rezertifizierung nach einem festgelegten Zeitraum.
5. Anforderungen an das Managementsystem
- Qualitätsmanagementsystem:
- Die Zertifizierungsstelle muss ein Qualitätsmanagementsystem implementieren, das die Einhaltung der ISO/IEC 17024 sicherstellt.
- Systematische Dokumentation von Prozessen und Verfahren.
- Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen:
- Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Kandidaten oder Dritten.
- Transparente und unabhängige Prüfung von Einsprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen.
6. Anforderungen an die Unparteilichkeit
- Vermeidung von Interessenkonflikten:
- Maßnahmen, um Interessenkonflikte bei Prüfungen, Entscheidungen oder anderen Zertifizierungsprozessen zu vermeiden.
- Ausschuss für Unparteilichkeit:
- Einrichtung eines unabhängigen Gremiums, das die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle überwacht.
7. Anforderungen an die Infrastruktur
- Ressourcenmanagement:
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten, Materialien und technischen Ressourcen.
- IT-Sicherheit:
- Schutz von Daten und elektronischen Systemen.

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Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 ist ein Prozess, bei dem ein Labor von einer Akkreditierungsstelle auf die Erfüllung internationaler Qualitätsanforderungen überprüft wird. Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest. Der Ablauf einer Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 umfasst mehrere Phasen:
1. Vorbereitung auf die Akkreditierung
- Identifikation der Anforderungen: Das Labor sollte sich mit den Anforderungen der ISO/IEC 17025 vertraut machen und sicherstellen, dass es alle relevanten Punkte versteht und umsetzen kann.
- Systemaufbau: Das Labor muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) implementieren, das den Anforderungen der ISO/IEC 17025 entspricht. Dazu gehört die Dokumentation von Prozessen, Verfahren, Arbeitsanweisungen und anderen relevanten Unterlagen.
- Schulung und Qualifikation: Das Personal muss entsprechend geschult werden, um sicherzustellen, dass es die Anforderungen erfüllt und kompetent arbeitet.
- Hilfestellung bietet hier unser Musterhandbuch für Prüf- und Kalibrierlabore.
- Die Anforderungen umzusetzen ist nicht ganz so einfach. Hier ein paar Normforderungen aus dem Kapitel 4. Quelle DIN EN ISO 17025:2018.
- 4. Allgemeine Anforderungen
4.1 Unparteilichkeit
4.1.1 Die Labortätigkeiten müssen unparteilich durchgeführt werden und derart strukturiert und gehandhabt werden, dass die Unparteilichkeit sichergestellt ist.
4.1.2 Die Leitung des Laboratoriums muss sich zur Unparteilichkeit verpflichten.
4.1.3 Das Laboratorium muss für die Unparteilichkeit seiner Labortätigkeiten verantwortlich sein. Es darf keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zulassen, der die Unparteilichkeit gefährdet.
4.1.4 Das Laboratorium muss laufend Risiken für seine Unparteilichkeit identifizieren. Hierzu müssen auch solche Risiken einbezogen werden, die aus seinen Tätigkeiten, aus seinen Beziehungen oder aus den Beziehungen seines Personals entstehen. Allerdings stellen solche Beziehungen nicht zwangsläufig ein Risiko für die Unparteilichkeit eines Laboratoriums dar.
2. Selbstbewertung
- Interne Audits: Vor der eigentlichen Akkreditierung führt das Labor interne Audits durch, um die Konformität des Qualitätsmanagementsystems mit den Anforderungen der Norm zu überprüfen.
- Managementbewertung: Die oberste Leitung des Labors überprüft die Ergebnisse der internen Audits und trifft Entscheidungen über Verbesserungsmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich.
3. Antragstellung bei der Akkreditierungsstelle
- Das Labor reicht einen formellen Antrag bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle ein. In diesem Antrag wird das Labor seine Bereitschaft zur Akkreditierung und die Einhaltung der ISO/IEC 17025-Normen erklären.
- Der Antrag enthält auch Informationen über die angebotenen Prüf- oder Kalibrierdienstleistungen, die Einrichtungen, Geräte und die Qualifikationen des Personals.
- Das ist in Deutschland die DAkkS.
4. Dokumentationsbewertung
- Die Akkreditierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, wie das Qualitätsmanagementhandbuch, Verfahrensanweisungen und Nachweise über die Qualifikation des Personals.
- Diese Phase kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, je nach Umfang des Labors und der Qualität der eingereichten Dokumentation.
5. Vor-Ort-Bewertung
- Eine Begutachtung durch ein Akkreditierungsteam der Akkreditierungsstelle wird durchgeführt. Dieses Team besteht aus Experten, die das Labor vor Ort überprüfen, um sicherzustellen, dass die dokumentierten Prozesse auch in der Praxis angewendet werden.
- Die Prüfer überprüfen unter anderem:
- Die technische Kompetenz des Labors
- Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Prüf- und Kalibrierverfahren
- Die Konformität des Qualitätsmanagementsystems mit der Norm ISO/IEC 17025
- Die Verfügbarkeit von geeigneten Einrichtungen, Geräten und Ressourcen
- Die Einhaltung von Aufzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen
6. Korrekturmaßnahmen und Nachverfolgung
- Falls bei der Vor-Ort-Bewertung Mängel oder Abweichungen festgestellt werden, muss das Labor Korrekturmaßnahmen ergreifen und diese der Akkreditierungsstelle mitteilen.
- Gegebenenfalls wird eine Nachverfolgung oder Nachbewertung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die festgestellten Probleme behoben wurden.
7. Entscheidung der Akkreditierungsstelle
- Nach Abschluss der Bewertung entscheidet die Akkreditierungsstelle, ob die Akkreditierung gewährt wird. Im Falle einer positiven Entscheidung erhält das Labor das Akkreditierungszertifikat.
- Falls die Akkreditierung abgelehnt wird, wird das Labor darüber informiert und erhält Hinweise zur Verbesserung, um die Akkreditierung zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten.
8. Überwachung und Rezertifizierung
- Nach der Akkreditierung ist das Labor verpflichtet, regelmäßig Aufrechterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, die das System kontinuierlich verbessern. Dies umfasst regelmäßige interne Audits und die Durchführung von externen Überwachungsbewertungen, die in der Regel alle ein bis zwei Jahre stattfinden.
- Alle paar Jahre muss das Labor auch eine Rezertifizierung durch die Akkreditierungsstelle durchlaufen, um sicherzustellen, dass es weiterhin den Anforderungen der Norm entspricht.
Fazit:
Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 ist ein umfassender Prozess, der sicherstellen soll, dass Labore international anerkannt und kompetent arbeiten. Der Ablauf umfasst die Vorbereitung, eine gründliche Dokumentationsbewertung, eine Vor-Ort-Bewertung, die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, sowie eine kontinuierliche Überwachung und Rezertifizierung.

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Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 betrifft Zertifizierungsstellen, die Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zertifizieren. Diese Norm legt Anforderungen an die Kompetenz der Zertifizierungsstellen fest, die auch die Konformität mit bestimmten Normen oder regulatorischen Anforderungen überprüfen. Der Akkreditierungsprozess nach ISO/IEC 17065 ähnelt in vielen Aspekten dem nach ISO/IEC 17025, aber er bezieht sich spezifisch auf Zertifizierungsprozesse und nicht auf Prüf- oder Kalibrierlaboratorien.
1. Vorbereitung auf die Akkreditierung
- Verstehen der Anforderungen: Die Zertifizierungsstelle muss sich mit den Anforderungen der ISO/IEC 17065 vertraut machen, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen zur Durchführung von Zertifizierungen für Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
- Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS): Die Zertifizierungsstelle muss ein QMS einführen, das den Anforderungen der ISO/IEC 17065 entspricht. Es müssen Verfahren, Arbeitsanweisungen und Dokumentationen erstellt werden, die die genaue Vorgehensweise bei Zertifizierungsprozessen beschreiben.
- Schulung und Qualifikation: Das Personal muss entsprechend geschult werden, damit es die Anforderungen der Norm erfüllen kann, insbesondere in Bezug auf die Zertifizierungsverfahren und die Kriterien für die Konformitätsbewertung.
- Unsere Vorlage hilft bei der Umsetzung.
2. Selbstbewertung
- Interne Audits: Bevor die Akkreditierung beantragt wird, muss die Zertifizierungsstelle interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob das Qualitätsmanagementsystem und die Praktiken den Anforderungen der ISO/IEC 17065 entsprechen.
- Managementbewertung: Das Management muss die Ergebnisse der internen Audits bewerten und sicherstellen, dass alle Abweichungen oder Mängel behoben werden, um die Akkreditierung erfolgreich zu beantragen.
3. Antragstellung bei der Akkreditierungsstelle
- Die Zertifizierungsstelle reicht einen Antrag bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle ein. Der Antrag enthält Informationen über die angebotenen Zertifizierungsdienstleistungen sowie über die qualifizierten Fachkräfte und die verwendeten Verfahren.
- Die Akkreditierungsstelle prüft, ob die Zertifizierungsstelle die Voraussetzungen für die Akkreditierung erfüllt, und stellt sicher, dass sie die Anforderungen gemäß der ISO/IEC 17065-Norm erfüllt.
- In Deutschland akkreditiert die DAkkS.
4. Dokumentationsbewertung
- Die Akkreditierungsstelle prüft die Dokumentation, die vom Antragsteller eingereicht wird. Dies umfasst das Qualitätsmanagementsystem, Verfahrensanweisungen, Schulungsnachweise und Aufzeichnungen über Zertifizierungen, die bereits durchgeführt wurden.
- Die Akkreditierungsstelle prüft, ob das System geeignet ist, um die Zertifizierungsprozesse ordnungsgemäß und gemäß den Anforderungen durchzuführen.
5. Vor-Ort-Bewertung
- Ein Team von Auditoren der Akkreditierungsstelle führt eine Vor-Ort-Bewertung der Zertifizierungsstelle durch. Dabei wird überprüft, ob die dokumentierten Verfahren in der Praxis angewendet werden und ob die Anforderungen der Norm ISO/IEC 17065 erfüllt sind.
- Überprüft wird u. a.:
- Die Kompetenz des Personals, insbesondere die Qualifikationen der Auditoren
- Die Durchführung und Dokumentation von Zertifizierungen
- Die Angemessenheit der Verfahren zur Risikobewertung und Konformitätsprüfung
- Die Unabhängigkeit und Objektivität der Zertifizierungsstelle
- Die Nachverfolgbarkeit der Entscheidungen und der Ergebnisse der Zertifizierungsprozesse
6. Korrekturmaßnahmen und Nachverfolgung
- Werden bei der Vor-Ort-Bewertung Abweichungen oder Mängel festgestellt, muss die Zertifizierungsstelle Korrekturmaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen müssen der Akkreditierungsstelle vorgelegt und gegebenenfalls nachverfolgt werden.
- In einigen Fällen kann eine Nachbewertung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die Korrekturmaßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden.
7. Entscheidung der Akkreditierungsstelle
- Nach Abschluss der Bewertung trifft die Akkreditierungsstelle eine Entscheidung, ob die Akkreditierung erteilt wird. Wird die Akkreditierung gewährt, erhält die Zertifizierungsstelle ein Akkreditierungszertifikat.
- Falls die Akkreditierung nicht erteilt wird, erhält die Zertifizierungsstelle Hinweise zu den Bereichen, die verbessert werden müssen, und es wird ein neuer Antrag zur Akkreditierung empfohlen.
8. Überwachung und Rezertifizierung
- Auch nach der Erteilung der Akkreditierung unterliegt die Zertifizierungsstelle regelmäßigen Überwachungsbewertungen durch die Akkreditierungsstelle, die normalerweise alle ein bis zwei Jahre stattfinden.
- Diese Überwachungen stellen sicher, dass die Zertifizierungsstelle weiterhin die Anforderungen der ISO/IEC 17065 erfüllt und die Qualität der Zertifizierungen aufrechterhält.
- Nach einigen Jahren muss die Zertifizierungsstelle eine Rezertifizierung durch die Akkreditierungsstelle durchlaufen, um ihre Akkreditierung aufrechtzuerhalten.
Unterm Strich:
Der Ablauf einer Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 stellt sicher, dass Zertifizierungsstellen in der Lage sind, Konformitätsbewertungen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen gemäß internationalen Normen und Standards zuverlässig durchzuführen. Der Prozess umfasst die Vorbereitung durch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems, eine Selbstbewertung, die Einreichung eines Antrags, eine gründliche Dokumentationsprüfung, eine Vor-Ort-Bewertung, die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und die fortlaufende Überwachung sowie Rezertifizierung.

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Was kann bei der Akkreditierung schief gehen?
Eine Akkreditierung ist ein komplexer Prozess, bei dem verschiedene Aspekte eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Prüfstelle bewertet werden. Es gibt mehrere potenzielle Herausforderungen und Fehlerquellen, die während der Akkreditierung auftreten können. Hier sind die häufigsten Probleme:
In Deutschland ist die Akkreditierungsstelle die DAkkS.de
1. Unzureichende Vorbereitung
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation.
- Unklare oder inkonsistente Prozesse und Verfahren.
- Mangelnde Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen der Akkreditierungsnorm.
2. Nichtkonformität mit Normanforderungen
- Abweichungen von den Anforderungen der relevanten Normen (z. B. ISO/IEC 17025, ISO 15189).
- Lücken in der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems.
- Fehler bei der Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben.
3. Fehlende oder mangelhafte interne Audits
- Unzureichende Überprüfung und Validierung der eigenen Prozesse.
- Mangel an wirksamen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
- Fehlerhafte oder oberflächliche Berichterstattung in internen Audits.
4. Unzureichende Managementbeteiligung
- Fehlendes Engagement oder Unterstützung durch die Leitungsebene.
- Unklare Verantwortlichkeiten oder mangelnde Ressourcenzuweisung.
- Verzögerungen bei Entscheidungen oder der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
5. Kommunikationsprobleme
- Mangelhafte Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Abteilungen und externen Auditoren.
- Missverständnisse über die Anforderungen der Akkreditierungsstelle.
6. Technische Mängel
- Veraltete oder fehlerhafte Ausrüstung und Geräte.
- Unzureichende Kalibrierung und Wartung.
- Fehlerhafte Durchführung von Prüfungen oder Messungen.
7. Zeitmanagement
- Versäumnis, Deadlines für die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen einzuhalten.
- Verzögerungen bei der Behebung festgestellter Nichtkonformitäten.
8. Mängel in der Rückverfolgbarkeit
- Unzureichende Dokumentation, die die Rückverfolgbarkeit von Messungen, Ergebnissen oder Entscheidungen ermöglicht.
- Fehlerhafte Probenkennzeichnung oder Datenaufzeichnung.
9. Kulturelle oder organisatorische Barrieren
- Widerstand gegen Veränderungen innerhalb des Teams.
- Unzureichendes Verständnis für die Bedeutung der Akkreditierung.
10. Missverständnisse mit der Akkreditierungsstelle
- Falsches Verständnis der Anforderungen oder Erwartungen der Akkreditierungsstelle.
- Unklare oder unvollständige Antworten auf Rückfragen der Auditoren.
11. Korrekturmaßnahmen unzureichend
- Maßnahmen zur Behebung von Mängeln oder Abweichungen werden nicht wirksam umgesetzt.
- Wiederholte Feststellungen von denselben Fehlern bei Folgebewertungen.
So können Sie Probleme vermeiden:
1. Frühzeitige Vorbereitung: Setzen Sie klare Ziele und erstellen Sie einen detaillierten Plan
- Ziele definieren: Klären Sie, was Sie mit der Akkreditierung erreichen möchten (z. B. Marktzugang, Qualitätsnachweis, Kundenvertrauen). Diese Ziele sollten spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden (SMART) sein.
- Anforderungen verstehen: Analysieren Sie die relevanten Normen, Richtlinien und Anforderungen der Akkreditierungsstelle. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten diese vollständig verstehen.
- Zeitplan erstellen: Erstellen Sie einen detaillierten Projektplan mit klaren Meilensteinen und Deadlines für jede Phase, z. B. Dokumentationserstellung, Implementierung, interne Audits und Akkreditierungsprüfung.
- Ressourcen bereitstellen: Identifizieren Sie die benötigten Ressourcen (Mitarbeiter, Budget, Werkzeuge) und stellen Sie sicher, dass diese verfügbar sind.
- Projektverantwortliche benennen: Ernennen Sie eine verantwortliche Person oder ein Team, das die Akkreditierung koordiniert und Fortschritte überwacht.
2. Qualitätssicherung: Führen Sie interne Audits durch, um Schwachstellen zu identifizieren
- Auditprogramm entwickeln: Legen Sie fest, wie häufig und in welchen Bereichen interne Audits durchgeführt werden sollen. Diese sollten alle Aspekte der relevanten Norm abdecken.
- Kompetente Auditoren einsetzen: Stellen Sie sicher, dass die internen Auditoren geschult und unabhängig von den zu prüfenden Prozessen sind.
- Checklisten verwenden: Nutzen Sie strukturierte Checklisten, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden.
- Nichtkonformitäten dokumentieren: Erfassen Sie alle festgestellten Abweichungen und potenziellen Risiken detailliert.
- Maßnahmen ableiten und verfolgen: Entwickeln Sie spezifische Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Schwachstellen und überprüfen Sie deren Wirksamkeit regelmäßig.
- Lernprozess fördern: Nutzen Sie die Ergebnisse der internen Audits, um Prozesse kontinuierlich zu verbessern.
- Dokumentation erstellen: Nutzen Sie eine Vorlage von unserem Verlag.
3. Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Normanforderungen und Prozessen
- Schulungsbedarfsanalyse: Analysieren Sie, welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Mitarbeiter für ihre Aufgaben in Bezug auf die Akkreditierung benötigen.
- Regelmäßige Schulungsprogramme: Führen Sie Schulungen zu Themen wie Normanforderungen, Qualitätsmanagement, Prozessverbesserung und Auditvorbereitung durch.
- Praktische Übungen: Ergänzen Sie theoretische Schulungen mit praktischen Übungen, z. B. durch simulierte Audits oder Fallstudien.
- Schulungsnachweise führen: Dokumentieren Sie, welche Mitarbeiter geschult wurden und welche Themen behandelt wurden. Dies kann während der Akkreditierung als Nachweis dienen.
- Feedback einholen: Sammeln Sie Rückmeldungen der Teilnehmer, um Schulungsprogramme zu verbessern und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
4. Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten regelmäßig informiert und eingebunden werden
- Informationsfluss etablieren: Richten Sie Kommunikationskanäle ein, z. B. regelmäßige Meetings, Newsletter oder eine zentrale Informationsplattform.
- Transparenz fördern: Informieren Sie alle Beteiligten frühzeitig über Anforderungen, Fortschritte und Herausforderungen im Akkreditierungsprozess.
- Feedback ermöglichen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Mitarbeiter, Fragen zu stellen und Feedback zu geben. Dies fördert das Engagement und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
- Verantwortlichkeiten klären: Kommunizieren Sie klar, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist, um Verzögerungen und Konflikte zu minimieren.
- Motivation stärken: Betonen Sie den Nutzen der Akkreditierung für die Organisation und die einzelnen Mitarbeiter, um deren Engagement zu fördern.
5. Zusammenarbeit mit Experten: Ziehen Sie ggf. externe Berater hinzu, um die Akkreditierungsanforderungen besser zu verstehen
- Geeignete Berater auswählen: Wählen Sie Experten aus, die über nachweisliche Erfahrung in der Vorbereitung auf Akkreditierungen und Kenntnisse der relevanten Normen verfügen.
- Kosten-Nutzen-Analyse: Bewerten Sie den Mehrwert eines Beraters im Verhältnis zu den Kosten. Ein Berater kann helfen, Fehler zu vermeiden, die teurer sein könnten als die Beratung selbst.
- Gemeinsame Planung: Arbeiten Sie eng mit dem Berater zusammen, um Schwachstellen zu identifizieren und effektive Maßnahmen zu entwickeln.
- Wissenstransfer sicherstellen: Nutzen Sie die Zusammenarbeit mit dem Experten, um intern Wissen aufzubauen und langfristig unabhängiger zu werden.
- Praxiserfahrung nutzen: Externe Berater bringen oft wertvolle Best Practices und Beispiele aus anderen Organisationen mit, die Ihnen helfen können, Ihren Prozess zu optimieren.
Eine strukturierte Herangehensweise in diesen Bereichen legt den Grundstein für eine erfolgreiche Akkreditierung und minimiert das Risiko, an typischen Herausforderungen zu scheitern.
Durch eine sorgfältige Planung und ein systematisches Vorgehen können viele dieser Risiken minimiert werden.

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Auditzeiten nach IAF MD 5:2019
Die IAF MD 5:2019 ist ein verbindliches Dokument der International Accreditation Forum (IAF), das detaillierte Anleitungen zur Berechnung der Auditzeit für die Zertifizierung von Managementsystemen bereitstellt. Es gilt insbesondere für Managementsysteme nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement), kann aber auch als Grundlage für andere Normen dienen.
Die deutsche Übersetzung erhalten Sie hier.
Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den wichtigsten Aspekten der IAF MD 5:2019:
1. Ziel des Dokuments
Das Hauptziel der IAF MD 5:2019 ist:
- Die Sicherstellung, dass die Auditzeit für Managementsysteme ausreicht, um die Konformität mit der jeweiligen Norm zu bewerten.
- Die Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Auditzeiten, um weltweit vergleichbare Standards zu gewährleisten.
Das Dokument definiert Methoden, die Zertifizierungsstellen bei der Festlegung der Auditzeit anwenden müssen.
2. Anwendungsbereich
Die IAF MD 5:2019 gilt für die Berechnung der Auditzeiten für:
- Erstzertifizierungsaudits (Phase 1 und Phase 2).
- Überwachungsaudits.
- Rezertifizierungsaudits.
Sie gilt sowohl für Einzelstandort-Zertifizierungen als auch für mehrere Standorte und berücksichtigt integrierte Managementsysteme.
3. Schlüsselbegriffe
- Auditzeit: Die Zeit, die Auditoren für die Prüfung des Managementsystems vor Ort oder remote benötigen.
- Personentage: Die Einheit der Auditzeit, gemessen in einem typischen Arbeitstag (8 Stunden).
- Vollzeitäquivalent (FTE): Die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die an den Standorten und in den Prozessen beteiligt sind.
4. Faktoren zur Berechnung der Auditzeit
Die IAF MD 5 berücksichtigt mehrere Faktoren, die die Auditzeit beeinflussen. Diese sind:
4.1. Basiszeit
Die Basiszeit wird anhand der Mitarbeiteranzahl (FTE) berechnet. Die Tabelle 1 des Dokuments gibt die Mindestzeiten in Personentagen vor, die für verschiedene Größen von Organisationen erforderlich sind.
Mitarbeiteranzahl (FTE) | ISO 9001 Auditzeit (Personentage) | ISO 14001 Auditzeit (Personentage) |
1-5 | 1,5 | 2 |
6-10 | 2 | 2,5 |
11-25 | 3 | 3,5 |
… | … | … |
4.2. Komplexität der Organisation
Die Basiszeit wird angepasst, basierend auf der Komplexität der Organisation:
- Prozesse mit hohem Risiko oder hoher Regulierung (z. B. Chemie, Medizin): Erhöhung der Auditzeit.
- Einfach strukturierte Prozesse (z. B. Lager): Reduzierung möglich.
4.3. Anzahl der Standorte
Für mehrere Standorte gelten folgende Regeln:
- Ein repräsentativer Anteil der Standorte muss auditiert werden.
- Zusätzliche Standorte erhöhen die Auditzeit (0,5–1 Personentage pro Standort).
4.4. Integrierte Managementsysteme
Wenn mehrere Normen (z. B. ISO 9001 und ISO 14001) gleichzeitig auditiert werden:
- Ein Rabatt von 20–30 % auf die Gesamtzeit kann angewendet werden, da Überschneidungen bestehen.
4.5. Remote-Audits
Die IAF MD 5 erlaubt den Einsatz von Remote-Audits (z. B. durch Videokonferenzen), die jedoch nicht mehr als 30 % der gesamten Auditzeit ausmachen sollten.
4.6. Zusätzliche Faktoren
- Sprache und Übersetzung: Falls Übersetzer benötigt werden, wird die Auditzeit verlängert.
- Erfahrung der Organisation: Ein hoher Reifegrad des Managementsystems kann die Zeit reduzieren.
- Änderungen: Veränderungen in der Organisation (z. B. neue Prozesse oder Standorte) erhöhen die Auditzeit.
5. Arten von Audits und deren Zeitaufwand
Die Auditzeit variiert je nach Art des Audits:
5.1. Erstzertifizierungsaudit
- Phase 1: Dokumentationsbewertung und Verständnis des Managementsystems.
- Phase 2: Vor-Ort-Bewertung der Implementierung und Wirksamkeit.
5.2. Überwachungsaudit
- Die Auditzeit beträgt typischerweise 1/3 der Zeit eines Erstzertifizierungsaudits.
5.3. Rezertifizierungsaudit
- Die Auditzeit beträgt typischerweise 2/3 der Zeit eines Erstzertifizierungsaudits.
6. Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: ISO 9001 für 100 Mitarbeiter
- Basiszeit: 5 Personentage (gemäß Tabelle 1).
- Zusatzzeit:
- Zusätzlicher Standort: +1 Personentag.
- Komplexe Prozesse (z. B. Fertigung): +1 Personentag.
- Gesamte Auditzeit: 7 Personentage.
Beispiel 2: Integriertes Audit (ISO 9001 + ISO 14001)
- Basiszeit (ISO 9001): 5 Personentage.
- Basiszeit (ISO 14001): 4 Personentage.
- Rabatt für Integration: -30 % der Gesamtsumme (1,35 Personentage).
- Gesamte Auditzeit: 7,65 Personentage.
7. Vorteile und Bedeutung der IAF MD 5:2019
- Standardisierung: Sorgt für konsistente Berechnungsmethoden weltweit.
- Fairness: Stellt sicher, dass Organisationen ähnliche Anforderungen erfüllen müssen.
- Qualitätssicherung: Gewährleistet, dass Audits ausreichend Zeit für eine fundierte Bewertung haben.
- Flexibilität: Ermöglicht Anpassungen an spezifische Anforderungen, wie Remote-Audits oder integrierte Systeme.
8. Herausforderungen bei der Anwendung
- Komplexität: Die Vielzahl der Faktoren macht die Berechnung aufwendig.
- Interpretation: Unterschiedliche Zertifizierungsstellen können Faktoren unterschiedlich gewichten.
- Abweichungen: Nicht alle Branchen und Szenarien sind exakt in der IAF MD 5 beschrieben, was Spielraum für individuelle Anpassungen lässt.
Die IAF MD 5:2019 dient als unverzichtbare Grundlage für Zertifizierungsstellen, um die Auditzeit präzise und standardisiert zu berechnen.

Inhaltsverzeichnis
DIN EN ISO IEC 17024:2012 stellt eine weltweit anerkannte Norm dar, die spezifische Anforderungen an Organisationen definiert, welche die Zertifizierung von Personen durchführen. Sie bietet einen umfassenden Rahmen, um sicherzustellen, dass der Prozess der Zertifizierung von Personen auf transparente, objektive und nachvollziehbare Art und Weise abgewickelt wird. Die Norm zielt darauf ab, das Vertrauen in die Fähigkeiten und das Fachwissen der zertifizierten Personen zu stärken und gleichzeitig die Qualität von Zertifizierungsprogrammen international zu vereinheitlichen und zu verbessern.
Grundlegende Informationen zu DIN EN ISO IEC 17024:2012
Ziel der Norm
Die Norm legt Kriterien für die Kompetenzbewertung und Zertifizierung von Personen fest. Ziel ist es, sicherzustellen, dass zertifizierte Personen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben erfolgreich auszuführen.
Anwendungsbereich
Die Norm gilt für Zertifizierungsstellen, die Programme zur Zertifizierung von Personen betreiben. Sie wird in verschiedenen Branchen und Berufen angewandt, wie z. B.:
- Gesundheitswesen
- Bauwesen
- IT-Sicherheit
- Energiemanagement
- Prüfung und Inspektion
Zentrale Anforderungen der DIN EN ISO IEC 17024
1. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- Zertifizierungsstellen müssen unparteiisch agieren und unabhängig von äußeren Einflüssen arbeiten.
- Es dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die die Objektivität der Zertifizierung beeinträchtigen könnten.
2. Kompetenzanforderungen
- Die Norm verlangt, dass alle am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen (z. B. Prüfer, Gutachter) qualifiziert und kompetent sind.
- Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und ihre Kompetenzen aktuell halten.
3. Anforderungen an den Zertifizierungsprozess
- Prüfungsentwicklung:
Prüfungen müssen auf validen Methoden basieren, um die Kompetenz der Kandidaten objektiv zu bewerten. - Prüfungsdurchführung:
Der Prüfungsprozess muss fair und standardisiert sein, mit klaren Kriterien für Bestehen oder Nichtbestehen. - Zertifikatsvergabe:
Zertifikate dürfen nur auf der Grundlage nachgewiesener Kompetenzen und bestandener Prüfungen vergeben werden.
4. Managementsystem
- Die Zertifizierungsstelle muss ein wirksames Managementsystem einführen, um die Einhaltung der Norm sicherzustellen. Dieses System umfasst:
- Dokumentierte Verfahren und Richtlinien
- Interne Audits und Managementbewertungen
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung
5. Transparenz und Vertraulichkeit
- Transparenz:
Die Zertifizierungsstelle muss klare Informationen über die Anforderungen, Verfahren, Kosten und Vorteile der Zertifizierung bereitstellen. - Vertraulichkeit:
Persönliche Daten und Prüfungsergebnisse der Kandidaten müssen geschützt und vertraulich behandelt werden.
6. Beschwerden und Einsprüche
- Zertifizierungsstellen müssen Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen einrichten, damit Kandidaten oder andere Interessengruppen Einwände gegen Entscheidungen erheben können.
Vorteile der Anwendung von DIN EN ISO IEC 17024
- Förderung der Kompetenz:
- Die Norm stellt sicher, dass zertifizierte Personen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben kompetent auszuführen.
- Vertrauensbildung:
- Kunden, Arbeitgeber und andere Interessengruppen können sich auf die Qualität und Objektivität der Zertifizierung verlassen.
- Harmonisierung:
- Die Norm schafft weltweit einheitliche Standards für die Zertifizierung von Personen, wodurch die Vergleichbarkeit erhöht wird.
- Wettbewerbsvorteil:
- Organisationen, die nach ISO IEC 17024 zertifizierte Personen einsetzen, profitieren von deren nachgewiesener Kompetenz und Glaubwürdigkeit.
- Rechts- und Marktfähigkeit:
- Zertifizierungen nach ISO IEC 17024 werden häufig als Nachweis für die Erfüllung regulatorischer oder marktspezifischer Anforderungen anerkannt.
Beziehung zu anderen Normen
DIN EN ISO IEC 17024 ergänzt andere Normen im Bereich der Konformitätsbewertung, wie:
- ISO IEC 17020 (Inspektionsstellen)
- ISO IEC 17025 (Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
- ISO IEC 17065 (Produkt-, Prozess- und Dienstleistungszertifizierung)
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO IEC 17024 stellt einen detaillierten Rahmen für die Zertifizierung von Individuen bereit. Sie fördert nicht nur Qualität und Vertrauen, sondern auch die weltweite Anerkennung in Zertifizierungsprozessen. Dies ermöglicht es Organisationen, qualifizierte Fachkräfte anhand von klar definierten und objektiven Kriterien auszuwählen. Die Norm bietet Unterstützung beim Nachweis von Kompetenz und Professionalität auf internationaler Bühne, wodurch sie zur Anerkennung und Förderung von beruflichen Fähigkeiten beiträgt.
Die Akkreditierung
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die zentrale nationale Organisation, die Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. Diese Norm legt die Anforderungen an Stellen fest, die Personen zertifizieren, und gewährleistet die Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Zertifizierungsprozesse.
Wichtige Informationen zur DAkkS:
- Aufgabenbereich: Die DAkkS akkreditiert verschiedene Arten von Konformitätsbewertungsstellen, einschließlich Zertifizierungsstellen für Personen. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird sichergestellt, dass die Zertifizierungsstellen international anerkannte Standards erfüllen.
- Akkreditierungsprozess: Der Prozess umfasst die Bewertung der Unabhängigkeit, fachlichen Kompetenz und der Qualitätssicherungssysteme der Zertifizierungsstelle. Dies beinhaltet die Prüfung der Qualifikationen des Personals, der angewandten Methoden und der organisatorischen Strukturen.
- Datenbank akkreditierter Stellen: Die DAkkS führt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle akkreditierten Stellen verzeichnet sind. Diese Datenbank ermöglicht es, nach spezifischen Zertifizierungsstellen zu suchen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sind.
Für Zertifizierungsstellen, die Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren möchten, ist die Akkreditierung durch die DAkkS ein entscheidender Schritt, um die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Zertifizierungsdienste sicherzustellen. Die Akkreditierung signalisiert, dass die Zertifizierungsstelle die internationalen Standards erfüllt und somit Vertrauen bei Kunden und Partnern schafft.
Es ist wichtig zu beachten, dass die DAkkS die einzige nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland ist, die für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zuständig ist. Daher sollten Zertifizierungsstellen, die eine Akkreditierung anstreben, direkt mit der DAkkS Kontakt aufnehmen, um den Akkreditierungsprozess zu initiieren.
Das Musterhandbuch zur Umsetzung der DIN EN ISO IEC 17024 haben wir!

Inhaltsverzeichnis
DIN EN ISO IEC 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
DIN EN ISO IEC 17025 ist eine international anerkannte Norm, die Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien definiert. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass diese Laboratorien kompetente Prüfungen und Kalibrierungen durchführen und zuverlässige Ergebnisse liefern.
Ziele der Norm
Kompetenz und Zuverlässigkeit sicherstellen:
Die Norm legt Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Laboratorien in der Lage sind, genaue, valide und reproduzierbare Ergebnisse zu liefern.
Vertrauensbildung:
Sie stärkt das Vertrauen in die Ergebnisse, die von akkreditierten Laboratorien bereitgestellt werden, und ermöglicht deren internationale Anerkennung.
Harmonisierung:
Die Norm unterstützt eine weltweite Vereinheitlichung von Standards für Prüf- und Kalibrierlaboratorien.
Hauptinhalte der DIN EN ISO IEC 17025
1. Allgemeine Anforderungen
Unparteilichkeit und Vertraulichkeit: Laboratorien müssen ihre Unparteilichkeit sicherstellen und vertrauliche Informationen schützen.
2. Strukturelle Anforderungen
Organisation und Management: Das Labor muss organisatorisch unabhängig sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Es muss klar definierte Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geben.
3. Anforderungen an Ressourcen
- Personal: Mitarbeiter müssen qualifiziert und kompetent sein. Regelmäßige Schulungen und Kompetenznachweise sind erforderlich.
- Ausrüstung: Die verwendete Ausrüstung muss kalibriert, gewartet und für die jeweiligen Prüfungen oder Kalibrierungen geeignet sein.
- Externe Dienstleistungen: Werden externe Dienstleistungen oder Produkte genutzt, müssen diese überprüft und validiert sein.
4. Prozessanforderungen
- Prüfung und Kalibrierung: Verfahren müssen dokumentiert, validiert und regelmäßig überprüft werden.
- Probenmanagement: Proben müssen unter kontrollierten Bedingungen entgegengenommen, gelagert und verarbeitet werden.
- Messunsicherheit: Laboratorien müssen die Messunsicherheit ihrer Prüf- und Kalibrierverfahren bewerten und dokumentieren.
- Berichterstattung: Ergebnisse müssen in Berichten klar, genau und vollständig dargestellt werden.
5. Managementanforderungen
- Qualitätsmanagementsystem (QMS): Das Labor muss ein QMS betreiben, das Anforderungen der ISO 9001 oder ähnlicher Standards erfüllt.
- Risikomanagement: Risiken und Chancen müssen regelmäßig identifiziert und bewertet werden.
- Kontinuierliche Verbesserung: Prozesse müssen regelmäßig überprüft und verbessert werden.
Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025
Was bedeutet Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist der formale Nachweis, dass ein Labor die Anforderungen der Norm erfüllt und kompetent ist, bestimmte Prüf- oder Kalibrierdienstleistungen durchzuführen.
Akkreditierungsstellen in Deutschland
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland, die Laboratorien nach DIN EN ISO IEC 17025 akkreditiert. Sie bewertet die Kompetenz, Unparteilichkeit und Konsistenz von Laboratorien.
Prozess der Akkreditierung
- Antragstellung: Das Labor reicht bei der DAkkS einen Antrag ein, in dem die gewünschten Akkreditierungsbereiche definiert werden.
- Dokumentenprüfung: Die DAkkS überprüft die Dokumentation des Labors, einschließlich der Verfahren, Berichte und des Qualitätsmanagementsystems.
- Begutachtung vor Ort: Eine Expertenkommission besucht das Labor, um die praktische Umsetzung der Anforderungen zu überprüfen.
- Berichterstellung: Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und an das Labor übermittelt.
- Akkreditierungsentscheidung: Basierend auf den Ergebnissen der Begutachtung wird die Akkreditierung erteilt oder zusätzliche Maßnahmen gefordert.
Vorteile der Akkreditierung
- Vertrauenswürdigkeit: Akkreditierte Laboratorien genießen ein höheres Vertrauen bei Kunden und Partnern.
- Internationale Anerkennung: Die Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025 ist durch die multilateralen Abkommen der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) weltweit anerkannt.
- Marktvorteil: Akkreditierte Laboratorien können sich von der Konkurrenz abheben und ihre Position am Markt stärken.
Vorteile für Kunden
- Sicherheit und Qualität: Kunden können sicher sein, dass die Ergebnisse akkreditierter Laboratorien zuverlässig und international anerkannt sind.
- Rechtssicherheit: Akkreditierte Ergebnisse werden häufig in rechtlichen und regulatorischen Prozessen anerkannt.
- Kostenersparnis: Durch die internationale Anerkennung der Ergebnisse werden Doppelprüfungen vermieden.
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO IEC 17025 ist ein essenzieller Standard für Prüf- und Kalibrierlaboratorien, der Kompetenz und Qualität sicherstellt. Die Akkreditierung durch die DAkkS ist ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit eines Labors zu erhöhen und internationale Anerkennung zu gewährleisten. Sie stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern ermöglicht es Laboratorien auch, sich auf einem globalen Markt zu positionieren.
Die Vorlage zur Umsetzung der DIN EN ISO IEC 17025 finden Sie hier.

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DIN EN ISO IEC 17065: Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren
DIN EN ISO IEC 17065 ist eine international anerkannte Norm, die Anforderungen an Zertifizierungsstellen definiert, die Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen bewerten und zertifizieren. Die Norm stellt sicher, dass diese Zertifizierungen unabhängig, unparteiisch und kompetent durchgeführt werden. Sie ist besonders relevant für Organisationen, die im Bereich der Produkt- und Prozessbewertung tätig sind.
Ziele der Norm
- Sicherstellung von Kompetenz und Unparteilichkeit:
- Die Norm gewährleistet, dass Zertifizierungsstellen ihre Tätigkeiten auf transparente, objektive und kompetente Weise durchführen.
- Schaffung von Vertrauen:
- Kunden, Regulierungsbehörden und andere Interessengruppen können sich auf die Unabhängigkeit und Qualität der Zertifizierungsstelle verlassen.
- Harmonisierung:
- Die Norm fördert weltweit einheitliche Anforderungen an Zertifizierungsstellen und erleichtert die Anerkennung von Zertifikaten auf globaler Ebene.
Hauptinhalte der DIN EN ISO IEC 17065
1. Allgemeine Anforderungen
- Unparteilichkeit:
- Zertifizierungsstellen müssen unabhängig von den Organisationen oder Personen sein, die ihre Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zertifizieren lassen.
- Interessenkonflikte müssen identifiziert, bewertet und vermieden werden.
- Vertraulichkeit:
- Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass vertrauliche Informationen geschützt sind und nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
2. Strukturelle Anforderungen
- Rechtsstatus:
- Die Zertifizierungsstelle muss rechtlich eigenständig sein oder Teil einer Organisation, die ihre Tätigkeiten unabhängig ausführt.
- Organisation:
- Es müssen klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb der Organisation definiert sein.
3. Anforderungen an Ressourcen
- Personal:
- Die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle müssen über die erforderlichen Qualifikationen, Schulungen und Erfahrungen verfügen.
- Schulungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um neue Anforderungen oder Technologien abzudecken.
- Infrastruktur und Ausstattung:
- Die Zertifizierungsstelle muss über geeignete technische und administrative Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv auszuführen.
4. Anforderungen an Prozesse
- Zertifizierungsverfahren:
- Alle Schritte des Zertifizierungsprozesses – von der Antragstellung über die Bewertung bis zur Zertifikatsvergabe – müssen klar definiert und dokumentiert sein.
- Überwachung und Überprüfung:
- Die Zertifizierungsstelle muss zertifizierte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen regelmäßig überwachen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
- Entscheidungen:
- Entscheidungen über die Zertifizierung müssen von Personen getroffen werden, die nicht direkt an der Bewertung beteiligt waren, um Unparteilichkeit zu gewährleisten.
5. Anforderungen an das Managementsystem
- Qualitätsmanagement:
- Die Zertifizierungsstelle muss ein Managementsystem betreiben, das die Einhaltung der Norm und die kontinuierliche Verbesserung sicherstellt.
- Interne Audits:
- Regelmäßige Überprüfungen und Audits müssen durchgeführt werden, um die Einhaltung interner Verfahren und externer Anforderungen sicherzustellen.
6. Beschwerden und Einsprüche
- Bearbeitungsverfahren:
- Kunden und andere Interessengruppen müssen die Möglichkeit haben, Beschwerden oder Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen einzureichen.
- Diese Beschwerden müssen unabhängig geprüft und in angemessener Zeit bearbeitet werden.
Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17065
Was bedeutet Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist der offizielle Nachweis, dass eine Zertifizierungsstelle die Anforderungen der Norm DIN EN ISO IEC 17065 erfüllt. Sie wird von einer unabhängigen nationalen Akkreditierungsstelle, wie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Deutschland, erteilt.
Prozess der Akkreditierung
- Antragstellung:
- Die Zertifizierungsstelle reicht bei der Akkreditierungsstelle einen Antrag ein, in dem sie ihren Tätigkeitsbereich und die gewünschten Akkreditierungen beschreibt.
- Dokumentenprüfung:
- Die Akkreditierungsstelle prüft die Dokumentation der Zertifizierungsstelle, einschließlich ihrer Verfahren, Richtlinien und Nachweise zur Einhaltung der Norm.
- Begutachtung vor Ort:
- Eine Expertenkommission besucht die Zertifizierungsstelle, um die praktische Umsetzung der Norm zu überprüfen. Dies umfasst die Beobachtung von Prozessen und Interviews mit Mitarbeitern.
- Berichterstellung:
- Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Bericht dokumentiert, der potenzielle Abweichungen und Verbesserungsvorschläge enthält.
- Akkreditierungsentscheidung:
- Basierend auf den Ergebnissen wird die Akkreditierung erteilt oder zusätzliche Maßnahmen gefordert.
Vorteile der Akkreditierung
- Glaubwürdigkeit:
- Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden von Kunden, Behörden und Partnern als zuverlässig angesehen.
- Rechts- und Marktfähigkeit:
- Viele gesetzliche Anforderungen und Branchenstandards verlangen die Nutzung von akkreditierten Zertifizierungsstellen.
- Internationale Anerkennung:
- Akkreditierungen nach DIN EN ISO IEC 17065 werden durch multilaterale Abkommen, wie die ILAC-Abkommen, weltweit anerkannt.
Vorteile für Kunden und Interessengruppen
- Vertrauenswürdigkeit:
- Kunden können sicher sein, dass die Zertifikate von kompetenten und unparteiischen Stellen ausgestellt wurden.
- Rechtssicherheit:
- Zertifikate akkreditierter Stellen werden oft von Regulierungsbehörden anerkannt.
- Wirtschaftliche Effizienz:
- Durch die internationale Anerkennung der Zertifikate entfallen oft zusätzliche Prüfungen oder Nachweise.
Zusammenfassung
DIN EN ISO IEC 17065 bietet einen umfassenden Rahmen für die Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Die Norm stellt sicher, dass Zertifizierungsstellen ihre Aufgaben kompetent, unparteiisch und zuverlässig ausführen. Die Akkreditierung nach dieser Norm erhöht die Glaubwürdigkeit der Zertifizierungsstelle, schafft Vertrauen bei Kunden und Interessengruppen und ermöglicht die internationale Anerkennung von Zertifikaten. Sie ist ein essenzielles Werkzeug, um Qualität und Sicherheit auf globaler Ebene zu gewährleisten.

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Checkliste für ein Audit von Kalibrierverfahren nach ISO/IEC 17025
Die Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln ist ein zentraler Bestandteil der ISO/IEC 17025-Norm. Ein Audit eines Kalibrierverfahrens stellt sicher, dass Messungen zuverlässig, rückverfolgbar und normkonform durchgeführt werden.
Hier ist eine umfassende Audit-Checkliste für Kalibrierverfahren:
1. Allgemeine Anforderungen
Dokumentation der Kalibrierverfahren
- Sind alle Kalibrierverfahren dokumentiert und freigegeben?
- Sind die Verfahren aktuell und normkonform (z. B. nach ISO 17025 oder anderen relevanten Normen)?
Schulung & Kompetenz des Personals
- Sind die Mitarbeitenden für Kalibrierungen qualifiziert und regelmäßig geschult?
- Gibt es Schulungsnachweise und Kompetenzbewertungen?
Umgebungsbedingungen im Kalibrierlabor
- Werden Temperatur, Luftfeuchtigkeit und andere relevante Parameter überwacht?
- Sind die Bedingungen für die Kalibrierung dokumentiert?
2. Rückführbarkeit & Messmittelüberwachung
Referenzstandards & Messgeräte
- Sind alle Referenzstandards rückführbar auf nationale oder internationale Standards?
- Werden die Kalibrierzertifikate für Referenznormale regelmäßig überprüft?
- Sind die Messunsicherheiten für die Referenzstandards angegeben?
Prüfmittelverwaltung & Kalibrierintervalle
- Sind alle Messgeräte in einem Prüfmittelmanagementsystem erfasst?
- Werden Kalibrierintervalle regelmäßig überprüft und angepasst?
- Gibt es eine Kennzeichnung der Kalibrierzustände (z. B. Kalibrieraufkleber mit Datum & Fälligkeit)?
Messunsicherheit & Berechnung
- Wird die Messunsicherheit für jede Kalibrierung berechnet und dokumentiert?
- Sind die Berechnungen nach anerkannten Methoden (z. B. GUM – Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement) durchgeführt?
3. Durchführung der Kalibrierung
Vorbereitung der Kalibrierung
- Werden alle Prüfbedingungen vor der Kalibrierung kontrolliert?
- Wird das zu kalibrierende Gerät auf Schäden oder Abweichungen geprüft?
Durchführung der Kalibrierung
- Werden die Kalibrierverfahren gemäß den dokumentierten Anweisungen durchgeführt?
- Wird die Messreihe korrekt aufgenommen und dokumentiert?
- Werden die Ergebnisse mit den spezifizierten Toleranzen verglichen?
Wiederholbarkeit & Vergleichsmessungen
- Werden regelmäßige Vergleichsmessungen oder Ringversuche durchgeführt?
- Sind die Abweichungen innerhalb der akzeptierten Grenzen?
4. Dokumentation & Berichterstattung
Kalibrierzertifikate & Protokolle
- Sind alle Kalibrierergebnisse in einem offiziellen Kalibrierzertifikat dokumentiert?
- Enthält das Zertifikat alle erforderlichen Angaben:
– Identifikation des Geräts
– Kalibrierdatum & nächstes Kalibrierintervall
– Referenzstandards & Messunsicherheit
– Ergebnisse & Abweichungen
Fehlermanagement & Korrekturmaßnahmen
- Gibt es eine Regelung für fehlerhafte Kalibrierungen?
- Werden Korrekturmaßnahmen dokumentiert und nachverfolgt?
Archivierung & Rückverfolgbarkeit
- Werden Kalibrierdokumente gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen archiviert?
- Ist die Rückverfolgbarkeit der Kalibrierungen gewährleistet?
5. Auditbewertung & Verbesserungsmaßnahmen
Auditbericht & Abweichungen
- Wurden alle Normanforderungen erfüllt?
- Gibt es Abweichungen oder Verbesserungspotenziale?
Maßnahmen zur Prozessoptimierung
- Gibt es eine regelmäßige Bewertung der Kalibrierprozesse?
- Werden Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt und überprüft?
Unterm Strich:
Ein Audit eines Kalibrierverfahrens nach ISO/IEC 17025 stellt sicher, dass Messungen zuverlässig, normkonform und rückverfolgbar sind. Die Checkliste hilft, kritische Punkte systematisch zu bewerten und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Eine Handbuch-Vorlage haben wir für Sie.
Die Norm gibt es bei DINMEDIA.de
Was kann man bei der Auditierung eines Kalibrierverfahrens falsch machen?
Bei der Auditierung eines Kalibrierverfahrens gibt es eine Reihe von Fehlern, die auftreten können. Diese Fehler können sowohl durch Auditoren als auch durch die auditierten Mitarbeiter oder das Management verursacht werden. Hier sind einige häufige Fehlerquellen:
1. Methodische Fehler des Auditors
- Unzureichende Vorbereitung
- Fehlendes Verständnis der angewendeten Kalibriermethoden, Normen (z. B. ISO 17025, ISO 9001), Messunsicherheiten und Verfahrensanweisungen.
- Keine Kenntnis der spezifischen Anforderungen des Unternehmens oder der Branche.
- Falsche Fragetechnik
- Suggestivfragen oder geschlossene Fragen, die nicht zur Identifikation von Abweichungen führen.
- Keine gezielte Nachfrage zu kritischen Aspekten wie Rückführbarkeit, Messunsicherheit oder Dokumentation.
- Fokus auf Formalitäten statt auf Praxis
- Bewertung der Kalibrierung nur anhand von Dokumenten, ohne das eigentliche Verfahren zu beobachten.
- Fehlende Überprüfung der praktischen Durchführung durch das Personal.
- Mangelnde Tiefe in der Bewertung
- Keine Prüfung der Kalibrierintervalle auf Angemessenheit.
- Vernachlässigung der Plausibilitätsprüfung von Kalibrierergebnissen.
2. Fehler in der Dokumentation & Rückführbarkeit
- Fehlende oder unvollständige Kalibriernachweise
- Keine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Kalibrierungen.
- Kalibrierzertifikate ohne Angaben zu Messunsicherheiten oder Rückführbarkeit auf nationale Normale.
- Veraltete oder nicht freigegebene Verfahrensanweisungen
- Es werden veraltete Versionen von Kalibrieranweisungen verwendet.
- Verfahren sind nicht von der zuständigen Stelle freigegeben oder entsprechen nicht den Normanforderungen.
- Fehlende oder inkorrekte Messunsicherheitsberechnungen
- Keine Berechnung der Messunsicherheit oder fehlerhafte Methoden zur Bestimmung.
- Keine Berücksichtigung relevanter Einflussgrößen (z. B. Umgebungseinflüsse, Gerätetoleranzen).
- Nicht nachvollziehbare Kalibrierhistorie
- Keine Aufzeichnung früherer Kalibrierungen zur Trendanalyse.
- Fehlende Bewertung von Drifts oder Abweichungen über Zeit.
3. Fehler in der praktischen Durchführung
- Nicht qualifiziertes Personal
- Fehlende Schulung oder Qualifikation der Mitarbeitenden für Kalibrierungen.
- Mitarbeiter führen Kalibrierungen ohne Kenntnisse der Normen und Anforderungen durch.
- Nicht geeignete Referenznormale oder Messmittel
- Kalibrierung mit nicht rückführbaren oder ungeeigneten Referenzstandards.
- Referenznormale selbst nicht ordnungsgemäß kalibriert.
- Falsche Umweltbedingungen während der Kalibrierung
- Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder andere relevante Bedingungen werden nicht beachtet.
- Keine Kontrolle der Umgebungsbedingungen während der Messung.
- Falsche Anwendung des Kalibrierverfahrens
- Abweichung vom dokumentierten Verfahren ohne Begründung.
- Keine Kontrolle, ob das Kalibrierobjekt sich innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegt.
- Nicht geeignete Intervalle für Kalibrierungen
- Zu lange oder zu kurze Kalibrierintervalle ohne eine Bewertung der Nutzungshäufigkeit oder des Risikos.
- Unzureichende Überprüfung der Kalibrierintervalle anhand der Messergebnisse.
4. Management-Fehler & organisatorische Probleme
- Fehlendes Bewusstsein für Kalibrieranforderungen
- Geschäftsleitung oder Qualitätsmanagement haben keine klare Strategie für Kalibrierprozesse.
- Keine Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Bedeutung von Kalibrierung und Messunsicherheit.
- Keine Maßnahmen bei festgestellten Abweichungen
- Abweichungen aus früheren Audits oder internen Prüfungen wurden nicht behoben.
- Keine systematische Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen.
- Unzureichende Kommunikation und Verantwortlichkeiten
- Keine klaren Zuständigkeiten für Kalibrierungen und Dokumentationen.
- Wichtige Informationen zur Kalibrierung (z. B. neue Normvorgaben) werden nicht weitergegeben.
Unterm Strich:
Die Auditierung eines Kalibrierverfahrens erfordert eine systematische, praxisnahe und normenkonforme Bewertung. Typische Fehler entstehen durch unzureichende Vorbereitung des Auditors, mangelnde Dokumentation, methodische Fehler bei der Kalibrierung oder unklare Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Ein effektives Audit sollte nicht nur die Einhaltung von Normen prüfen, sondern auch die praktische Umsetzung bewerten und Verbesserungspotenziale identifizieren.

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Prüfverfahren nach ISO/IEC 17025 auditieren
Ein Audit von Prüfverfahren nach ISO/IEC 17025 stellt sicher, dass ein Labor die Anforderungen der Norm erfüllt, insbesondere in Bezug auf technische Kompetenz, Rückführbarkeit, Messunsicherheit und Qualitätsmanagement. Das Audit erfolgt systematisch in mehreren Schritten.
1. Vorbereitung des Audits
Vor dem Audit sollten relevante Dokumente und Anforderungen analysiert werden.
1.1. Auditziele festlegen
- Konformität mit ISO/IEC 17025 sicherstellen
- Technische Kompetenz und Qualifikation des Prüfpersonals bewerten
- Validität und Rückführbarkeit der Prüfmethoden überprüfen
- Dokumentation und Messunsicherheitsbewertung verifizieren
1.2. Auditkriterien und Umfang definieren
- Welche Prüfverfahren werden auditiert? (z. B. mechanische, chemische, elektrische Prüfungen)
- Welche Normen oder Vorschriften sind relevant? (z. B. DIN, ASTM, EN, ISO-Methoden)
- Wer sind die Hauptakteure? (Prüfpersonal, Qualitätsmanagement, Laborleitung)
1.3. Dokumentenprüfung vor dem Audit
Vorabprüfung der folgenden Dokumente:
- Qualitätsmanagementhandbuch (QMH)
- Verfahrensanweisungen für Prüfmethoden
- Prüfanweisungen und SOPs (Standard Operating Procedures)
- Messunsicherheitsberechnungen
- Validierungs- und Verifizierungsberichte für Prüfverfahren
- Referenzmaterialien, Kalibrierzertifikate, Rückführbarkeitsnachweise
- Mitarbeiterqualifikationen und Schulungsnachweise
2. Durchführung des Audits
2.1. Eröffnungsgespräch
- Vorstellung des Auditors und des Auditteams
- Klärung des Auditumfangs, Zeitplans und der Vorgehensweise
- Möglichkeit für Fragen der auditierten Stelle
2.2. Prüfung der Dokumentation
Überprüfung, ob:
- Alle Prüfverfahren und Methoden schriftlich dokumentiert sind
- Verfahrensanweisungen regelmäßig aktualisiert und freigegeben wurden
- Validierungs- und Verifizierungsberichte vorhanden sind
- Messunsicherheiten gemäß ISO-GUM (Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement) berechnet wurden
- Prüfmittel regelmäßig kalibriert und rückführbar sind
2.3. Praktische Durchführung der Prüfung beobachten
- Wird das Prüfverfahren exakt gemäß der Vorschrift durchgeführt?
- Sind die Prüfmittel richtig eingestellt und kalibriert?
- Werden die Proben korrekt vorbereitet und gehandhabt?
- Werden Einflussfaktoren wie Temperatur, Feuchte oder andere Umgebungsbedingungen berücksichtigt?
- Werden Messergebnisse korrekt dokumentiert und gespeichert?
2.4. Befragung des Prüfpersonals
Ziel: Feststellen, ob das Personal mit den Verfahren vertraut ist.
Beispielhafte Fragen:
- Wie wurde dieses Prüfverfahren validiert?
- Wie gehen Sie mit nicht-konformen Prüfergebnissen um?
- Wie berechnen Sie die Messunsicherheit?
- Wie stellen Sie die Rückführbarkeit Ihrer Messergebnisse sicher?
- Welche Schulungen haben Sie absolviert?
2.5. Vergleich von Prüfergebnissen
- Sind frühere Prüfergebnisse mit aktuellen Daten vergleichbar?
- Gibt es Trends oder signifikante Abweichungen?
- Werden Prüfmittel regelmäßig überprüft oder verifiziert?
3. Bewertung der Audit-Ergebnisse
3.1. Feststellung von Abweichungen und Verbesserungspotenzial
Mögliche Nichtkonformitäten:
- Fehlende oder veraltete Prüfverfahren
- Nicht dokumentierte Messunsicherheitsberechnungen
- Fehlende Rückführbarkeit von Prüfmitteln
- Unzureichend qualifiziertes Prüfpersonal
- Fehlerhafte oder unvollständige Prüfberichte
3.2. Positive Aspekte und Best Practices identifizieren
- Gibt es effiziente Prüfmethoden oder innovative Verfahren?
- Werden digitale oder automatisierte Systeme zur Datenerfassung verwendet?
4. Abschluss des Audits
4.1. Abschlussbesprechung
- Präsentation der Audit-Feststellungen
- Diskussion zu Verbesserungsmaßnahmen und möglichen Korrekturmaßnahmen
- Klärung offener Fragen
4.2. Erstellung des Auditberichts
Der Bericht enthält:
- Zusammenfassung der Auditziele und -ergebnisse
- Festgestellte Konformitäten und Nichtkonformitäten
- Empfohlene Korrekturmaßnahmen
- Gesamtbewertung der geprüften Prüfverfahren
5. Nachverfolgung und Korrekturmaßnahmen
- Festlegen von Fristen für Korrekturmaßnahmen
- Verantwortliche für die Umsetzung benennen
- Nachaudit oder Dokumentennachprüfung zur Wirksamkeitskontrolle
Unterm Strich:
Ein Audit nach ISO/IEC 17025 sollte eine umfassende Dokumentenprüfung, eine Beobachtung der Prüfverfahren sowie Interviews mit dem Prüfpersonal beinhalten. Ziel ist es, Normkonformität, Rückführbarkeit, Messunsicherheiten und technische Kompetenz zu bewerten. Abweichungen sollten klar dokumentiert und Korrekturmaßnahmen verfolgt werden.
Auditierung von Prüfverfahren nach ISO/IEC 17025, was kann man falsch machen?
Bei der Auditierung von Prüfverfahren nach ISO/IEC 17025 können verschiedene Fehler auftreten. Diese Fehler betreffen sowohl die Auditoren als auch das Laborpersonal und können die Qualität und Aussagekraft des Audits erheblich beeinträchtigen. Hier sind typische Fehlerquellen:
1. Fehler in der Planung und Vorbereitung
- Unzureichende Kenntnis der ISO/IEC 17025
- Der Auditor ist nicht mit den Anforderungen der Norm vertraut oder interpretiert sie falsch.
- Fehlendes Verständnis für die Bedeutung von Messunsicherheit, Rückführbarkeit und Validierung von Prüfverfahren.
- Falsche Auswahl des Auditumfangs
- Kritische Prüfverfahren werden nicht auditiert.
- Prüfverfahren mit hohem Risiko oder hoher Unsicherheit werden übersehen.
- Fehlende oder unzureichende Dokumentenprüfung vor dem Audit
- Qualitätsmanagementhandbuch, Prüfverfahren, Kalibrierprotokolle oder Validierungsberichte werden nicht oder nur oberflächlich geprüft.
- Frühere Auditfeststellungen werden nicht berücksichtigt.
2. Fehler in der Auditdurchführung
2.1. Methodische Fehler des Auditors
- Fokus nur auf Dokumente statt auf Praxis
- Nur Prüfprotokolle und Berichte prüfen, ohne die tatsächliche Durchführung zu beobachten.
- Fehlende Überprüfung, ob das Prüfpersonal die Methoden tatsächlich anwendet.
- Unstrukturierte oder unklare Fragestellung
- Suggestivfragen, die keine objektiven Antworten liefern.
- Keine gezielte Nachfrage zu kritischen Punkten wie Messunsicherheit oder Kalibrierung.
- Fehlende Überprüfung der Rückführbarkeit von Messmitteln
- Keine Kontrolle, ob Messmittel gemäß den Anforderungen kalibriert wurden.
- Übersehen von fehlenden oder abgelaufenen Kalibrierzertifikaten.
2.2. Fehler bei der Bewertung der Prüfverfahren
- Prüfverfahren wird nicht vollständig verfolgt
- Der Auditor sieht sich nur Teile des Verfahrens an und übersieht kritische Schritte.
- Prüfschritte wie Probenvorbereitung, Umweltbedingungen oder Kalibrierung werden nicht berücksichtigt.
- Messunsicherheitsbewertung wird nicht ausreichend geprüft
- Keine Überprüfung der Berechnungsmethoden und Annahmen.
- Einflussgrößen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Messgerätetoleranz) werden nicht hinterfragt.
- Validierungs- und Verifizierungsprozesse werden nicht geprüft
- Auditor übersieht, ob neue oder modifizierte Prüfverfahren validiert wurden.
- Keine Überprüfung, ob die Validierung den Normanforderungen entspricht.
- Fehlende Betrachtung der Prüfmittel und -ausrüstung
- Geräte werden verwendet, obwohl sie nicht mehr kalibriert oder geprüft sind.
- Die Umweltbedingungen während der Messung werden nicht beachtet.
2.3. Fehler bei der Befragung des Prüfpersonals
- Mitarbeiter nicht in das Audit einbezogen
- Keine Interviews mit den Verantwortlichen für Prüfungen und Qualitätssicherung.
- Fehlende Überprüfung der Schulung und Qualifikation der Mitarbeitenden.
- Nicht erkennen von Unsicherheiten oder Nichtwissen
- Mitarbeiter kennen das Prüfverfahren nicht genau oder wenden es nicht richtig an.
- Auditor hinterfragt nicht weiter und akzeptiert unklare Antworten.
3. Fehler in der Bewertung und Berichterstellung
- Nichtkonformitäten werden übersehen oder falsch eingeschätzt
- Kritische Mängel werden als geringfügig eingestuft oder umgekehrt.
- Fehlende oder fehlerhafte Messunsicherheitsberechnung wird nicht als Nichtkonformität erkannt.
- Unzureichende Dokumentation der Auditfeststellungen
- Keine klaren Belege für festgestellte Abweichungen.
- Empfehlungen sind unklar oder nicht spezifisch genug.
- Fehlende oder unzureichende Korrekturmaßnahmen
- Maßnahmen zur Behebung von Mängeln sind nicht umsetzbar oder werden nicht nachverfolgt.
- Keine Definition von Verantwortlichkeiten und Fristen.
4. Fehler nach dem Audit
- Keine Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen
- Das Labor setzt empfohlene Maßnahmen nicht um oder der Auditor prüft dies nicht nach.
- Fehlende oder mangelhafte Kommunikation mit dem Labor
- Die Audit-Ergebnisse werden nicht klar kommuniziert.
- Das Labor wird nicht ausreichend in die Problemlösung einbezogen.
- Kein Lernprozess aus vergangenen Audits
- Wiederkehrende Fehler oder Abweichungen werden nicht erkannt.
- Frühere Feststellungen bleiben unbeachtet und wiederholen sich im nächsten Audit.
Unterm Strich:
Fehler in der Auditierung von Prüfverfahren nach ISO/IEC 17025 entstehen oft durch mangelnde Vorbereitung, unzureichende Prüfmethodik, fehlerhafte Bewertungen oder fehlende Nachverfolgung. Ein sorgfältiges, praxisnahes Audit mit klarer Dokumentation und gezielter Kommunikation kann diese Risiken minimieren.
Die Vorlage zu einem Managementsystem haben wir.
Beratung (13)

QM-Einführung / Inhaltsverzeichnis
Bei einer QM-Einführung oder Zertifizierung, sei es nach ISO 50001 oder anderen Standards, können verschiedene Fehler auftreten, die entweder die Zertifizierung gefährden oder den Prozess unnötig erschweren. Hier sind häufige Fehler und wie man sie vermeiden kann:
1. Unzureichende Vorbereitung
- Fehler: Das Unternehmen hat sich nicht ausreichend mit den Anforderungen der Norm auseinandergesetzt.
- Vermeidung: Vor der Zertifizierung sollten alle Anforderungen der Norm detailliert analysiert und in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Die QM-Einführung muss ein Projekt werden.
2. Unklare Ziele und Verantwortlichkeiten
- Fehler: Ziele des Energiemanagementsystems sind unklar, oder es ist nicht definiert, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.
- Vermeidung: Klare Zielvorgaben und die Zuweisung von Verantwortlichkeiten sind essenziell. Ein Managementvertreter für das Energiemanagement sollte benannt werden.
3. Dokumentationsfehler
- Fehler: Die notwendigen Dokumente und Nachweise fehlen oder sind unvollständig.
- Vermeidung: Eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Prozesse, Maßnahmen und Überwachungen ist notwendig. Die richtige Vorlage haben wir.
4. Mangel an Engagement der Führungsebene
- Fehler: Die Geschäftsführung unterstützt das Energiemanagementsystem nicht aktiv.
- Vermeidung: Die Führungsebene muss die Implementierung und Aufrechterhaltung des Systems aktiv fördern und als Vorbild agieren.
5. Unzureichende Schulungen
- Fehler: Mitarbeiter sind nicht ausreichend geschult oder informiert.
- Vermeidung: Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeiter zu den Anforderungen und Zielen des Energiemanagementsystems durchführen.
6. Fehlende interne Audits
- Fehler: Interne Audits werden nicht regelmäßig oder nicht gründlich durchgeführt.
- Vermeidung: Ein regelmäßiger Auditplan sollte erstellt werden, um die Wirksamkeit des Systems zu überprüfen und Schwachstellen zu identifizieren bei der QM-Einführung.
7. Nicht eingehaltene Fristen
- Fehler: Maßnahmen oder Korrekturen werden nicht rechtzeitig umgesetzt.
- Vermeidung: Einen klaren Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen und die Vorbereitung der Zertifizierung erstellen.
8. Unzureichende Ressourcen
- Fehler: Es fehlen Zeit, Budget oder Personal für die Umsetzung der Norm.
- Vermeidung: Eine realistische Planung der benötigten Ressourcen sicherstellen.
9. Fehlende Kontinuität
- Fehler: Energiemanagement wird als einmaliges Projekt und nicht als kontinuierlicher Prozess verstanden.
- Vermeidung: Die kontinuierliche Verbesserung (PDCA-Zyklus) als festen Bestandteil des Managementsystems etablieren.
10. Nicht ausreichend bewertete Risiken und Chancen
- Fehler: Risiken und Chancen werden im Kontext des Unternehmens nicht identifiziert und adressiert.
- Vermeidung: Eine gründliche Analyse des Unternehmensumfelds durchführen und entsprechende Maßnahmen planen.
11. Ignorieren von Auditoren-Empfehlungen
- Fehler: Hinweise und Empfehlungen von Auditoren werden nicht ernst genommen.
- Vermeidung: Die Erkenntnisse aus dem Auditprozess nutzen, um Verbesserungen einzuleiten.
12. Fehlerhafte Kommunikation
- Fehler: Stakeholder, wie Mitarbeiter, Partner oder Kunden, sind nicht ausreichend informiert.
- Vermeidung: Eine klare Kommunikationsstrategie für das Energiemanagement entwickeln.
Indem man diese typischen Fehler vermeidet, kann man den Zertifizierungsprozess wesentlich reibungsloser gestalten und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zertifizierung erhöhen. Eine QM-Einführung ist nicht schwer!
Akkreditierungsstellen im deutschsprachigen Raum
Deutschland
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
- Website: www.dakks.de
Österreich
- Akkreditierung Austria
- Website: www.bmdw.gv.at
Schweiz (assoziierter Staat, keine EU-Mitgliedschaft)
- Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS)
- Website: www.sas.ch
Besonderes
Vorlagen sind ein wertvolles Werkzeug, um den Zertifizierungsprozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen der Norm erfüllt werden. Sie reduzieren den Arbeitsaufwand, erhöhen die Qualität der Dokumentation und tragen zu einem erfolgreichen Audit bei.
Vorteile einer Vorlage
- Einheitliche Struktur
- Zeitersparnis
- Klarheit über Anforderungen
- Unterstützung bei der Dokumentation
- Erleichterung des Auditprozesses
- Fokus auf das Wesentliche
- Anleitungen für spezifische Anforderungen
- Verbesserung der Nachverfolgbarkeit
- Unterstützung bei der Schulung
- Beispiele und Best Practices
Beispiele für Vorlagenarten
- Checklisten: Für interne Audits, Risikoanalysen oder Maßnahmenpläne.
- Policies: Unternehmensrichtlinien, z. B. zur Informationssicherheit oder Energiepolitik.
- Formulare: Für Vorfallsmanagement, Risikobewertungen oder Zielverfolgung.
- Prozessdiagramme: Für die Visualisierung von Arbeitsabläufen.
- Berichte: Für Managementbewertungen oder Auditdokumentationen.
Beratungsablauf des Unternehmens QMKontakt.de
Inhaltsverzeichnis

1. Schulung
Die Schulung und Einweisung der Führungskräfte sowie der mit dem Projekt betrauten Personen umfasst eine Einführung in die relevante Norm sowie eine Erläuterung der weiteren Anforderungen und Nachweispflichten. In der grundlegenden Schulung zur Norm, werden praxisnahe Beispiele aus Ihrem Unternehmen verwendet, was es erleichtert, die abstrakten Normvorgaben zu verstehen und einen schnellen Zugang zum Thema Qualitätsmanagement zu finden.
2. IST-Aufnahme / Maßnahmenplan
Im Rahmen der IST-Aufnahme werden die Aufbauorganisation, die Integration der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche sowie der aktuelle Stand der Aktivitäten im Qualitätsmanagement erfasst. Zudem erfolgt eine Analyse und Festlegung der Kernprozesse in Ihrem Unternehmen. Auf Basis der Ergebnisse der IST-Aufnahme wird ein Maßnahmenplan erstellt, der als Leitfaden für die Implementierung Ihres Managementsystems dient. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise erörtert und offene Fragen werden geklärt. Anhand der Ergebnisse bestimmen Sie den weiteren Beratungsablauf.
3. Erstellung der QM-Dokumentation
Variante I: Auf Grundlage des Maßnahmenplans und der Prozesslandschaft wird die QM-Dokumentation erstellt. Dazu gehört das umfassende Qualitätsmanagementhandbuch mit acht Kapiteln sowie die erforderlichen Prozessverfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Nachweisformulare.
Variante II: Gerne übernehmen wir die Erstellung der Qualitätsmanagementdokumentation für Sie, einschließlich aller notwendigen Prozessanweisungen, Arbeitsanweisungen und weiterer relevanter Dokumente. Grundlage bildet die Leistungsbeschreibung und zuvor gefundene regelungen.
4. Doku-Check (Variante I)
Der Doku-Check beinhaltet die Prüfung der Inhalte Ihres erstellten QM-Systems hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit sowie die Identifikation erforderlicher Anpassungen.
5. Übergabe / Aktionstag (Variante II)
Die Übergabe Ihres Managementsystems erfolgt vier Wochen vor dem internen Audit, begleitet von einer Einweisung vor Ort. Notwendige Anpassungen können direkt vorgenommen werden. Sollten keine offenen Fragen oder Anliegen bestehen und keine Unterstützung von uns erforderlich sein, kann dieser Termin entfallen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Dokumentation in digitaler Form.
6. Internes Audit
Das interne Audit wird nach der Implementierung des Managementsystems gemäß den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 19011 (interne Audits) durchgeführt. Die Einhaltung der Norm wird in der abschließenden Bewertung im Auditbericht dokumentiert. Das interne Audit ermöglicht die Feststellung des Reifegrads des implementierten QM-Systems. Der schriftliche Auditbericht wird von unserem Lead-Auditor, Herrn Klaus Seiler, erstellt. Hier endet in der Regel der Beratungsablauf. Manchmal sind wir auch bei den externen Audits zuegegen.
7. Auswahl Zertifizierer (optional)
Die Zertifizierung wird durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt. QMKontakt.de unterstützt Sie gerne bei der Suche und Auswahl des geeigneten Zertifizierers.
8. Förderung
Es gibt eine Vielzahl von Förderungen, die Ihnen bei der Einführung oder Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems helfen erleichtern. Es ist immer wichtig, ausreichend Beratung in Anspruch zu nehmen.
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen durch Unternehmensberatungen:
In diesem Programm werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating gefördert. Darüber hinaus werden u. a. Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen von Unternehmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung durch demokrafieorientierte Personalkonzepte gefördert. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem BAFA.
Ein Auszug aus der Internetseite der BAFA;
Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Antragstellung, die Einreichung des Verwendungsnachweises (Antragstellung bis 19.08.2024) bzw. des Verwendungsnachweises (Antragstellung ab 20.08.2024) sowie das Hochladen zusätzlicher Unterlagen (Upload-Bereich) ist über das jeweilige Online-Portal möglich.
Bei der Beantragung der Förderleistung ist die Leistungsbeschreibung ein wichtiger Bestandteil.
Service und Grundsätze unseres Unternehmens
- Wir betrachten unsere Beratungsleistung / den Beratungsablauf als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Know-how-Transfer zwischen uns und Ihrem Unternehmen erfolgt gezielt, damit Sie Ihr Managementsystem eigenständig und effektiv nutzen können.
- In Zukunft haben Sie einen externen Fachmann an Ihrer Seite. Viele unserer Kunden wenden sich regelmäßig mit aktuellen Qualitätsfragen an uns. Dieser Service steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ist größtenteils kostenlos.
- Bei Fragen zur Qualität und der Kommunikation mit dem Zertifizierer unterstützen wir Sie gerne.
Der Beratungsablauf kann jederzeit individuell angepasst werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems und beraten Sie über potenzielle Fördermöglichkeiten für Beratungsleistungen. Wir sind ein akkreditiertes Beratungsunternehmen.

Inhaltsverzeichnis
Wir stellen Informationen bereit zu: Quelle BAFA
Zuwendungszweck
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Antragstellung
- Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses (Förderung) zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen (siehe Reiter „Formulare“). Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
- Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
- Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
- Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.
Verwendungsnachweis
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:
- Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
- Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.
Das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Monitoring-Fragebogen sowie den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Formulare“.
Anmeldung
Zum Anmelden benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen.
Sie geben nur die sieben Zahlen, nicht aber die Abkürzung „UBF“, ein. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ zum Monitoring-Fragebogen und dem Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus. Nach vollständiger Befüllung der beiden Fragebögen gelangen Sie auf die Seite zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Auflistung siehe oben).
Im nächsten Schritt gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben. Sie haben hierbei noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Nachfolgend erhalten Sie eine E-Mail des BAFA mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht gestellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, z. B. aufgrund einer Anhörung, sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.
Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses (Förderung)
Die Leitstelle prüft im Anschluss Ihre vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet Ihre Unterlagen mit einem Votum versehen an das BAFA als Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die mögliche Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie erfüllen.
Fazit: Man muss etwas machen aber die Förderung ist möglich.
Sie können uns auch direkt fragen unter der Nummer +49 7551 949 78 50.

Inhaltsverzeichnis
Selbstverständlich können Sie die QM-Dokumentation zu Ihrem QM-System selbst erstellen. Hierfür gibt es vielerlei Hilfsmittel.
Eines davon sind unsere Vorlagen / Musterhandbücher. Wir bieten die passenden Musterhandbücher für jede Branche.
Frei nach unserem Motto: Normvorlagen können einfach sein oder 1000 Seiten haben. „Wir bestehen auf einfach!“ haben wir die Normanforderungen der einzelnen Bereiche kompakt und dennoch zertifizierungssicher umgesetzt.
Unsere Musterhandbücher sind zertifizierungserprobt und bieten die bestmögliche Unterstützung.
Rufen Sie uns an oder fordern Sie direkt Ihr passendes Musterhandbuch an. Unsere Musterhandbücher können Sie auch digital herunterladen.
Vorgehen bei der Erstellung der QM-Dokumentation
Ein Qualitätsmanagement-Handbuch (QM-Handbuch) ist ein zentrales Dokument, das die Qualitätsmanagementsysteme und -prozesse eines Unternehmens beschreibt. Hier sind die Schritte zur Erstellung eines QM-Handbuchs:
1. Zielsetzung und Umfang festlegen
- Definieren Sie den Zweck des Handbuchs.
- Bestimmen Sie den Geltungsbereich (z.B. welche Abteilungen oder Prozesse abgedeckt werden).
2. Normen und Richtlinien berücksichtigen
- Orientieren Sie sich an relevanten Normen wie die DIN EN ISO 9001.
- Berücksichtigen Sie gesetzliche Anforderungen und branchenspezifische Standards.
3. Struktur des Handbuchs planen
- Erstellen Sie ein Inhaltsverzeichnis mit den Hauptkapiteln, z.B.:
- Einleitung
- Unternehmensbeschreibung
- Qualitätsmanagementsystem
- Dokumentationsanforderungen
- Prozesse und Verfahren
- Verantwortlichkeiten
- Schulung und Weiterbildung
- Überwachung und Verbesserung
- Ideal ist der Nummerierung der Norm zu folgen. So kann im externen Audit die Nachweisführung vereinfacht werden.
4. Inhalte erstellen
- Einleitung: Beschreiben Sie die Vision, Mission und Werte des Unternehmens.
- Unternehmensbeschreibung: Geben Sie Informationen über das Unternehmen, seine Produkte/Dienstleistungen und Märkte.
- Qualitätsmanagementsystem: Erläutern Sie das QM-System, einschließlich der Struktur, der Prozesse und der Verantwortlichkeiten.
- Dokumentationsanforderungen: Legen Sie fest, welche Dokumente erforderlich sind (z.B. Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen).
- Prozesse und Verfahren: Beschreiben Sie die wichtigsten Geschäftsprozesse und deren Abläufe.
- Verantwortlichkeiten: Definieren Sie Rollen und Verantwortlichkeiten im QM-System.
- Schulung und Weiterbildung: Planen Sie Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Bereich Qualität.
- Überwachung und Verbesserung: Beschreiben Sie Methoden zur Überwachung der Qualität sowie zur kontinuierlichen Verbesserung.
5. QM-Dokumentation erstellen
- Verwenden Sie klare, verständliche Sprache.
- Achten Sie auf eine einheitliche Formatierung (Schriftarten, Überschriften etc.).
- Fügen Sie Diagramme oder Flussdiagramme hinzu, um Prozesse zu veranschaulichen.
6. Überprüfung und Freigabe
- Die Überprüfung der Dokumentation kann im internen Audit erfolgen oder durch Sitzungen des QM-Teams.
- Spätere Änderungen und Ergänzungen sind völlig normal.
Nun ist Ihre QM-Dokumentation erstellt!

Medizinprodukte-Beratung

Das Anbieten hochwertiger Produkte wird in sämtlichen Branchen als ein entscheidender Wettbewerbsfaktor angesehen. Insbesondere bestimmte Sektoren profitieren erheblich von einem professionellen und genau entwickelten Qualitätsmanagement-System. In allen Bereichen, in denen es um Lebensmittel oder medizinische Produkte geht, sind eine herausragende Qualität und eine sorgfältig geplante Qualitätssicherung von größter Bedeutung. In Branchen, die sich um solche Produkte und Prozesse drehen, stehen Qualitätsmanagement und die Einhaltung vorgeschriebener Normen auch für Sicherheit.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Spezialisierung auf die spezifischen Anforderungen, die ein solides und zuverlässiges Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte erfordert. Unsere Expertise stellt sicher, dass Ihre Produkte den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Zögern Sie nicht, sich jetzt von unseren erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen!
Eine Medizinprodukte-Beratung ist von hoher Bedeutung

Wenn Ihr Unternehmen in der Herstellung, dem Vertrieb oder der Vermarktung von Medizinprodukten tätig ist, sind Sie verpflichtet, äußerst hohe Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit einzuhalten. Diese Standards sind unerlässlich, um Ihnen die Produktion, Bearbeitung und den Handel mit diesen Medizinprodukten zu ermöglichen. Der Schutz der Patienten sowie der Nutzer von Medizinprodukten steht immer an erster Stelle. Diese hohen Anforderungen sind durch spezifische Verordnungen und Normen festgelegt. Als Grundlage hierfür dienen die MDR 745/2017 sowie die ISO 13485. Eine Zertifizierung oder Zulassung, die diesen Normen und Standards entspricht, bietet sowohl Ihnen als auch Ihren Kunden Sicherheit und Gewährleistung.
MDR 745/2017 und ISO 13485 – Vertrauen durch Umsetzung
Die MDR 745/2017 stellt die aktuell gültige Medizinprodukteverordnung der Europäischen Union dar. Diese Verordnung sorgt dafür, dass Medizinprodukte, einschließlich aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, eine exzellente Qualität und hohe Sicherheit aufweisen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass das Qualitätsmanagement Ihrer entwickelten Medizinprodukte im Einklang mit diesen Vorschriften erfolgt. Die spezifischen Anforderungen sind unter anderem im Artikel 10 der MDR 2017/745 detailliert beschrieben. Wir realisieren es durch eine Medizinprodukte-Beratung.
Die Anforderungen der MDR umfassen:
- Umsetzen von Regulierungsvorschriften und Bestimmungen
- Bestimmen und Einhalten der Konformitätsbewertungsverfahren
- Anforderungen an die Dokumentation von Medizinprodukten, deren Sicherheit, klinische Leistung und der Nachverfolgung
- Risikomanagement nach DIN EN SIO 14971
- Umsetzung von grundlegenden Sicherheits- und Leistungsfaktoren
- klinische Bewertung und klinische Nachbeobachtung
- umfassende Kontrollmechanismen
Ein effektives Qualitätsmanagementsystem (QM-System) sowie die passende QM-Dokumentation sind für Sie als Unternehmer oder Führungskraft in Ihrem Betrieb von entscheidender Bedeutung. Am besten erreichen Sie dies durch die konsequente Einhaltung und Implementierung der Norm DIN EN ISO 13485. Diese Norm bietet Ihnen einen klaren Rahmen und hilft Ihnen dabei, die Qualität Ihrer Prozesse und Produkte kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen. Indem Sie sich strikt an die Vorgaben halten, können Sie die Effizienz Ihrer Abläufe steigern und die Kundenzufriedenheit nachhaltig sichern.
Die DIN EN ISO 13485 ist eine weltweit anerkannte Norm, die es ermöglicht, Qualitätsmanagement-Systeme für Medizinprodukthersteller auf professionelle und präzise Weise umzusetzen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISO 13485. Eine Zertifizierung durch benannte Stellen ist nur durch die Einhaltung dieser Norm möglich. Auch Regierungsbehörden nutzen diese Norm als Grundlage für ihre Prüfungen. Sie dient nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch als wichtiger Wettbewerbsfaktor, den Unternehmen nutzen sollten, um sich auf dem Markt zu differenzieren. Insbesondere durch Audits von Fachleuten gemäß der ISO 13485 schafft man ein solides Fundament für ein Qualitätsmanagementsystem, das zur Optimierung von Prozessen und Produkten beiträgt.
Lassen Sie Ihr Unternehmen zertifizieren, schaffen Sie Vertrauen und einen Marktzugang!
Die MDR 745/2017 sowie die DIN EN ISO 13485 sind entscheidend, um die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten sicherzustellen. Eine Zertifizierung gemäß diesen Normen verleiht Ihnen ein anerkanntes Gütesiegel, das das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Produkte und Dienstleistungen erheblich steigert. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Zulassung gemäß MDR 745/2017 und der Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – kontaktieren Sie uns jetzt für eine Medizinprodukte-Beratung!

Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – Unterstützung vom QM-Profi
Eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß der ISO-Norm kann durch intensives Einarbeiten und eigenständiges Umsetzen der Anforderungen erreicht werden – hierfür stehen Ihnen unsere Handbücher zur Verfügung, die von dem erfahrenen QM-Experten Klaus Seiler, MSc. in Qualitätsmanagement, entwickelt und verfasst wurden. Seit 1997 führen wir Medizinprodukte-Beratungen durch Die optimalen Ergebnisse erzielen Sie jedoch, wenn Sie sich umfassend von einem erfahrenen Experten für Qualitätsmanagement im Bereich Medizinprodukte-Beratung beraten und unterstützen lassen. Nur auf diese Weise gewährleisten Sie eine individuell angepasste Implementierung Ihres Qualitätsmanagementsystems.
Unsere Medizinprodukte-Beratung ist ganz nach Bedarf und gewährleistet:
- Beratung durch den Experten
- Schulungen
- IST-Aufnahme
- Aktionstage
- Erstellung der Dokumentation
- Klassifizierungen der Medizinprodukte nach Klasse I, Is, Ir, IM, IIa, IIb oder III
- Definieren von Zielen und Maßnahmen
- Internes Audit als Vorbereitung des Prüfaudits
- Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit
- Laufende Betreuung
Qualitätsmanagement Medizinprodukte: Beratung durch den Experten
Dank der umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung eines QM-Spezialisten wird das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens auf eine solide Grundlage gestellt, die für Hersteller von Medizinprodukten unerlässlich ist. Bei QMKontakt sind wir Ihr spezialisierter Partner für sämtliche Belange rund um Qualitätsmanagementsysteme für Medizinproduktehersteller gemäß DIN EN ISO 13485. Darüber hinaus übernehmen wir die Planung und Umsetzung der Akkreditierung von Prüflaboren nach ISO 17025 oder bieten Unterstützung bei der Zertifizierung nach unterschiedlichen Standards.
Jetzt kostenlose Erstberatung durch den Profi für eine Medizinprodukte-Beratung

Ein QM Handbuch zu erstellen, wirkt auf viele Firmen schwierig, für uns ist es einfach. Das Handbuch muss nicht mehr gedruckt werden, außer in einigen wenigen Branchen.
Inhaltsverzeichnis
QM Handbuch erstellen
Für Unternehmen verschiedenster Branchen stellt die Erstellung der QM-Dokumentation oft eine Herausforderung dar. Die Anforderungen an ein Managementsystem sind nicht immer klar, und Fehler möchte niemand riskieren. In solchen Situationen erweist sich erfahrene Unterstützung als äußerst wertvoll.
Eine Einführung in die Norm oder die gemeinsame Ausarbeitung eines Maßnahmenplans kann als Leitfaden bei der Einführung Ihres QM-Systems dienen.
Sollte Ihr Unternehmen stark ausgelastet sein, übernehmen wir gern die Erstellung Ihres Managementhandbuchs. Unsere Unterstützung ist flexibel und richtet sich nach Ihrem spezifischen Bedarf.
Die Erstellung Ihres QM-Handbuchs erfolgt auf Basis unserer bewährten Musterhandbücher und ist in der Regel innerhalb von vier bis fünf Tagen abgeschlossen, wobei komplexere Projekte mehr Zeit in Anspruch nehmen können.
Was gehört in ein QM Handbuch nach beispielsweise DIN EN ISO 2001:2015
Hier sind die wesentlichen Inhalte, die typischerweise in einem QM-Handbuch zu finden sind:
1. Einleitung: Eine kurze Beschreibung des Unternehmens, seiner Ziele und des Zwecks des QM-Handbuchs.
2. Geltungsbereich: Definition des Anwendungsbereichs des Qualitätsmanagementsystems, einschließlich der Produkte und Dienstleistungen, die abgedeckt werden.
3. Normative Verweise: Verweise auf relevante Normen und Dokumente, die für das QM-System von Bedeutung sind.
4. Begriffsbestimmungen: Definition wichtiger Begriffe und Abkürzungen, die im Handbuch verwendet werden.
5. Qualitätspolitik: Die Qualitätspolitik des Unternehmens, die die Grundsätze und Ziele in Bezug auf Qualität festlegt.
6. Organisationsstruktur: Darstellung der Organisationsstruktur, einschließlich der Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Mitarbeiter im Rahmen des QM-Systems.
7. Prozesse des QM-Systems: Beschreibung der wesentlichen Prozesse, die im QM-System und somit im QM Handbuch implementiert sind, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen diesen Prozessen.
8. Dokumentationsanforderungen: Informationen über die Dokumentation, die im QM-System erforderlich ist, einschließlich der Verfahren zur Erstellung, Überprüfung und Genehmigung von Dokumenten.
9. Ressourcenmanagement: Angaben zu den Ressourcen, die benötigt werden, um das QM-System effektiv zu betreiben, einschließlich Personal, Infrastruktur und Arbeitsumgebung.
10. Überwachung und Messung: Verfahren zur Überwachung und Messung der Qualität, einschließlich interner Audits und Managementbewertungen.
11. Kontinuierliche Verbesserung: Ansätze zur kontinuierlichen Verbesserung des QM-Systems und der Prozesse, einschließlich der Behandlung von Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.
12. Kundenorientierung: Strategien zur Sicherstellung der Kundenzufriedenheit und zur Berücksichtigung von Kundenfeedback.
Ein QM Handbuch sollte:
- klar strukturiert und
- leicht verständlich sein,
um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Anforderungen und Prozesse des Qualitätsmanagementsystems nachvollziehen können.
Unser übliches Inhaltsverzeichnis in einem QM Handbuch nach DIN EN ISO 9001
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe (siehe Punkt 11)
4 Kontext der Organisation
4 1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
4 2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
4 3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Qualitätsmanagementsystems
4 4 Qualitätsmanagementsystem und dessen Prozesse
5 Führung
5 1 Führung und Verpflichtung
5 1 1 Allgemeines
5 1 2 Kundenorientierung
5 2 Politik
5 3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation
6 Planung
6 1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
6 2 Qualitätsziele und Planung zur deren Erreichung
6 3 Planung von Änderungen
7 Unterstützung
7 1 Ressourcen
7 1 1 Allgemeines
7 1 2 Personen
7 1 3 Infrastruktur
7 1 4 Prozessumgebung
7 1 5 Ressourcen zur Überwachung und Messung
7 1 5 1 Allgemeines
7 1 5 2 Ressourcen zur Überwachung und Messung
7 1 6 Wissen der Organisation
7 2 Kompetenz
7 3 Bewusstsein
7 4 Kommunikation
7 5 Dokumentierte Information
7 5 1 Allgemeines
7 5 2 Erstellen und Aktualisieren
7 5 3 Lenkung dokumentierter Information
8 Betrieb
8 1 Betriebliche Planung und Steuerung
8 2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
8 2 1 Kommunikation mit den Kunden
8 2 2 Bestimmen von Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen
8 2 3 Überprüfung von Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen
8 2 4 Änderungen von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
8 3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen
8 3 1 Allgemeines
8 3 2 Entwicklungsplanung
8 3 3 Entwicklungseingaben
8 3 4 Steuerungsmaßnahmen für die Entwicklung
8 3 5 Entwicklungsergebnisse
8 3 6 Entwicklungsänderungen
8 4 Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
8 4 1 Allgemeines14
8 4 2 Art und Umfang der Steuerung
8 4 3 Informationen für externe Anbieter
8 5 Produktion und Dienstleistungserbringung
8 5 1 Steuerung der Produktion und der Dienstleistungserbringung
8 5 2 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
8 5 3 Eigentum der Kunden oder der externen Anbieter
8 5 4 Erhaltung
8 5 5 Tätigkeiten nach der Lieferung
8 5 6 Überwachung von Änderungen
8 6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen
8 7 Steuerung nichtkonformer Prozessergebnisse
9 Bewertung der Leistung
9 1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
9 1 1 Allgemeines
9 1 2 Kundenzufriedenheit
9 1 3 Analyse und Bewertung
9 2 Internes Audit
9 3 Managementbewertung
10 Verbesserung
10 1 Allgemeines
10 2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
10.3 Fortlaufende Verbesserung
11.0 Begriffserklärung
Ein QM Handbuch, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 entspricht, sollte kompakt gehalten werden und idealerweise nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Dennoch ist es wichtig, dass es einige wichtige Nachweise und Dokumentationen enthält.
Dies könnte beispielsweise die Qualitätspolitik des Unternehmens umfassen, die klar und prägnant dargelegt wird. Darüber hinaus sollte es die wesentlichen Prozesse des Qualitätsmanagementsystems abbilden und beschreiben, wie diese Prozesse die Einhaltung der Norm sicherstellen.
Unterstützende Dokumente, die diese Prozesse untermauern, könnten in Form von Protokollen, Berichten oder Aufzeichnungen vorliegen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems regelmäßig überwacht und bewertet werden kann.
Letztendlich sollte das QM Handbuch ein nützliches Arbeitsdokument für das Unternehmen sein, das die kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsprozesse fördert und die Einhaltung der Normanforderungen sicherstellt.
Nehmern Sie mit uns Kontakt auf, wir finden einen Weg zu Ihrem QM Handbuch.
Unser Wirkungsbereich:

QM-Schulung zu Normen und Standards wie ISO 9001, 13485, 17025…

Für unsere geschätzten Kunden bieten wir ein umfangreiches Spektrum an Qualitätsmanagement-Schulungen an, die sich auf verschiedene Normen, Richtlinien und Verordnungen konzentrieren. Darüber hinaus vermitteln wir detaillierte Vorgehensweisen und praxisnahe Strategien zur erfolgreichen Einführung und Implementierung von QM-Systemen in Ihrem Unternehmen.
Was haben wir im Standardprogramm?
DIN EN ISO 13485 – Medizinprodukte
Diese Norm richtet sich an Firmen, die sich mit der Entwicklung, Herstellung, dem Vertrieb, der Bearbeitung und der Installation von Medizinprodukten beschäftigen. Der offizielle Titel der Norm ist: “Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke”. Da üblicherweise auch die Anforderungen der MDR 2017/745 in ein Qualitätsmanagementsystem integriert und geschult werden (gemäß Artikel 10 MDR), verspricht dieser QM-Schulungstag besonders interessant zu werden.
DIN EN ISO 17025 – Prüf- und Kalibrierlabore
Um die Akkreditierung für Prüf- und Kalibrierlaboratorien zu erhalten, ist es erforderlich, die Anforderungen dieser Norm nahezu vollständig einzuhalten. Die Schulungsinhalte sind eng auf die Normvorgaben und die spezifischen Bedingungen vor Ort abgestimmt. Normalerweise umfasst das Training nicht nur den theoretischen Teil. Zusätzlich nehmen wir die speziellen Anforderungen der DAkkS in den Fokus, die für eine erfolgreiche Akkreditierung unerlässlich sind.
DIN EN ISO 17065 – Zertifizierungsstellen
Die Anforderungen an Zertifizierungsstellen können kompliziert erscheinen, vor allem, wenn man mit den spezifischen Inhalten der Normen nicht vertraut ist. Unsere Schulung wird deshalb stets anhand eines praktischen Beispiels durchgeführt, um das Verständnis zu erleichtern. Dabei legen wir großen Wert darauf, die Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu berücksichtigen und einzuhalten.
DIN EN ISO 14971 – Risikomanagement
Bei der Zulassung eines Medizinproduktes ist es unerlässlich, dass der Inverkehrbringer ein umfassendes Risikomanagement gemäß der geltenden Norm durchführt. Diese Schulung bietet praktische Beispiele, um das Verständnis und die Anwendung des Risikomanagementprozesses zu erleichtern. Die verschiedenen Risiken werden systematisch identifiziert, bewertet und kontrolliert. Nach Abschluss der QM-Schulung sind die Teilnehmer/-innen in der Lage, eigenständig eine vollständige Risikomanagementakte zu erstellen und die darin enthaltenen Verfahren effektiv umzusetzen.
MDR 2017/745 Produktakten für die Zulassung / Inverkehrbringung von Medizinprodukten
Wer ein Medizinprodukt gemäß den Bestimmungen dieser MDR in den Verkehr bringen möchte, ist verpflichtet, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen und nachzuweisen. Aufgrund der erheblichen Änderungen, die nach dem berüchtigten Skandal in Frankreich vorgenommen wurden, ist es ratsam, eine gründliche Einweisung oder Schulung zu erhalten. Die Schulungsteilnehmer/-innen bekommen das Musterhandbuch „Technische Dokumentation“ als Grundlage für ihre Weiterbildung.
DIN EN ISO 9001:2015 / 14001:2015 Qualitätsmanagementsysteme und Umweltmanagementsysteme
Die Standards für allgemeine Managementsysteme und Umweltmanagement sind so gestaltet, dass sie für die Anwender einfach und unkompliziert umzusetzen sind. In unseren QM-Schulungen bieten wir ausführliche Informationen über die Hintergründe und den Zweck dieser Standards. Darüber hinaus präsentieren wir praxisnahe Ansätze und Methoden, die Ihnen bei der erfolgreichen Implementierung in Ihrem Unternehmen helfen können.
Was sind die Anforderungen an eine gute QM-Schulung?
Eine gute Qualitätsmanagement-Schulung (QM-Schulung) sollte mehrere Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer nicht nur die Theorie verstehen, sondern auch in der Lage sind, das Gelernte in der Praxis anzuwenden. Die wesentlichen Anforderungen an eine effektive QM-Schulung sind:
1. Zielgerichtete Inhalte
- Abgestimmt auf die Zielgruppe: Die QM-Schulung muss auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt sein (z. B. Führungskräfte, interne Auditoren, Mitarbeiter).
- Praktische Relevanz: Die vermittelten Inhalte sollten direkt auf die realen Anforderungen im Unternehmen und auf die jeweiligen Prozesse angewendet werden können.
- Klare Lernziele: Die Schulung sollte konkrete Lernziele haben, die klar formuliert und messbar sind (z. B. Verständnis von Normen wie ISO 9001, Anwendung von Prozessen zur Qualitätskontrolle).
2. Kompetente Trainer
- Erfahrene Fachkräfte: Die Trainer sollten Experten im Bereich Qualitätsmanagement sein und über praktische Erfahrung in der Implementierung und Umsetzung von QM-Systemen verfügen.
- Kommunikationsfähigkeit: Sie sollten in der Lage sein, komplexe Themen verständlich und anschaulich zu erklären.
3. Interaktive Lernmethoden
- Praktische Übungen und Fallstudien: Durch interaktive Methoden wie Gruppenarbeiten, Rollenspiele oder Simulationen können die Teilnehmer das Wissen direkt anwenden.
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch: Ein guter Austausch zwischen den Teilnehmern fördert das Verständnis und hilft, Probleme aus der Praxis zu lösen.
- Fragen und Antworten: Eine gute Schulung sollte auch Raum für Fragen und individuelle Problemlösungen bieten.
4. Verwendung aktueller Standards und Tools
- Aktualität der Inhalte: Die Schulung muss aktuelle Normen und Standards wie ISO 9001, ISO 14001 oder spezifische QM-Systeme berücksichtigen.
- Einsatz von QM-Software und Tools: Ein praktischer Teil, in dem auch digitale Tools und Software für Qualitätsmanagement gezeigt werden, ist von Vorteil.
5. Fokus auf nachhaltiges Lernen
- Verständnis statt auswendig lernen: Die Schulung sollte das Verständnis der QM-Prinzipien und deren praktischer Anwendung fördern, anstatt nur auf das Auswendiglernen von Normen und Regeln abzuzielen.
- Langfristige Verankerung des Wissens: Materialien wie Handouts, Zusammenfassungen und Folien sollten den Teilnehmern zur späteren Referenz zur Verfügung gestellt werden.
6. Evaluierung und Feedback
- Überprüfung des Lernerfolgs: Am Ende der Schulung sollten Tests oder Feedback-Runden erfolgen, um den Erfolg der Schulung zu messen und mögliche Lücken zu identifizieren.
- Feedback von Teilnehmern: Ein guter Schulungsprozess berücksichtigt die Rückmeldungen der Teilnehmer zur Verbesserung künftiger Schulungen.
7. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
- Anpassung an das Unternehmen: Die Schulung sollte auf die spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sein.
- Modulare Struktur: Eine modulare Schulung ermöglicht es, sie an den verschiedenen Wissensständen der Teilnehmer und an unterschiedlichen Unternehmensbedürfnissen auszurichten.
8. Zertifizierung und Dokumentation
- Zertifizierung: Eine gute QM-Schulung sollte eine Möglichkeit zur Zertifizierung bieten, um den Lernerfolg zu dokumentieren und die Qualifikation der Teilnehmer nachzuweisen.
- Doku-Management: Dokumentation von Schulungseinheiten, Teilnehmern und erzielten Lernergebnissen ist wichtig für spätere Nachweise und die kontinuierliche Verbesserung des QM-Systems.
9. Kontinuierliche Weiterbildung
- Fortlaufende Schulungen: Qualitätsmanagement ist ein fortlaufender Prozess, daher sollten Schulungen regelmäßig angeboten oder aktualisiert werden, um mit Änderungen in Normen und Best Practices Schritt zu halten.
- Integration in die Unternehmenskultur: Schulungen sollten regelmäßig und in verschiedenen Formaten angeboten werden, um das Wissen und die Kultur des Qualitätsmanagements langfristig im Unternehmen zu etablieren.
Durch diese Anforderungen wird sichergestellt, dass die QM-Schulung nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch die praktischen Fähigkeiten fördert, die für die erfolgreiche Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems notwendig sind.

Inhaltsverzeichnis
Qualitätsmanagement–Beratung für fast jede Branche umfasst heutzutage den Begriff „Qualitätsmanagement“ (QM). In manchen Bereichen, wie Medizin oder Lebensmittelindustrie, sind bestimmte Zertifizierungen notwendig für die Sicherheit von Verbrauchern, Kunden oder Patienten. In anderen Branchen können Unternehmen durch Qualitätsmanagement und Zertifizierungen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil erlangen.
Ein gut durchdachtes integriertes Managementsystem hat großes Potenzial, um Ihre internen Abläufe, Services, Marketing, Vertrieb und vor allem Ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern.
Mit uns zum praktikablen und ausgereiften QM-System
Klaus Seiler, mit einem Master in Qualitätsmanagement, ist ein erfahrener Berater im Bereich Qualitätsmanagement. Er unterstützt Sie mit seinem Wissen, um umfassende, langfristige und nachhaltige Strategien für Ihr Qualitätsmanagement zu entwickeln. Dabei hält er sich an das Prinzip „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“. Richtig umgesetzt, führt Qualitätsmanagement zu wertvollen Verbesserungen im Unternehmen.
Unsere Qualitätsmanagement-Beratung konzentriert sich auf Ihr Unternehmen. Sie entscheiden, auf welchen Bereich das QM abzielen soll und welche Ziele Sie erreichen möchten. Dies bildet die Basis für alle weiteren Schritte. Wichtig ist, dass kein allgemeines, sondern ein individuelles Qualitätsmanagementsystem entwickelt wird, das den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte entspricht. Nur so entfaltet QM seine volle Wirkung. Klaus Seiler ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Einführung eines maßgeschneiderten QM-Systems für Ihr Unternehmen geht – vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!
Unsere QM-Dienstleistungen für Sie
Egal, ob Sie Ihr QM-System mit einem Handbuch selbst erstellen möchten oder eine umfassende Beratung von einem Qualitätsmanagement-Experten suchen – wir sind für Sie da und helfen Ihnen mit unseren Leistungen. Nutzen Sie unser umfassendes Wissen und die vielen Vorteile eines erfolgreich eingeführten QM-Systems.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:
- Beratung zur Zertifizierung, Akkreditierung und Zulassung
- IST-Aufnahme zur Ermittlung von Defiziten zum festgelegten Standard
- Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit für erstellt oder bestehende QM-Systeme & Dokumentationen
- Internes Audit, als Vorbereitung auf externe Audits oder um nur zu schauen ob alles passt
- Schulungen zu Normen und Standards
- QM-Handbücher als Vorlagen zur selbstständigen Umsetzung
Auf unserer Website finden Sie aktuelle Infos zu QM-Systemen und Vorlagen für Ihre Zertifizierung oder das Qualitätsmanagement für Medizinprodukte (von Herstellung bis Vertrieb). Wir bieten QM-Handbücher als Muster, entwickelt von Klaus Seiler, Master of Science in Quality Management. Seit 1998 unterstützen wir Kunden mit Handbüchern zu verschiedenen Normen und Richtlinien. Nutzen Sie unsere professionellen und aktuellen Vorlagen, um ein individuelles QM für Ihr Unternehmen zu erstellen oder wir unterstützen Sie mit unserer Qualitätsmanagement-Beratung.
Welche Branchen haben wir bereits beraten?
Hier ist eine Aufzählung von Branchen, die ein Qualitätsmanagement benötigen:
- Prüf- und Kalibrierlabore
- Pharmazeutische Industrie
- Medizintechnik
- Lebensmittelindustrie
- Bauindustrie
- Luftfahrtindustrie
- Elektronik- und Elektrotechnik
- Chemische Industrie
- Energieversorgung
- IT- und Softwareentwicklung
- Gesundheitswesen
- Logistik und Transport
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Finanz- und Versicherungsbranche
- Tourismus- und Hotelbranche
- Bildungs- und Weiterbildungssektor
- Verlagswesen und Medien
- Telekommunikationsbranche
- Automobilzulieferer
Diese Branchen benötigen eine Qualitätsmanagement-Beratung, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Standards entsprechen, gesetzliche Vorschriften einhalten und die Kundenzufriedenheit maximiert wird.
Wie lange dauert eine Qualitätsmanagement-Beratung?
Die Dauer einer Beratung bis zur Zertifizierung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Komplexität des Unternehmens, die Art des Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 9001, ISO 13485, ISO IEC 17025, ISO 14001, etc.), die Unternehmensgröße und der aktuelle Stand der internen Prozesse.
Im Allgemeinen kann die Qualitätsmanagement-Beratung folgende Phasen unterteilt werden:
- Vorbereitung und Initialberatung (ca. 2–4 Wochen):
- In dieser Phase wird der Bedarf des Unternehmens ermittelt, der Ist-Zustand bewertet und ein maßgeschneiderter Plan erstellt.
- Beratung zur Auswahl der richtigen Zertifizierung und Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
- Prozessanalyse und Implementierung (ca. 3–6 Monate):
- Diese Phase umfasst die Entwicklung und Implementierung von Prozessen, die den Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems entsprechen.
- Schulungen der Mitarbeiter und Integration der Qualitätsstandards in den täglichen Betrieb.
- Interne Audits und Vorbereitungen auf das Zertifizierungsaudit (ca. 1–2 Monate):
- Interne Audits und Selbstbewertungen zur Sicherstellung, dass alle Anforderungen des Systems erfüllt werden.
- Anpassung und Optimierung der Prozesse, falls notwendig.
- Zertifizierungsaudit (ca. 1–2 Wochen):
- Das Zertifizierungsaudit wird von einem externen Auditor durchgeführt. In der Regel dauert der Auditprozess ein bis zwei Tage, je nach Größe des Unternehmens.
- Nach erfolgreichem Audit erfolgt die Zertifizierung.
- Labor werden akkreditiert durch die DAkkS oder andere nationale Akkreditierungsstellen.
Gesamtdauer:
Der gesamte Prozess kann je nach Unternehmen und Branche zwischen 6 Monaten und 1 Jahr dauern. Kleinere Unternehmen oder weniger komplexe Systeme benötigen möglicherweise weniger Zeit, während größere Unternehmen oder solche mit komplexeren Anforderungen länger brauchen können.
Qualitätsmanagement-Beratung kann aber auch schneller gehen wenn es Druck gibt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Gründe für die Verwendung einer Vorlage für QM-Handbücher / QM-Vorlage
Die Verwendung einer Vorlage für QM-Handbücher bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Unternehmen, die ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) effizient und normkonform einführen oder optimieren möchten.
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Hier sind die wichtigsten Gründe:
1. Zeitersparnis
- Vorlagen bieten bereits eine strukturierte Grundlage, wodurch der Aufwand für die Erstellung von Grund auf entfällt.
- Standardtexte und Beispiele erleichtern die Anpassung an spezifische Unternehmensanforderungen.
2. Normkonformität
- Professionell entwickelte QM-Vorlagen müssen auf aktuelle Normen (z. B. ISO 9001) abgestimmt sein.
- Sie stellen sicher, dass keine wesentlichen Anforderungen übersehen werden.
3. Einheitliche Struktur
- Vorlagen bieten eine klare und verständliche Gliederung, die für alle Mitarbeitenden nachvollziehbar ist.
- Dies erleichtert die Integration des Handbuchs in bestehende Prozesse.
4. Unterstützung für Einsteiger
- Unternehmen, die erstmals ein QM-System einführen, profitieren von den Anleitungen und Beispielen in der QM-Vorlage.
- Fachbegriffe und Vorgehensweisen werden verständlich aufbereitet.
5. Flexibilität und Anpassbarkeit
- Vorlagen lassen sich individuell an Unternehmensgröße, Branche und spezifische Prozesse anpassen.
- Sie bieten einen Rahmen, der mit firmenspezifischen Details ergänzt werden kann.
6. Kosteneffizienz
- Der Einsatz einer Vorlage reduziert die Notwendigkeit externer Beratung in der Anfangsphase.
- Der geringere Zeitaufwand bedeutet auch geringere interne Kosten.
7. Qualitätssicherung
- Durch die Verwendung einer bewährten QM-Vorlage sinkt das Risiko von Fehlern in der Dokumentation.
- Sie gewährleistet eine professionelle und konsistente Darstellung des QM-Systems.
8. Bessere Akzeptanz
- Eine gut strukturierte und verständliche QM-Vorlage erleichtert es den Mitarbeitenden, das QM-System zu verstehen und anzuwenden.
- Dadurch wird die Implementierung reibungsloser.
9. Unterstützung bei Audits
- Mit einer Vorlage erstellte QM-Handbücher sind übersichtlich und nachvollziehbar, was Auditoren die Prüfung erleichtert.
- Sie enthalten oft bereits Hinweise, wie bestimmte Anforderungen dargestellt werden können.
10. Branchenbezug
- Viele Vorlagen sind speziell für bestimmte Branchen entwickelt und berücksichtigen deren typische Anforderungen und Besonderheiten.
Normen erhalten Sie bei www.dinmedia.de
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Sind Sie Unternehmer oder leiten Sie ein Unternehmen? Dann wissen Sie, dass der Erfolg von vielen Dingen abhängt. Es geht nicht nur um die Art und Preise der Produkte, sondern auch um das Angebot der Konkurrenz, die Services Ihres Unternehmens, die internen Abläufe oder das Marketing. Auch eine starke Arbeitgebermarke ist wichtig, besonders wegen des Fachkräftemangels heute.
Diese Faktoren haben eins gemeinsam: Mit einem soliden und passenden Qualitätsmanagement lassen sie sich gut optimieren. Dieser Überblick bietet Ihnen wertvolle Infos zum Thema QM-System. Möchten Sie mehr wissen oder brauchen Sie professionelle Hilfe bei der Einführung eines effektiven QM-Systems? Wir beraten Sie gerne!
Definition von Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (auch „QM“) bedeutet, Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation perfekt aufeinander abzustimmen, um eine größtmögliche Qualität zu sichern. Trotz dieser simplen Definition ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine komplexe Aufgabe und kann mit einem erheblichen Aufwand einhergehen, wenn man das Projekt falsch angeht.
Unsere Devise lautet: Wenn QM richtig eingeführt wird, stört es nicht, sondern bringt Verbesserungen!
Das Leiten und Managen einer Organisation umfasst folgende Elemente, die durch ein angepasstes Qualitätsmanagement verbessert werden können:
- das Definieren der individuellen Qualitätspolitik des Unternehmens
- das Festlegen bedarfsgerechter und passgenauer Qualitätsziele
- die konkrete Qualitätsplanung
- die präzise Qualitätslenkung
- die lückenlose Qualitätssicherung
Wir planen und koordinieren diese Aufgaben genau. Mit unserem Qualitätsmanagementsystem kann Ihr Unternehmen umfassend profitieren und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern. Wir bieten Ihnen detaillierte QM-Handbücher und unterstützen Sie bei Bedarf mit einer langfristigen Beratung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Welche Vorteile hat Qualitätsmanagement?
Qualität und Erfolg gehen Hand in Hand. Wenn Unternehmen wichtige QM-Grundsätze anwenden, gewinnen sie echten Nutzen, der sich langfristig positiv auf ihren Erfolg auswirkt.
Mit einem Qualitätsmanagementsystem, das genau auf Ihre Unternehmensprozesse zugeschnitten ist, erreichen Sie unter anderem:
- Die kontinuierliche Weiterentwicklung eines exzellenten Portfolios an Produkten und Dienstleistungen.
- Die Realisierung eines herausragenden Kundenservices zur Maximierung der Kundenzufriedenheit.
- Die Verfeinerung interner Arbeitsabläufe durch gezielte Prozessoptimierungen.
- Die Verbesserung der Marketing- und Vertriebsstrategien zur Erhöhung der Effektivität.
- Die optimale Integration digitaler Technologien zur Steigerung der Effizienz.
- Eine signifikante Senkung der Betriebskosten durch gezielte Maßnahmen.
- Dieser Text vermittelt die gleichen Ideen, aber mit leicht veränderten Formulierungen.
Wie funktioniert professionelles Qualitätsmanagement?
Um hohe Ansprüche zu erfüllen, sollte der QM-Prozess einem gut durchdachten Plan folgen. Wir verwenden das folgende bewährte Verfahren.
- Norm festlegen: Die Wahl der richtigen Norm ist entscheidend und sollte auf die Branche und die Zielgruppe abgestimmt sein. Ihre Empfehlung, sich auf DIN EN ISO 13485 zu konzentrieren, wenn viele Kunden aus dem Bereich der Medizinprodukte kommen, ist sehr sinnvoll.
- Verantwortliche Person benennen: Es ist wichtig, eine zuverlässige Person zu benennen, die die Abläufe gut kennt. Temporäre Unterstützung kann helfen, die Last zu teilen und sicherzustellen, dass alle Aspekte abgedeckt sind.
- Norm kennenlernen: Die Möglichkeit, sich durch Selbststudium oder gezielte Schulungen weiterzubilden, ist wertvoll. Ihre Inhouse-Schulungen, die auf branchenspezifische Anforderungen eingehen, können besonders hilfreich sein, um das Wissen direkt im Kontext des Unternehmens zu vertiefen.
- Ist-Analyse durchführen: Eine gründliche Ist-Analyse ist der erste Schritt, um bestehende Anforderungen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren. Dies bildet die Grundlage für einen effektiven Maßnahmenplan.
- Qualitätsmanagement dokumentieren: Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil des QM-Systems. Die Nutzung von Handbüchern und Vorlagen kann für kleine Unternehmen eine praktische Lösung sein, um alle relevanten Informationen zu erfassen.
- QM umsetzen und Nachweise führen: Die Umsetzung der Maßnahmen und das Führen der Nachweise sind essenziell, um die Normanforderungen zu erfüllen. Die regelmäßige Bewertung der Qualitätsziele und Managementbewertungen sind wichtige Bestandteile dieses Prozesses.
- Internes Audit durchführen: Ein internes Audit vor der Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alles bereit ist. Es dient als wertvoller Testlauf für das externe Audit.
- Externes Audit veranlassen: Das externe Audit durch unabhängige Prüfer ist der finale Schritt zur Zertifizierung. Es ist wichtig, alle Anforderungen zu erfüllen und eventuelle Abweichungen klar zu kommunizieren.
- QM-System beibehalten: Nach der erfolgreichen Prüfung ist es entscheidend, die Normanforderungen weiterhin einzuhalten und kontinuierliche Verbesserung zu erreichen.
QM: immer nach Bedarf des Unternehmens durchführen
Wenn Unternehmen mit einem QM-Prozess unzufrieden sind, liegen die Gründe oft ähnlich. Daher gestalten wir unsere hochwertigen Dienstleistungen von Beginn an so, dass solche Probleme vermieden werden. Wir passen den QM-Prozess an die Anforderungen unserer Kunden an. Je genauer die Informationen aus dem ersten Gespräch, desto besser können wir die passende QM-Strategie entwickeln.
Unsere Werte für ein störungsfreies und angenehmes Qualitätsmanagement:
- Die präzise Planung zur Kostentransparenz ist ein wichtiger Schritt, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Eine effiziente Terminplanung, die die aktuelle Auslastung berücksichtigt, sorgt dafür, dass alle Aktivitäten reibungslos ablaufen und Ressourcen optimal genutzt werden.
- Die Schulungen zur Förderung der Mitarbeiterakzeptanz sind entscheidend, um das Engagement der Belegschaft zu stärken und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter aktiv in den QM-Prozess eingebunden sind. Dies kann zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen.
- Die Normenkonformität als Diskussionsgrundlage während Zertifizierungsaudits ist ebenfalls ein kluger Ansatz, um konstruktive Gespräche zu fördern und kontinuierliche Verbesserungen voranzutreiben.
- Schließlich ist die Optimierung der QM-Dokumentation ein wichtiger Schritt, um den Fokus auf das Wesentliche zu legen und die Effizienz zu steigern. Indem Sie den Umfang der Dokumentation verschlanken, können Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten die relevanten Informationen schnell und einfach finden.
- Wenn Sie weitere Fragen oder spezifische Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Qualitätsmanagement – warum sich ein Experte lohnt
Da die Einführung und die Aufrechterhaltung eines guten QM-Systems komplexe Herausforderungen sind, ist eine Beratung durch einen qualifizierten Experten empfehlenswert. Erst die Kenntnis der einschlägigen Normen und der geeigneten Methoden macht die Zertifizierung durch den externen Prüfer erfolgreich und ermöglicht eine langfristige Etablierung eines QM-Systems. Die Beratung sollte engmaschig stattfinden: vor, nach und auch während des eigentlichen QM-Prozesses.
Die Beratung durch einen externen Experten bietet wertvolle Unterstützung. Mit hoher Fachkenntnis, Professionalität und Seriosität bereitet er das Audit genau vor und entwickelt passende Konzepte für das Unternehmen. So wird eine präzise und sichere Umsetzung gewährleistet. In der Zwischenzeit können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Nutzen Sie unsere Expertise und langjährige Erfahrung und buchen Sie eine QM-Beratung für Ihr Unternehmen!
Qualitätsmanagement – jetzt professionelle Beratung sichern
Neben ausführlichen Handbüchern und Vorlagen für das Qualitätsmanagement bieten wir auch eine umfassende und maßgeschneiderte QM-Beratung an. Oft gibt es Förderungen für Ihr Unternehmen. Ein gutes QM-System schafft Handlungsmöglichkeiten, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert und sichtbare Qualitätsverbesserungen bringen – das ist unser Ziel! Interessiert an einer qualifizierten QM-Beratung? Kontaktieren Sie uns!
Ihren Zertifizierer finden Sie hier oder nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

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Die Kosten für eine Qualitätsmanagementberatung (QM-Beratung)
können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Umfang der Beratung: Je nachdem, ob Sie eine vollständige Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems, eine spezifische Schulung oder nur eine Überprüfung bestehender Prozesse wünschen, können die Kosten unterschiedlich sein.
- Beratungsunternehmen: Die Preise können je nach Größe und Reputation des Beratungsunternehmens variieren. Größere, etablierte Firmen verlangen in der Regel höhere Honorare als kleinere oder weniger bekannte Anbieter.
- Dauer der Beratung: Die Anzahl der benötigten Beratungstage oder -stunden hat einen direkten Einfluss auf die Gesamtkosten. Einige Beratungen werden auf Stundenbasis abgerechnet, während andere Pauschalpreise für bestimmte Projekte anbieten.
- Branche und Komplexität: In bestimmten Branchen (z.B. Medizintechnik, Automobilindustrie) können die Anforderungen an das Qualitätsmanagement komplexer sein, was zu höheren Beratungskosten führen kann.
- Regionale Unterschiede: Die Preise können auch regional unterschiedlich sein, abhängig von den Lebenshaltungskosten und dem Wettbewerb in Ihrer Region.
Preisrahmen
- Stundenhonorare: Diese liegen typischerweise zwischen 80 und 200 Euro pro Stunde.
- Pauschalangebote: Für ein komplettes QM-System kann die Beratung zwischen 5.000 und 20.000 Euro kosten, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Projekts.
- Schulungen: Schulungen im Bereich Qualitätsmanagement kosten oft zwischen 300 und 1.500 Euro pro Teilnehmer, je nach Thema und Dauer.
Was kann bei einer Beratung schief gehen?
Bei einer Beratung können verschiedene Probleme auftreten, die den Erfolg beeinträchtigen. Hier sind einige häufige Fallstricke, die in einer Beratung schiefgehen können:
1. Unklare Zielsetzung
- Problem: Keine klaren Ziele oder Erwartungen seitens des Kunden oder Beraters.
- Folge: Beide Seiten arbeiten aneinander vorbei, und die Ergebnisse sind unbefriedigend.
- Beispiel: Ein Unternehmen bittet um Unterstützung bei der Digitalisierung, formuliert jedoch keine konkreten Ziele. Der Berater arbeitet an einer neuen IT-Infrastruktur, während der Kunde eigentlich eine Automatisierung der Produktionsprozesse erwartet hätte.
2. Fehlende Kommunikation
- Problem: Missverständnisse aufgrund unklarer oder unzureichender Kommunikation in der QM-Beratung.
- Folge: Wichtige Informationen werden übersehen, und Lösungen passen nicht zu den Bedürfnissen des Kunden.
- Beispiel: Der Berater erstellt eine Strategie zur Kostenreduzierung, ohne die Abteilungsleiter einzubeziehen. Diese erfahren erst im Nachhinein davon und sind frustriert, da wichtige Details ihrer Prozesse nicht berücksichtigt wurden.
3. Mangel an Vorbereitung
- Problem: Der Berater hat sich nicht genügend auf die spezifischen Anforderungen oder die Branche des Kunden vorbereitet.
- Folge: Vorschläge wirken unpassend oder oberflächlich.
- Beispiel: Der Berater schlägt vor, einen bestimmten Softwareanbieter einzusetzen, ohne zu wissen, dass das Unternehmen bereits ein langfristiges Lizenzabkommen mit einem anderen Anbieter hat. Der Vorschlag wird daher als unbrauchbar abgetan.
4. Unrealistische Erwartungen
- Problem: Der Kunde erwartet schnelle oder unmögliche Ergebnisse.
- Folge: Enttäuschung, selbst wenn die QM-Beratung wertvolle Lösungen bietet.
- Beispiel: Ein Kunde erwartet, dass der Berater die Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb eines Monats drastisch verbessert. Der Berater stimmt zu, obwohl er weiß, dass kulturelle Veränderungen Zeit brauchen. Die Erwartungen werden nicht erfüllt, und die QM-Beratung wird abgebrochen.
5. Fehlende Empathie
- Problem: Der Berater ignoriert die Perspektive oder Kultur des Kundenunternehmens.
- Folge: Empfehlungen sind nicht praktikabel oder werden abgelehnt.
- Beispiel: Ein Berater aus einem stark leistungsorientierten Umfeld empfiehlt einem familiengeführten Unternehmen drastische Maßnahmen zur Umsetzung des QM-Systems. Die Empfehlungen stoßen auf Widerstand, da sie nicht zur wertebasierten Unternehmenskultur passen.
6. Zu starrer Ansatz
- Problem: Der Berater verwendet eine standardisierte Lösung ohne Rücksicht auf die individuelle Situation des Kunden.
- Folge: Die Lösung hat keinen nachhaltigen Nutzen.
- Beispiel: Ein Berater nutzt ein Standardtool zur Prozessoptimierung, ohne die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens zu analysieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen passen nicht zu den tatsächlichen Arbeitsabläufen und werden nicht umgesetzt.
7. Widerstand gegen Veränderung
- Problem: Mitarbeiter oder Führungskräfte lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab.
- Folge: Die Umsetzung scheitert trotz guter Ideen.
- Beispiel: Ein Produktionsleiter ignoriert die Vorschläge der QM-Beratung, da er fürchtet, dass die vorgeschlagenen Automatisierungen zu Entlassungen führen könnten. Die Änderungen werden nicht umgesetzt, obwohl sie langfristig Vorteile bringen würden.
8. Fokus auf Symptome statt Ursachen
- Problem: Die QM-Beratung konzentriert sich auf oberflächliche Probleme und nicht auf die zugrunde liegenden Ursachen.
- Folge: Probleme treten später erneut auf.
- Beispiel: Ein Berater empfiehlt neue Prozesse, um den Umsatz zu steigern, ohne zu erkennen, dass die eigentliche Ursache schlechte Produktqualität ist. Die Maßnahme verpufft, da das Kernproblem ungelöst bleibt.
9. Kostenüberschreitung
- Problem: Die QM-Beratung dauert länger oder kostet mehr als geplant.
- Folge: Der Kunde verliert das Vertrauen in den Berater.
- Beispiel: Ein Berater verspricht, ein QM-System in drei Monaten zu implementieren, doch Verzögerungen durch unvorhergesehene Komplexität führen zu erheblichen Mehrkosten. Der Kunde fühlt sich über den Tisch gezogen.
10. Keine Nachverfolgung
- Problem: Nach der QM-Beratung fehlt ein Follow-up, um die Umsetzung der Lösungen zu unterstützen.
- Folge: Empfohlene Maßnahmen werden nicht effektiv realisiert.
- Beispiel: Nach einer Strategieentwicklung verlässt der Berater das Projekt, ohne eine Roadmap zur Umsetzung zu erstellen. Das Unternehmen gerät ins Stocken und setzt die Maßnahmen nur teilweise um.
Lösungsansatz:
- Klare Zielvereinbarungen im Vorfeld.
- Offene Kommunikation während der gesamten QM-Beratung.
- Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Strategie.
- Fokus auf den Kunden und seine individuellen Bedürfnisse.
Unterm Strich:
Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Beratungsunternehmen einzuholen und diese zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Erfahrung des Beraters sowie auf Referenzen aus ähnlichen Projekten.
Wir wollen Chaos vermeiden!


Inhaltsverzeichnis
- DIN EN ISO 9001
- DIN EN ISO 13485
- DIN EN ISO 14001
- DIN EN ISO IEC 27001
- DIN EN ISO 45001
- DIN EN ISO 50001
Notwendige QM-Dokumente nach
DIN EN ISO 9001
Um ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) zu etablieren, sind verschiedene QM-Dokumente notwendig. Der Umfang und die Art der Dokumentation hängen stark von der jeweiligen Norm (z. B. ISO 9001), Branche, Unternehmensgröße und den spezifischen Anforderungen ab. Hier sind die wichtigsten QM-Dokumente aufgeführt, die in der Regel benötigt werden:
1. QM-Handbuch
- Beschreibung: Grundlegendes Dokument, das das gesamte QM-System beschreibt.
- Inhalt:
- Unternehmenspolitik und Ziele
- Geltungsbereich des QM-Systems
- Beschreibung der Prozesse und Wechselwirkungen
- Zuständigkeiten und Rollen
- Hinweis: Laut der aktuellen ISO 9001:2015 ist das QM-Handbuch nicht mehr explizit gefordert, aber es ist dennoch hilfreich.
2. Qualitätsmanagement-Politik und -Ziele
- Beschreibung: Übergeordnete Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Qualität.
- Inhalt:
- Qualitätsgrundsätze
- Konkrete Qualitätsziele
- Verantwortung der Geschäftsführung zur Zielüberwachung
3. Verfahrensanweisungen / Prozessbeschreibungen
- Beschreibung: Dokumentation der wichtigsten Prozesse und Abläufe im Unternehmen.
- Beispiele:
- Angebots- und Auftragsbearbeitung
- Einkauf und Lieferantenbewertung
- Produktion und Dienstleistungserbringung
- Prüf- und Freigabeverfahren
- QM-Dokumenten- und Datenlenkung
4. Arbeitsanweisungen
- Beschreibung: Detaillierte Anleitungen zur Durchführung einzelner Tätigkeiten.
- Beispiele:
- Bedienungsanleitung für Maschinen
- Prüfanweisungen für Qualitätstests
- Handlungsanweisungen für Serviceleistungen
5. Formulare und Vorlagen
- Beschreibung: Hilfsmittel zur einheitlichen Datenerfassung und -dokumentation.
- Beispiele:
- Prüfprotokolle
- Lieferantenbewertungsbögen
- Kundenfragebögen
- Reklamationsberichte
6. Prozesslandkarte
- Beschreibung: Übersicht aller relevanten Geschäftsprozesse und deren Wechselwirkungen.
- Darstellung: Grafische Darstellung der Haupt- und Unterstützungsprozesse.
7. Dokumentierte Nachweise
- Beschreibung: Nachweise zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen.
- Beispiele:
- Prüfprotokolle und Messberichte
- Schulungsnachweise
- Auditberichte
- Kundenbeschwerden und Korrekturmaßnahmen
8. Risiko- und Chancenbewertung
- Beschreibung: Identifikation und Bewertung von Risiken und Chancen.
- Inhalt:
- Risikomanagementmethoden (z. B. FMEA)
- Maßnahmen zur Risikominimierung und Chancenmaximierung
9. Interne Auditpläne und -berichte
- Beschreibung: Planung, Durchführung und Dokumentation interner Audits.
- Inhalt:
- Auditplan
- Auditchecklisten
- Auditberichte und festgestellte Abweichungen
10. Managementbewertung
- Beschreibung: Nachweis, dass die Geschäftsleitung das QM-System bewertet und verbessert.
- Inhalt:
- Ergebnisse von Audits
- Kundenfeedback
- Leistungskennzahlen (KPIs)
- Verbesserungsmaßnahmen
11. Schulungspläne und Qualifikationsnachweise
- Beschreibung: Dokumentation der Mitarbeiterqualifikation und -weiterbildung.
- Inhalt:
- Schulungspläne
- Teilnahmezertifikate
- Kompetenzmatrix
12. Maßnahmenpläne für Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Beschreibung: Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung und -vermeidung.
- Inhalt:
- Beschreibung der Abweichungen
- Ursachenanalyse
- Maßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung
- Verantwortlichkeiten und Fristen
13. Lenkung externer Dokumente
- Beschreibung: Regelungen zur Handhabung von externen Normen, Anweisungen und Vorgaben.
- Beispiele:
- Externe Gesetze und Vorschriften
- Lieferantenspezifikationen
14. Kunden- und Lieferantenmanagement-Dokumente
- Beschreibung: QM-Dokumente zur Steuerung von Kundenbeziehungen und Lieferantenleistungen.
- Inhalt:
- Lieferantenbewertungen
- Verträge und Anforderungen
- Kundenanforderungsdokumente
Zusammenfassung
Je nach Unternehmensanforderung und Norm können zusätzliche Dokumente notwendig sein. Ein flexibles und übersichtliches Dokumentenmanagementsystem hilft dabei, die verschiedenen QM-Dokumente aktuell zu halten und effizient zu lenken.
DIN EN ISO 13485
Die ISO 13485 ist die internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme in der Medizintechnik. Sie legt Anforderungen an ein QM-System für Organisationen fest, die Medizinprodukte entwickeln, herstellen oder vertreiben. Im Vergleich zur ISO 9001 enthält sie spezifische Anforderungen für die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten.
Nach der ISO 13485:2021 werden bestimmte dokumentierte Verfahren und Aufzeichnungen gefordert, die für die Erfüllung der Norm notwendig sind.
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten QM-Dokumente und Nachweise:
1. Qualitätsmanagement-Handbuch
- Beschreibung: Grundlegende QM-Dokumente, welche die Struktur des QM-Systems beschreibt.
- Inhalt:
- Geltungsbereich des QM-Systems
- Qualitätsziele und -politik
- Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen Prozessen
- Verantwortung der Geschäftsleitung
2. Verfahrensanweisungen (Pflichtverfahren)
Die ISO 13485 erfordert dokumentierte Verfahren für spezifische Bereiche:
- Lenkung dokumentierter Informationen
- Regelungen zur Erstellung, Freigabe, Aktualisierung und Archivierung von QM-Dokumenten und Aufzeichnungen.
- Risikomanagement (nach ISO 14971)
- Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken für Medizinprodukte.
- Design- und Entwicklungslenkung
- Vorgehen zur Planung, Steuerung und Überwachung von Entwicklungsprozessen.
- Lenkung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Verfahren für Lieferantenbewertung und -überwachung.
- Produktions- und Dienstleistungserbringung
- Dokumentation der Herstellung und Kontrolle von Medizinprodukten.
- Validierung und Verifizierung von Prozessen
- Nachweise, dass Prozesse zur Herstellung und Prüfung zuverlässig funktionieren.
- Produktidentifizierung und -rückverfolgbarkeit
- Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten und Komponenten.
- Lenkung fehlerhafter Produkte
- Vorgehen zur Identifizierung, Dokumentation und Behandlung von Nichtkonformitäten.
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA)
- Maßnahmen zur Fehlerbehebung und Vermeidung zukünftiger Fehler.
- Interne Audits
- Planung, Durchführung und QM-Dokumente zu internen Audits.
- Managementbewertung
- Verfahren zur regelmäßigen Bewertung des QM-Systems durch die Unternehmensleitung.
- Schulung und Kompetenzmanagement
- Nachweise zur Qualifikation und Schulung der Mitarbeiter.
3. Dokumentierte Aufzeichnungen (Nachweise)
Die ISO 13485 fordert Aufzeichnungen als Nachweis für die Wirksamkeit des QM-Systems. Dazu gehören:
- Risikobewertungen und -analysen
- Ergebnisse der Risikobewertung gemäß ISO 14971.
- Design- und Entwicklungsergebnisse
- Design-Inputs, Outputs, Verifikations- und Validierungsberichte.
- Lieferantenbewertungen und -überwachung
- Ergebnisse der Lieferantenaudits und Leistungsbewertungen.
- Prüf- und Validierungsberichte
- Aufzeichnungen von Prüfungen, Prozessvalidierungen und Produktfreigaben.
- Rückverfolgbarkeitsnachweise
- Rückverfolgung von Chargen, Seriennummern und Produktionschargen.
- Aufzeichnungen zu Fehlern und Abweichungen
- Berichte zu Nichtkonformitäten und getroffenen Maßnahmen.
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA-Berichte)
- Dokumentation der Problemanalyse, Korrekturmaßnahmen und deren Wirksamkeitsprüfung.
- Auditberichte
- Ergebnisse interner und externer Audits sowie daraus abgeleitete Maßnahmen.
- Managementbewertungsberichte
- Ergebnisse und Entscheidungen aus der Managementbewertung.
- Schulungsnachweise
- Dokumentation von Schulungen und Qualifikationen der Mitarbeiter.
- Kundenzufriedenheit und Beschwerden
- Aufzeichnungen zu Kundenfeedback, Beschwerden und deren Bearbeitung.
- Produktfreigaben und Prüfberichte
- Nachweise zur Konformität der Produkte vor der Freigabe.
4. Spezifische QM-Dokumente für Medizinprodukte
- Produktakte (Device Master Record, DMR): Technische Dokumentation, die alle Informationen für die Herstellung eines spezifischen Produkts enthält.
- Risikomanagementakte: Dokumentation des gesamten Risikomanagementprozesses gemäß ISO 14971.
- Produktakten für Rückverfolgbarkeit: Rückverfolgbarkeit der Chargen- und Seriennummern.
- Kundendienstberichte: Dokumentation von Reparaturen, Wartungen und Kundendiensten.
Zusammenfassung der wichtigsten Pflichtdokumente:
- Kundendokumentation und Rückverfolgbarkeitsnachweise
- QM-Handbuch
- Verfahrensanweisungen (z. B. Lenkung von QM-Dokumenten, Risikomanagement)
- Aufzeichnungen zu Risiken, Design, Prüfungen, CAPA, Audits und Managementbewertungen
- Technische Produktakten (DMR)
DIN EN ISO 14001
Die ISO 14001 ist die internationale Norm für Umweltmanagementsysteme (UMS). Sie legt Anforderungen fest, um die Umweltauswirkungen einer Organisation zu kontrollieren und kontinuierlich zu verbessern.
Für ein UMS nach ISO 14001:2015 sind bestimmte dokumentierte Informationen erforderlich, um die Konformität sicherzustellen. Die QM-Dokumente dienen zur Nachweisführung und als Leitfaden zur Lenkung von Prozessen.
1. Umweltmanagement-Handbuch (optional)
- Beschreibung: Die ISO 14001:2015 schreibt das Handbuch nicht explizit vor, aber es ist eine hilfreiche Zusammenfassung des Umweltmanagementsystems.
- Inhalt:
- Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems
- Umweltpolitik und Umweltziele
- Überblick der Prozesse und Verantwortlichkeiten
2. Umweltpolitik
- Beschreibung: Offizielle Erklärung der Organisation zu Umweltverpflichtungen.
- Inhalt:
- Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung
- Verpflichtung zur Vermeidung von Umweltverschmutzung
3. Umweltaspekte und -auswirkungen
- Beschreibung: QM-Dokumente zu bedeutenden Umweltaspekte (z. B. Emissionen, Abfall, Ressourcenverbrauch).
- Inhalt:
- Identifikation der Umweltaspekte
- Bewertung der Umweltauswirkungen
- Maßnahmen zur Kontrolle und Minimierung
4. Rechtliche und sonstige Anforderungen
- Beschreibung: QM-Dokumente zu relevanten Gesetze, Vorschriften und Anforderungen, die auf das Unternehmen zutreffen.
- Beispiele:
- Umweltgesetze (z. B. Abfallgesetz, Wasserrahmenrichtlinie)
- Genehmigungen und behördliche Auflagen
5. Umweltziele und Aktionspläne
- Beschreibung: Festlegung der Umweltziele sowie der Maßnahmen zur Zielerreichung.
- Inhalt:
- Konkrete Umweltziele (z. B. Reduktion von Energieverbrauch)
- Aktionspläne mit Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Ressourcen
6. Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Beschreibung: Dokumentation der Zuständigkeiten innerhalb des Umweltmanagementsystems.
- Inhalt:
- Ernennung eines Umweltmanagementbeauftragten (UMB)
- Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Überwachung
7. Kommunikation
- Beschreibung: Verfahren zur internen und externen Kommunikation von Umweltinformationen.
- Inhalt:
- Kommunikationswege (z. B. Berichte, Besprechungen)
- Umgang mit externen Anfragen oder Beschwerden
8. Notfallvorsorge und -reaktion
- Beschreibung: Verfahren zur Identifizierung potenzieller Umweltnotfälle und zum Umgang damit.
- Inhalt:
- Notfallpläne (z. B. bei Chemieunfällen, Brand)
- Übungsnachweise und Wirksamkeitsbewertung
9. Dokumentierte Verfahren (Pflichtverfahren)
Die ISO 14001 erfordert bestimmte QM-Dokumente, wie:
- Lenkung dokumentierter Informationen
- Erstellung, Änderung, Freigabe und Archivierung von Dokumenten.
- Betriebssteuerung
- QM-Dokumente zur Steuerung von Aktivitäten, die Umweltauswirkungen haben (z. B. Abfallentsorgung, Emissionskontrolle).
- Überwachung und Messung
- Verfahren zur Messung von Umweltauswirkungen und zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Verfahren zum Umgang mit Abweichungen und zur kontinuierlichen Verbesserung.
10. Aufzeichnungen (Nachweise)
Die ISO 14001 erfordert Nachweise für die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems:
- Ergebnisse der Umweltaspektanalyse
- QM-Dokumente zur Bewertung und Einstufung der Umweltaspekte.
- Rechtskonformitätsbewertungen
- Nachweise zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
- Umweltleistungskennzahlen (KPIs)
- Messdaten zu Energieverbrauch, Emissionen, Abfällen, Wasserverbrauch usw.
- Auditberichte
- Ergebnisse interner und externer Audits.
- Managementbewertung
- QM-Dokumente zur Bewertung des Umweltmanagementsystems durch die Führungsebene.
- Notfallübungen und -bewertungen
- Nachweise zur Wirksamkeit der Notfallvorsorge.
- Schulungsnachweise
- Nachweise zur Qualifikation und Schulung der Mitarbeiter.
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Nachweise zu Abweichungen und deren Behebung.
11. Betriebsanweisungen
- Beschreibung: Anweisungen zur Umsetzung umweltrelevanter Tätigkeiten.
- Beispiele:
- Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Abfallentsorgung und Recycling
- Energiesparmaßnahmen
Zusammenfassung der wichtigsten QM-Dokumente nach ISO 14001
- Umweltpolitik
- Identifikation und Bewertung von Umweltaspekten
- Rechtliche und sonstige Anforderungen
- Umweltziele und Aktionspläne
- Verfahren für Notfallvorsorge und Betriebssteuerung
- Überwachungs- und Messverfahren
- Interne Auditberichte
- Managementbewertung
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Nachweise zur Schulung und Kompetenz
DIN EN ISO IEC 27001
Die ISO 27001 ist der internationale Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). Sie legt Anforderungen zur Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufenden Verbesserung eines ISMS fest, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen zu schützen.
Um die Konformität mit ISO 27001:2022 sicherzustellen, sind bestimmte QM-Dokumente erforderlich. Hier ist eine Übersicht der benötigten Dokumente:
1. Informationssicherheitspolitik
- Beschreibung: Übergeordnete Verpflichtung der Organisation zur Informationssicherheit.
- Inhalt:
- Zielsetzung der Informationssicherheit
- Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
2. Geltungsbereich des ISMS
- Beschreibung: QM-Dokumente zum Anwendungsbereich des ISMS.
- Inhalt:
- Organisationseinheiten, Standorte und Prozesse
- Ausgeschlossene Bereiche (falls vorhanden)
3. Risikobewertungs- und Risikobehandlungsprozess
- Beschreibung: Vorgehen zur Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Risiken.
- Inhalt:
- Risikoidentifizierungsmethoden
- Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung)
- Maßnahmen zur Risikobehandlung
4. Statement of Applicability (SoA)
- Beschreibung: Übersicht der kontrollierten Maßnahmen aus Anhang A der ISO 27001.
- Inhalt:
- Auswahl der relevanten Sicherheitsmaßnahmen
- Begründung für die Auswahl oder Nichtanwendung bestimmter Maßnahmen
- Status der Implementierung
5. Risikobeurteilung und Risikobehandlungsergebnisse
- Beschreibung: QM-Dokumente zu Ergebnissen des Risikomanagementprozesses.
- Inhalt:
- Identifizierte Risiken und ihre Bewertungen
- Geplante Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken
- Verantwortlichkeiten und Fristen
6. Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Beschreibung: Festlegung von Verantwortlichkeiten im ISMS.
- Inhalt:
- Ernennung eines ISMS-Verantwortlichen oder Chief Information Security Officer (CISO)
- Beschreibung der Rollen und Verantwortlichkeiten
7. Dokumentierte Verfahren
Die ISO 27001 erfordert dokumentierte Verfahren für verschiedene Prozesse:
- Lenkung dokumentierter Informationen
- Erstellung, Freigabe, Aktualisierung und Archivierung von QM-Dokumenten.
- Management von Vorfällen
- Verfahren zur Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
- Änderungsmanagement
- Steuerung von Änderungen an Systemen, Prozessen und Infrastrukturen.
- Notfallvorsorge und Business Continuity
- Planung und Tests zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebs im Notfall.
- Zugangskontrolle
- Regelungen zur Vergabe, Überwachung und Entzug von Zugriffsrechten.
- Schulungs- und Awareness-Programme
- Sensibilisierung der Mitarbeiter zur Informationssicherheit.
- Lieferantenmanagement
- Steuerung von externen Partnern und Dienstleistern.
8. Aufzeichnungen (Nachweise)
Die ISO 27001 erfordert Nachweise für die Wirksamkeit des ISMS:
- Ergebnisse der Risikobewertung und -behandlung
- Statement of Applicability (SoA)
- Sicherheitsvorfälle und Maßnahmenberichte
- Interne Auditberichte
- Managementbewertung
- Protokolle von Schulungen und Sensibilisierungen
- Berichte zu Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Notfalltests und Business Continuity Reports
9. Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang A der ISO 27001
Der Anhang A der ISO 27001 enthält 93 Maßnahmen (Controls), die in 4 Hauptkategorien gegliedert sind. Beispiele für notwendige QM-Dokumente:
- Organisatorische Maßnahmen
- Richtlinie zur Informationsklassifizierung
- Richtlinie zur Zugriffskontrolle
- Verfahren zur Mobilgeräte- und Telearbeitnutzung
- Personelle Sicherheitsmaßnahmen
- Hintergrundprüfungen für Mitarbeiter
- Schulungen zur Informationssicherheit
- Physische und umgebungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen
- Zutrittskontrollen und Schutz vor physischen Bedrohungen
- Maßnahmen zur Sicherung von Infrastruktur und Geräten
- Technische Maßnahmen
- Richtlinien zur Verschlüsselung von Informationen
- Richtlinien zur Datensicherung und Wiederherstellung
- Regelungen zur Netzwerksicherheit
10. Interne Audits und Managementbewertung
- Interne Audits: Nachweis der regelmäßigen Überprüfung des ISMS.
- Managementbewertung: Nachweise über die Bewertung des ISMS durch die Führungsebene.
Zusammenfassung der Pflichtdokumente nach ISO 27001
- Informationssicherheitspolitik
- Geltungsbereich des ISMS
- Risikobewertungs- und Risikobehandlungsprozess
- Statement of Applicability (SoA)
- Ergebnisse der Risikobewertung und -behandlung
- Verfahren zur Lenkung dokumentierter Informationen
- Notfallvorsorge- und Business Continuity-Pläne
- Nachweise zu Sicherheitsvorfällen und Audits
- Managementbewertung
- Richtlinien und Maßnahmen aus Anhang A (z. B. Zugangskontrolle, Netzwerksicherheit)
Unterm Strich
Ein ISMS nach ISO 27001 erfordert eine systematische Dokumentation von Richtlinien, Prozessen und Nachweisen, um die Informationssicherheit in der Organisation zu gewährleisten.
DIN EN ISO 45001
Die ISO 45001 ist die internationale Norm für ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) und legt Anforderungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) fest. Ziel ist es, Risiken zu reduzieren, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.
Für die Umsetzung der ISO 45001:2018 sind bestimmte dokumentierte Informationen notwendig, um die Konformität sicherzustellen. Hier ist eine Übersicht der benötigten QM-Dokumente:
1. Arbeitsschutzpolitik
- Beschreibung: Verpflichtung der Unternehmensleitung zum Arbeitsschutz.
- Inhalt:
- Verpflichtung zur Erfüllung von rechtlichen Anforderungen
- Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der SGA-Leistung
- Einbindung der Mitarbeiter
2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Beschreibung: Klarstellung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutzmanagementsystem.
- Inhalt:
- Ernennung von Arbeitsschutzbeauftragten
- Definition von Verantwortlichkeiten der Führungskräfte und Mitarbeiter
3. Identifikation und Bewertung von Risiken und Chancen
- Beschreibung: Verfahren zur Ermittlung von Gefahren und zur Bewertung von Risiken.
- Inhalt:
- Gefährdungsbeurteilungen
- QM-Dokumente zu Risiken und Chancen
- Maßnahmen zur Risikominderung
4. Rechtliche und sonstige Anforderungen
- Beschreibung: Nachweis der Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften.
- Inhalt:
- Liste aller relevanten Rechtsvorschriften
- Nachweise zur Überwachung der Rechtskonformität
5. SGA-Ziele und Aktionspläne
- Beschreibung: Festlegung der Ziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Inhalt:
- Konkrete Ziele (z. B. Unfallreduktion, ergonomische Maßnahmen)
- Maßnahmen zur Zielerreichung (Fristen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen)
6. Notfallvorsorge und -reaktion
- Beschreibung: Planung und Reaktion auf mögliche Notfallsituationen.
- Inhalt:
- Identifikation potenzieller Notfälle (z. B. Brände, Chemieunfälle)
- Notfallpläne und Übungen
- Nachweise zur Wirksamkeitsbewertung
7. Betriebssteuerung (Kontrolle sicherheitskritischer Tätigkeiten)
- Beschreibung: Lenkung von Prozessen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken.
- Beispiele:
- Sicherheitsanweisungen für Maschinen und Geräte
- Arbeitsabläufe für gefährliche Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in Höhen, Umgang mit Gefahrstoffen)
8. Kommunikation
- Beschreibung: Verfahren zur internen und externen Kommunikation von Arbeitsschutzthemen.
- Inhalt:
- Kommunikationswege für sicherheitsrelevante Informationen
- Umgang mit Beschwerden und Anfragen
9. Schulung und Kompetenzmanagement
- Beschreibung: Sicherstellung der Qualifikation und Schulung der Mitarbeiter.
- Inhalt:
- Schulungspläne für Arbeitsschutzunterweisungen
- Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen
- Kompetenzmatrix der Mitarbeiter
10. Überwachung, Messung und Bewertung der SGA-Leistung
- Beschreibung: Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Arbeitsschutzleistung.
- Inhalt:
- Sicherheitskennzahlen (z. B. Anzahl der Unfälle, Beinahe-Unfälle)
- Berichte zu Arbeitsplatzbegehungen und Messungen (z. B. Lärm, Luftqualität)
- Ergebnisse von Sicherheitsinspektionen
11. Interne Audits
- Beschreibung: Planung, Durchführung und Dokumentation interner Audits.
- Inhalt:
- Auditpläne und Checklisten
- Auditberichte und identifizierte Abweichungen
- Maßnahmen zur Fehlerbehebung
12. Managementbewertung
- Beschreibung: Regelmäßige Bewertung des AMS durch die Führungsebene.
- Inhalt:
- Ergebnisse von Audits
- Unfall- und Risikoberichte
- Leistungskennzahlen (KPIs)
- Entscheidungen zu Verbesserungsmaßnahmen
13. Dokumentation von Vorfällen, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
- Beschreibung: Verfahren zum Umgang mit Vorfällen und Nichtkonformitäten.
- Inhalt:
- Berichte zu Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und Abweichungen
- Ursachenanalyse (z. B. 5-Why-Methode)
- Maßnahmen zur Beseitigung von Risiken und deren Wirksamkeitsprüfung
14. Externe Dienstleister und Lieferantensteuerung
- Beschreibung: Anforderungen an Dritte, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführen.
- Inhalt:
- Sicherheitsanforderungen für Lieferanten und Subunternehmer
- Überprüfung und Bewertung der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Zusammenfassung der wichtigsten Pflichtdokumente nach ISO 45001
- Arbeitsschutzpolitik
- Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung
- Rechtliche Anforderungen und Nachweise
- SGA-Ziele und Maßnahmenpläne
- Notfallvorsorge- und -reaktionspläne
- Betriebsanweisungen und Kontrollmaßnahmen
- Auditberichte
- Managementbewertung
- Schulungsnachweise
- Unfallberichte und Korrekturmaßnahmen
DIN EN ISO 50001
Die ISO 50001 ist die internationale Norm für Energiemanagementsysteme (EnMS). Sie legt Anforderungen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung, Energieeffizienz und Energieeinsparung fest. Ein gut dokumentiertes Energiemanagementsystem ermöglicht die kontinuierliche Optimierung des Energieverbrauchs.
Hier ist eine Übersicht der erforderlichen dokumentierten Informationen nach ISO 50001:2018:
1. Energiepolitik
- Beschreibung: Verpflichtung der obersten Leitung zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
- Inhalt:
- Übergeordnete Energieziele
- Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz
- Einhaltung relevanter gesetzlicher Anforderungen
2. Geltungsbereich des EnMS
- Beschreibung: Festlegung des Anwendungsbereichs des Energiemanagementsystems.
- Inhalt:
- Standorte, Prozesse, Anlagen und organisatorische Einheiten
- Definition von Energiearten (Strom, Gas, Wärme, etc.)
3. Energieplanung
a) Energieaspekte und Energieverbrauchsprofile
- Beschreibung: Identifizierung und Analyse der wesentlichen Energieverbraucher.
- Inhalt:
- Analyse der Energieflüsse (z. B. Maschinen, Beleuchtung, Heizungen)
- Identifikation signifikanter Energieaspekte
- Erstellung von Energieprofilen (Energieeinsatz und Verbrauchsmuster)
b) Energetische Ausgangsbasis (EnB – Energy Baseline)
- Beschreibung: Referenzwerte für den Energieverbrauch zur Messung von Verbesserungen.
- Inhalt:
- Daten zu historischem Energieverbrauch
- Festlegung eines Vergleichszeitraums
c) Energieleistungskennzahlen (EnPI – Energy Performance Indicators)
- Beschreibung: Messbare Kennzahlen zur Überwachung der energiebezogenen Leistung.
- Beispiele:
- kWh pro produzierter Einheit
- Energieverbrauch pro Quadratmeter Fläche
d) Energieziele und Aktionspläne
- Beschreibung: Festlegung von konkreten Energiezielen und Maßnahmen zur Zielerreichung.
- Inhalt:
- Spezifische Ziele (z. B. Reduktion des Stromverbrauchs um 10 %)
- Maßnahmenpläne (Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen, Ressourcen)
4. Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Beschreibung: Festlegung der Verantwortlichkeiten im Energiemanagementsystem.
- Inhalt:
- Ernennung eines Energiemanagement-Beauftragten (EnMB)
- Zuständigkeiten für die Umsetzung und Überwachung der Energieziele
5. Betriebsabläufe und Steuerung
- Beschreibung: Lenkung der Tätigkeiten, die den Energieverbrauch beeinflussen.
- Inhalt:
- Betriebsanweisungen für energieintensive Anlagen und Geräte
- Wartungs- und Kontrollpläne zur Sicherstellung der Energieeffizienz
6. Beschaffungs- und Designkriterien für energiebezogene Anlagen
- Beschreibung: Verfahren zur Beschaffung und Gestaltung von energieeffizienten Anlagen, Systemen und Dienstleistungen.
- Inhalt:
- Anforderungen an energieeffiziente Geräte und Technologien
- Bewertung des Energieverbrauchs bei Beschaffungsentscheidungen
7. Überwachung, Messung und Analyse
- Beschreibung: Dokumentation der Verfahren zur Überwachung des Energieverbrauchs.
- Inhalt:
- Energieverbrauchsdatenerfassung (z. B. Zählerablesung, Monitoring-Systeme)
- Ergebnisse der Analyse der Energiedaten
- Berichte zu Abweichungen und Verbesserungen
8. Interne Audits
- Beschreibung: Planung, Durchführung und Nachweise interner Audits zur Bewertung des EnMS.
- Inhalt:
- Auditprogramme und -pläne
- Auditberichte mit Feststellungen und Abweichungen
9. Managementbewertung
- Beschreibung: Nachweise der regelmäßigen Überprüfung des EnMS durch die oberste Leitung.
- Inhalt:
- Ergebnisse der energiebezogenen Leistung (EnPIs)
- Fortschritt bei Energiezielen und Maßnahmen
- Identifizierte Chancen zur Verbesserung
10. Korrekturmaßnahmen und kontinuierliche Verbesserung
- Beschreibung: Verfahren zur Beseitigung von Abweichungen und Umsetzung von Verbesserungen.
- Inhalt:
- Berichte zu identifizierten Abweichungen
- Maßnahmen zur Fehlerbehebung und Risikominderung
- Nachweise zur Wirksamkeit der Verbesserungsmaßnahmen
11. Dokumentenlenkung
- Beschreibung: Verfahren zur Erstellung, Freigabe, Aktualisierung und Archivierung von Dokumenten.
- Inhalt:
- Versionskontrolle von QM-Dokumenten
- Aufzeichnungen von Energieverbräuchen und Analysen
Zusammenfassung der Pflichtdokumente nach ISO 50001
- Energiepolitik
- Geltungsbereich des EnMS
- Energieplanung
- Energieaspekte und -verbrauch
- Energetische Ausgangsbasis (EnB)
- Energieleistungskennzahlen (EnPI)
- Energieziele und Aktionspläne
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Verfahren zur Betriebssteuerung und Beschaffung
- Überwachung, Messung und Analyse der Energieleistung
- Auditprogramme und -berichte
- Managementbewertung
- Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
- Dokumentenlenkung und Nachweisdokumente
Unterm Strich:
Ein ISO 50001-basiertes Energiemanagementsystem erfordert eine umfassende Dokumentation zur Planung, Überwachung und Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Dies stellt sicher, dass Energieeffizienz kontinuierlich optimiert wird und Einsparpotenziale realisiert werden.
Normen erhalten Sie bei DINMEDIA
Ein guter Qualitätsmanagement (QM)-Berater sollte über spezifische Fähigkeiten, Erfahrungen und Eigenschaften verfügen, um Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) erfolgreich zu unterstützen. Die Anforderungen an einen QM-Berater lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen.
Inhaltsverzeichnis
1. Fachliche Qualifikation
- Ausbildung und Zertifikate: Ein QM-Berater sollte eine fundierte Ausbildung im Bereich Qualitätsmanagement und/oder verwandten Bereichen (z.B. Ingenieurwesen, Betriebswirtschaft) haben. Idealerweise besitzt der Berater zusätzlich einschlägige Zertifikate wie den, ISO 9001 Auditor oder Lean Management.
- Kenntnis der relevanten Normen: Ein guter Berater muss tiefgehendes Wissen über gängige Qualitätsnormen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 27001 besitzen. Auch Kenntnisse von branchenspezifischen Normen oder Standards sind von Vorteil.
2. Erfahrung und praktische Kenntnisse
- Berufserfahrung im Qualitätsmanagement: Mehrere Jahre Erfahrung in der praktischen Anwendung von QM-Systemen und -Methoden in verschiedenen Organisationen und Branchen sind sinnvoll. Diese Erfahrung sollte sowohl auf operativer als auch strategischer Ebene vorhanden sein.
- Branchenspezifische Erfahrung: Idealerweise werden Erfahrungen aus der spezifischen Branche des Unternehmens mit eingebracht, da dies hilft, die individuellen Herausforderungen und Anforderungen besser zu verstehen.
- Erfahrung in der Implementierung und Optimierung von QMS: Nachweisbare Erfolge bei der Einführung oder Optimierung von Qualitätsmanagementsystemen sollten vorhanden sein, idealerweise in vergleichbaren Unternehmen.
3. Beratungskompetenz und Methodik
- Analytische Fähigkeiten: Der Berater muss in der Lage sein, Schwächen im aktuellen QM-System zu erkennen, systematisch Daten zu analysieren und fundierte Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.
- Prozessoptimierungskompetenz: Erfahrung mit Methoden zur Prozessverbesserung, wie z.B. Lean Management, Kaizen oder FMEA (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse), ist erforderlich, um bestehende Prozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu erzielen.
- Projektmanagementfähigkeiten: Das Unternehmen sollte in der Lage sein, Projekte zu leiten, Zeitpläne zu erstellen, Ressourcen zu managen und das QM-Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erfolgreich umzusetzen.
4. Kommunikations- und Führungskompetenz
- Kommunikationsstärke: Das Unternehmen muss in der Lage sein, komplexe Themen einfach und verständlich zu erklären, sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter auf allen Ebenen des Unternehmens.
- Empathie und Teamarbeit: Generell sollte der gute Umgang mit verschiedenen Personengruppen im Unternehmen gegeben sein. Gut zuhören und Vertrauen aufzubauen, um erfolgreich Veränderungen durchzusetzen, muss gegeben sein.
- Schulungs- und Moderationsfähigkeiten: Der Berater sollte auch die Fähigkeit besitzen, Schulungen durchzuführen und Workshops zu leiten, um das Wissen im Unternehmen zu verbreiten und das Qualitätsbewusstsein zu fördern.
5. Beratungsethik und Unabhängigkeit
- Objektivität und Unabhängigkeit: Ein guter QM-Berater sollte in der Lage sein, objektive Empfehlungen auszusprechen, auch wenn diese möglicherweise unangenehm oder herausfordernd für das Unternehmen sind. Unabhängigkeit von internen Einflussfaktoren und die Fähigkeit zur kritischen Reflexion sind wichtig.
- Integrität und Vertraulichkeit: Der Berater sollte ethisch arbeiten, vertrauliche Unternehmensinformationen respektieren und in Übereinstimmung mit gesetzlichen und normativen Vorgaben handeln.
6. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
- Individuelle Lösungsansätze: Der Berater sollte in der Lage sein, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die auf die speziellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Unternehmens abgestimmt sind.
- Anpassungsfähigkeit: Der QM-Berater muss in der Lage sein, sich an unterschiedliche Unternehmensgrößen, Kulturen und Marktbedingungen anzupassen und zu erkennen, dass jede Organisation ihre eigene Dynamik und ihre eigenen Herausforderungen hat.
7. Langfristige Partnerschaft und Unterstützung
- Nachhaltigkeit der Lösungen: Ein guter QM-Berater wird nicht nur kurzfristige Verbesserungen empfehlen, sondern Lösungen vorschlagen, die langfristig tragfähig sind und das Unternehmen in seiner kontinuierlichen Entwicklung unterstützen.
- Support nach der Implementierung: Der Berater sollte nicht nur während der Implementierungsphase unterstützen, sondern auch nach der Einführung des QMS weiterhin Unterstützung leisten, um die Nachhaltigkeit der Qualität zu gewährleisten und bei der kontinuierlichen Verbesserung zu helfen.
8. Kundenzufriedenheit und Referenzen
- Positive Referenzen und Empfehlungen: Ein erfahrener QM-Berater hat nachweislich erfolgreich mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet und kann Referenzen oder Fallstudien vorweisen, die seinen Erfolg und seine Expertise belegen.
- Langfristige Kundenbeziehungen: Ein guter QM-Berater strebt langfristige, vertrauensvolle Beziehungen zu seinen Kunden an und ist nicht nur auf kurzfristige Projekte fokussiert.
Unterm Strich:
Ein guter QM-Berater muss über eine Kombination aus fundierter Fachkenntnis, praktischer Erfahrung, Beratungskompetenz und zwischenmenschlichen Fähigkeiten verfügen. Er sollte in der Lage sein, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, den Beratungsprozess professionell zu steuern und das Unternehmen bei der Umsetzung eines effizienten, nachhaltigen Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen. Ein hoher Grad an Integrität, Kommunikation und Anpassungsfähigkeit sind ebenfalls entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ein Beitrag von QMKontakt.de
MDR 2017/745 (47)

Inhaltsverzeichnis
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) ist die Durchführung eines Post-Market Clinical Follow-up grundsätzlich für alle Medizinprodukte vorgesehen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen auf PMCF verzichtet werden kann, sofern dies angemessen begründet und dokumentiert wird. Unsere Vorlagen berücksichtigen die Anforderungen.
Voraussetzungen für einen Verzicht auf PMCF
Ein Verzicht auf Post-Market Clinical Follow-up ist möglich, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass:
- Die Sicherheit und Leistung des Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg bereits ausreichend durch vorhandene klinische Daten belegt sind.
- Keine neuen oder unerwarteten Risiken identifiziert wurden, die zusätzliche klinische Daten erfordern würden.
- Andere Maßnahmen der Post-Market Surveillance (PMS) ausreichen, um die kontinuierliche Bewertung der Sicherheit und Leistung des Produkts sicherzustellen.
In solchen Fällen muss der Hersteller eine fundierte Begründung für den Verzicht auf Post-Market Clinical Follow-up in seinem PMS-Plan dokumentieren. Diese Begründung sollte auch im Rahmen der klinischen Bewertung berücksichtigt werden.
Dokumentationsanforderungen
Die Entscheidung, auf PMCF zu verzichten, muss klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies umfasst:
- Eine detaillierte Begründung im PMS-Plan, warum PMCF nicht erforderlich ist.
- Eine Aktualisierung der klinischen Bewertung, die die Entscheidung unterstützt.
- Eine regelmäßige Überprüfung der Entscheidung, um sicherzustellen, dass sie weiterhin gültig ist, insbesondere wenn neue Informationen verfügbar werden.
Unterm Strich
Obwohl PMCF ein zentraler Bestandteil der MDR ist, kann unter bestimmten Bedingungen darauf verzichtet werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Bewertung und umfassende Dokumentation durch den Hersteller. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten Rücksprache mit der benannten Stelle oder den zuständigen Behörden zu halten, um die Konformität mit den regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Klar! Für eine Brille (z. B. eine Sehhilfe der Klasse I unter der MDR) ist ein Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) in der Regel nicht zwingend erforderlich, kann aber dennoch sinnvoll oder von Behörden verlangt werden, z. B. bei neuen Materialien, besonderen Funktionen (z. B. Blaulichtfilter), oder falls Beschwerden auftreten. Hier ist ein mögliches PMCF-Planbeispiel für eine konventionelle Brille:
Als Beispiel: Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) Plan für Brillen
1. Produktbeschreibung
- Produktname: Korrektionsbrille „VisionPro Classic“
- Risikoklasse: Klasse I
- Zweckbestimmung: Sehhilfe zur Korrektur von Brechungsfehlern wie Myopie, Hyperopie, Astigmatismus
- Patientengruppe: Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
2. Ziel des PMCF
- Bestätigung der Sicherheit und Leistung der Brille im realen Anwendungsumfeld
- Identifikation potenzieller unerwarteter Nebenwirkungen oder Risiken
- Bewertung der langfristigen Zufriedenheit und des Tragekomforts
3. PMCF-Aktivitäten
3.1 Kundenzufriedenheitsbefragung
- Methode: Online- oder schriftliche Umfrage 6–12 Monate nach Erwerb
- Inhalte: Sehqualität, Tragekomfort, Haltbarkeit, Hautverträglichkeit, Designzufriedenheit
- Stichprobe: min. 100 Kunden jährlich
3.2 Analyse von Rückmeldungen und Reklamationen
- Systematische Auswertung aller Beschwerden und Serviceanfragen
- Klassifikation und Trendanalyse von:
- Passformproblemen
- Allergischen Reaktionen
- Bruch der Fassung oder Gläser
3.3 Fachhändler-Interviews
- Befragung von Optikern über Kundenfeedback
- Identifikation von Problemen, die in der Praxis auftreten
3.4 Überprüfung der Literatur (falls zutreffend)
- Recherche zu neuen Erkenntnissen über verwendete Materialien (z. B. Hautverträglichkeit von Acetat, Titan etc.)
4. Datenanalyse & Bewertung
- Jährliche Zusammenfassung der Ergebnisse
- Vergleich mit bestehenden klinischen Bewertungen
- Bewertung durch Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte
5. Maßnahmen bei Auffälligkeiten
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen (z. B. Änderung des Nasenstegs bei Beschwerden)
- Aktualisierung der Gebrauchsanweisung oder des Designs bei Bedarf
- Einleitung von CAPA (Corrective and Preventive Actions)
6. Berichtswesen
- Integration in den PMS-Bericht (PMSR) gemäß Artikel 85 MDR
- Bei signifikanten neuen Risiken: Anpassung der klinischen Bewertung
Was kann ich beim PMCF falsch machen?
1. PMCF gar nicht durchführen (aber erforderlich wäre es)
- Viele Hersteller gehen fälschlicherweise davon aus, dass Post-Market Clinical Follow-up „nur für Hochrisikoprodukte“ notwendig ist.
- → Falsch: Auch bei Klasse I-Produkten kann Post-Market Clinical Follow-up nötig sein – z. B. bei neuen Materialien, Designänderungen oder innovativen Funktionen.
2. Kein Post-Market Clinical Follow-up-Plan oder völlig unzureichender Plan
- PMCF muss strukturiert sein und konkrete Methoden enthalten.
- Ein 3-zeiliger Absatz à la „Wir beobachten den Markt“ reicht nicht.
3. Post-Market Clinical Follow-up-Aktivitäten / tatsächlicher Erkenntnisgewinn
- Aktivitäten, die keine relevanten klinischen Daten liefern, wie z. B. allgemeine Kundenzufriedenheit ohne Bezug zu Sicherheit/Leistung → ungenügend.
- → Man muss gezielt Risiken, klinische Leistung und Gebrauchstauglichkeit überprüfen.
4. Keine Verbindung zur klinischen Bewertung
- Post-Market Clinical Follow-up-Daten müssen in die klinische Bewertung (Clinical Evaluation Report, CER) einfließen.
- Wenn PMCF-Daten separat „in der Schublade liegen“ → Formfehler!
5. Post-Market Clinical Follow-up-Bericht wird nicht regelmäßig erstellt
- Besonders bei Produkten der Klassen IIa–III ist ein PSUR verpflichtend.
- Aber auch bei Klasse I sollte man mind. jährlich PMCF-Ergebnisse auswerten und dokumentieren.
6. Ergebnisse ignorieren
- Wenn sich aus Post-Market Clinical Follow-up neue Risiken ergeben – aber keine Maßnahmen eingeleitet werden (z. B. Anpassung der IFU oder Designänderung), ist das ein No-Go.
7. Standard-Floskeln ohne individuelle Risikobetrachtung
- Jeder Post-Market Clinical Follow-up-Plan muss produktspezifisch sein.
- Copy-Paste-Vorlagen ohne Bezug zum konkreten Produkt werden oft abgelehnt.
8. Nicht dokumentieren = nicht gemacht
- Auch wenn man Post-Market Clinical Follow-up-Aktivitäten durchführt, zählt nur das, was nachvollziehbar dokumentiert ist.
- „Wir haben mit Kunden gesprochen“ reicht nicht – es braucht nachvollziehbare Methoden, Auswertungen und Schlussfolgerungen.
Tipp: So vermeidet man Fehler
- Post-Market Clinical Follow-up-Plan mit klaren Zielen, Methoden und Zeitrahmen aufstellen
- Aktivitäten wie Umfragen, klinische Daten, Feedbacksysteme dokumentieren
- Ergebnisse regelmäßig analysieren und in die CER sowie PMSR/PSUR einfließen lassen
- Entscheidungen und Maßnahmen (auch keine Änderungen nötig) klar begründen

Inhaltsverzeichnis
MDR 2017/745 – Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 2 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) definiert zentrale Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung essenziell sind. Diese Begriffsbestimmungen sorgen für eine einheitliche Regulierung in der gesamten EU, indem sie klarstellen, was unter Medizinprodukten, Herstellern, Importeuren und anderen relevanten Akteuren zu verstehen ist.
Hier sind die wichtigsten Begriffe aus Artikel 2 MDR mit ausführlicher Erklärung:
1. Medizinprodukt (Artikel 2, Absatz 1)
Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:
Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.
Die Vorlagen haben wir zur Umsetzung der MDR.
Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:
- Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten
- Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen
- Untersuchung, Ersetzung oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Prozesses oder Zustands
- Empfängnisregelung
Wichtig: Medizinprodukte wirken primär physikalisch oder mechanisch – im Gegensatz zu Arzneimitteln, die auf pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Basis wirken.
Beispiele für Medizinprodukte:
- Diagnostische Geräte (z. B. Röntgengeräte, MRT-Scanner)
- Implantate (z. B. künstliche Hüftgelenke, Zahnimplantate)
- Chirurgische Instrumente (z. B. Skalpelle, Endoskope)
- Medizinische Software (z. B. KI-gestützte Diagnoseprogramme)
2. Zubehör für Medizinprodukte (Artikel 2, Absatz 2)
Zubehör umfasst Produkte, die speziell entwickelt wurden, um ein Medizinprodukt zu unterstützen oder dessen Funktionalität zu erweitern.
Beispiele für Zubehör:
- Netzteile für medizinische Geräte
- Kabel oder Sensoren für Überwachungsgeräte
- Spezielle Spritzen für Insulinpumpen
3. Hersteller (Artikel 2, Absatz 30)
Der Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die:
- Ein Medizinprodukt entwickelt oder produziert
- Es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke auf den Markt bringt
Verantwortlichkeiten des Herstellers:
- CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
- Technische Dokumentation und klinische Bewertung
- Post-Market-Surveillance (PMS)
Beispiel: Ein Unternehmen, das Herzschrittmacher herstellt und verkauft.
4. Bevollmächtigter (Authorized Representative, Artikel 2, Absatz 32)
Ein Bevollmächtigter (Authorized Representative, AR) ist eine in der EU ansässige Person oder Organisation, die einen Hersteller aus einem Drittland (außerhalb der EU) rechtlich vertritt.
Pflichten des Bevollmächtigten:
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Sicherstellen, dass die technische Dokumentation vorliegt
- Unterstützung bei Marktüberwachung
Beispiel: Ein US-Hersteller von Ultraschallgeräten muss einen Bevollmächtigten in der EU benennen, um seine Produkte in Europa verkaufen zu dürfen.
5. Importeur (Artikel 2, Absatz 33)
Ein Importeur ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt aus einem Drittland in die EU einführt und auf den Markt bringt.
Pflichten des Importeurs:
- Überprüfung der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
- Kennzeichnung des Produkts mit Name und Adresse des Importeurs
- Registrierung in EUDAMED
Beispiel: Ein deutscher Großhändler importiert Blutzuckermessgeräte aus den USA und verkauft sie in Europa.
6. Händler (Artikel 2, Absatz 34)
Ein Händler ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt innerhalb der EU vertreibt, ohne es zu verändern oder als Hersteller aufzutreten.
Pflichten des Händlers:
- Sicherstellen, dass das Produkt CE-gekennzeichnet ist
- Prüfung der Produktdokumentation
- Meldung von Sicherheitsmängeln
Beispiel: Eine Apotheke verkauft medizinische Geräte wie Thermometer oder Blutdruckmessgeräte.
7. Benannte Stelle (Notified Body, NB, Absatz 42)
Eine benannte Stelle ist eine unabhängige Prüforganisation, die Medizinprodukte bewertet und zertifiziert.
Aufgaben der benannten Stelle:
- Durchführung der Konformitätsbewertung
- Überprüfung der technischen Dokumentation
- Zertifizierung nach MDR
Beispiel: TÜV SÜD oder Dekra als benannte Stellen für MDR-Zertifizierungen.
8. Konformitätsbewertungsverfahren (Absatz 44)
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der Prozess, mit dem ein Hersteller nachweist, dass sein Produkt den MDR-Anforderungen entspricht.
Schritte des Verfahrens:
- Risikobewertung
- Klinische Prüfung
- Dokumentationserstellung
- CE-Kennzeichnung
9. Klinische Bewertung (Absatz 48)
Die klinische Bewertung ist eine systematische Analyse von klinischen Daten, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinprodukts zu bestätigen.
Wichtig: Klinische Bewertungen sind für die MDR-Zulassung vieler Produkte Pflicht!
Beispiel: Ein Hersteller eines neuen Knieimplantats muss klinische Studien durchführen, um dessen Sicherheit nachzuweisen.
10. Post-Market Surveillance (PMS, Absatz 60)
Die Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen stellt sicher, dass Medizinprodukte auch nach ihrer Zulassung sicher und leistungsfähig bleiben.
Elemente des PMS:
- Erfassung von Anwender-Feedback
- Überprüfung von Reklamationen
- Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen
Beispiel: Ein Hersteller von Infusionspumpen analysiert laufend Rückmeldungen aus Krankenhäusern, um mögliche Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen.
Unterm Strich:
Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.

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Der Artikel 4 der MDR 2017/745 (Medizinprodukteverordnung) trägt den Titel „Freier Verkehr“ und enthält Regelungen zur Vermarktung von Medizinprodukten in der EU. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme:
- Medizinprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie die Anforderungen der MDR erfüllen.
- Dies gilt sowohl für neue als auch für wiederaufbereitete Produkte.
Nationale Regelungen:
- Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Produkten, die die MDR-Anforderungen erfüllen, nicht behindern.
- Allerdings können Mitgliedstaaten Anforderungen an Aspekte festlegen, die nicht unter die MDR fallen, etwa in Bezug auf die Verschreibung oder Erstattung von Produkten.
Sonderregelungen für nicht harmonisierte Bereiche:
- Falls nationale Vorschriften über nicht harmonisierte Aspekte hinausgehen, müssen diese mit EU-Recht vereinbar sein.
Zusammengefasst stellt Artikel 4 sicher, dass konforme Medizinprodukte frei auf dem EU-Markt zirkulieren können, solange sie den Anforderungen der MDR entsprechen. Er schützt zugleich die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, ergänzende Vorschriften für nicht harmonisierte Aspekte aufzustellen.
Soviel zu Artikel 4 der MDR.

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Artikel 5 der MDR 2017/745 – Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Medizinprodukten
Artikel 5 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) legt die Anforderungen fest, unter denen Medizinprodukte in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
1. Grundlegende Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme
- Medizinprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie:
- die Anforderungen der MDR erfüllen,
- ordnungsgemäß geliefert und installiert wurden,
- entsprechend ihrem Zweck sicher und wirksam angewendet werden können,
- eine CE-Kennzeichnung tragen (außer in bestimmten Sonderfällen).
2. Anwendung der MDR auf Sonderfälle
- Forschungs- oder Prüfprodukte:
Medizinprodukte, die ausschließlich zu Forschungszwecken oder klinischen Prüfungen bestimmt sind, dürfen nicht ohne Weiteres auf den Markt gebracht werden. - Ausnahmen für Sonderanfertigungen oder Sonderzulassungen:
In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen auch ohne CE-Kennzeichnung erlauben, wenn es z. B. um lebenswichtige Versorgung geht.
3. Medizinische Software und digitale Anwendungen
- Medizinische Software und digitale Lösungen müssen ebenfalls die MDR-Anforderungen erfüllen, wenn sie als Medizinprodukte eingestuft werden.
4. Verantwortung der Wirtschaftsakteure
- Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte müssen sicherstellen, dass die Medizinprodukte:
- den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entsprechen,
- mit den technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen übereinstimmen,
- die richtigen Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen enthalten.
Fazit
Artikel 5 stellt sicher, dass nur konforme und sichere Medizinprodukte auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Dabei wird besonderer Wert auf Sicherheit, Leistung und die Einhaltung der MDR-Vorgaben gelegt.

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Artikel 6 der MDR 2017/745 – Fernabsatzdienste und Informationsgesellschaftsdienste
Artikel 6 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) regelt den Fernabsatz (Online-Handel) und den Vertrieb über digitale Plattformen von Medizinprodukten in der EU.
1. Medizinprodukte im Fernabsatz (z. B. Online-Shops)
- Medizinprodukte, die über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Marktplätze) angeboten werden, müssen die Anforderungen der MDR erfüllen.
- Das gilt unabhängig davon, wo sich der Anbieter befindet, solange sich das Angebot an Kunden in der EU richtet.
- Verantwortliche Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Produkte konform mit der MDR sind, bevor sie online verkauft werden.
2. Medizinprodukte als Informationsgesellschaftsdienste (z. B. Apps, digitale Gesundheitslösungen)
- Medizinprodukte, die als digitale Gesundheitsanwendungen oder Software vertrieben werden, unterliegen ebenfalls der MDR.
- Falls eine Software als Medizinprodukt eingestuft wird, muss sie dieselben Sicherheits- und Leistungsanforderungen wie physische Produkte erfüllen.
3. Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern
- Plattformen oder Anbieter, die Medizinprodukte online vertreiben, sind dafür verantwortlich, dass nur MDR-konforme Produkte verkauft werden.
- Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, um den Verkauf nicht konformer Produkte zu verhindern oder einzuschränken.
Fazit
Artikel 6 stellt sicher, dass auch der Online-Verkauf von Medizinprodukten den MDR-Anforderungen entspricht. Dies betrifft sowohl physische Produkte als auch digitale Anwendungen. Anbieter und Plattformbetreiber tragen die Verantwortung dafür, dass nur sichere und konforme Produkte an Kunden in der EU gelangen.

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Artikel 7 der MDR 2017/745 – Anspruchsvolle Werbung und irreführende Angaben
Artikel 7 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) legt fest, welche Werbe- und Kennzeichnungspraktiken für Medizinprodukte verboten sind, um irreführende Aussagen zu verhindern.
1. Verbot irreführender Angaben
Hersteller, Händler und andere Wirtschaftsakteure dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen über ein Medizinprodukt verbreiten. Das gilt insbesondere für:
- Zweckbestimmung: Ein Produkt darf nicht für Zwecke beworben werden, für die es nicht zugelassen ist.
- Eigenschaften und Leistung: Es dürfen keine übertriebenen oder falschen Behauptungen über die Wirksamkeit gemacht werden.
- Zertifizierungen: Es dürfen keine unwahren CE-Kennzeichnungen oder Konformitätsbescheinigungen verwendet werden.
2. Beispiele für verbotene Aussagen
Werbung oder Produktkennzeichnungen dürfen nicht:
- behaupten, dass ein Produkt eine klinische Wirkung hat, die nicht nachgewiesen wurde.
- den Eindruck erwecken, dass ein Produkt ein geringeres Risiko birgt als tatsächlich gegeben.
- so gestaltet sein, dass es zu einer Fehlinterpretation durch den Nutzer führt.
3. Werbeverbot für nicht zugelassene Produkte
- Produkte, die noch nicht zertifiziert oder zugelassen sind, dürfen nicht als bereits konform vermarktet werden.
- Aussagen über eine zukünftige Genehmigung oder Zertifizierung sind unzulässig.
Fazit
Artikel 7 der MDR schützt Patienten und Anwender vor irreführender Werbung und falschen Behauptungen über Medizinprodukte. Hersteller und Händler müssen sicherstellen, dass alle Angaben korrekt, wissenschaftlich fundiert und MDR-konform sind.

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Artikel 8 der MDR 2017/745 – Harmonisierte Normen und gemeinsame Spezifikationen
Artikel 8 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) regelt die Anwendung harmonisierter Normen und gemeinsamer Spezifikationen (GS) zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Medizinprodukte.
1. Harmonisierte Normen
- Die Europäische Kommission kann harmonisierte Normen festlegen, die Hersteller nutzen können, um die Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR zu erfüllen.
- Wenn ein Produkt diesen harmonisierten Normen entspricht, wird vermutet, dass es auch den rechtlichen Anforderungen der MDR genügt (Konformitätsvermutung).
- Diese Normen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
2. Gemeinsame Spezifikationen (GS)
- Falls keine harmonisierten Normen existieren oder diese als unzureichend angesehen werden, kann die EU gemeinsame Spezifikationen (GS) festlegen.
- GS können Anforderungen für:
- Sicherheits- und Leistungsaspekte,
- Risikomanagement,
- klinische Bewertungen und
- Post-Market-Surveillance (PMS) enthalten.
- Hersteller müssen sich an GS halten, wenn keine harmonisierten Normen vorliegen, außer sie können gleichwertige oder bessere Lösungen nachweisen.
3. Anwendung durch Wirtschaftsakteure
- Hersteller, Importeure und andere Akteure sind nicht verpflichtet, harmonisierte Normen zu nutzen, jedoch erleichtert deren Anwendung die Konformitätsbewertung.
- Falls ein Hersteller eine alternative technische Lösung verwendet, muss er nachweisen, dass diese gleichwertig oder überlegen zu den harmonisierten Normen oder GS ist.
Fazit
Artikel 8 der MDR schafft die Grundlage für harmonisierte Normen und gemeinsame Spezifikationen, um die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten zu gewährleisten. Hersteller können harmonisierte Normen nutzen, um Konformität sicherzustellen, oder müssen alternative Methoden wissenschaftlich belegen.

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Artikel 9 der MDR 2017/745 – Konsultationsverfahren für bestimmte Kategorien von Produkten
Artikel 9 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) beschreibt spezielle Konsultationsverfahren, die für bestimmte hochrisikobehaftete Medizinprodukte oder Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung erforderlich sind.
1. Anwendung des Konsultationsverfahrens
- Dieser Artikel betrifft insbesondere Produkte, die keine primär medizinische Zweckbestimmung haben, aber dennoch unter die MDR fallen (z. B. Kontaktlinsen ohne Sehstärkekorrektur, Hautverjüngungslaser).
- Es kann eine zusätzliche Konsultation mit relevanten Behörden oder Fachgremien notwendig sein, bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird.
2. Beteiligung wissenschaftlicher Gremien und Behörden
- Falls ein Medizinprodukt einer neuen oder besonders sensiblen Technologie entspricht, kann die EU-Kommission oder eine benannte Stelle eine wissenschaftliche Konsultation mit:
- Expertenausschüssen
- Regulierungsbehörden oder
- medizinischen Fachgesellschaften verlangen.
3. Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Für Produkte, die eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung haben (z. B. mit Arzneimittelanteilen), erfolgt eine Zusammenarbeit mit der EMA zur Sicherheitsbewertung.
4. Auswirkungen auf die Hersteller
- Hersteller müssen im Falle eines Konsultationsverfahrens zusätzliche klinische Nachweise und Sicherheitsbewertungen vorlegen.
- Das Verfahren kann die Zulassungsdauer verlängern, aber es gewährleistet eine höhere Sicherheit für den Anwender.
Fazit
Artikel 9 der MDR stellt sicher, dass bestimmte hochrisikobehaftete oder innovative Medizinprodukte vor ihrer Markteinführung zusätzliche wissenschaftliche Bewertungen durchlaufen, um deren Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.

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MDR 2017/745 – Artikel 10: Pflichten der Hersteller
Artikel 10 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) legt die Pflichten von Herstellern medizinischer Produkte fest. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:
1. Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
- Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen.
- Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und Anbringung der CE-Kennzeichnung.
2. Technische Dokumentation
- Eine vollständige technische Dokumentation nach Anhang II und III der MDR ist erforderlich.
- Diese enthält z. B. Risikomanagement, klinische Bewertungen und Gebrauchsanweisungen.
3. Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Hersteller müssen ein QMS gemäß ISO 13485 oder gleichwertig einführen.
- Regelmäßige Überwachung und Aktualisierung der Prozesse.
4. Registrierung in EUDAMED
- Alle Hersteller müssen sich in der EUDAMED-Datenbank registrieren.
- Vergabe einer Single Registration Number (SRN).
5. Marktüberwachung und Vigilanz
- Hersteller sind verpflichtet, Vorfälle und Sicherheitsrisiken zu melden.
- Durchführung einer Post-Market-Surveillance (PMS) zur kontinuierlichen Überwachung.
6. Kennzeichnung und UDI-System
- Produkte müssen mit einer eindeutigen UDI-Nummer (Unique Device Identification) versehen sein.
- Klare Kennzeichnung mit Herstellerinformationen.
7. Bevollmächtigte für Nicht-EU-Hersteller
- Hersteller außerhalb der EU müssen einen Bevollmächtigten (Authorized Representative, AR) benennen.
Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach Artikel 10 MDR 2017/745
Artikel 10 Absatz 9 der MDR 2017/745 schreibt vor, dass Hersteller von Medizinprodukten ein wirksames Qualitätsmanagementsystem (QMS) einführen, dokumentieren und aufrechterhalten müssen. Das QMS muss alle Phasen des Produktlebenszyklus abdecken.
Kernanforderungen an das QMS:
- Qualitätsstrategie & Unternehmensstruktur
- Definition von Verantwortlichkeiten, Verfahren und Prozessen für die Einhaltung der MDR.
- Festlegung von Qualitätszielen und einer unternehmensweiten Qualitätsstrategie.
- Risikomanagement nach ISO 14971
- Integration eines Risikomanagementprozesses über den gesamten Lebenszyklus des Produkts.
- Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.
- Technische Dokumentation & Konformitätsbewertung
- Pflege der technischen Dokumentation nach MDR-Anhang II und III.
- Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen.
- Klinische Bewertung & Leistungsstudien
- Durchführung einer klinischen Bewertung gemäß Artikel 61 MDR.
- Falls erforderlich, klinische Studien nach ISO 14155.
- Post-Market Surveillance (PMS) & Vigilanz
- Implementierung eines PMS-Systems zur Marktüberwachung.
- Einrichtung eines Meldeverfahrens für schwerwiegende Vorkommnisse und Rückrufe (Artikel 87-90 MDR).
- UDI-System & Rückverfolgbarkeit
- Einführung des Unique Device Identification (UDI)-Systems.
- Rückverfolgbarkeit aller Produkte sicherstellen.
- Lieferantenmanagement & Produktionskontrolle
- Überwachung und Qualifizierung von Lieferanten und Zulieferern.
- Sicherstellung der Prozessvalidierung und Produktionskontrolle.
- EUDAMED-Registrierung & Marktüberwachung
- Registrierung aller Produkte und Hersteller in der EUDAMED-Datenbank.
- Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des QMS.
Das QMS sollte sich idealerweise an ISO 13485:2021 orientieren, da diese Norm als anerkannter Standard für MDR-Konformität gilt.

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Artikel 11 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) 2017/745 behandelt die Pflichten von Bevollmächtigten für Hersteller, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben.
Kernpunkte von Artikel 11 MDR 2017/745:
- Ernennung eines Bevollmächtigten
- Hersteller ohne Sitz in der EU müssen einen einzigen Bevollmächtigten innerhalb der EU benennen, bevor sie ihre Medizinprodukte auf den EU-Markt bringen.
- Diese Ernennung muss in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
- Pflichten des Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte übernimmt im Namen des Herstellers bestimmte gesetzliche Verpflichtungen, darunter:- Bereithalten der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für die Marktüberwachungsbehörden.
- Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere bei Fragen zur Sicherheit und Konformität der Produkte.
- Weitergabe von Behördenanforderungen an den Hersteller.
- Unterstützung bei der Durchführung von Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich.
- Sicherstellung, dass die Verpflichtungen des Herstellers eingehalten werden.
- Haftung und Verantwortung
- Der Bevollmächtigte trägt keine direkte Verantwortung für die Herstellung des Produkts, sondern fungiert als Ansprechpartner für die Behörden.
- Falls der Hersteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Bevollmächtigte haftbar gemacht werden, sofern er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
- Ende der Bevollmächtigtenrolle
- Wenn der Bevollmächtigte seine Tätigkeit beendet, muss der Hersteller sicherstellen, dass ein neuer Bevollmächtigter benannt wird.
- Die Marktüberwachungsbehörden müssen über diesen Wechsel informiert werden.
Warum ist Artikel 11 wichtig?
- Er stellt sicher, dass Hersteller außerhalb der EU die MDR-Vorgaben erfüllen.
- Er sorgt für eine klare Verantwortungskette zwischen Herstellern, Bevollmächtigten und Behörden.
- Er erleichtert die Marktüberwachung und trägt zur Patientensicherheit bei.
Zusammenfassend verpflichtet Artikel 11 MDR 2017/745 Hersteller ohne Sitz in der EU, einen Bevollmächtigten in der EU zu benennen, der eine Vermittlerrolle zwischen Hersteller und Behörden übernimmt.
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Der Bevollmächtigte (Authorized Representative, AR) gemäß Artikel 11 der MDR 2017/745 ist eine in der EU ansässige juristische oder natürliche Person, die für einen Hersteller außerhalb der EU agiert. Er ist an folgenden Merkmalen erkennbar:
Erkennungsmerkmale des Bevollmächtigten nach Artikel 11 MDR:
- Nennung auf der Produktkennzeichnung
- Der Name und die Adresse des Bevollmächtigten müssen auf der Verpackung, in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Produkt selbst stehen.
- Beispiel: „EU-Authorized Representative: [Name, Adresse in der EU]“
- CE-Kennzeichnung mit Bevollmächtigten-Info
- Falls ein Hersteller außerhalb der EU ein Medizinprodukt in der EU vertreibt, muss neben der CE-Kennzeichnung auch der Bevollmächtigte angegeben sein.
- Eintrag in der EUDAMED-Datenbank
- Der Bevollmächtigte muss in der EUDAMED-Datenbank registriert sein und eine Single Registration Number (SRN) haben.
- Vertragliche Verpflichtung mit dem Hersteller
- Der Bevollmächtigte übernimmt bestimmte regulatorische Pflichten und muss über einen schriftlichen Mandatsvertrag mit dem Hersteller verfügen.
- Haftung und Dokumentation
- Der Bevollmächtigte kann für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden.
- Er muss technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen für die Behörden bereithalten.

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Der Artikel 12 der MDR 2017/745 behandelt die Verfahren für Systeme und Behandlungseinheiten, die aus verschiedenen Medizinprodukten bestehen.
Hier sind die wichtigsten Anforderungen von Artikel 12:
Zusammenstellung von Systemen oder Behandlungseinheiten nach Artikel 12
- Unternehmen oder Personen, die CE-gekennzeichnete Medizinprodukte zu einem System oder einer Behandlungseinheit kombinieren, ohne selbst Hersteller zu sein, müssen sicherstellen, dass:
- Die Kombination von Produkten den Gebrauchsanweisungen der Hersteller entspricht.
- Die Kompatibilität und Sicherheit der Kombination geprüft wurde.
- Die Integration der Produkte die Leistungs- und Sicherheitsanforderungen der MDR erfüllt.
Eigenerklärung des Integrators
- Wer solche Kombinationen in Verkehr bringt, muss eine Erklärung abgeben, dass:
- Die einzelnen Produkte CE-gekennzeichnet und gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung verwendet werden.
- Die Integration und die Verwendung der Produkte den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR entsprechen.
- Eine angemessene Risikobewertung durchgeführt wurde.
Keine Änderung der Produkte
- Es darf keine wesentliche Änderung oder Modifikation an den Medizinprodukten vorgenommen werden.
- Falls doch Änderungen erfolgen, könnte der Inverkehrbringer als Hersteller im Sinne der MDR gelten und wäre dann für die vollständige Konformitätsbewertung verantwortlich.
Kennzeichnungspflichten
- Das System oder die Behandlungseinheit muss mit folgenden Informationen versehen werden:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person oder Firma.
- Eine Erklärung, dass das System oder die Behandlungseinheit die Anforderungen der MDR erfüllt.
- Gebrauchsanweisungen für die Kombination der Medizinprodukte.
Dokumentation und Nachweise
- Der Integrator muss die Konformität mit der MDR nachweisen können.
- Dokumente zur Risikobewertung, Kompatibilitätsprüfung und Gebrauchsanweisung müssen verfügbar sein.
Unterm Strich:
Artikel 12 der MDR stellt sicher, dass Systeme und Behandlungseinheiten aus CE-gekennzeichneten Medizinprodukten sicher und kompatibel sind. Wer solche Systeme zusammenstellt und vertreibt, muss nachweisen, dass die Kombination die Anforderungen der MDR erfüllt, darf aber keine Änderungen an den Produkten vornehmen. Andernfalls gilt er als Hersteller und unterliegt umfassenderen regulatorischen Pflichten.

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MDR 2017/745 – Artikel 13: Pflichten der Importeure
Artikel 13 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) legt die rechtlichen Verpflichtungen von Importeuren fest, also Unternehmen, die Medizinprodukte aus Drittländern (außerhalb der EU) in die Europäische Union einführen.
Wichtige Anforderungen für Importeure:
- Überprüfung der Konformität des Produkts
- Der Importeur muss sicherstellen, dass das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt.
- Es muss eine gültige EU-Konformitätserklärung vorliegen.
- Die Anforderungen der technischen Dokumentation müssen erfüllt sein.
- Name und Anschrift des Importeurs
- Der Importeur muss seinen Firmennamen und seine Adresse auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument angeben.
- Registrierung in EUDAMED
- Der Importeur muss sich in der EUDAMED-Datenbank registrieren und erhält eine Single Registration Number (SRN).
- Lagerung und Transport
- Die Lagerung und der Transport müssen so erfolgen, dass die Produktsicherheit und -qualität nicht beeinträchtigt werden.
- Marktüberwachung & Meldung von Vorfällen
- Wenn der Importeur Mängel oder Risiken am Produkt feststellt, muss er den Hersteller und die Behörden informieren.
- Falls erforderlich, müssen Korrekturmaßnahmen oder Rückrufe eingeleitet werden.
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Der Importeur muss den Behörden auf Anfrage alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Er muss mit Marktüberwachungsbehörden kooperieren.
- Aufbewahrungspflichten
- Der Importeur muss eine Kopie der Konformitätserklärung für mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Diese Vorschriften sorgen dafür, dass nur sichere und konforme Medizinprodukte auf den EU-Markt gelangen.
Wer kann Importeur nach Artikel 13 MDR 2017/745 werden?
Ein Importeur im Sinne der MDR 2017/745 ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Medizinprodukt aus einem Drittland (außerhalb der EU) in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführt und es auf dem EU-Markt bereitstellt.
Voraussetzungen für einen Importeur nach MDR:
- Sitz in der EU
- Der Importeur muss eine geschäftliche Niederlassung in der Europäischen Union haben.
- Unternehmen außerhalb der EU können kein Importeur sein.
- Handel mit Medizinprodukten
- Der Importeur muss Medizinprodukte von einem Hersteller außerhalb der EU importieren und in den EU-Markt einführen.
- Dabei kann er selbst ein Händler sein oder die Produkte an andere Händler weitergeben.
- Erfüllung regulatorischer Pflichten
- Der Importeur muss die Konformität der Produkte prüfen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, technische Dokumentation).
- Er trägt Mitverantwortung für die Produktsicherheit und muss Mängel oder Risiken melden.
- Registrierung in EUDAMED
- Jeder Importeur muss sich in der EUDAMED-Datenbank registrieren und erhält eine Single Registration Number (SRN).
- Zusammenarbeit mit dem Hersteller und Behörden
- Der Importeur arbeitet eng mit dem Hersteller, dem Bevollmächtigten und den Marktüberwachungsbehörden zusammen.
Beispiele für Importeure:
- Medizinische Großhändler, die Produkte von Herstellern außerhalb der EU beziehen.
- Fachhändler für Medizintechnik, die importierte Produkte verkaufen.
- Krankenhauslieferanten, die Medizinprodukte aus Drittländern in die EU einführen.
- E-Commerce-Unternehmen, die Medizinprodukte aus Drittstaaten in die EU importieren.
Ein privater Endkunde, der für den Eigengebrauch ein Produkt aus dem Ausland bestellt, gilt nicht als Importeur nach MDR.

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MDR 2017/745 – Artikel 14: Pflichten der Händler
Artikel 14 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) legt die Pflichten von Händlern fest, die Medizinprodukte innerhalb der EU vertreiben. Händler sind Unternehmen, die Medizinprodukte bereitstellen, ohne sie zu verändern oder als Hersteller aufzutreten.
Wichtige Anforderungen für Händler:
Überprüfung vor dem Inverkehrbringen
- Sicherstellen, dass das Produkt CE-gekennzeichnet ist.
- Prüfen, ob eine gültige EU-Konformitätserklärung vorhanden ist.
- Überprüfung, ob der Hersteller und ggf. der Importeur ihre Pflichten erfüllt haben (z. B. EUDAMED-Registrierung).
Richtige Kennzeichnung & Gebrauchsanweisung
- Kontrollieren, dass die Produktkennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache vorliegen.
Lagerung & Transport unter geeigneten Bedingungen
- Sicherstellen, dass Lagerung und Transport die Produktqualität und -sicherheit nicht beeinträchtigen.
Marktüberwachung & Meldung von Risiken
- Wenn ein Händler feststellt, dass ein Produkt nicht konform oder gefährlich ist, muss er dies dem Hersteller oder Importeur und ggf. den Behörden melden.
- Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen oder Rückrufen.
Zusammenarbeit mit Behörden
- Bereitstellung der notwendigen Informationen und Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
- Händler müssen nachweisen können, von wem sie ein Produkt bezogen haben und an wen sie es geliefert haben (Rückverfolgbarkeit).
Aufbewahrungspflichten
- Der Händler muss relevante Informationen für mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Diese Vorschriften stellen sicher, dass nur sichere und konforme Medizinprodukte auf den EU-Markt gelangen und von Händlern ordnungsgemäß weitervertrieben werden.
Wer kann Händler nach Artikel 14 MDR 2017/745 werden?
Ein Händler im Sinne der MDR ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Medizinprodukt auf dem EU-Markt bereitstellt, ohne dabei Hersteller oder Importeur zu sein. Händler sind die Verbindung zwischen Herstellern/Importeuren und den Endkunden (z. B. Krankenhäuser, Apotheken oder Ärzte).
Voraussetzungen für einen Händler nach MDR:
Sitz in der EU
- Der Händler muss in der Europäischen Union ansässig sein.
- Unternehmen außerhalb der EU können nicht als Händler nach MDR agieren.
Vertrieb von Medizinprodukten
- Händler verkaufen oder vertreiben Medizinprodukte innerhalb der EU.
- Sie dürfen die Produkte nicht wesentlich verändern oder neu kennzeichnen.
Einhaltung der Händlerpflichten nach Artikel 14 MDR
- Überprüfung der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
- Sicherstellen, dass die Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung in der Landessprache vorliegen.
- Einhaltung von Lager- und Transportbedingungen, um die Produktsicherheit nicht zu gefährden.
- Meldung von Sicherheitsproblemen oder Risiken an den Hersteller oder die Behörden.
- Unterstützung bei Rückrufen und Korrekturmaßnahmen.
Rückverfolgbarkeit und Zusammenarbeit mit Behörden
- Händler müssen dokumentieren, von wem sie ein Produkt bezogen haben und an wen sie es geliefert haben.
- Sie müssen alle relevanten Unterlagen für mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Beispiele für Händler nach MDR:
Online-Händler, die Medizinprodukte innerhalb der EU vertreiben (z. B. über Webshops).
Medizinprodukte-Großhändler, die Produkte von Importeuren oder Herstellern beziehen und weiterverkaufen.
Apotheken oder Sanitätshäuser, die Medizinprodukte wie Bandagen, Blutzuckermessgeräte oder Inhalatoren verkaufen.
Fachhändler für Medizintechnik, die Krankenhäuser oder Arztpraxen mit Geräten versorgen.
Achtung:
Ein Händler wird zum Importeur, wenn er Produkte direkt aus einem Drittland (außerhalb der EU) bezieht. Dann gelten die strengeren Anforderungen nach Artikel 13 MDR. Die Vorlage haben wir.

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MDR 2017/745 – Artikel 15 PRRC: Beauftragte Person für die Einhaltung der Regulierung (PRRC)
Artikel 15 PRRC der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) fordert, dass Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte eine Beauftragte Person für die Einhaltung der Anforderungen an die Beauftragte Person (PRRC):
Wer muss eine PRRC benennen?
- Hersteller mit Sitz in der EU
- Bevollmächtigte von Nicht-EU-Herstellern
- Importeure (in bestimmten Fällen)
- Kleine Unternehmen (<50 Mitarbeiter & <10 Mio. € Umsatz) dürfen eine externe PRRC benennen.
Qualifikationen der PRRC:
Die PRRC muss über einschlägige Fachkenntnisse verfügen, z. B.:
- Ein abgeschlossenes Studium in Medizin, Pharmazie, Ingenieurwissenschaften oder einer ähnlichen Disziplin + mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich Regulatory Affairs oder Qualitätsmanagement für Medizinprodukte.
ODER
- Mindestens 4 Jahre Erfahrung in Regulatory Affairs oder Qualitätsmanagement für Medizinprodukte.
Aufgaben der PRRC:
- Sicherstellen, dass die Konformität der Produkte vor dem Inverkehrbringen geprüft wurde.
- Überwachung der technischen Dokumentation und der Konformitätsbewertung.
- Marktüberwachung und Meldung von schwerwiegenden Vorfällen an die Behörden.
- Sicherstellen der Nachverfolgbarkeit und Einhaltung der Post-Market-Surveillance (PMS).
- Zusammenarbeit mit Behörden und Unterstützung bei Inspektionen.
Haftung & Verantwortung:
- Die PRRC trägt eine wichtige Verantwortung für die MDR-Compliance.
- Fehlerhafte Produkte oder Verstöße können rechtliche Konsequenzen für die verantwortliche Person haben.
Diese Regelung stellt sicher, dass jedes Medizinprodukt in der EU von einer qualifizierten Fachkraft überwacht wird, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Fehler, die eine PRRC nach Artikel 15 MDR machen kann
Die Beauftragte Person für die Einhaltung der Regulierung (PRRC – Person Responsible for Regulatory Compliance) trägt eine große Verantwortung für die MDR-Compliance eines Unternehmens. Fehler können zu Sanktionen, Produktrückrufen oder sogar Haftung führen.
Häufige Fehler einer PRRC:
Unzureichende Prüfung der technischen Dokumentation
- Die PRRC muss sicherstellen, dass die technische Dokumentation vollständig und aktuell ist.
- Fehler: Fehlende oder veraltete Risikobewertung, klinische Bewertungen oder Gebrauchsanweisungen.
Mangelhafte Marktüberwachung (Post-Market Surveillance, PMS)
- Die PRRC muss überwachen, ob das Produkt nach dem Inverkehrbringen sicher und leistungsfähig bleibt.
- Fehler: Fehlende PMS-Berichte, keine Überprüfung von Kundenfeedback oder Vorfällen.
Nichtmeldung von schwerwiegenden Vorfällen (Vigilanz)
- Die PRRC ist für die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die Behörden zuständig.
- Fehler: Verspätete oder fehlende Meldung schwerwiegender Vorkommnisse (Artikel 87 MDR).
Fehlende Überprüfung der CE-Konformität
- Produkte müssen die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen.
- Fehler: Fehlende CE-Kennzeichnung, unzureichende Konformitätsbewertung oder fehlerhafte Deklaration.
Keine Zusammenarbeit mit Behörden
- Die PRRC muss auf Anfragen der Behörden schnell reagieren und alle notwendigen Dokumente bereitstellen.
- Fehler: Verzögerte Antwort oder unvollständige Unterlagen in EUDAMED.
Unzureichende interne Kontrolle und Schulung
- Die PRRC muss sicherstellen, dass alle internen Prozesse MDR-konform sind.
- Fehler: Keine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu MDR-Anforderungen.
Falsche Annahme der Verantwortlichkeit ohne Qualifikation
- Die PRRC muss über die erforderliche Ausbildung oder Berufserfahrung verfügen.
- Fehler: Ein Unternehmen ernennt eine ungeeignete oder unerfahrene Person.
Konsequenzen für eine fehlerhafte PRRC-Leistung:
- Haftung des Unternehmens für nicht-konforme Produkte
- Behördliche Sanktionen, Strafen oder Produktrückrufe
- Schäden für Patienten und Nutzer
- Imageverlust und wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen
Unterm Strich:
Eine PRRC muss sorgfältig arbeiten, regelmäßige Schulungen absolvieren und sicherstellen, dass alle MDR-Vorgaben eingehalten werden.
Mit welchen Behörden kommuniziert eine Person nach Artikel 15 PRRC der MDR?
Die Beauftragte Person für die Einhaltung der Regulierung (PRRC – Person Responsible for Regulatory Compliance) ist die zentrale Ansprechperson für regulatorische Fragen und muss regelmäßig mit verschiedenen Behörden zusammenarbeiten.
Wichtige Behörden für die Person nach Artikel 15 PRRC:
Nationale Marktüberwachungsbehörden
- Jede EU-Mitgliedstaat hat eine zuständige Behörde für die Marktüberwachung von Medizinprodukten.
- Beispiele:
- Deutschland → Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Österreich → Austrian Medicines and Medical Devices Agency (AGES MEA)
- Frankreich → Agence Nationale de Sécurité du Médicament (ANSM)
Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)
- Die PRRC muss sicherstellen, dass alle relevanten Daten in EUDAMED eingetragen und aktualisiert werden.
- Pflicht zur Meldung von Vorfällen und Produktinformationen.
Benannte Stellen (Notified Bodies, NB)
- Falls ein Produkt eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle benötigt, arbeitet die PRRC mit diesen Organisationen zusammen.
- Beispiel: TÜV SÜD, BSI, Dekra, MedCert.
Europäische Kommission – Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE)
- Die DG SANTE der Europäischen Kommission koordiniert die Umsetzung der MDR auf EU-Ebene.
- Sie kann Leitlinien veröffentlichen oder regulatorische Maßnahmen vorschreiben.
Europäisches Schnellwarnsystem (Safety Gate – RAPEX)
- Meldung von gefährlichen Produkten an das EU-Frühwarnsystem für Verbraucherprodukte.
Nationale Gesundheitsministerien
- In einigen Fällen kann die PRRC mit Gesundheitsministerien oder anderen übergeordneten Behörden interagieren.
Zollbehörden
- Wenn Medizinprodukte aus Drittländern importiert werden, können Zollbehörden eine Überprüfung der Konformität verlangen.
Wichtige Aufgaben die Person nach Artikel 15 PRRC in der Kommunikation mit Behörden:
- EUDAMED-Registrierung und Aktualisierung von Produktdaten.
- Meldung schwerwiegender Vorkommnisse nach Artikel 87 MDR.
- Zusammenarbeit bei Marktüberwachungen & Audits.
- Bereitstellung technischer Dokumentationen auf Anfrage.

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Artikel 16 der MDR 2017/745 – Fälle, in denen Wirtschaftsakteure die Herstellerverpflichtungen übernehmen
Artikel 16 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 definiert Situationen, in denen Händler, Importeure oder andere Wirtschaftsakteure als Hersteller angesehen werden und somit die vollständigen Verpflichtungen eines Herstellers übernehmen müssen.
Er legt auch fest, unter welchen Bedingungen diese Akteure bestimmte Änderungen an Medizinprodukten vornehmen dürfen, ohne als Hersteller zu gelten.
1. Fälle, in denen ein Händler oder Importeur als Hersteller gilt
Ein Händler oder Importeur wird als Hersteller betrachtet und unterliegt der vollständigen Konformitätsbewertung nach MDR, wenn er folgende Tätigkeiten ausführt:
Anbringung des eigenen Namens, der eigenen Marke oder des eigenen Handelsnamens auf einem Medizinprodukt, sodass der ursprüngliche Hersteller nicht mehr eindeutig erkennbar ist.
- Wesentliche Änderungen oder Modifikationen an einem bereits in Verkehr gebrachten Produkt, die die ursprüngliche Konformität beeinflussen könnten.
- Veränderung der Zweckbestimmung eines Produkts (z. B. ein anderes Anwendungsgebiet oder neue Patientengruppen).
Diese Tätigkeiten führen dazu, dass der Wirtschaftsakteur die vollen Herstellerpflichten gemäß MDR übernehmen muss, einschließlich:
- Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens
- Ausstellung einer neuen EU-Konformitätserklärung
- Beantragung einer neuen CE-Kennzeichnung
- Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485
- Erfüllung der Meldepflichten gegenüber Behörden und Benannten Stellen
2. Fälle, in denen ein Händler oder Importeur nicht als Hersteller gilt
Ein Händler oder Importeur wird nicht als Hersteller angesehen, wenn er lediglich folgende Änderungen vornimmt:
- Übersetzung der Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung
- Die Übersetzung muss korrekt und vollständig sein.
- Die Sicherheit und Leistung des Produkts dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Änderung der Verpackung eines bereits in Verkehr gebrachten Produkts
- Dies kann notwendig sein, um die Vermarktung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu ermöglichen.
- Das Produkt darf durch die Änderung keine neue Zweckbestimmung erhalten.
Für diese Änderungen gelten besondere Pflichten, damit die ursprüngliche CE-Kennzeichnung und die Konformität erhalten bleiben.
3. Anforderungen für Händler und Importeure bei Übersetzungen oder Umverpackungen
Falls Händler oder Importeure eine Übersetzung der Produktinformationen oder eine Umverpackung vornehmen, müssen sie spezifische Anforderungen der MDR erfüllen, um die ursprüngliche Konformität des Produkts sicherzustellen.
a) Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Der Wirtschaftsakteur muss ein angemessenes QMS einrichten, das sicherstellt, dass die Änderungen korrekt durchgeführt werden.
- Das QMS muss folgende Punkte abdecken:
- Validierung der Übersetzungen, um die inhaltliche Richtigkeit zu gewährleisten.
- Verifizierung der neuen Verpackung, um sicherzustellen, dass keine Fehler oder Risiken entstehen.
- Dokumentation aller Änderungen und Risikobewertungen.
b) Vorab-Notifizierung an die zuständige Behörde
- Mindestens 28 Tage vor dem Inverkehrbringen muss der Händler oder Importeur die zuständige Behörde informieren.
- Er muss nachweisen, dass:
- Die Änderungen die ursprüngliche Konformität des Produkts nicht beeinträchtigen.
- Ein wirksames Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist.
- Die Gebrauchsanweisung oder Verpackung korrekt geändert wurde.
Auf Verlangen der Behörde muss der Wirtschaftsakteur eine Musterverpackung oder -übersetzung zur Prüfung vorlegen.
c) Kennzeichnungspflichten
Falls eine Übersetzung oder Umverpackung erfolgt, müssen folgende Angaben auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten gemacht werden:
- Name und Anschrift des Wirtschaftsakteurs, der die Änderungen vorgenommen hat.
- Eine Erklärung, dass die Änderungen gemäß Artikel 16 MDR durchgeführt wurden.
- Die CE-Kennzeichnung des ursprünglichen Herstellers muss erhalten bleiben.
4. Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
Händler und Importeure müssen alle Änderungen sorgfältig dokumentieren und eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
Dazu gehören:
- Nachweise über die Einhaltung der MDR-Anforderungen
- Übersetzungs- und Verpackungskontrollen
- Prüfberichte zur Qualitätssicherung
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Alle relevanten Dokumente müssen für mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Artikel 16 MDR
Falls Händler oder Importeure die oben genannten Pflichten nicht erfüllen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Marktrückrufe und Sanktionen
- Behörden können das Produkt vom Markt nehmen.
- Es können Bußgelder oder Strafen verhängt werden.
Haftung als Hersteller
- Falls eine unzulässige Änderung vorgenommen wurde, haftet der Wirtschaftsakteur als Hersteller für alle möglichen Risiken und Schäden des Produkts.
Verlust der Marktzulassung
- Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen, dürfen in der EU nicht weiter verkauft oder verwendet werden.
Unterm Strich:
Ein Händler oder Importeur gilt nur dann als Hersteller, wenn er wesentliche Änderungen an einem Medizinprodukt vornimmt oder es unter seinem eigenen Namen vertreibt nach Artikel 16.
Bei reinen Übersetzungen oder Umverpackungen ist eine sorgfältige Einhaltung der MDR-Anforderungen erforderlich, einschließlich Qualitätsmanagement, behördlicher Vorabinformation und Kennzeichnungspflichten.
Fehlende Einhaltung kann zu Rückrufen, Sanktionen und Haftung als Hersteller führ

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Artikel 17 der MDR 2017/745 – Wiederaufbereitung von Einmalprodukten
Artikel 17 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 regelt die Wiederaufbereitung von Einmalprodukten innerhalb der EU. Dabei werden die Bedingungen festgelegt, unter denen Einmalprodukte erneut aufbereitet und wiederverwendet werden dürfen.
1. Grundsatz: Wiederaufbereitung von Einmalprodukten
Grundsätzlich sind Einmalprodukte für die einmalige Verwendung vorgesehen und dürfen nicht erneut verwendet werden.
Die Wiederaufbereitung ist jedoch erlaubt, wenn die gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Zwei mögliche Fälle der Wiederaufbereitung:
Wiederaufbereitung innerhalb eines Mitgliedstaates
Ein Mitgliedstaat kann die Wiederaufbereitung von Einmalprodukten erlauben.
Die Wiederaufbereitung unterliegt nationalen Regelungen, wenn der Mitgliedstaat eine solche Praxis zulässt.
Wiederaufbereitung für den Markt in der EU
Wenn ein aufbereitetes Einmalprodukt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, gelten für den Aufbereiter die gleichen Verpflichtungen wie für einen Hersteller gemäß MDR.
Dazu gehören CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren und die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen.
2. Anforderungen an die Wiederaufbereitung
- Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen
- Der Aufbereiter muss nachweisen, dass das Produkt sicher und wirksam bleibt.
- Die Leistung und Sicherheit des Produkts dürfen nicht durch den Wiederaufbereitungsprozess beeinträchtigt werden.
- Alle Anforderungen der MDR für Hersteller müssen erfüllt werden (z. B. Qualitätsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung).
- Vermeidung von Infektionsrisiken
- Es muss nachgewiesen werden, dass das Produkt nach der Aufbereitung frei von Verunreinigungen und sicher für den Patienten ist.
- Es gelten strenge Hygienestandards für die Reinigung, Sterilisation und Verpackung.
- Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung
- Der Aufbereiter muss die volle Konformitätsbewertung nach MDR durchführen.
- Das aufbereitete Produkt muss mit einer neuen CE-Kennzeichnung versehen werden.
- Die Gebrauchsanweisung muss über den Wiederaufbereitungsprozess und etwaige Änderungen informieren.
Die MDR stellt sicher, dass die Sicherheit und Leistung aufbereitetet Produkte den gleichen Standards entsprechen wie neue Produkte. Deshalb müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
3. Wiederaufbereitung innerhalb von Gesundheitseinrichtungen
Falls eine Gesundheitseinrichtung (z. B. ein Krankenhaus) Einmalprodukte für den eigenen Gebrauch wiederaufbereitet, gelten besondere Regeln:
- Der Mitgliedstaat kann Ausnahmen von den MDR-Anforderungen zulassen, wenn die Wiederaufbereitung sicher durchgeführt wird.
- In diesem Fall muss die Einrichtung ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (QMS) für die Wiederaufbereitung betreiben.
- Die Einrichtung muss sicherstellen, dass das Produkt nach der Wiederaufbereitung genauso sicher und leistungsfähig ist wie ein neues Produkt.
4. Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Jedes aufbereitete Einmalprodukt muss:
- Eine neue Kennzeichnung erhalten.
- Die Information enthalten, dass es aufbereitet wurde.
- Mit einer neuen Gebrauchsanweisung ausgestattet sein.
- Eine Dokumentation der Wiederaufbereitungsprozesse aufweisen.
5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wenn ein aufbereitetes Produkt nicht die MDR-Anforderungen erfüllt, kann die Marktaufsichtsbehörde:
- Das Produkt vom Markt nehmen.
- Bußgelder oder Strafen verhängen.
- Den Verantwortlichen als Hersteller einstufen, mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Unterm Strich:
Einmalprodukte dürfen nur wiederaufbereitet werden, wenn dies unter strengen Sicherheitsauflagen erfolgt. Der Aufbereiter gilt als Hersteller und muss die vollen MDR-Anforderungen erfüllen. Krankenhäuser können unter bestimmten Bedingungen Einmalprodukte für den Eigenbedarf aufbereiten, sofern der Mitgliedstaat dies erlaubt. Aufbereitete Produkte müssen gekennzeichnet, dokumentiert und CE-gekennzeichnet sein.
Mustererklärung für aufbereitete Einmalprodukte
Hier ist eine Mustererklärung gemäß Artikel 17 MDR 2017/745 für die Wiederaufbereitung von Einmalprodukten. Diese Erklärung dient als Nachweis, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und das aufbereitete Produkt sicher verwendet werden kann.
Mustererklärung zur Wiederaufbereitung von Einmalprodukten gemäß Artikel 17 MDR 2017/745
1. Angaben zum Wirtschaftsakteur (Aufbereiter)
Unternehmen: [Name des Unternehmens]
Anschrift: [Straße, PLZ, Stadt, Land]
Telefon/E-Mail: [Kontaktinformationen]
Handelsregister-Nr.: [falls zutreffend]
Benannte Stelle (falls zutreffend): [Nummer der benannten Stelle]
2. Angaben zum ursprünglichen Medizinprodukt
Produktname: [Name des ursprünglichen Produkts]
Produktreferenz / Modellnummer: [Modellnummer]
UDI-DI / UDI-PI (falls vorhanden): [UDI-Nummer]
Hersteller des ursprünglichen Produkts: [Name und Anschrift]
Ursprüngliche CE-Kennzeichnung: [Nummer der benannten Stelle, falls vorhanden]
3. Angaben zur Wiederaufbereitung nach Artikel 17
Hiermit erklären wir, dass das oben genannte Einmalprodukt gemäß Artikel 17 MDR (EU) 2017/745 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wiederaufbereitet wurde.
- Wiederaufbereitung für den Eigengebrauch in einer Gesundheitseinrichtung
- Wiederaufbereitung für den Verkauf / Vertrieb innerhalb der EU
Die Wiederaufbereitung erfolgte nach einem validierten Verfahren, das folgende Schritte umfasst:
- Reinigung und Dekontamination gemäß aktuellen Hygiene- und Sterilisationsstandards
- Funktionstests zur Sicherstellung der Sicherheit und Leistung
- Verpackung unter sterilen Bedingungen gemäß MDR-Anforderungen
- Neue CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung nach MDR
4. Erklärung über die Einhaltung der MDR-Anforderungen
Wir bestätigen hiermit, dass:
- Das wiederaufbereitete Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR entspricht.
- Die Wiederaufbereitung unter Einhaltung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (QMS) gemäß ISO 13485 erfolgt ist.
- Die notwendige Dokumentation über die Wiederaufbereitung vorliegt und auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden kann.
- Eine neue Gebrauchsanweisung mit Informationen zur Wiederaufbereitung bereitgestellt wird.
- Eine neue eindeutige Kennzeichnung erfolgt ist, um das Produkt als „wiederaufbereitetes Einmalprodukt“ zu kennzeichnen.
5. Verantwortliche Person
Name des Unterzeichners: [Name]
Funktion: [z. B. Qualitätsmanager, Geschäftsführer]
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: _______________________
Hinweis
Diese Erklärung sollte im Qualitätsmanagementsystem dokumentiert und den zuständigen Behörden sowie Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Vorlage hilft bei der Umsetzung des Artikel 17.

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Artikel 18 der MDR 2017/745 – Kennzeichnung von Implantaten
Artikel 18 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 regelt die Kennzeichnung und Bereitstellung von Informationen für Patienten, die ein Implantat erhalten. Ziel ist es, eine bessere Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Information für den Patienten sicherzustellen.
1. Verpflichtungen für Hersteller
Hersteller von implantierbaren Medizinprodukten müssen sicherstellen, dass:
Jedes Implantat eine eindeutige Kennzeichnung und Identifikation erhält (UDI)
Eine Implantat-Karte (Implantatpass) mit wichtigen Informationen bereitgestellt wird
Eine zusätzliche Patienteninformation über das Implantat in schriftlicher Form zur Verfügung steht.
Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass der Patient und das medizinische Fachpersonal jederzeit wichtige Informationen über das Implantat abrufen können.
2. Inhalt der Implantat-Karte (Implantatpass)
Jeder Patient, der ein Implantat erhält, muss eine Implantat-Karte bekommen, die mindestens folgende Angaben enthält:
- Name des Patienten oder eine eindeutige Patienten-ID
- Name des Herstellers des Implantats
- Produktbezeichnung und Modell des Implantats
- Seriennummer oder Losnummer des Implantats
- Eindeutige Produktkennzeichnung (UDI – Unique Device Identifier)
- Datum der Implantation
- Name und Adresse der Gesundheitseinrichtung oder des Implantierenden
Diese Karte ermöglicht eine schnelle Identifikation des Implantats im Falle eines Problems oder einer Rückrufaktion.
3. Patienteninformation über das Implantat
Zusätzlich zur Implantat-Karte muss der Hersteller sicherstellen, dass eine schriftliche Patienteninformation über das Implantat bereitgestellt wird. Diese muss Folgendes enthalten:
Identifikation des Produkts:
- Name des Implantats
- Herstellerinformationen
- CE-Kennzeichnung
Zweckbestimmung des Implantats:
- Wofür wird das Implantat verwendet?
- Welche Erkrankungen oder Bedingungen behandelt es?
Erwartete Lebensdauer des Implantats:
- Wie lange ist das Implantat funktionsfähig?
- Gibt es Verschleiß oder notwendige Austauschzeiten?
Wesentliche Risiken, Nebenwirkungen und Kontraindikationen:
- Mögliche Komplikationen oder Risiken der Implantation
- Wechselwirkungen mit anderen medizinischen Geräten (z. B. MRT, Herzschrittmacher)
Notwendige Nachsorge und Kontrolluntersuchungen:
- Wie oft sollte das Implantat überprüft werden?
- Welche ärztlichen Maßnahmen sind notwendig?
Anzeichen für mögliche Probleme:
- Welche Symptome könnten auf eine Fehlfunktion oder ein Versagen des Implantats hinweisen?
Diese Patienteninformation kann gedruckt oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
4. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen, die Implantate einsetzen, müssen sicherstellen, dass:
- Die Daten der Implantation aufgezeichnet und archiviert werden
- Die Patienten die Implantat-Karte erhalten
- Alle notwendigen Informationen an den Patienten weitergegeben werden
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, diese Daten über eine elektronische Plattform oder eine digitale Datenbank verfügbar zu machen.
5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Falls ein Hersteller oder eine Gesundheitseinrichtung die Anforderungen nicht erfüllt, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Marktrückrufe und Sanktionen durch Behörden
- Strafen für Hersteller, die keine Implantat-Karten oder Patienteninformationen bereitstellen
- Haftungsansprüche im Falle von Patientenschäden aufgrund fehlender Informationen
Unterm Strich:
Hersteller müssen sicherstellen, dass jedes Implantat mit einer Implantat-Karte und einer schriftlichen Patienteninformation versehen ist.
Patienten haben das Recht auf transparente, verständliche und vollständige Informationen über ihr Implantat.
Krankenhäuser müssen sicherstellen, dass Implantat-Daten dokumentiert und an den Patienten weitergegeben werden.
Die Rückverfolgbarkeit und Identifikation von Implantaten wird durch die UDI-Nummer und die CE-Kennzeichnung gewährleistet.
Hier sind zwei Muster-Vorlagen für eine Implantat-Karte (Implantatpass) und eine Patienteninformation gemäß Artikel 18 der MDR 2017/745.
1. Muster-Vorlage für eine Implantat-Karte (Implantatpass) nach Artikel 18
(Dieses Dokument sollte dem Patienten nach der Implantation ausgehändigt werden.)
Implantat-Karte gemäß MDR 2017/745, Artikel 18
Patientendaten:
- Name des Patienten: [Vor- und Nachname]
- Patienten-ID / Krankenaktennummer: [Nummer]
- Datum der Implantation: [TT.MM.JJJJ]
Informationen zum Implantat:
- Implantat-Bezeichnung: [Produktname]
- Modell / Typ: [Modellnummer]
- Seriennummer / Losnummer: [Seriennummer oder Losnummer]
- UDI-Nummer: [Eindeutige Produktkennung]
- Erwartete Lebensdauer: [z. B. 10 Jahre]
Hersteller des Implantats:
- Name des Herstellers: [Herstellername]
- Adresse des Herstellers: [Straße, PLZ, Stadt, Land]
- Telefon / E-Mail: [Kontakt des Herstellers]
Medizinische Einrichtung & Chirurg:
- Name der Gesundheitseinrichtung: [Klinik / Krankenhaus]
- Adresse der Einrichtung: [Straße, PLZ, Stadt, Land]
- Name des implantierenden Arztes: [Dr. Name]
Wichtige Hinweise für den Patienten:
- Diese Karte immer bei sich tragen.
- Im Notfall dem medizinischen Personal vorzeigen.
- Regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen durchführen lassen.
2. Muster-Vorlage für die Patienteninformation zum Implantat nach Artikel 18
(Dieses Dokument soll dem Patienten eine verständliche Übersicht über das Implantat geben.)
Patienteninformation zum Implantat gemäß MDR 2017/745, Artikel 18
1. Informationen zum Implantat:
- Name des Implantats: [Produktname]
- Hersteller: [Herstellername]
- Modellnummer: [Modellnummer]
- Seriennummer / Losnummer: [Seriennummer]
- UDI-Nummer: [Eindeutige Produktkennung]
- Zweckbestimmung: [Beschreibung, wofür das Implantat verwendet wird]
2. Erwartete Lebensdauer und Nachsorge:
- Das Implantat hat eine voraussichtliche Lebensdauer von [Anzahl] Jahren.
- Regelmäßige ärztliche Kontrollen sind notwendig: [Empfohlene Untersuchungsintervalle].
3. Mögliche Risiken und Nebenwirkungen:
- Infektionen nach der Implantation
- Abstoßungsreaktionen oder Entzündungen
- Mechanische Defekte oder Materialermüdung
- Wechselwirkungen mit anderen medizinischen Geräten (z. B. MRT, Herzschrittmacher)
4. Symptome bei Problemen mit dem Implantat:
Falls Sie eines der folgenden Symptome bemerken, suchen Sie umgehend einen Arzt auf:
- Schmerzen oder Schwellungen im Implantationsbereich
- Bewegungseinschränkungen oder ungewohnte Geräusche
- Anhaltende Entzündungen oder Fieber
5. Verhalten im Alltag:
- Das Implantat sollte nicht übermäßiger Belastung ausgesetzt werden.
- Falls eine MRT-Untersuchung oder eine OP erforderlich ist, informieren Sie den Arzt über das Implantat.
- Tragen Sie immer Ihre Implantat-Karte bei sich!
6. Notfallkontakte:
- Ihr behandelnder Arzt: [Arzt / Klinik Name, Telefonnummer]
- Hersteller-Support: [Hersteller-Kontakt]
Diese Vorlagen können individuell angepasst und als gedrucktes Dokument oder digitale Datei dem Patienten bereitgestellt werden.

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Artikel 20 der MDR 2017/745 – Kennzeichnung von Medizinprodukten
Artikel 20 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 regelt die Kennzeichnung von Medizinprodukten und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen klar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sind.
Das Ziel ist, eine eindeutige Identifikation, Rückverfolgbarkeit und sichere Anwendung des Produkts für Benutzer, Patienten und Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten.
1. Anforderungen an die Kennzeichnung von Medizinprodukten gem. Artikel 20
Alle Medizinprodukte müssen mit folgenden Mindestangaben versehen sein:
Name oder Handelsname des Produkts.
- Name und Anschrift des Herstellers
- Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Name und Anschrift des EU-Bevollmächtigten
- CE-Kennzeichnung mit Nummer der benannten Stelle (falls zutreffend)
- UDI (Unique Device Identifier) für eine eindeutige Identifikation
- Verwendungszweck des Produkts
- Besondere Lager- oder Handhabungshinweise (falls erforderlich)
- Hinweise auf sterile oder spezielle Bedingungen (z. B. „Steril“, „Nur für Einmalgebrauch“)
- Ablaufdatum oder Herstellungsdatum (falls zutreffend)
- Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Falls das Produkt wiederaufbereitet werden kann: Anweisungen zur Wiederaufbereitung
- Gebrauchsanweisung oder Symbol mit Verweis auf digitale Gebrauchsanweisungen
Wichtig: Die Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar und verständlich sein – in einer offiziellen Sprache des Landes, in dem das Produkt vertrieben wird.
2. Anforderungen an die CE-Kennzeichnung
- Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen der MDR erfüllt.
- Falls eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war, muss die vierstellige Nummer der benannten Stelle neben der CE-Kennzeichnung stehen.
- Beispiel für eine korrekte CE-Kennzeichnung: CE 0123 (0123 ist die Nummer der benannten Stelle)
- Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden!
3. Anforderungen an die UDI-Kennzeichnung (Unique Device Identifier)
Die MDR verlangt, dass alle Produkte eine eindeutige Produktkennzeichnung (UDI) haben.
Der UDI-Code besteht aus zwei Hauptbestandteilen:
- UDI-DI (Device Identifier): Produktkennung zur Identifikation des Produkttyps
- UDI-PI (Production Identifier): Individuelle Identifikationsnummer mit Chargen- oder Seriennummer
Der UDI muss in maschinenlesbarer (Barcode, QR-Code) und klarschriftlicher Form angegeben sein.
Vorteile der UDI-Kennzeichnung:
- Ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten
- Erleichtert Rückrufe und Meldungen zu Sicherheitsrisiken
- Reduziert das Risiko von Fälschungen
4. Anforderungen an Verpackung und Etikettierung
Falls das Produkt eine Verpackung hat, müssen darauf alle wichtigen Kennzeichnungen enthalten sein.
- Verpackungen für sterile Produkte müssen den Sterilisationsstatus und das Verfallsdatum angeben.
- Falls das Produkt für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist, muss ein „Einmalgebrauch“-Symbol oder eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden sein.
- Falls das Produkt nur für Fachpersonal bestimmt ist, muss dies deutlich gekennzeichnet werden.
5. Anforderungen an die Gebrauchsanweisung
Alle Medizinprodukte müssen eine Gebrauchsanweisung enthalten, es sei denn, das Produkt kann sicher und korrekt ohne Anleitung verwendet werden.
Die Gebrauchsanweisung muss:
- In der jeweiligen Landessprache bereitgestellt werden
- Alle wichtigen Informationen zur sicheren Verwendung enthalten
- Falls erforderlich, Angaben zu Vorsichtsmaßnahmen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen haben
Die MDR erlaubt digitale Gebrauchsanweisungen für bestimmte Produktkategorien, aber nur unter strengen Bedingungen.
6. Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Artikel 20
Falls ein Produkt nicht korrekt gekennzeichnet ist oder wichtige Informationen fehlen, kann die Marktaufsichtsbehörde:
- Den Vertrieb des Produkts untersagen oder Rückrufe anordnen
- Geldstrafen und Sanktionen gegen den Hersteller verhängen
- Das CE-Zertifikat des Produkts entziehen
Unterm Strich:
Jedes Medizinprodukt muss eine vollständige und korrekte Kennzeichnung haben nach Artikel 20.
Die CE-Kennzeichnung und UDI-Kennzeichnung sind Pflicht.
Die Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar und in der Landessprache verfügbar sein.
Eine Gebrauchsanweisung ist erforderlich, es sei denn, das Produkt kann sicher ohne Anleitung verwendet werden.
Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen können zu Sanktionen, Rückrufen und Vertriebsverboten führen.
Hier ist eine Liste der wesentlichen Angaben:
- Name und Adresse des Herstellers; Der vollständige Name und die Anschrift des Herstellers.
- CE-Kennzeichnung; Nachweis der Konformität mit EU-Richtlinien. Bei Produkten der Klassen IIa, IIb und III muss zusätzlich die vierstellige Kennnummer der benannten Stelle angegeben werden.
- Produktbezeichnung und Modell/Typ; Eindeutige Identifikation des Produkts, einschließlich Modell- oder Typnummer.
- Chargen- oder Seriennummer; Zur Rückverfolgbarkeit des Produkts.
- UDI (Unique Device Identification); Eine weltweit eindeutige Produktkennzeichnung, bestehend aus einer Geräte- und Produktionsidentifikation.
- Verfallsdatum; Falls zutreffend, das Datum, bis zu dem das Produkt sicher verwendet werden kann.
- Herstellungsdatum; Falls kein Verfallsdatum angegeben ist.
- Sterilitätskennzeichnung (falls zutreffend); Symbole wie „STERILE“ oder Angabe des Sterilisationsverfahrens (z.B. EO für Ethylenoxid).
- Hinweis auf Einmalgebrauch (falls zutreffend); Symbol oder Text, der den Einmalgebrauch anzeigt.
- Anweisungen für die sichere Verwendung; Wichtige Vorsichtsmaßnahmen, Warnhinweise oder Handhabungshinweise.
- Temperatur- und Lagerungshinweise; Falls spezielle Lagerbedingungen erforderlich sind.
- Angabe der Bestimmung des Produkts; Kurze Beschreibung, für welchen Zweck das Produkt vorgesehen ist.
- Symbole für besondere Anforderungen (z.B. latexfrei, feuchtigkeitsempfindlich); Symbole, die auf besondere Materialeigenschaften oder Handhabung hinweisen.
- Importeur (falls zutreffend); Falls das Produkt von außerhalb der EU eingeführt wird, muss der Importeur angegeben werden.
- Anschrift des EU-Bevollmächtigten (falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt)

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Artikel 25 der MDR 2017/745 – Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten
Artikel 25 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 stellt sicher, dass Medizinprodukte über die gesamte Lieferkette hinweg rückverfolgbar sind. Dies dient der Patientensicherheit, erleichtert Rückrufe und verbessert die Marktüberwachung.
1. Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure nach Artikel 25
Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte müssen sicherstellen, dass:
- Jedes Medizinprodukt rückverfolgbar ist (Hersteller → Händler → Endkunde).
- Die Identität und Adresse aller beteiligten Akteure dokumentiert wird.
- Alle relevanten Produktdaten (UDI, Seriennummer, Losnummer) verfügbar sind.
- Die Informationen mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen gespeichert werden.
- Bei implantierbaren Produkten beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 15 Jahre!
2. Anforderungen an die UDI (Unique Device Identification)
Die MDR verlangt, dass alle Medizinprodukte eine eindeutige Produktkennung (UDI) haben. Diese besteht aus:
- UDI-DI (Device Identifier): Identifiziert den Produkttyp
- UDI-PI (Production Identifier): Enthält Seriennummer, Losnummer, Herstellungsdatum
Pflichten der Wirtschaftsakteure:
- Hersteller müssen den UDI-Code in die EUDAMED-Datenbank hochladen.
- Händler und Importeure müssen die UDI-Nummern aufbewahren und weitergeben.
- Alle Wirtschaftsakteure müssen sicherstellen, dass UDI-Informationen korrekt sind.
Die UDI muss in Klarschrift und als Barcode oder QR-Code auf der Verpackung angegeben sein.
3. Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette
Hersteller:
- Dokumentiert und meldet Produktinformationen in EUDAMED.
- Stellt sicher, dass alle Produkte eine gültige UDI-Kennzeichnung haben.
- Muss die Identität der Importeure und Händler nachverfolgen.
Importeure:
- Prüfen, ob das Produkt korrekt CE-gekennzeichnet ist und eine UDI hat.
- Speichern die Daten über die Hersteller und Händler.
Händler:
- Dokumentieren und speichern von wem sie das Produkt erhalten haben und an wen sie es weiterverkauft haben.
- Überprüfen, ob das Produkt eine gültige UDI-Kennzeichnung hat.
Gesundheitseinrichtungen:
- Müssen sicherstellen, dass sie die UDI von Hochrisikoprodukten dokumentieren.
- Können verpflichtet sein, UDI-Informationen für implantierbare Produkte in Patientenakten zu speichern.
4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Falls Hersteller, Importeure oder Händler die Rückverfolgbarkeit nicht sicherstellen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Vertriebsverbot und Marktverbot für betroffene Produkte.
- Bußgelder oder Sanktionen durch Behörden.
- Rückrufpflicht für fehlerhafte oder nicht rückverfolgbare Produkte.
Unterm Strich:
- Jedes Medizinprodukt muss rückverfolgbar sein – von der Produktion bis zum Endnutzer.
- Hersteller, Händler und Importeure sind verpflichtet, Identitäts- und Produktdaten zu speichern.
- Die UDI-Kennzeichnung ist Pflicht und muss in die EUDAMED-Datenbank eingetragen werden.
- Daten müssen mindestens 10 Jahre (bei Implantaten 15 Jahre) gespeichert werden.
- Fehlende Rückverfolgbarkeit kann zu Verkaufsverboten und Strafen führen.
Wozu benötigt man eine Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten nach Artikel 25?
Die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Sie ermöglicht die lückenlose Nachverfolgung eines Produkts von der Herstellung bis zur Anwendung beim Patienten. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Rückverfolgbarkeit notwendig ist:
- Schnelle Rückrufaktionen bei Problemen
- Wenn ein Defekt, eine Kontamination oder ein Sicherheitsproblem festgestellt wird, kann der Hersteller oder Importeur betroffene Chargen schnell identifizieren und gezielt zurückrufen, ohne den gesamten Markt zu betreffen.
- Sicherstellung der Patientensicherheit
- Die Rückverfolgbarkeit ermöglicht es, Patienten zu benachrichtigen, die möglicherweise von einem fehlerhaften Produkt betroffen sind, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Regulierungen wie die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) oder die FDA-Vorschriften in den USA verlangen von Herstellern, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das betrifft nicht nur die Produktion, sondern auch den Vertrieb und die Verwendung.
- Qualitätskontrolle und Produktverbesserung
- Durch die Rückverfolgbarkeit können Fehlerquellen in der Produktion, Lieferung oder Anwendung identifiziert werden, was zur kontinuierlichen Verbesserung der Produktqualität beiträgt.
- Haftungs- und Beweisführung
- Im Falle von Produkthaftungsfällen oder rechtlichen Streitigkeiten kann die Rückverfolgbarkeit als Nachweis dienen, um Verantwortlichkeiten zu klären.
- Schutz vor Fälschungen
- Mit eindeutigen Identifikationsnummern (wie der UDI) lässt sich sicherstellen, dass nur originale und zugelassene Medizinprodukte im Umlauf sind.
- Effiziente Bestandsverwaltung in Gesundheitseinrichtungen
- Krankenhäuser und Kliniken können durch die Rückverfolgbarkeit den Bestand überwachen, Verfallsdaten im Blick behalten und sicherstellen, dass nur sichere Produkte verwendet werden.
Insgesamt trägt die Rückverfolgbarkeit dazu bei, das Vertrauen in Medizinprodukte zu stärken und die Gesundheit und Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

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Artikel 27 der MDR 2017/745 – Das UDI-System (Unique Device Identification)
Artikel 27 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 legt die Anforderungen für das UDI-System (Unique Device Identification) fest. Das UDI-System soll die eindeutige Identifikation, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Medizinprodukten verbessern.
1. Was ist das UDI-System?
Das UDI-System (Unique Device Identification) ist eine weltweit eindeutige Kennzeichnung für Medizinprodukte.
Es besteht aus:
- UDI-DI (Device Identifier): Identifiziert den Produkttyp (z. B. Modellnummer, Hersteller).
- UDI-PI (Production Identifier): Enthält Produktionsdaten wie Seriennummer, Losnummer oder Herstellungsdatum.
Beispiel für eine UDI-Nummer:
(01)12345678901234 (17)220630 (10)AB1234
Hierbei bedeutet:
- (01) 12345678901234 → UDI-DI (Produktkennung)
- (17) 220630 → Verfallsdatum (30. Juni 2022)
- (10) AB1234 → Chargennummer
Das UDI muss in Klarschrift und maschinenlesbarer Form (Barcode oder QR-Code) auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebracht sein.
2. Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure
Hersteller:
- Müssen sicherstellen, dass jedes Produkt eine UDI-Kennzeichnung trägt.
- Müssen die UDI-Nummern in die EUDAMED-Datenbank eintragen.
- Sind für die Richtigkeit und Aktualität der UDI-Daten verantwortlich.
Importeure & Händler:
- Müssen prüfen, ob das Produkt eine gültige UDI-Kennzeichnung hat.
- Müssen sicherstellen, dass keine veralteten oder falschen UDI-Nummern verwendet werden.
Gesundheitseinrichtungen:
- Können verpflichtet sein, UDI-Informationen für bestimmte Hochrisikoprodukte (z. B. Implantate) zu speichern.
3. Anforderungen an die UDI-Kennzeichnung nach Artikel 27
Die UDI muss dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein.
UDI für Mehrwegprodukte: Wenn ein Produkt mehrfach verwendet und wiederaufbereitet wird, muss die UDI auf dem Produkt selbst angebracht sein.
Die UDI muss in zwei Formen vorliegen:
- Klarschriftlich (lesbar für Menschen)
- Maschinenlesbar (Barcode, QR-Code oder RFID)
Bestimmte Hochrisikoprodukte müssen die UDI direkt auf der Oberfläche des Produkts tragen!
4. Eintragung in die EUDAMED-Datenbank nach Artikel 27
Hersteller müssen die UDI-Datenbank in EUDAMED pflegen.
Dazu gehören:
- Produktname & Modell
- Herstellerinformationen
- UDI-DI & UDI-PI
- Risikoklasse des Produkts
- Sterilitätsstatus, Verfallsdatum & spezielle Bedingungen
Diese Daten müssen regelmäßig aktualisiert werden!
5. Übergangsfristen für die UDI-Pflicht nach Artikel 27
Die UDI-Pflicht tritt je nach Risikoklasse in Kraft:
Risikoklasse des Produkts | UDI-Pflicht seit |
Klasse III (Hochrisiko, z. B. Implantate) | 26. Mai 2021 |
Klasse IIa & IIb (Mittleres Risiko, z. B. Spritzen, Katheter) | 26. Mai 2023 |
Klasse I (Geringes Risiko, z. B. Verbandmaterial) | 26. Mai 2025 |
6. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Falls ein Medizinprodukt keine oder eine falsche UDI-Kennzeichnung hat, kann die Marktaufsichtsbehörde:
- Das Produkt vom Markt nehmen
- Bußgelder gegen den Hersteller verhängen
- Den Vertrieb des Produkts untersagen
Unterm Strich:
- Die UDI-Kennzeichnung ist für alle Medizinprodukte Pflicht und verbessert die Rückverfolgbarkeit.
- Hersteller müssen die UDI in die EUDAMED-Datenbank eintragen und aktuell halten.
- Händler und Importeure sind verpflichtet, die UDI zu überprüfen.
- Die Übergangsfristen sind je nach Risikoklasse gestaffelt.
- Bei Nichteinhaltung drohen Marktverbote und Strafen.
Die Funktion von EUDAMED
EUDAMED (European Database on Medical Devices) ist eine zentrale europäische Datenbank, die im Rahmen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) eingeführt wurde. Sie dient der Verbesserung der Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Medizinprodukten in der Europäischen Union. Hier sind die Hauptfunktionen von EUDAMED:
1. Erhöhung der Transparenz und Verfügbarkeit von Informationen
EUDAMED sammelt und stellt Informationen zu Medizinprodukten, Herstellern, Importeuren und benannten Stellen (Zertifizierungsstellen) bereit. Viele dieser Informationen sind öffentlich zugänglich, sodass Patienten, Gesundheitsfachkräfte und Behörden auf verlässliche Daten zugreifen können.
2. Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten (UDI-System)
EUDAMED unterstützt das UDI-System (Unique Device Identification), das jedem Medizinprodukt eine eindeutige Identifikationsnummer zuweist. Dies ermöglicht die Nachverfolgung eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zur Anwendung beim Patienten.
3. Überwachung der Marktaufsicht
Behörden der Mitgliedstaaten nutzen EUDAMED zur Marktüberwachung. Sie können Berichte über schwerwiegende Vorkommnisse, Sicherheitsmeldungen und Korrekturmaßnahmen einsehen und so schneller auf Probleme reagieren.
4. Erfassung von klinischen Studien und Leistungsstudien
Hersteller müssen klinische Studien und Leistungsbewertungsstudien, die mit ihren Produkten durchgeführt werden, in EUDAMED registrieren. Dies erhöht die Transparenz über die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten.
5. Unterstützung bei der Zertifizierung und Konformitätsbewertung
EUDAMED enthält Informationen über die benannten Stellen, die für die Konformitätsbewertung von Produkten verantwortlich sind. Auch Zertifikate und Bescheinigungen werden hier hinterlegt, was die Überprüfung durch Behörden und andere Akteure erleichtert.
6. Zentralisierung von Vigilanz-Meldungen
Hersteller und andere Wirtschaftsakteure müssen schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen (wie Rückrufe) in EUDAMED melden. Dies erleichtert den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und beschleunigt die Reaktion auf potenzielle Risiken.
7. Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Alle Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte müssen sich in EUDAMED registrieren und erhalten eine Single Registration Number (SRN). Diese SRN ist für den Marktzugang innerhalb der EU erforderlich.
Module von EUDAMED:
- Akteur-Registrierung: Erfassung aller beteiligten Wirtschaftsakteure.
- UDI/Produkt-Registrierung: Verwaltung von Produktinformationen und eindeutigen Identifikationsnummern.
- Benannte Stellen und Zertifikate: Erfassung der Konformitätsbewertungsstellen und ihrer Zertifikate.
- Klinische Studien und Leistungsstudien: Registrierung von klinischen und Leistungsstudien.
- Vigilanz und Marktüberwachung: Meldung und Verfolgung von Vorkommnissen und Sicherheitsmaßnahmen.
- Marktüberwachung: Unterstützung der Behörden bei der Überwachung des Medizinproduktemarktes.
Ziele von EUDAMED:
- Erhöhung der Patientensicherheit durch bessere Überwachung und Rückverfolgbarkeit.
- Vereinheitlichung der Daten in der gesamten EU für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
- Stärkung des Vertrauens in die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten.
EUDAMED ist ein zentraler Bestandteil der MDR und IVDR und soll langfristig zu einem sichereren und transparenteren Markt für Medizinprodukte in Europa beitragen.

Inhaltsverzeichnis
Artikel 28 der MDR 2017/745 – Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)
Artikel 28 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 regelt die Einrichtung und Nutzung der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED). Die Datenbank dient der Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung von Medizinprodukten in der EU.
1. Zielsetzung und Zweck von EUDAMED
EUDAMED ist eine zentrale europäische IT-Plattform, die entwickelt wurde, um:
- Alle relevanten Informationen über Medizinprodukte zu speichern und zu verwalten
- Eine verbesserte Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen
- Hersteller, Händler, Importeure und Behörden mit aktuellen Produktinformationen zu versorgen
- Sicherheitsmeldungen, klinische Daten und Konformitätszertifikate zentral zuerfassen
EUDAMED fördert die Transparenz und harmonisierte Marktüberwachung in allen EU-Mitgliedstaaten.
2. Inhalte und Struktur der EUDAMED-Datenbank nach Artikel 28
EUDAMED besteht aus sechs zentralen Modulen, die nach und nach in Betrieb genommen werden.
1. Modul: Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- Alle Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler müssen sich in EUDAMED registrieren.
- Bei erfolgreicher Registrierung erhält der Wirtschaftsakteur eine Single Registration Number (SRN).
- Die SRN ist erforderlich, um Medizinprodukte in Verkehr zu bringen und Zertifizierungen zu beantragen.
Verpflichtete Akteure:
- Hersteller (innerhalb und außerhalb der EU)
- EU-Bevollmächtigte
- Importeure
- Benannte Stellen
Ohne SRN-Nummer ist kein Zugang zu weiteren EUDAMED-Funktionen möglich!
2. Modul: UDI- und Produktregistrierung
- Jedes Medizinprodukt muss mit einer Unique Device Identification (UDI) in EUDAMED registriert werden.
- Produktinformationen müssen laufend aktualisiert und verwaltet werden.
- Die Registrierung ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit und schnellere Rückrufe fehlerhafter Produkte.
Die UDI muss sowohl auf dem Produkt als auch auf der Verpackung angebracht sein.
Risikoklasse | UDI-Registrierungsfrist |
Klasse III (Hochrisiko, Implantate) | 26. Mai 2021 |
Klasse IIa & IIb (Mittleres Risiko, z. B. Katheter, Spritzen) | 26. Mai 2023 |
Klasse I (Geringes Risiko, z. B. Verbandmaterial) | 26. Mai 2025 |
3. Modul: Benannte Stellen und Zertifikate
- Dokumentation über Zertifikate, Konformitätsbewertungen und Zulassungen durch Benannte Stellen.
- Liste gültiger, abgelehnter oder zurückgezogener Zertifikate.
- Hersteller können den Status ihrer Zertifizierung in EUDAMED verfolgen.
Behörden erhalten über dieses Modul direkten Zugriff auf alle Konformitätsnachweise.
4. Modul: Marktüberwachung und Vigilanz
- Erfassung und Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Rückrufen.
- Hersteller müssen unerwartete Nebenwirkungen oder Gerätefehler melden.
- Behörden können europaweit Warnmeldungen veröffentlichen.
Dieses Modul dient der schnellen Reaktion auf Sicherheitsprobleme und schützt Patienten.
5. Modul: Klinische Studien und Leistungsbewertungen
- Registrierung klinischer Prüfungen für Medizinprodukte (vergleichbar mit Arzneimittelstudien).
- Hersteller müssen Nachweise über Leistung und Sicherheit hochladen.
- Behörden können die Studienergebnisse einsehen und prüfen.
Dieses Modul verbessert die wissenschaftliche Bewertung neuer Medizinprodukte.
6. Modul: Berichte und Analysen
- Erstellung von Marktanalysen und Statistiken über Medizinprodukte.
- Behörden können europaweit Daten zur Sicherheit und Leistung von Produkten auswerten.
- Unterstützung bei der Planung neuer regulatorischer Maßnahmen.
Dieses Modul hilft bei der kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheitsvorschriften.
3. Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure nach Artikel 28
Hersteller:
- Müssen sich in EUDAMED registrieren und eine SRN-Nummer erhalten.
- Müssen alle Medizinprodukte mit UDI registrieren und aktuell halten.
- Müssen Vorkommnisse und Sicherheitsprobleme über EUDAMED melden.
Bevollmächtigte:
- Müssen sicherstellen, dass die Hersteller, die sie vertreten, alle MDR-Anforderungen erfüllen.
Importeure:
- Müssen prüfen, ob das Produkt in EUDAMED registriert ist.
- Sind verpflichtet, behördliche Rückrufe und Warnungen zu beachten.
Benannte Stellen:
- Müssen CE-Zertifikate und Konformitätsbewertungen in EUDAMED hochladen.
Marktaufsichtsbehörden:
- Nutzen EUDAMED zur Überwachung von Medizinprodukten.
- Koordinieren europaweite Rückrufe und Sicherheitswarnungen.
4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung nach Artikel 28
Falls ein Hersteller oder Importeur die Registrierung in EUDAMED nicht durchführt:
- Darf das Produkt nicht in der EU verkauft werden!
- Bußgelder oder Strafen durch Marktaufsichtsbehörden.
- Rückrufe oder Verkaufsverbote für nicht registrierte Produkte.
Falls fehlerhafte oder gefälschte Daten in EUDAMED eingetragen werden:
- Behörden können Sanktionen verhängen und Unternehmen sperren.
- Benannte Stellen können Zertifikate zurückziehen.
5. Zeitplan für die Einführung von EUDAMED nach Artikel 28
EUDAMED wird schrittweise eingeführt:
Modul | Geplante Einführung |
Registrierung von Wirtschaftsakteuren (SRN) | Bereits aktiv |
UDI-/Produktregistrierung | Noch nicht verpflichtend |
Benannte Stellen & Zertifikate | Noch nicht verpflichtend |
Vigilanz & Marktüberwachung | Noch nicht verpflichtend |
Klinische Prüfungen | Noch nicht verpflichtend |
Gesamte Datenbank in vollem Betrieb | Erwartet für 2027 |
Bis zur vollständigen Einführung gelten Übergangsregelungen!
Unterm Strich:
- EUDAMED ist die zentrale Datenbank für Medizinprodukte in der EU.
- Hersteller müssen sich registrieren und UDI-Daten regelmäßig aktualisieren.
- Marktüberwachung & Rückverfolgbarkeit werden durch EUDAMED verbessert.
- Behörden können europaweit Rückrufe und Sicherheitsmeldungen koordinieren.
- Nicht registrierte Produkte dürfen nicht in der EU verkauft werden!

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Der Artikel 29 der MDR 2017/745 bezieht sich auf die Registrierung von Medizinprodukten in der Europäischen Union. Die Anforderungen sind wie folgt:
1. Registrierung von Medizinprodukten in EUDAMED nach Artikel 29
- Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts eine Produktregistrierung in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) durchführen.
- Diese Registrierung umfasst Basis-UDI-DI (Unique Device Identification) und weitere produktbezogene Informationen.
2. Identifikation durch UDI-System nach Artikel 29
- Jedes Produkt muss mit einer UDI (Unique Device Identification) versehen werden.
- Die Basis-UDI-DI ist der Hauptidentifikator für das Produktmodell.
- Die UDI muss auf der Verpackung bzw. auf dem Produkt angebracht sein.
3. Verantwortlichkeiten des Herstellers nach Artikel 29
- Der Hersteller muss alle relevanten Informationen zu seinem Produkt in EUDAMED hinterlegen.
- Änderungen oder Aktualisierungen müssen regelmäßig eingetragen werden.
- Die Daten müssen für Behörden zugänglich sein.
4. Registrierung durch Importeure und Händler nach Artikel 29
- Auch Importeure und Händler müssen Produkte registrieren, sofern sie nicht bereits durch den Hersteller in EUDAMED erfasst wurden.
- Es gibt Meldepflichten für wirtschaftliche Akteure bei Änderungen.
5. Übergangsbestimmungen
- Falls EUDAMED noch nicht voll funktionsfähig ist, gelten nationale Meldepflichten in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.
Das Ziel von Artikel 29 MDR ist es, eine bessere Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten zu gewährleisten und die Patientensicherheit zu verbessern.
Die Europäischen Ansprechpartner
In der Europäischen Union gibt es verschiedene zuständige Behörden und benannte Stellen, die sich mit der Regulierung, Überwachung und Zulassung von Medizinprodukten befassen. Die genauen Ansprechpartner hängen vom jeweiligen Land ab. Hier sind die wichtigsten Institutionen auf EU-Ebene und in Deutschland:
1. Europäische Kommission – Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)
Die Europäische Kommission ist auf EU-Ebene für die Koordination der Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) verantwortlich.
- Anschrift:
European Commission
Directorate-General for Health and Food Safety (DG SANTE)
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brussels, Belgium - Website: ec.europa.eu/health
2. Nationale zuständige Behörden für Medizinprodukte (Beispiel Deutschland)
a) Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Das BfArM ist die zentrale Anlaufstelle für Medizinprodukte in Deutschland. Es ist verantwortlich für die Überwachung von Medizinprodukten, die Bearbeitung von Sicherheitsmeldungen und die Durchführung von Marktaufsicht.
- Anschrift:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Deutschland - Telefon: +49 228 99 307-0
- Website: bfarm.de
b) Deutschland: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)
Die ZLG koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Bundesländern in Bezug auf die Marktüberwachung und die Benennung von Konformitätsbewertungsstellen.
- Anschrift:
ZLG – Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Josef-Lammerting-Allee 29-31
50933 Köln, Deutschland - Telefon: +49 221 5976-0
- Website: zlg.de
3. Benannte Stellen in der EU (Notified Bodies)
Benannte Stellen sind unabhängige Prüf- und Zertifizierungsorganisationen, die die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten durchführen. Sie vergeben die CE-Kennzeichnung, wenn ein Produkt die Anforderungen der MDR erfüllt.
- In Deutschland sind bekannte benannte Stellen z.B.:
- TÜV SÜD Product Service GmbH
- Anschrift: Ridlerstraße 65, 80339 München, Deutschland
- Website: tuvsud.com
- DEKRA Certification GmbH
- Anschrift: Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, Deutschland
- Website: dekra.de
- TÜV SÜD Product Service GmbH
4. Ansprechpartner in anderen EU-Ländern (Beispiele)
- Frankreich:
Agence Nationale de Sécurité du Médicament et des Produits de Santé (ANSM)
143-147 Boulevard Anatole France, 93285 Saint-Denis, Frankreich
ansm.sante.fr - Italien:
Ministero della Salute – Direzione Generale dei Dispositivi Medici
Viale Giorgio Ribotta, 5, 00144 Roma, Italien
salute.gov.it - Niederlande:
Health and Youth Care Inspectorate (IGJ)
Parnassusplein 5, 2511 VX Den Haag, Niederlande
igj.nl
5. Europäisches Netzwerk der zuständigen Behörden (CAMD)
Die Competent Authorities for Medical Devices (CAMD) ist ein Zusammenschluss der nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur besseren Koordination bei der Überwachung von Medizinprodukten.
- Website: camd-europe.eu

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Artikel 30 der MDR 2017/745 – Elektronisches System zur Registrierung von Wirtschaftsteilnehmern
Artikel 30 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 regelt die Registrierung der Wirtschaftsteilnehmer in einem elektronischen System der EU (EUDAMED). Dies betrifft insbesondere Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte.
1. Registrierungspflicht der Wirtschaftsteilnehmer
- Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Produkten in der EU im elektronischen System registrieren.
- Jeder registrierte Wirtschaftsteilnehmer erhält eine eindeutige Registrierungsnummer (SRN – Single Registration Number).
2. EUDAMED-Datenbank als zentrale Plattform
- Die Registrierung erfolgt in EUDAMED, der europäischen Datenbank für Medizinprodukte.
- Die in EUDAMED gespeicherten Daten müssen stets aktuell gehalten werden.
3. Zuständigkeiten der Behörden
- Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten prüfen und validieren die Angaben der Wirtschaftsteilnehmer.
- Falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, können Maßnahmen ergriffen werden.
4. Transparenz und Nachverfolgbarkeit
- Die SRN dient zur Identifikation der Wirtschaftsteilnehmer in allen regulatorischen Prozessen.
- Behörden, Benannte Stellen und andere relevante Akteure haben Zugriff auf diese Informationen.
5. Übergangsbestimmungen
- Falls EUDAMED noch nicht voll funktionsfähig ist, erfolgt die Registrierung nach nationalen Vorschriften.
Ziel von Artikel 30:
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten.
- Erhöhung der Transparenz im Markt für Medizinprodukte.
- Vereinfachung der regulatorischen Prozesse innerhalb der EU.
Artikel 30 ist somit ein zentraler Baustein für die Umsetzung der MDR, da er die Registrierung aller relevanten Akteure innerhalb des europäischen Medizinprodukte-Marktes sicherstellt.

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Artikel 31 der MDR 2017/745 – Registrierung der Hersteller von Sonderanfertigungen
Artikel 31 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 bezieht sich auf die Registrierung von Herstellern, die Sonderanfertigungen produzieren. Sonderanfertigungen sind Medizinprodukte, die speziell für einen individuellen Patienten oder eine Patientengruppe hergestellt werden, z. B. maßgefertigte Prothesen oder orthopädische Hilfsmittel.
1. Registrierungspflicht für Hersteller von Sonderanfertigungen
Hersteller von Sonderanfertigungen müssen sich vor der Herstellung und dem Inverkehrbringen ihrer Produkte in der EU bei den zuständigen Behörden registrieren. Diese Registrierung erfolgt über die EUDAMED-Datenbank oder nationale Systeme, falls EUDAMED nicht funktionsfähig ist.
2. Informationen zur Registrierung
Der Hersteller muss seine Identität und Adresse sowie eine Beschreibung der hergestellten Sonderanfertigungen angeben. Zusätzlich müssen Angaben zu den Produktkategorien gemacht werden. Falls ein Bevollmächtigter ernannt wird, muss auch dieser registriert werden.
3. Vergabe einer eindeutigen Registrierungsnummer (SRN)
Jeder registrierte Hersteller von Sonderanfertigungen erhält eine Single Registration Number (SRN) zur Identifikation im regulatorischen System. Diese Nummer wird bei der Kommunikation mit den Behörden und für die Dokumentation genutzt.
4. Aufsicht durch die zuständigen Behörden
Die Behörden können Zusatzinformationen anfordern und müssen sicherstellen, dass der Hersteller die Anforderungen der MDR erfüllt. Dies dient der Überwachung der Produktsicherheit und der Nachverfolgbarkeit von Sonderanfertigungen.
5. Transparenz und Dokumentationspflicht
Hersteller von Sonderanfertigungen müssen technische Dokumentationen über ihre Produkte führen. Diese Dokumentation muss auf Anfrage der Behörden vorgelegt werden.
Ziel von Artikel 31:
Sicherstellung, dass Hersteller von Sonderanfertigungen ordnungsgemäß registriert sind. Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit dieser Produkte. Erhöhung der Patientensicherheit durch behördliche Kontrolle und Dokumentationspflichten. Artikel 31 ist besonders relevant für Zahnlabore, Orthopädietechniker und andere spezialisierte Hersteller, die maßgefertigte Medizinprodukte anbieten.

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Artikel 32 MDR 2017/745 – Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP – Summary of Safety and Clinical Performance)
Artikel 32 der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 legt fest, dass Hersteller von implantierbaren Medizinprodukten und Produkten der Klasse III einen Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP – Summary of Safety and Clinical Performance) erstellen und veröffentlichen müssen.
1. Welche Produkte sind betroffen?
Der SSCP ist erforderlich für:
Implantierbare Medizinprodukte
Produkte der Klasse III.
Besonderes: Produkte der Klasse I, IIa und IIb (mit wenigen Ausnahmen) sind nicht betroffen.
2. Inhalt des SSCP
Der Bericht muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Identifikation des Produkts und des Herstellers
- Beschreibung des Produkts und seines Zwecks
- Ergebnisse der klinischen Bewertung und relevante klinische Daten
- Informationen zur Sicherheit und Leistung
- Vorgesehene Zielgruppe und Gegenanzeigen
- Rest-Risiken, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Zusammenfassung der post-market surveillance (PMS) und PMCF (Post-Market Clinical Follow-up)
- Version des SSCP und Aktualisierungsdatum
3. Sprache und Zielgruppen
- Der SSCP muss in einer für Fachpersonal verständlichen Sprache verfasst sein.
- Ein Abschnitt mit allgemeinverständlichen Informationen für Patienten ist erforderlich.
- Die Sprachen müssen entsprechend den nationalen Anforderungen in den jeweiligen EU-Ländern bereitgestellt werden.
4. Validierung durch eine Benannte Stelle
- Der SSCP muss von einer benannten Stelle überprüft und validiert werden.
- Nach der Genehmigung wird er in EUDAMED hochgeladen.
5. Veröffentlichung in EUDAMED
- Der validierte SSCP wird in EUDAMED öffentlich zugänglich gemacht.
- Damit haben Ärzte, Patienten und andere Akteure Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen.
Unterm Strich:
Ziel des SSCP: Mehr Transparenz für Patienten und Fachkreise, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Pflicht für Hersteller: Erstellung, regelmäßige Aktualisierung und Veröffentlichung in EUDAMED.
Aufsicht durch benannte Stellen: Vor Genehmigung des SSCP ist eine Prüfung erforderlich.
Der SSCP ist somit ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Patientensicherheit und Markttransparenz im Rahmen der MDR.
Welche Ausnahmen sind betroffen bei der Erstellung eines SSCP nach Artikel 32 der Klasse IIb
Der SSCP (Summary of Safety and Clinical Performance) ist eine zentrale Anforderung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 und wird in Artikel 32 geregelt. Der SSCP soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass sowohl medizinisches Fachpersonal als auch Patienten Zugang zu wichtigen Sicherheits- und Leistungsdaten von Medizinprodukten haben.
Für Medizinprodukte der Klasse IIb gibt es jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen die Erstellung eines SSCP nicht erforderlich ist.
Ausnahmen für Klasse IIb Medizinprodukte nach Artikel 32 MDR
Gemäß Artikel 32 (2) der MDR müssen Hersteller von Medizinprodukten der Klasse IIb keinen SSCP erstellen, wenn das Produkt nicht implantierbar ist und nicht zur direkten Verabreichung von oder Entfernung von Arzneimitteln, Körperflüssigkeiten oder anderen Substanzen aus dem Körper verwendet wird.
Konkret bedeutet das:
- Nicht-implantierbare Medizinprodukte der Klasse IIb
Produkte der Klasse IIb, die nicht implantiert werden, sind von der Pflicht zur Erstellung eines SSCP ausgenommen.
Beispiele:- Anästhesiegeräte
- Infusionspumpen (sofern sie nicht implantierbar sind)
- Röntgengeräte
- Produkte, die nicht direkt Substanzen verabreichen oder entfernen
Medizinprodukte der Klasse IIb, die keine Arzneimittel oder Körperflüssigkeiten direkt verabreichen oder entfernen, sind ebenfalls ausgenommen.
Beispiele:- Physikalische Therapiegeräte
- Diagnostische Bildgebungssysteme (wie CT-Scanner)
SSCP ist erforderlich für:
- Alle implantierbaren Medizinprodukte der Klasse IIb
Wenn ein Produkt in den Körper implantiert wird, ist ein SSCP zwingend erforderlich.
Beispiele:- Herzschrittmacher
- Gelenkprothesen
- Implantierbare Infusionspumpen
- Medizinprodukte der Klasse IIb, die Substanzen verabreichen oder entfernen
Wenn ein Produkt direkt für die Verabreichung oder Entfernung von Arzneimitteln, Körperflüssigkeiten oder anderen Substanzen verantwortlich ist, muss ein SSCP erstellt werden.
Beispiele:- Dialysegeräte
- Katheter für Arzneimittelverabreichung
Wichtige Hinweise:
- Prüfung durch die Benannte Stelle:
Der SSCP muss von einer benannten Stelle überprüft und validiert werden, bevor das Produkt mit CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht wird. - Veröffentlichung in EUDAMED:
Nach der Genehmigung wird der SSCP in der EUDAMED-Datenbank veröffentlicht und steht dort medizinischem Fachpersonal und, in angepasster Form, auch Patienten zur Verfügung.
Unterm Strich:
Für nicht-implantierbare Medizinprodukte der Klasse IIb, die keine Substanzen verabreichen oder entfernen, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines SSCP. Für alle anderen Produkte dieser Klasse, insbesondere implantierbare Geräte und solche, die mit Substanzen interagieren, ist der SSCP jedoch zwingend erforderlich.

Inhaltsverzeichnis
Artikel 33 der MDR 2017/745 behandelt die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) und regelt deren Einrichtung, Verwaltung und Nutzung. Diese Datenbank ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Medizinprodukten in der Europäischen Union.
1. Einrichtung und Zweck von EUDAMED (Artikel 33 Abs. 1)
Die Europäische Kommission ist verpflichtet, eine Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) einzurichten, die:
- Zugänglichkeit und Transparenz von Informationen über Medizinprodukte erhöht.
- Den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.
- Die Koordination der Marktüberwachung und der Vigilanz (Überwachung von Vorkommnissen) verbessert.
- Die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten sicherstellt.
2. Struktur und Module von EUDAMED (Artikel 33 Abs. 2)
EUDAMED besteht aus sechs miteinander verknüpften Modulen:
Modul zur Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Erfassung von Herstellern, Bevollmächtigten und Importeuren.
Jeder Akteur erhält eine Single Registration Number (SRN).
Modul zur Registrierung von Produkten und UDI (Unique Device Identification)
Verwaltung der eindeutigen Identifikationsnummern (UDI) für alle Medizinprodukte.
Erfassung technischer Informationen zu den Produkten.
Modul für benannte Stellen und Konformitätsbewertung
Informationen über benannte Stellen und die von ihnen ausgestellten Zertifikate.
Modul für klinische Prüfungen und Leistungsstudien
Registrierung und Überwachung von klinischen Studien für Medizinprodukte.
Vigilanz- und Marktüberwachungsmodul
Meldung und Nachverfolgung von schwerwiegenden Vorkommnissen, Rückrufen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen.
Marktüberwachungsmodul
Unterstützung der nationalen Behörden bei der Marktüberwachung von Medizinprodukten.
3. Zugriff und Verfügbarkeit von EUDAMED (Artikel 33 Abs. 3)
Öffentlicher Zugang:
Teile der Datenbank, insbesondere Informationen über Hersteller, Produkte, Zertifikate und klinische Studien, sind öffentlich zugänglich.
Eingeschränkter Zugang:
Bestimmte Daten, wie sicherheitsrelevante Informationen und Vigilanzmeldungen, sind nur für zuständige Behörden, benannte Stellen und Wirtschaftsakteure zugänglich.
Zugang für Fachpersonal und Patienten:
Informationen wie die Zusammenfassung über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP) sind für medizinisches Fachpersonal und, in vereinfachter Form, für Patienten zugänglich.
4. Verwaltung und Schutz von Daten (Artikel 33 Abs. 4 und 5)
Verantwortung der Europäischen Kommission:
Die Kommission ist verantwortlich für die technische Verwaltung von EUDAMED und stellt sicher, dass die Datenbank den Anforderungen der MDR entspricht.
Datenschutz:
Der Schutz personenbezogener Daten wird gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt. Es dürfen keine sensiblen Patientendaten veröffentlicht werden.
Integrität der Daten:
Die Mitgliedstaaten und benannten Stellen sind verpflichtet, korrekte und aktuelle Informationen in die Datenbank einzugeben.
5. Nutzung von EUDAMED für die Marktüberwachung (Artikel 33 Abs. 6)
Koordination der Marktüberwachung:
Die Mitgliedstaaten verwenden EUDAMED zur Überwachung von Medizinprodukten auf dem Markt und zum Austausch von Informationen über Vorkommnisse und Maßnahmen.
Meldungen von Vorkommnissen:
Hersteller und andere Wirtschaftsakteure müssen schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen in EUDAMED melden.
Unterm Strich:
Artikel 33 der MDR 2017/745 verpflichtet die Europäische Kommission zur Einrichtung der EUDAMED-Datenbank, die als zentrales Instrument für die Rückverfolgbarkeit, Marktüberwachung und Transparenz von Medizinprodukten dient. Sie erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, unterstützt die Überwachung der Produktsicherheit und stellt relevante Informationen für Fachpersonal und Patienten zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis
Artikel 34 der MDR 2017/745 regelt die Funktionalität der EUDAMED-Datenbank und die Zugriffsrechte für verschiedene Akteure. Der Artikel definiert, wie EUDAMED betrieben wird, welche Daten zugänglich sind und wer Zugriff auf welche Informationen hat.
Was wird in Artikel 34 gefordert?
1. Sicherstellung der Funktionalität von EUDAMED (Abs. 1)
Die Europäische Kommission ist verantwortlich dafür, dass EUDAMED so gestaltet und betrieben wird, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, benannten Stellen, Wirtschaftsakteuren und anderen Beteiligten effizient unterstützt wird. Die Datenbank muss:
- Den sicheren Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden und benannten Stellen gewährleisten.
- Eine effiziente Marktüberwachung und Vigilanz ermöglichen.
- Die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten sicherstellen.
2. Zugriff auf EUDAMED (Abs. 2)
EUDAMED muss so strukturiert sein, dass unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Nutzergruppen definiert sind:
- Zugriff für die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten:
- Vollständiger Zugriff auf sämtliche Daten in EUDAMED.
- Nutzung der Daten für Marktüberwachung, Risikobewertung und Vigilanzmaßnahmen.
- Zugriff für benannte Stellen:
- Zugriff auf Daten, die für die Konformitätsbewertung und Überwachung von Herstellern und Produkten relevant sind.
- Zugriff für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte):
- Zugriff auf ihre eigenen registrierten Daten (z.B. Produktregistrierung, UDI, Zertifikate).
- Möglichkeit zur Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen.
- Öffentlicher Zugang:
- Nicht-vertrauliche Informationen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, z.B.:
- Produktinformationen
- Name und Adresse des Herstellers
- Konformitätszertifikate
- Zusammenfassung über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP)
- Nicht-vertrauliche Informationen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, z.B.:
- Zugriff für Patienten und medizinisches Fachpersonal:
- Zugriff auf relevante Informationen über die Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten, insbesondere auf den SSCP.
3. Datenschutz und Vertraulichkeit (Abs. 3 und 4)
- Schutz personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in EUDAMED muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. - Vertraulichkeit von sensiblen Daten:
Vertrauliche Informationen, die den Schutz des geistigen Eigentums oder Betriebsgeheimnisse betreffen, dürfen nicht veröffentlicht werden.
4. Interoperabilität mit anderen Systemen (Abs. 5)
EUDAMED muss in der Lage sein, mit anderen IT-Systemen auf EU- oder nationaler Ebene zu kommunizieren, um:
- Den Austausch von Daten zu erleichtern.
- Doppelerfassungen zu vermeiden.
- Die Effizienz der Marktüberwachung zu steigern.
Unterm Strich zu Artikel 34:
Artikel 34 der MDR 2017/745 stellt sicher, dass EUDAMED als effiziente, sichere und transparente Datenbank für Medizinprodukte betrieben wird. Er legt die Zugriffsrechte für verschiedene Akteure fest, schützt sensible Daten und ermöglicht die Interoperabilität mit anderen Systemen. Dies unterstützt die Marktüberwachung, Rückverfolgbarkeit und Sicherstellung der Patientensicherheit in der EU.

Inhaltsverzeichnis
Der Artikel 56 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) behandelt die Bescheinigung durch eine benannte Stelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens. Hier ist eine ausführliche Darstellung der Anforderungen und Regelungen:
Artikel 56 – Bescheinigung durch eine benannte Stelle
1. Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen
- Benannte Stellen sind unabhängige Organisationen, die von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten benannt werden, um die Konformität von Medizinprodukten zu bewerten.
- Nach erfolgreicher Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die benannte Stelle eine EU-Konformitätsbescheinigung aus.
- Die Bescheinigung kann folgende Formen haben:
- Bescheinigung über das Qualitätsmanagementsystem (z.B. bei Anwendung von Anhang IX der MDR).
- Bescheinigung über die Produktkonformität (z.B. bei Anwendung von Anhang X der MDR).
2. Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
- Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von höchstens fünf Jahren.
- Sie kann um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die benannte Stelle die fortgesetzte Einhaltung der Anforderungen überprüft und bestätigt.
3. Überwachung und laufende Bewertung
- Die benannte Stelle ist verpflichtet, während der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung regelmäßige Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.
- Diese Maßnahmen können unangekündigte Audits, Produktprüfungen oder Stichprobenprüfungen umfassen.
- Der Hersteller muss die fortlaufende Einhaltung der geltenden Anforderungen sicherstellen.
4. Änderungen und Informationspflicht des Herstellers
- Der Hersteller ist verpflichtet, die benannte Stelle unverzüglich über geplante Änderungen zu informieren, die sich auf das Produkt oder das Qualitätsmanagementsystem auswirken könnten.
- Dies umfasst beispielsweise:
- Änderungen im Design, in der Herstellung oder im Verwendungszweck des Produkts.
- Änderungen im Qualitätsmanagementsystem.
- Die benannte Stelle bewertet, ob die Änderungen die Gültigkeit der Bescheinigung beeinflussen:
- Keine Auswirkungen: Die Bescheinigung bleibt gültig.
- Wesentliche Änderungen: Es kann eine neue Bewertung oder eine Anpassung der Bescheinigung erforderlich sein.
5. Aussetzung, Einschränkung oder Widerruf der Bescheinigung
- Die benannte Stelle kann die Bescheinigung:
- Aussetzen, wenn die Einhaltung der Anforderungen nicht mehr gewährleistet ist.
- Einschränken, wenn nur bestimmte Aspekte des Produkts nicht konform sind.
- Widerrufen, wenn gravierende oder anhaltende Nichtkonformitäten festgestellt werden.
- Der Hersteller hat das Recht, gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen.
6. Veröffentlichung in der EUDAMED-Datenbank des Artikel 56
- Die benannte Stelle ist verpflichtet, Informationen über:
- Erteilte Bescheinigungen,
- Geänderte,
- Ausgesetzte,
- Eingeschränkte oder
- Widerrufene Bescheinigungen in die EUDAMED-Datenbank einzutragen.
- Die EUDAMED (Europäische Datenbank für Medizinprodukte) dient der Transparenz und ermöglicht den Zugriff für Behörden, Wirtschaftsakteure und unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit.
Praktische Bedeutung von Artikel 56 für Hersteller
- Sicherstellung der Konformität: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der MDR entsprechen, bevor sie eine Bescheinigung beantragen.
- Aktive Kommunikation mit der benannten Stelle: Jede Änderung am Produkt oder Prozess muss der benannten Stelle mitgeteilt werden.
- Vorbereitung auf Überwachungsaudits: Auch nach Erhalt der Bescheinigung müssen Hersteller auf regelmäßige Überprüfungen vorbereitet sein.
- Umgang mit Nichtkonformität: Hersteller sollten Prozesse implementieren, um Nichtkonformitäten schnell zu erkennen und zu beheben, um Aussetzungen oder Widerrufe der Bescheinigung zu vermeiden.
Falls du noch spezifische Fragen zu einzelnen Abschnitten hast oder weitere Erklärungen brauchst, sag gerne Bescheid!

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Artikel 61 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Klinische Bewertung
Der Artikel 61 der MDR regelt die Anforderungen an die klinische Bewertung von Medizinprodukten. Die klinische Bewertung ist ein zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und soll sicherstellen, dass ein Medizinprodukt sicher und leistungsfähig ist, bevor es auf den Markt gebracht wird.
1. Definition und Ziel der klinischen Bewertung
Die klinische Bewertung ist ein systematischer Prozess zur kontinuierlichen Sammlung, Analyse und Bewertung klinischer Daten über ein Medizinprodukt, um dessen Sicherheit und klinische Leistung nachzuweisen.
- Ziel: Nachweis, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der MDR erfüllt, wenn es wie vorgesehen verwendet wird.
- Anwendungsbereich: Gilt für alle Klassen von Medizinprodukten (I, IIa, IIb, III), mit spezifischen Anforderungen je nach Risikoklasse.
2. Anforderungen an die klinische Bewertung
a) Verpflichtung zur Durchführung einer klinischen Bewertung
- Jeder Hersteller muss eine klinische Bewertung vor dem Inverkehrbringen und während des gesamten Lebenszyklus des Produkts durchführen.
- Die klinische Bewertung ist Teil der technischen Dokumentation und muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere auf Basis neuer klinischer Daten.
b) Methoden zur Durchführung der klinischen Bewertung
Die klinische Bewertung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden:
- Eigene klinische Prüfungen des Produkts:
Durchführung von klinischen Studien, um direkte Daten über das eigene Produkt zu sammeln. - Literaturbasierte Bewertung:
Nutzung von bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Studien und Daten zu vergleichbaren Produkten, wenn diese Daten ausreichend und relevant sind. - Kombination beider Methoden:
In der Praxis wird häufig eine Kombination aus eigenen klinischen Prüfungen und der Bewertung von Literaturdaten verwendet.
3. Ausnahmen und Sonderregelungen nach Artikel 61
a) Ausnahmen für Produkte der Klasse I und bestimmte Produkte der Klassen IIa und IIb
- Für Produkte der Klasse I (mit niedrigem Risiko) kann auf eine klinische Prüfung verzichtet werden, wenn ausreichende klinische Daten aus der Literatur oder von vergleichbaren Produkten vorliegen.
- Für Produkte der Klassen IIa und IIb kann eine klinische Bewertung ohne eigene klinische Prüfungen ausreichend sein, wenn:
- Das Produkt bereits lange auf dem Markt ist.
- Es gibt keine wesentlichen Änderungen im Design oder Verwendungszweck.
- Die klinische Leistung ist durch andere Daten ausreichend belegt.
b) Besondere Anforderungen für Produkte der Klasse III und implantierbare Produkte
- Für hochrisikobehaftete Produkte der Klasse III und implantierbare Produkte ist in der Regel eine eigene klinische Prüfung erforderlich.
- Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich, wenn:
- Das Produkt vollständig auf einem bestehenden Produkt basiert (Äquivalenznachweis), und der Hersteller Zugang zu detaillierten technischen Informationen des Vergleichsprodukts hat.
- Das Produkt bereits umfangreich und erfolgreich auf dem Markt verwendet wurde und keine wesentlichen Änderungen vorliegen.
4. Klinische Prüfungen als Teil der klinischen Bewertung nach Artikel 61
Wenn die vorhandenen Daten nicht ausreichen, muss der Hersteller klinische Prüfungen durchführen, die den Anforderungen der MDR entsprechen (Artikel 62 bis 81 regeln die Details).
- Klinische Prüfungen müssen:
- Ethikrichtlinien entsprechen (z.B. Einwilligung der Probanden).
- Nach den Grundsätzen der Guten Klinischen Praxis (GCP) durchgeführt werden.
- Vor Beginn von der zuständigen Ethikkommission und/oder Behörden genehmigt werden.
5. Inhalt der klinischen Bewertung nach Artikel 61
Die klinische Bewertung muss folgende Punkte umfassen:
- Plan zur klinischen Bewertung:
Strukturierter Plan, der beschreibt, wie die klinische Bewertung durchgeführt wird (gemäß Anhang XIV Teil A der MDR). - Erhebung von klinischen Daten:
Sammlung relevanter klinischer Daten aus:- Eigene klinische Prüfungen.
- Veröffentlichten wissenschaftlichen Studien.
- Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Daten.
- Analyse der klinischen Daten:
Systematische Analyse der Daten, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts zu bestätigen. - Schlussfolgerungen:
Dokumentation, dass das Produkt sicher ist und wie vorgesehen funktioniert. - Regelmäßige Aktualisierung:
Die klinische Bewertung muss im Rahmen der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) kontinuierlich aktualisiert werden.
6. Besondere Anforderungen an die Äquivalenzbewertung nach Artikel 61
Der Nachweis der Äquivalenz (Vergleichbarkeit) mit einem bestehenden Produkt ist nur möglich, wenn:
- Die Produkte in Bezug auf klinische, technische und biologische Eigenschaften vergleichbar sind.
- Der Hersteller Zugang zu den vollständigen technischen Daten des Vergleichsprodukts hat (was oft nur bei Produkten desselben Herstellers möglich ist).
- Eine detaillierte Begründung vorliegt, warum keine eigene klinische Prüfung erforderlich ist.
7. Einbindung der Benannten Stelle
- Für Produkte der Klassen IIa, IIb und III muss die klinische Bewertung von einer benannten Stelle geprüft werden.
- Die benannte Stelle kann die Einreichung zusätzlicher Daten fordern oder eine eigene Bewertung der klinischen Daten durchführen.
8. Klinische Bewertung im Rahmen der Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Nach dem Inverkehrbringen muss der Hersteller die klinische Bewertung im Rahmen der Post-Market Surveillance (PMS) fortsetzen:
- Post-Market Clinical Follow-up (PMCF):
Systematische Sammlung von Daten über die Nutzung des Produkts im klinischen Alltag, um neue Risiken zu identifizieren und die klinische Leistung zu bestätigen. - Aktualisierung der technischen Dokumentation:
Neue Erkenntnisse müssen in die klinische Bewertung integriert und die Dokumentation entsprechend aktualisiert werden.
9. Zusammenfassung der klinischen Bewertung für die Öffentlichkeit
Für Produkte der Klasse III und implantierbare Produkte muss eine Zusammenfassung der Sicherheit und klinischen Leistung (SSCP) erstellt werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Diese enthält:
- Produktbeschreibung.
- Klinische Bewertungsergebnisse.
- Informationen zur Sicherheit und Leistungsfähigkeit.
Unterm Strich:
Der Artikel 61 MDR stellt sicher, dass Medizinprodukte sicher und leistungsfähig sind, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die klinische Bewertung ist ein lebenslanger Prozess, der nicht nur vor der Markteinführung, sondern auch während des gesamten Produktlebenszyklus kontinuierlich durchgeführt und aktualisiert werden muss. Besonders für hochrisikobehaftete Produkte sind die Anforderungen streng, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

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Artikel 62 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen für Medizinprodukte
Der Artikel 62 der MDR beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Durchführung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten. Klinische Prüfungen sind essenziell, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten zu bewerten, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
1. Zweck der klinischen Prüfungen
Klinische Prüfungen sollen sicherstellen, dass:
- Die Sicherheit und Leistung des Produkts im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck bewertet werden.
- Risiken identifiziert und minimiert werden, um den Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu gewährleisten.
- Die klinische Bewertung mit robusten und verlässlichen Daten unterstützt wird (Artikel 61 MDR).
2. Anforderungen an die Durchführung von klinischen Prüfungen
a) Schutz der Patienten und ethische Grundsätze
- Klinische Prüfungen müssen gemäß den ethischen Grundsätzen der Helsinki-Deklaration durchgeführt werden.
- Freiwillige, informierte Einwilligung: Die Teilnahme an der Studie muss freiwillig sein, und die Probanden müssen umfassend informiert werden.
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei vulnerablen Gruppen (z.B. Kinder, Schwangere, ältere Menschen) zu treffen.
b) Wissenschaftliche und technische Anforderungen
- Klinische Prüfungen müssen auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Prüfplans durchgeführt werden.
- Die Prüfungen müssen die Anforderungen der guten klinischen Praxis (GCP) erfüllen.
- Die Unabhängigkeit der Prüfer muss gewährleistet sein, und sie dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen.
c) Sicherheits- und Risikomanagement
- Vor Beginn der klinischen Prüfung muss eine Risikobewertung durchgeführt werden.
- Es müssen Maßnahmen zur Minimierung potenzieller Risiken für die Probanden getroffen werden.
- Ein Überwachungssystem zur Erkennung und Meldung von unerwünschten Ereignissen während der Prüfung ist erforderlich.
3. Genehmigung der klinischen Prüfung nach Artikel 62
a) Einreichung des Antrags
- Der Antrag zur Durchführung einer klinischen Prüfung muss bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats eingereicht werden.
- Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
- Klinischer Prüfplan mit detaillierter Beschreibung der Studie.
- Technische Dokumentation des Produkts.
- Nachweis über die Ethikgenehmigung (z.B. Zustimmung einer Ethikkommission).
- Informationen zur Versicherung der Studienteilnehmer.
b) Genehmigungsverfahren
- Die zuständige Behörde prüft, ob die klinische Prüfung die Anforderungen der MDR erfüllt.
- Die Genehmigung erfolgt nur, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt und die ethischen und wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt sind.
- In einigen Fällen kann die Prüfung als stillschweigend genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist widerspricht.
4. Rechte der Teilnehmer
- Recht auf Information: Die Teilnehmer müssen umfassend über die Natur, den Zweck, die Risiken und Vorteile der klinischen Prüfung informiert werden.
- Freiwillige Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt freiwillig, und die Teilnehmer können ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Datenschutz: Der Schutz der personenbezogenen Daten der Teilnehmer muss gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet sein.
5. Verantwortlichkeiten des Sponsors
Der Sponsor (in der Regel der Hersteller oder eine beauftragte Organisation) ist für die Organisation und Durchführung der klinischen Prüfung verantwortlich. Die Aufgaben umfassen:
- Sicherstellung der Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen.
- Überwachung der Prüfzentren und Prüfer.
- Meldung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und anderen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen.
- Sicherstellung, dass die klinischen Daten korrekt erhoben und dokumentiert werden.
6. Meldung und Überwachung während der klinischen Prüfung nach Artikel 62
a) Meldung von schwerwiegenden Ereignissen
- Alle schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse und Gerätefehler, die zu einer Gefährdung der Teilnehmer führen könnten, müssen unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden.
b) Überwachung und Inspektionen
- Die klinische Prüfung unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden und kann unangekündigten Inspektionen unterzogen werden.
- Der Sponsor ist verpflichtet, regelmäßige Berichte über den Fortschritt und die Ergebnisse der Studie einzureichen.
7. Abschluss der klinischen Prüfung
Nach Abschluss der klinischen Prüfung muss der Sponsor:
- Einen Abschlussbericht erstellen, der die Ergebnisse der klinischen Prüfung zusammenfasst.
- Die Ergebnisse müssen in die klinische Bewertung des Produkts integriert werden (Artikel 61 MDR).
- In bestimmten Fällen müssen die Ergebnisse der klinischen Prüfung in der EUDAMED-Datenbank veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten.
8. Sonderregelungen und Ausnahmen
a) Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
- Für nicht-interventionelle Studien oder Studien mit Produkten, die bereits ausreichend klinisch bewertet wurden, können vereinfachte Verfahren gelten.
b) Notfallzulassungen
- In besonderen Fällen, z.B. bei öffentlichen Gesundheitsnotständen, können Ausnahmen von bestimmten Anforderungen gemacht werden, wenn dies im Interesse der öffentlichen Gesundheit notwendig ist.
Unterm Strich:
Der Artikel 62 MDR legt die allgemeinen Anforderungen für die Durchführung von klinischen Prüfungen fest, die sicherstellen sollen, dass Medizinprodukte vor der Markteinführung umfassend auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit geprüft werden. Die Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards sowie der Schutz der Studienteilnehmer stehen im Mittelpunkt. Die Ergebnisse der klinischen Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der klinischen Bewertung (Artikel 61) und der technischen Dokumentation des Produkts.

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Artikel 83 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS)
Der Artikel 83 MDR legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) von Medizinprodukten fest. Dieses System ist entscheidend, um die Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.
1. Zweck und Bedeutung der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)
Die PMS ist ein proaktiver und systematischer Prozess, mit dem Hersteller:
- Daten über die Nutzung ihrer Produkte im realen klinischen Umfeld sammeln.
- Neue Risiken identifizieren und bestehende Risikobewertungen aktualisieren.
- Die Sicherheit, Leistung und Qualität ihrer Produkte kontinuierlich bewerten und verbessern.
- Maßnahmen zur Risikominimierung und zur Verbesserung der Produktgestaltung, -herstellung oder -nutzung ergreifen.
- Die Grundlage für die klinische Bewertung und die Aktualisierung der technischen Dokumentation schaffen.
2. Anforderungen an das PMS-System
a) Verpflichtung zur Einrichtung eines PMS-Systems
- Jeder Hersteller muss ein PMS-System einrichten, dokumentieren, anwenden, aufrechterhalten und regelmäßig aktualisieren.
- Das PMS-System ist ein integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers (gemäß Artikel 10 Absatz 9 MDR).
b) Systematischer und proaktiver Ansatz
- Das PMS muss systematisch, proaktiv und transparent sein.
- Es reicht nicht aus, nur auf Vorfälle zu reagieren; stattdessen müssen kontinuierlich Daten gesammelt und analysiert werden.
c) Integrierung in den Lebenszyklus des Produkts
- Das PMS-System muss während des gesamten Lebenszyklus des Produkts aktiv sein – von der Markteinführung bis zur Einstellung des Produkts.
- Erkenntnisse aus der PMS müssen in die klinische Bewertung (Artikel 61 MDR) und die Risikomanagement-Akte (gemäß ISO 14971) einfließen.
3. Inhalt und Anforderungen an den PMS-Plan
Der Hersteller muss einen PMS-Plan entwickeln, der die Umsetzung des PMS-Systems beschreibt. Der Plan muss folgende Elemente enthalten (gemäß Anhang III MDR):
Strategie und Verfahren zur Datensammlung:
- Beschreibung der Methoden zur systematischen Erfassung von Daten.
- Datenquellen können sein:
- Kundenfeedback und Beschwerden.
- Veröffentlichte Literatur und Fachberichte.
- Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Daten.
- Berichte von Gesundheitsbehörden und Benannten Stellen.
Rollen und Verantwortlichkeiten:
- Klare Definition, wer für die Umsetzung und Überwachung des PMS verantwortlich ist.
- Dies umfasst insbesondere die Rolle der für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlichen Person (Artikel 15 MDR).
Risikomanagement-Verfahren:
- Verfahren zur Bewertung der erfassten Daten in Bezug auf Sicherheit und Leistung.
- Risikoanalyse und Risikobewertung müssen regelmäßig aktualisiert werden.
Methoden zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen:
- Verfahren zur Ableitung von Korrekturmaßnahmen basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen.
- Dazu gehören Produktverbesserungen, Rückrufe, Sicherheitsmitteilungen oder Änderungen in der Kennzeichnung.
Integration mit der klinischen Bewertung:
- Die Daten aus der PMS müssen zur Aktualisierung der klinischen Bewertung verwendet werden.
- Die PMS-Daten bilden auch die Grundlage für das Post-Market Clinical Follow-up (PMCF).
4. PMS-Berichtspflichten nach Artikel 83
Je nach Risikoklasse des Produkts gelten unterschiedliche Berichtsanforderungen:
a) PMS-Bericht für Produkte der Klasse I
- Hersteller von Produkten der Klasse I müssen einen PMS-Bericht erstellen und bei Bedarf aktualisieren.
- Der Bericht muss der benannten Stelle oder den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
b) Periodischer Sicherheitsbericht (PSUR) für Produkte der Klassen IIa, IIb und III
Für höherklassifizierte Produkte gelten strengere Anforderungen:
Für Produkte der Klasse IIa:
- Der Periodische Sicherheitsbericht (PSUR) muss mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Für Produkte der Klassen IIb und III:
- Der PSUR muss mindestens jährlich aktualisiert werden.
- Für hochrisikobehaftete Produkte (Klasse III und implantierbare Produkte) muss der PSUR der benannten Stelle zur Prüfung und der EUDAMED-Datenbank zur Verfügung gestellt werden.
Inhalt des PSUR:
- Zusammenfassung der Ergebnisse der PMS-Daten.
- Beschreibung der Schlussfolgerungen zur Sicherheit und Leistung des Produkts.
- Beschreibung etwaiger ergriffener oder geplanter Korrekturmaßnahmen.
5. Integration von PMS in das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Das PMS-System muss integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems (QMS) des Herstellers sein (gemäß Artikel 10 Absatz 9 MDR).
- Die ISO 13485 (internationale Norm für QMS bei Medizinprodukten) beschreibt die Anforderungen an ein QMS, einschließlich der PMS.
- Die Erkenntnisse aus der PMS müssen genutzt werden, um:
- Produktverbesserungen vorzunehmen.
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA) zu implementieren.
- Kundenzufriedenheit zu erhöhen und Beschwerden zu reduzieren.
6. Verbindung zu anderen regulatorischen Anforderungen nach Artikel 83
a) Verbindung zum Risikomanagement (ISO 14971)
- Die Daten aus der PMS müssen in das Risikomanagement integriert werden.
- Neue Risiken oder geänderte Risikobewertungen müssen dokumentiert und bewertet werden.
b) Verbindung zur klinischen Bewertung (Artikel 61 MDR)
- Die PMS-Daten liefern klinische Nachweise, die in die klinische Bewertung einfließen.
- Die Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) ist ein Bestandteil der PMS und wird genutzt, um die klinische Leistung im realen Anwendungsumfeld zu überwachen.
c) Verbindung zur Vigilanz (Artikel 87 MDR)
- Vigilanz bezieht sich auf die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld.
- Die PMS ist ein frühzeitiges Erkennungssystem, das potenzielle Probleme identifiziert, bevor sie zu schwerwiegenden Vorkommnissen werden.
7. Proaktive und reaktive Elemente der PMS nach Artikel 83
- Proaktive Maßnahmen
- Aktive Datensammlung aus verschiedenen Quellen (z.B. PMCF-Studien, Anwenderfeedback, Literatur).
- Frühzeitige Identifizierung von Trends, bevor es zu schwerwiegenden Vorfällen kommt.
- Reaktive Maßnahmen
- Analyse von Kundenbeschwerden und Vorkommnissen.
- Korrekturmaßnahmen basierend auf identifizierten Problemen, wie z.B. Produktrückrufe oder Änderungen der Gebrauchsanweisung.
8. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit nach Artikel 83
- Alle Aktivitäten im Rahmen der PMS müssen dokumentiert werden.
- Die PMS-Dokumentation muss:
- Teil der technischen Dokumentation des Produkts sein.
- Auf Anfrage den benannten Stellen oder Behörden vorgelegt werden.
Fazit zu Artikel 83
Der Artikel 83 MDR fordert die Einrichtung eines umfassenden Systems zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS), das es Herstellern ermöglicht, die Sicherheit und Leistung ihrer Medizinprodukte während des gesamten Produktlebenszyklus zu überwachen. Die PMS ist ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems und eng mit anderen regulatorischen Anforderungen wie klinischer Bewertung, Risikomanagement und Vigilanz verknüpft. Hersteller müssen ein systematisches, proaktives und kontinuierliches PMS-System einrichten, das regelmäßig durch PMS-Berichte oder Periodische Sicherheitsberichte (PSUR) dokumentiert wird.

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Artikel 84 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Plan)
Der Artikel 84 MDR beschreibt die Anforderungen an den Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance Plan, PMS-Plan). Der PMS-Plan ist ein zentrales Dokument, das beschreibt, wie Hersteller die Überwachung ihrer Medizinprodukte nach deren Markteinführung systematisch und proaktiv durchführen. Dieses Dokument ist ein integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems und der technischen Dokumentation des Produkts.
1. Zweck des PMS-Plans
Der PMS-Plan legt die Struktur und Methoden fest, mit denen ein Hersteller:
- Daten über die Sicherheit und Leistung des Produkts nach dessen Markteinführung sammelt und auswertet.
- Neue Risiken identifiziert und bestehende Risikobewertungen überprüft.
- Korrekturmaßnahmen einleitet, wenn Probleme festgestellt werden.
- Die klinische Bewertung und das Risikomanagement während des gesamten Lebenszyklus des Produkts kontinuierlich aktualisiert.
2. Allgemeine Anforderungen an den PMS-Plan nach Artikel 84
a) Pflicht zur Erstellung eines PMS-Plans
- Jeder Hersteller muss für jedes Medizinprodukt oder jede Produktfamilie einen PMS-Plan erstellen.
- Der Plan muss Teil der technischen Dokumentation sein und ist für die benannten Stellen und zuständigen Behörden auf Anfrage zugänglich.
b) Anpassung an das Risikoprofil
- Der Umfang und die Komplexität des PMS-Plans müssen an die Risikoklasse des Produkts angepasst sein:
- Für hochrisikobehaftete Produkte (Klassen IIb und III) sind detailliertere und häufigere Überwachungsmaßnahmen erforderlich.
- Für niedrig-risikobehaftete Produkte (Klasse I) können vereinfachte Überwachungsmaßnahmen ausreichend sein.
3. Inhalt des PMS-Plans nach Artikel 84
Der PMS-Plan muss mindestens folgende Elemente enthalten (gemäß Anhang III MDR):
a) Strategien und Verfahren zur Datensammlung
- Der Plan muss eine detaillierte Beschreibung der Methoden enthalten, mit denen der Hersteller Daten sammelt, einschließlich:
- Aktive Datensammlung (z.B. Post-Market Clinical Follow-up, PMCF).
- Passive Datensammlung (z.B. Kundenbeschwerden, Vigilanzmeldungen).
b) Datenquellen
Der Hersteller muss definieren, aus welchen Quellen die Daten stammen, beispielsweise:
- Kundenfeedback und Beschwerden.
- Vigilanzberichte über schwerwiegende Vorkommnisse und Korrekturmaßnahmen im Feld.
- Wissenschaftliche Literatur und Fachveröffentlichungen.
- Regulatorische Datenbanken wie die EUDAMED-Datenbank.
- Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Daten.
c) Rollen und Verantwortlichkeiten
- Der PMS-Plan muss die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure im Unternehmen klar definieren.
- Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (gemäß Artikel 15 MDR) muss in den PMS-Prozess eingebunden sein.
d) Datenanalyse und Bewertung
- Beschreibung der Methoden zur Analyse der gesammelten Daten.
- Statistische Methoden zur Identifizierung von Trends oder potenziellen Risiken.
- Verfahren zur Überprüfung der Risiko-Nutzen-Bewertung.
e) Maßnahmen basierend auf den Ergebnissen
- Der Plan muss definieren, wie auf die Analyseergebnisse reagiert wird, z.B.:
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA).
- Änderungen am Produktdesign oder an der Gebrauchsanweisung.
- Rückrufe oder Sicherheitsmitteilungen.
f) Integration mit anderen Systemen
- Der PMS-Plan muss mit dem Risikomanagementprozess (gemäß ISO 14971) und der klinischen Bewertung (Artikel 61 MDR) abgestimmt sein.
- Die Ergebnisse der PMS müssen regelmäßig in diese Prozesse zurückgeführt werden.
4. Spezifische Anforderungen je nach Risikoklasse nach Artikel 84
a) Produkte der Klasse I
- Für Produkte der Klasse I ist ein einfacher PMS-Bericht ausreichend.
- Die Überwachungsmaßnahmen können weniger komplex sein, da das Risiko dieser Produkte geringer ist.
b) Produkte der Klassen IIa, IIb und III
- Für höherklassifizierte Produkte müssen detailliertere PMS-Pläne erstellt werden.
- Es müssen regelmäßig Periodische Sicherheitsberichte (PSUR) erstellt und der benannten Stelle sowie der EUDAMED-Datenbank zur Verfügung gestellt werden (Artikel 86 MDR).
5. Verbindung zu Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) nach Artikel 84
Der PMS-Plan muss auch das Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) berücksichtigen, das ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung nach dem Inverkehrbringen ist.
- PMCF umfasst die systematische Sammlung von klinischen Daten nach der Markteinführung, um die langfristige Sicherheit und Leistung des Produkts zu überwachen.
- Der PMCF-Plan ist Teil des PMS-Plans und muss detailliert beschreiben:
- Die Ziele der klinischen Nachverfolgung.
- Die Methoden zur Datensammlung (z.B. klinische Studien, Registerdaten, Beobachtungsstudien).
- Die Häufigkeit der Datensammlung und -auswertung.
6. Aktualisierung und Dokumentation nach Artikel 84
a) Regelmäßige Aktualisierung des PMS-Plans
- Der PMS-Plan muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um:
- Neue Risiken zu berücksichtigen.
- Änderungen im Produktdesign oder in der Verwendung zu integrieren.
- Neue regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.
b) Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Der PMS-Plan ist Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems (gemäß ISO 13485).
- Die Einhaltung des Plans und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen müssen dokumentiert und überprüfbar sein.
7. Berichtsanforderungen im Zusammenhang mit dem PMS-Plan nach Artikel 84
Der PMS-Plan ist die Grundlage für verschiedene Berichte, die im Rahmen der MDR erforderlich sind:
PMS-Bericht (Artikel 85 MDR):
- Für Produkte der Klasse I ist ein PMS-Bericht zu erstellen, der die Ergebnisse der Überwachung zusammenfasst.
Periodischer Sicherheitsbericht (PSUR) (Artikel 86 MDR):
- Für Produkte der Klassen IIa, IIb und III muss ein PSUR erstellt werden, der die Sicherheits- und Leistungsdaten zusammenfasst.
- Der PSUR muss bei hochrisikobehafteten Produkten (Klasse III und implantierbaren Produkten) an die benannte Stelle und die EUDAMED-Datenbank übermittelt werden.
8. Verbindung zu anderen regulatorischen Anforderungen nach Artikel 84
a) Verbindung zum Risikomanagement (ISO 14971)
- Die im PMS-Plan beschriebenen Maßnahmen müssen in den Risikomanagementprozess integriert werden.
- Neue Erkenntnisse aus der PMS müssen in die Risikobewertung einfließen und können zu Designänderungen oder Gebrauchsanpassungen führen.
b) Verbindung zur klinischen Bewertung (Artikel 61 MDR)
- Die PMS-Daten sind ein zentraler Bestandteil der klinischen Bewertung und dienen als Grundlage für die Aktualisierung der klinischen Nachweise.
c) Verbindung zur Vigilanz (Artikel 87 MDR)
- Der PMS-Plan muss Verfahren zur Erkennung und Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld enthalten.
- Die PMS ist ein frühzeitiges Erkennungssystem, das potenzielle Probleme identifiziert, bevor sie zu schwerwiegenden Vorfällen werden.
9. Konsequenzen bei Nichteinhaltung / Artikel 84
- Nichtkonformität mit den Anforderungen des PMS-Plans kann zu schwerwiegenden regulatorischen Konsequenzen führen:
- Rücknahme der CE-Kennzeichnung.
- Produktrückrufe oder Marktzugangsbeschränkungen.
- Bußgelder oder andere rechtliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden.
- Erhöhte Überwachung durch die benannte Stelle.
Unterm Strich:
Der Artikel 84 MDR fordert die Erstellung eines umfassenden Plans für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Plan), der sicherstellt, dass Hersteller ihre Produkte nach der Markteinführung systematisch überwachen. Der PMS-Plan ist ein proaktives Instrument, das die Sicherstellung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten über deren gesamten Lebenszyklus unterstützt. Er ist eng mit anderen regulatorischen Prozessen wie Risikomanagement, klinischer Bewertung und Vigilanz verknüpft. Hersteller müssen sicherstellen, dass der PMS-Plan aktuell, dokumentiert und in das Qualitätsmanagementsystem integriert ist.
PLAN FÜR DIE ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN (PMS-PLAN)
Gemäß Artikel 84 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
1. Einleitung
Dieser Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) beschreibt die systematische und proaktive Überwachung des [Produktname], um dessen Sicherheit, Leistung und Qualität während des gesamten Produktlebenszyklus sicherzustellen. Der PMS-Plan ist Teil des Qualitätsmanagementsystems (QMS) des Unternehmens [Herstellername].
2. Ziele des PMS-Plans
- Sicherstellung der kontinuierlichen Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen.
- Identifizierung neuer Risiken oder Änderungen des bekannten Nutzen-Risiko-Profils.
- Bereitstellung von Daten zur Unterstützung der klinischen Bewertung und des Risikomanagements.
- Einleitung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA), falls erforderlich.
3. Anwendungsbereich
Dieser PMS-Plan gilt für das Produkt [Produktname] der Risikoklasse [I, IIa, IIb, III]. Er umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Überwachung nach dem Inverkehrbringen in allen Ländern, in denen das Produkt vermarktet wird.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Person gemäß Artikel 15 MDR: [Name der Person], zuständig für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
- Qualitätsmanagementbeauftragter: Verantwortlich für die Integration des PMS-Systems in das QMS.
- Regulatory Affairs: Sicherstellung der Einhaltung von Vigilanz- und Berichterstattungsanforderungen.
- Kundenservice: Erfassung und Dokumentation von Beschwerden und Kundenfeedback.
5. Datensammlungsmethoden
Der Hersteller verwendet sowohl aktive als auch passive Methoden zur Datensammlung:
5.1 Passive Datensammlung:
- Kundenbeschwerden und Rückmeldungen.
- Meldungen über Vorkommnisse gemäß Vigilanzsystem.
- Literaturüberwachung und wissenschaftliche Veröffentlichungen.
- Rückmeldungen von Distributoren und Händlern.
5.2 Aktive Datensammlung:
- Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) Studien.
- Umfragen und Interviews mit Anwendern.
- Auswertung von Registerdaten und klinischen Studien.
6. Datenquellen
- Interne Datenbanken (z.B. Beschwerdemanagementsystem).
- Öffentliche Datenbanken wie EUDAMED.
- Fachzeitschriften und wissenschaftliche Literatur.
- Rückmeldungen von benannten Stellen und Gesundheitsbehörden.
7. Datenanalyse und Bewertung
- Häufigkeit: Monatliche Auswertung von Beschwerden und Vorkommnissen, jährliche Überprüfung aller gesammelten Daten.
- Methoden: Statistische Analyse zur Erkennung von Trends und Mustern.
- Kriterien: Bewertung der Daten in Bezug auf das bekannte Nutzen-Risiko-Profil des Produkts.
8. Risikobewertung und Korrekturmaßnahmen
- Integration in das Risikomanagement: Aktualisierung der Risikomanagementakte gemäß ISO 14971 bei neuen Erkenntnissen.
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA): Einleitung geeigneter Maßnahmen bei identifizierten Problemen.
- Kommunikation: Information der benannten Stelle und zuständigen Behörden über schwerwiegende Vorkommnisse.
9. Berichterstattung
- PMS-Bericht (für Klasse I Produkte): Jährliche Aktualisierung und Bereitstellung auf Anfrage.
- Periodischer Sicherheitsbericht (PSUR) (für Klasse IIa, IIb, III Produkte):
- Klasse IIa: Mindestens alle zwei Jahre.
- Klassen IIb und III: Jährlich, Einreichung bei der benannten Stelle und Veröffentlichung in EUDAMED.
10. Integration mit anderen Systemen
- Klinische Bewertung: Die im Rahmen des PMS gesammelten Daten fließen in die kontinuierliche klinische Bewertung gemäß Artikel 61 MDR ein.
- Vigilanzsystem: Eng verknüpft mit dem Vigilanzsystem zur Meldung und Nachverfolgung von Vorkommnissen (Artikel 87 MDR).
- Qualitätsmanagementsystem (QMS): Der PMS-Plan ist in das QMS integriert und wird regelmäßig überprüft.
11. Schulung und Kompetenz
- Schulung aller beteiligten Mitarbeiter über die Anforderungen und Verfahren des PMS-Systems.
- Regelmäßige Überprüfung der Kompetenz und Schulungsbedürfnisse.
12. Überprüfung und Aktualisierung des PMS-Plans
- Der PMS-Plan wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
- Gründe für Aktualisierungen:
- Neue regulatorische Anforderungen.
- Änderungen am Produktdesign oder Herstellungsprozess.
- Neue Erkenntnisse aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen.
13. Schlussfolgerung
Der PMS-Plan stellt sicher, dass das Produkt [Produktname] kontinuierlich überwacht wird, um dessen Sicherheit und Leistung zu gewährleisten. Die im Rahmen dieses Plans gesammelten Daten tragen zur Verbesserung des Produkts und zum Schutz der Patienten und Anwender bei.
Version: [Versionsnummer]
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Inhaltsverzeichnis
Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen für Produkte der Klasse I
Der Artikel 85 MDR beschreibt die spezifischen Anforderungen an den Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance Report, PMS-Bericht) für Medizinprodukte der Klasse I. Dieser Bericht ist ein wesentlicher Bestandteil des PMS-Systems und dient dazu, die Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten mit geringem Risiko nach der Markteinführung zu überwachen und sicherzustellen.
1. Zweck des PMS-Berichts
Der PMS-Bericht soll sicherstellen, dass:
- Der Hersteller kontinuierlich Daten zur Sicherheit und Leistung seiner Produkte sammelt und auswertet.
- Abweichungen, neue Risiken oder Trends frühzeitig erkannt werden.
- Die klinische Bewertung und das Risikomanagement basierend auf den gesammelten Daten aktualisiert werden.
- Bei Bedarf Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA) eingeleitet werden.
2. Anwendungsbereich des PMS-Berichts
Der Artikel 85 bezieht sich ausschließlich auf Medizinprodukte der Klasse I, die als niedrig-risikobehaftet gelten. Dazu gehören beispielsweise:
- Nicht-invasive Produkte wie Verbandmaterial, Lesebrillen oder einfache chirurgische Instrumente.
- Produkte, die keine Messfunktion haben und nicht als sterile Medizinprodukte verkauft werden.
Für Produkte der Klassen IIa, IIb und III gelten strengere Anforderungen, die im Artikel 86 MDR (Periodischer Sicherheitsbericht, PSUR) geregelt sind.
3. Inhalt des PMS-Berichts
Der PMS-Bericht muss folgende Elemente umfassen:
a) Zusammenfassung der Überwachungsergebnisse
- Beschreibung der gesammelten Daten zur Produktleistung und -sicherheit.
- Analyse der Daten zur Identifizierung von Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten.
b) Bewertung der Produktleistung und Sicherheit
- Bewertung des Nutzen-Risiko-Profils des Produkts basierend auf den gesammelten Daten.
- Überprüfung, ob die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen weiterhin erfüllt werden.
c) Identifizierte Risiken und Trends
- Erkennung neuer Risiken oder Trends, die auf potenzielle Probleme hinweisen könnten.
- Beschreibung von auffälligen Mustern oder wiederkehrenden Problemen.
d) Maßnahmen basierend auf den Ergebnissen
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen (z.B. Änderungen im Design oder Herstellungsprozess).
- Falls erforderlich, Information der zuständigen Behörden oder benannten Stellen über relevante Erkenntnisse.
4. Erstellung und Aktualisierung des PMS-Berichts
a) Häufigkeit der Aktualisierung
- Der PMS-Bericht muss regelmäßig aktualisiert werden.
- Die MDR schreibt keine spezifische Frist vor, empfiehlt jedoch eine jährliche Aktualisierung des Berichts, insbesondere wenn neue Daten verfügbar sind.
b) Integration in das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Der PMS-Bericht ist Teil der technischen Dokumentation des Produkts.
- Der Bericht muss im Rahmen des QMS erstellt und auf Anfrage den zuständigen Behörden oder benannten Stellen zur Verfügung gestellt werden.
5. Pflichten des Herstellers
a) Proaktive und systematische Datensammlung
- Der Hersteller ist verpflichtet, ein systematisches Verfahren zur Sammlung und Auswertung von Daten zu implementieren.
- Dazu gehören sowohl aktive als auch passive Methoden der Datenerfassung (z.B. Kundenfeedback, Vigilanzberichte, Literaturrecherche).
b) Dokumentation und Nachverfolgbarkeit
- Alle im PMS-Bericht enthaltenen Informationen müssen dokumentiert und für Audits oder Behördenprüfungen verfügbar sein.
- Der Bericht muss Teil der technischen Dokumentation des Produkts sein und jederzeit auf Anfrage vorgelegt werden können.
6. Verbindung zu anderen regulatorischen Anforderungen nach Artikel 85
a) Verbindung zum Risikomanagement (ISO 14971)
- Die im PMS-Bericht erfassten Daten müssen in das Risikomanagement integriert werden.
- Neue Risiken oder Änderungen am bestehenden Nutzen-Risiko-Profil müssen in der Risikomanagementakte dokumentiert werden.
b) Verbindung zur klinischen Bewertung (Artikel 61 MDR)
- Die im PMS-Bericht enthaltenen Daten dienen als Grundlage zur Aktualisierung der klinischen Bewertung.
- Die Ergebnisse der Überwachung nach dem Inverkehrbringen müssen regelmäßig in die klinische Bewertung einfließen.
c) Verbindung zur Vigilanz (Artikel 87 MDR)
- Falls im Rahmen der Überwachung schwerwiegende Vorkommnisse oder Sicherheitsprobleme festgestellt werden, müssen diese im Rahmen des Vigilanzsystems gemeldet werden.
- Der PMS-Bericht ist somit auch ein Instrument zur Früherkennung von potenziellen Problemen, die später zu Vigilanzmeldungen führen könnten.
7. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Anforderungen des Artikels 85 MDR kann schwerwiegende regulatorische Konsequenzen haben:
- Verwaltungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden, wie z.B. Rückrufe, Verkaufsverbote oder Strafzahlungen.
- Verlust der CE-Kennzeichnung des Produkts, wenn die Sicherheit und Leistung nicht mehr nachgewiesen werden können.
- Verstärkte Überwachung durch benannte Stellen und Behörden, einschließlich häufiger Audits und Inspektionen.
8. Beispiel für einen PMS-Bericht (Klasse I) nach Artikel 85
Produkt: [Produktname]
Risikoklasse: I
Berichtszeitraum: [Zeitraum]
Hersteller: [Herstellername]
- Einleitung:
Überblick über das Produkt und den Zweck des PMS-Berichts. - Zusammenfassung der Überwachungsergebnisse:
- Anzahl der erhaltenen Kundenbeschwerden: [Anzahl].
- Identifizierte Probleme oder Abweichungen: [Beschreibung].
- Bewertung der Produktleistung und Sicherheit:
- Bestätigung, dass das Produkt weiterhin die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.
- Keine neuen Risiken identifiziert.
- Ergriffene Maßnahmen:
- [Falls erforderlich] Einleitung von Korrekturmaßnahmen aufgrund von identifizierten Problemen.
Schlussfolgerung:
Das Produkt bleibt sicher und leistungsfähig. Die nächste Aktualisierung des PMS-Berichts erfolgt in [Zeitraum].
Zusammenfassend zu Artikel 85
Der Artikel 85 MDR verpflichtet Hersteller von Medizinprodukten der Klasse I zur Erstellung eines Berichts über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Bericht). Dieser Bericht dient dazu, die Sicherheit und Leistung des Produkts nach der Markteinführung kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen. Der PMS-Bericht ist Teil der technischen Dokumentation und muss regelmäßig aktualisiert werden, um neue Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Hersteller müssen sicherstellen, dass der Bericht auf Anfrage den zuständigen Behörden oder benannten Stellen zur Verfügung gestellt wird.

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Artikel 86 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Periodischer Sicherheitsbericht (PSUR)
Der Artikel 86 MDR beschreibt die Anforderungen an den Periodischen Sicherheitsbericht (Periodic Safety Update Report, PSUR), der für Medizinprodukte der Klassen IIa, IIb und III verpflichtend ist. Der PSUR ist ein zentrales Instrument im Rahmen der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) und dient der kontinuierlichen Bewertung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus.
1. Zweck des Periodischen Sicherheitsberichts (PSUR) nach Artikel 86
Der PSUR soll sicherstellen, dass:
- Die Sicherheit und klinische Leistung des Produkts nach der Markteinführung regelmäßig überwacht und bewertet wird.
- Neue Risiken identifiziert und das bestehende Nutzen-Risiko-Verhältnis des Produkts überprüft werden.
- Der Bericht transparente Informationen für die benannten Stellen, zuständigen Behörden und in bestimmten Fällen auch für die EUDAMED-Datenbank bereitstellt.
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA) ergriffen werden, falls neue Erkenntnisse dies erfordern.
2. Anwendungsbereich des PSUR
Der PSUR ist verpflichtend für alle Medizinprodukte der:
- Klasse IIa
- Klasse IIb
- Klasse III
Für Produkte der Klasse I ist der PMS-Bericht gemäß Artikel 85 MDR ausreichend.
3. Inhalt des PSUR nach Artikel 86
Der Periodische Sicherheitsbericht muss folgende Elemente enthalten:
a) Zusammenfassung der Ergebnisse der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)
- Systematische Analyse der gesammelten Daten zur Sicherheit und Leistung des Produkts.
- Ergebnisse aus Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Studien.
- Trends in Bezug auf Produktbeschwerden, Vorkommnisse und Kundenfeedback.
b) Nutzen-Risiko-Bewertung
- Aktualisierte Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Produkts basierend auf den neuen Daten.
- Vergleich der aktuellen Bewertung mit der ursprünglichen Bewertung, die im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens durchgeführt wurde.
c) Identifizierte Risiken und Trends
- Beschreibung neuer identifizierter Risiken, unerwarteter Nebenwirkungen oder auffälliger Trends.
- Bewertung der Auswirkungen dieser Risiken auf die Produktnutzung.
d) Maßnahmen zur Risikominderung
- Beschreibung aller ergriffenen oder geplanten Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA).
- Änderungen an der Produktkennzeichnung, Gebrauchsanweisung oder Designanpassungen.
e) Volumen und geografische Verteilung
- Informationen über die Verkaufszahlen und die geografische Verteilung des Produkts.
- Diese Daten helfen, Trends im Zusammenhang mit spezifischen Märkten zu identifizieren.
4. Häufigkeit der Erstellung und Aktualisierung des PSUR nach Artikel 86
Die Häufigkeit der Erstellung des PSUR hängt von der Risikoklasse des Produkts ab:
a) Für Produkte der Klasse IIa:
- Der PSUR muss mindestens alle zwei Jahre erstellt und aktualisiert werden.
b) Für Produkte der Klassen IIb und III:
- Der PSUR muss mindestens jährlich erstellt und aktualisiert werden.
5. Einreichung und Verfügbarkeit des PSUR
a) Einreichung bei der benannten Stelle
- Für Produkte der Klassen IIa, IIb und III muss der PSUR der benannten Stelle zur Verfügung gestellt werden:
- Klasse IIa: Auf Anfrage der benannten Stelle.
- Klasse IIb und III: Automatische Einreichung zur Überprüfung.
b) Verfügbarkeit für zuständige Behörden
- Der PSUR muss den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
c) Veröffentlichung in der EUDAMED-Datenbank
- Für Produkte der Klassen IIb und III muss der PSUR in die EUDAMED-Datenbank hochgeladen werden.
- Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen für Behörden und in bestimmten Fällen auch für die Öffentlichkeit.
6. Integration des PSUR in das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Der PSUR ist Teil des Qualitätsmanagementsystems (QMS) des Herstellers und muss in die folgenden Prozesse integriert werden:
- Risikomanagement (gemäß ISO 14971):
Die im PSUR identifizierten Risiken müssen in die Risikomanagementakte aufgenommen und bewertet werden. - Klinische Bewertung (Artikel 61 MDR):
Die Daten aus dem PSUR fließen in die kontinuierliche klinische Bewertung ein und unterstützen die Aktualisierung der klinischen Nachweise. - Vigilanzsystem (Artikel 87 MDR):
Der PSUR ist eng mit dem Vigilanzsystem verknüpft, das die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld regelt.
7. Verantwortlichkeiten des Herstellers
a) Erstellung und Pflege des PSUR
- Der Hersteller ist verantwortlich für die Erstellung, Aktualisierung und Archivierung des PSUR.
- Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (Artikel 15 MDR) muss in den Erstellungsprozess eingebunden sein.
b) Überprüfung durch benannte Stellen
- Die benannten Stellen sind verpflichtet, die PSURs im Rahmen ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten zu prüfen.
- Bei festgestellten Mängeln kann die benannte Stelle zusätzliche Maßnahmen verlangen, wie z.B. zusätzliche klinische Daten oder Produktanpassungen.
8. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Anforderungen des Artikels 86 MDR kann schwerwiegende Folgen haben:
- Rücknahme der CE-Kennzeichnung des Produkts, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
- Verwaltungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden, wie Rückrufe, Verkaufsverbote oder Bußgelder.
- Erhöhte Überwachung durch die benannte Stelle, einschließlich häufiger Audits und Inspektionen.
9. Beispiel für den Aufbau eines PSUR nach Artikel 86
Produkt: [Produktname]
Risikoklasse: IIa / IIb / III
Berichtszeitraum: [Zeitraum]
Hersteller: [Herstellername]
- Einleitung:
Überblick über das Produkt, den Verwendungszweck und den Berichtszeitraum. - Zusammenfassung der Überwachungsergebnisse:
- Anzahl der gemeldeten Vorkommnisse: [Anzahl].
- Analyse der gesammelten Daten und identifizierter Trends.
- Nutzen-Risiko-Bewertung:
- Bewertung des aktuellen Nutzen-Risiko-Verhältnisses im Vergleich zur ursprünglichen Bewertung.
- Beschreibung neuer identifizierter Risiken.
- Ergriffene oder geplante Maßnahmen:
- Beschreibung von Änderungen am Produkt oder an der Gebrauchsanweisung.
- Informationen über eingeleitete CAPA-Maßnahmen.
- Volumen und geografische Verteilung:
- Verkaufszahlen nach Region und Produktvarianten.
- Analyse der regionalen Unterschiede in Bezug auf Vorkommnisse.
- Schlussfolgerung:
Zusammenfassung der Sicherheits- und Leistungsbewertung mit Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen.
10. Verbindung zu anderen regulatorischen Anforderungen
a) Risikomanagement (ISO 14971)
- Die im PSUR identifizierten Risiken müssen in die Risikomanagementakte integriert werden.
- Der PSUR liefert wichtige Erkenntnisse zur Risikobewertung und hilft, bestehende Risiken zu validieren oder neue zu identifizieren.
b) Klinische Bewertung (Artikel 61 MDR)
- Der PSUR unterstützt die kontinuierliche klinische Bewertung und liefert aktuelle Daten zur Sicherheit und Leistung des Produkts.
c) Vigilanzsystem (Artikel 87 MDR)
- Der PSUR ist ein Instrument zur Früherkennung von potenziellen Problemen und unterstützt die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen.
Zusammenfassung Artikel 86
Der Artikel 86 MDR verpflichtet Hersteller von Medizinprodukten der Klassen IIa, IIb und III zur Erstellung eines Periodischen Sicherheitsberichts (PSUR). Dieser Bericht ist ein zentraler Bestandteil des Überwachungssystems nach dem Inverkehrbringen (PMS) und dient der kontinuierlichen Bewertung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus. Der PSUR muss regelmäßig erstellt, aktualisiert und den benannten Stellen sowie zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Für Produkte der Klassen IIb und III muss der Bericht zudem in der EUDAMED-Datenbank veröffentlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen. Die im PSUR gewonnenen Erkenntnisse sind für das Risikomanagement, die klinische Bewertung und das Vigilanzsystem von zentraler Bedeutung.

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Artikel 87 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
Der Artikel 87 MDR regelt die Anforderungen an die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (Field Safety Corrective Actions, FSCA). Dieser Artikel ist ein zentraler Bestandteil des Vigilanzsystems, das sicherstellen soll, dass Risiken, die nach dem Inverkehrbringen eines Medizinprodukts auftreten, schnell erkannt, bewertet und gemeldet werden, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
1. Zweck von Artikel 87 MDR
Der Artikel 87 hat das Ziel, ein schnelles und effektives Meldesystem für schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld zu etablieren. Dies soll:
- Die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten gewährleisten.
- Die Früherkennung von Problemen ermöglichen, die die Sicherheit oder Leistung von Medizinprodukten beeinträchtigen könnten.
- Eine zeitnahe Kommunikation zwischen Herstellern, zuständigen Behörden und Benannten Stellen sicherstellen.
2. Definitionen im Kontext von Artikel 87 MDR
a) Schwerwiegendes Vorkommnis
Ein schwerwiegendes Vorkommnis ist jedes Vorkommnis, das direkt oder indirekt zu folgenden Konsequenzen führt oder führen könnte:
- Tod eines Patienten, Anwenders oder Dritten.
- Ernste Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder Dritten, z.B.:
- Lebensbedrohliche Erkrankung.
- Dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion.
- Notwendigkeit eines medizinischen oder chirurgischen Eingriffs zur Vermeidung der oben genannten Folgen.
- Ernstes öffentliches Gesundheitsrisiko.
b) Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld (FSCA)
Eine Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld ist jede maßgebliche Korrekturmaßnahme, die der Hersteller ergreift, um das Risiko eines schwerwiegenden Vorkommnisses zu reduzieren. Dazu gehören:
- Rückrufe von Produkten.
- Austausch oder Reparatur fehlerhafter Produkte.
- Änderungen an der Gebrauchsanweisung oder am Produktdesign.
- Software-Updates zur Behebung sicherheitsrelevanter Probleme.
3. Anforderungen an die Meldung
a) Wer muss melden?
Der Hersteller ist primär für die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen verantwortlich. Falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, übernimmt der Bevollmächtigte diese Verantwortung.
b) Was muss gemeldet werden?
- Schwerwiegende Vorkommnisse: Alle Ereignisse, die die Definition eines schwerwiegenden Vorkommnisses erfüllen.
- Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA): Alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um ein schwerwiegendes Vorkommnis zu verhindern oder zu beheben.
c) Wohin muss gemeldet werden?
- Die Meldungen müssen an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates erfolgen, in dem das Vorkommnis aufgetreten ist oder in dem die Sicherheitskorrekturmaßnahme durchgeführt wird.
- Meldungen werden in der EUDAMED-Datenbank erfasst, sobald diese vollständig in Betrieb ist.
4. Fristen für die Meldung
Die MDR legt klare Fristen für die Meldung von Vorkommnissen und Korrekturmaßnahmen fest:
a) Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen
- Innerhalb von 2 Tagen:
- Bei ernstem öffentlichen Gesundheitsrisiko.
- Innerhalb von 10 Tagen:
- Bei Tod oder ernster Verschlechterung des Gesundheitszustands.
- Innerhalb von 15 Tagen:
- Für alle anderen schwerwiegenden Vorkommnisse.
b) Meldung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA)
- Die Meldung muss vor oder gleichzeitig mit der Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
- In Notfällen kann die Maßnahme sofort ergriffen werden, die Meldung muss jedoch unverzüglich nachgereicht werden.
5. Inhalte der Meldung
Die Meldung muss umfassende Informationen enthalten, darunter:
- Produktinformationen:
- Produktname, Modellnummer, Seriennummer.
- UDI-DI (Unique Device Identification – Device Identifier).
- Beschreibung des Vorkommnisses:
- Detaillierte Darstellung des Vorfalls.
- Betroffene Patientengruppe und Art der Komplikationen.
- Bewertung des Risikos:
- Analyse des Risikos für Patienten, Anwender und Dritte.
- Einschätzung des potentiellen Schadensausmaßes.
- Getroffene Maßnahmen:
- Beschreibung der Sicherheitskorrekturmaßnahme (FSCA).
- Informationen, wie Anwender über die Maßnahme informiert werden.
- Kontaktinformationen:
- Ansprechpartner beim Hersteller oder Bevollmächtigten.
6. Ausnahmen von der Meldepflicht
Einige Ereignisse sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn:
- Das Vorkommnis keinen Einfluss auf die Sicherheit oder Leistung des Produkts hat.
- Das Vorkommnis eine bekannte Nebenwirkung darstellt, die bereits in der klinischen Bewertung oder Produktdokumentation beschrieben ist.
- Das Risiko bereits durch eine frühere Sicherheitskorrekturmaßnahme angemessen kontrolliert wurde.
7. Weitere Anforderungen und Verantwortlichkeiten
a) Überwachung nach der Meldung
- Nach der Meldung muss der Hersteller eine Untersuchung des Vorkommnisses durchführen.
- Die Ergebnisse der Untersuchung müssen den zuständigen Behörden mitgeteilt werden.
b) Zusammenarbeit mit Behörden
- Der Hersteller muss eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um weitere Informationen bereitzustellen.
- Die Behörden können zusätzliche Prüfungen oder Audits verlangen.
c) Information der Anwender
- Der Hersteller muss die Anwender des Produkts (z.B. Ärzte, Krankenhäuser) über das Vorkommnis und die ergriffenen Maßnahmen informieren.
- Dies erfolgt in Form von Sicherheitsmitteilungen (Field Safety Notices, FSN).
8. Integration in das Vigilanz- und Qualitätsmanagementsystem
Der Prozess zur Meldung von Vorkommnissen muss in das Vigilanzsystem und das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Herstellers integriert werden.
a) Verknüpfung mit dem Risikomanagement (ISO 14971)
- Neue Risiken, die durch Vorkommnisse identifiziert werden, müssen in der Risikomanagementakte dokumentiert und bewertet werden.
b) Verbindung zur klinischen Bewertung (Artikel 61 MDR)
- Die Erkenntnisse aus der Meldung und Untersuchung von Vorkommnissen müssen in die klinische Bewertung einfließen und die Nutzen-Risiko-Bewertung des Produkts beeinflussen.
c) Berichterstattung im Rahmen des PMS (Artikel 83-86 MDR)
- Vorkommnisse und FSCA müssen in den Periodischen Sicherheitsbericht (PSUR) oder den PMS-Bericht integriert werden.
9. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Anforderungen aus Artikel 87 kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Rückruf des Produkts vom Markt.
- Verlust der CE-Kennzeichnung.
- Bußgelder und andere rechtliche Schritte durch die zuständigen Behörden.
- Erhöhte Überwachung durch die benannte Stelle, einschließlich zusätzlicher Audits.
10. Beispiel für eine Meldung nach Artikel 87 MDR
Produktname: XYZ-Implantat
UDI-DI: 1234567890
Meldepflichtiger: [Herstellername]
Vorkommnisdatum: [Datum]
- Beschreibung des Vorkommnisses:
Während eines Eingriffs brach ein Teil des Implantats ab, was zu Komplikationen führte und eine Notoperation erforderte. - Betroffene Personen:
Ein Patient erlitt eine schwerwiegende Komplikation mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität. - Risikobewertung:
Das Risiko besteht darin, dass ähnliche Vorfälle bei anderen Patienten auftreten könnten, was zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen kann. - Ergriffene Maßnahmen (FSCA):
Rückruf der betroffenen Produktchargen, Änderung der Gebrauchsanweisung und Einleitung einer Designänderung. - Kontaktperson:
[Name des Ansprechpartners], [Kontaktinformationen]
Unterm Strich:
Der Artikel 87 MDR verpflichtet Hersteller zur Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld an die zuständigen Behörden. Diese Meldungen müssen schnell, präzise und in Übereinstimmung mit den festgelegten Fristen erfolgen. Der Artikel ist ein zentraler Bestandteil des Vigilanzsystems, das sicherstellen soll, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend für die Patientensicherheit und die Konformität von Medizinprodukten mit der MDR.

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Die Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 der Europäischen Union regelt die Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten. Artikel 88 der MDR bezieht sich auf das Überwachungssystem der Marktüberwachung und die Koordinierung der Marktüberwachungsaktivitäten. Hier wird festgelegt, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Medizinprodukte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Artikel 88 – Bewertung und Koordinierung der Marktüberwachungsaktivitäten
1. Nationale Marktüberwachungssysteme
- Mitgliedstaaten müssen nationale Marktüberwachungssysteme einrichten, betreiben und aktualisieren.
- Diese Systeme müssen gewährleisten, dass Medizinprodukte, die auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, die Anforderungen der MDR erfüllen.
- Sie müssen wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Bereitstellung von unsicheren oder nicht konformen Produkten umfassen.
- Überwachung der Wirksamkeit der eigenen Aktivitäten:
- Die Mitgliedstaaten müssen regelmäßig die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Marktüberwachungsmaßnahmen überprüfen.
2. Zusammenarbeit auf Unionsebene
- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten:
- Die Mitgliedstaaten müssen ihre Marktüberwachungsaktivitäten mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission abstimmen.
- Der Informationsaustausch über unsichere oder nicht konforme Produkte muss schnell und effizient erfolgen.
- Verwendung des Informations- und Kommunikationssystems (ICSMS):
- Das ICSMS ist ein europäisches IT-System zur Unterstützung der Marktüberwachung. Es ermöglicht die effiziente Kommunikation zwischen Marktüberwachungsbehörden.
- Die Mitgliedstaaten müssen relevante Informationen in dieses System eingeben, um eine koordinierte Marktüberwachung zu gewährleisten.
3. Koordinierte Marktüberwachungsprogramme
- Entwicklung von mehrjährigen, unionsweiten Marktüberwachungsprogrammen:
- Die Kommission kann zusammen mit den Mitgliedstaaten unionsweite Programme entwickeln, um die Marktüberwachungstätigkeiten zu koordinieren.
- Diese Programme sollen die Konsistenz der Marktüberwachung sicherstellen und gemeinsame Prioritäten festlegen.
4. Maßnahmen bei Nichtkonformität nach Artikel 88
- Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte:
- Wenn ein Mitgliedstaat feststellt, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht, muss er sicherstellen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
- Dies kann Maßnahmen wie den Rückruf des Produkts oder das Verbot des Inverkehrbringens umfassen.
- Meldung an die Kommission und andere Mitgliedstaaten:
- Wenn Maßnahmen gegen ein Produkt ergriffen werden, müssen die Mitgliedstaaten die Kommission und andere Mitgliedstaaten informieren.
- Diese Informationen müssen detailliert sein und die Art der festgestellten Nichtkonformität sowie die ergriffenen Maßnahmen beschreiben.
5. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
- Veröffentlichung von Informationen über nicht konforme Produkte:
- Die Mitgliedstaaten sollen die Öffentlichkeit über unsichere oder nicht konforme Produkte informieren.
- Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein, um die Sicherheit der Patienten und Verbraucher zu gewährleisten.
Zusammengefasst fordert Artikel 88 MDR 2017/745:
- Einrichtung und Betrieb von nationalen Marktüberwachungssystemen, die sicherstellen, dass nur konforme und sichere Medizinprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden.
- Koordination und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Sicherstellung eines effizienten Marktüberwachungssystems.
- Verwendung des ICSMS zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden.
- Ergreifung von Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte und Information der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission.
- Transparente Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit über unsichere oder nicht konforme Produkte.

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Die Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 ist die zentrale gesetzliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der Europäischen Union. Artikel 89 der MDR bezieht sich auf die Evaluierung von Vigilanzdaten und Koordinierung der Marktüberwachung. Dieser Artikel legt fest, wie die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zusammenarbeiten sollen, um die Sicherheit von Medizinprodukten nach ihrem Inverkehrbringen zu gewährleisten.
Artikel 89 – Auswertung der Vigilanzdaten und Koordinierung der Marktüberwachung
- Koordinierung durch die Kommission: Die Europäische Kommission koordiniert die Analyse und Auswertung von Vigilanzdaten (Meldungen über Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld) und die Maßnahmen der Marktüberwachung. Ziel ist es, einheitliche Entscheidungen zur Gewährleistung der Patientensicherheit zu fördern.
- Austausch von Informationen: Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten relevante Vigilanzdaten mit. Dies umfasst:
- Berichte über schwerwiegende Vorkommnisse.
- Ergebnisse von Trendmeldungen.
- Informationen über Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld.
Dieser Informationsaustausch erfolgt in der Regel über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED).
- Gemeinsame Bewertungen: Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Bewertungen durchführen, um zu prüfen, ob:
- ein Produkt oder eine Produktgruppe ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Patienten, Anwendern oder Dritten darstellt.
- Maßnahmen zur Marktbeschränkung oder zum Rückruf erforderlich sind.
- Koordinierung von Maßnahmen: Wenn ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreift, wie z.B. das Verbot des Inverkehrbringens eines Produkts oder dessen Rückruf, müssen diese Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt werden. Die Kommission kann dann eine koordinierte Vorgehensweise vorschlagen.
- Unterstützung durch Expertengremien: Die Kommission kann Expertengremien oder Arbeitsgruppen einsetzen, um bei der Bewertung von Sicherheitsdaten und der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- Verwendung von EUDAMED: Die Datenbank EUDAMED spielt eine zentrale Rolle beim Austausch von Informationen über Vigilanz und Marktüberwachungsmaßnahmen. Hersteller, Behörden und andere Akteure müssen dort relevante Daten eintragen.
Bedeutung von Artikel 89 für Hersteller und Behörden
Für Hersteller:
- Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der MDR entsprechen und nach dem Inverkehrbringen kontinuierlich überwacht werden.
- Alle schwerwiegenden Vorkommnisse müssen innerhalb festgelegter Fristen gemeldet werden.
- Bei festgestellten Risiken müssen sie Sicherheitskorrekturmaßnahmen einleiten und diese der zuständigen Behörde melden.
Für Behörden:
- Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Meldungen überprüft und angemessen darauf reagiert wird.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission ist verpflichtend, um ein hohes Sicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten.
- Die Marktüberwachungsmaßnahmen müssen koordinieren werden, um Inkonsistenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.
Zusammenfassung:
Artikel 89 der MDR 2017/745 regelt die systematische Überwachung von Medizinprodukten nach deren Inverkehrbringen durch Vigilanz- und Marktüberwachungsmaßnahmen. Die Europäische Kommission koordiniert die Auswertung von Sicherheitsdaten und sorgt dafür, dass Maßnahmen bei Risiken für Gesundheit und Sicherheit einheitlich in der gesamten EU umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, nationalen Behörden und der Kommission ist zentral für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Hast du Fragen zu bestimmten Aspekten von Artikel 89 oder möchtest du wissen, wie Hersteller praktisch mit diesen Anforderungen umgehen?

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Artikel 90 der MDR 2017/745 behandelt die Prüfung von im Rahmen der Vigilanz und Marktüberwachung gemeldeten Informationen. Dieser Artikel ist ein zentraler Bestandteil der regulatorischen Anforderungen zur Überwachung von Medizinprodukten nach deren Inverkehrbringen.
Artikel 90 – Prüfung von im Rahmen der Vigilanz und Marktüberwachung gemeldeten Informationen
Untersuchung gemeldeter Vorkommnisse und Sicherheitsrisiken:
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle gemeldeten Vorkommnisse, Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA – Field Safety Corrective Actions) und andere relevante Informationen über mögliche Risiken, die von Medizinprodukten ausgehen könnten, systematisch zu prüfen.
Diese Prüfung umfasst sowohl die Bewertung der Schwere des gemeldeten Vorkommnisses als auch die Notwendigkeit von Maßnahmen, um die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten zu gewährleisten.
Ermittlung von Trends:
Artikel 90 verlangt, dass die Behörden und Hersteller Trends identifizieren, die auf ein erhöhtes Risiko oder eine systematische Problematik bei bestimmten Produkten hinweisen könnten, selbst wenn die Vorkommnisse nicht als schwerwiegend eingestuft werden.
- Das bedeutet, dass wiederkehrende kleinere Probleme oder eine Häufung ähnlicher Vorkommnisse ebenfalls als potenzielles Risiko betrachtet werden müssen.
- Solche Trends können zu vorbeugenden Maßnahmen führen, bevor ein schwerwiegendes Vorkommnis auftritt.
Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten:
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bei der Untersuchung von Vorkommnissen und bei der Bewertung von Trends eng zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über:
- EUDAMED: Die zentrale europäische Datenbank für Medizinprodukte.
- Regelmäßige Berichte und Meetings zwischen den nationalen Behörden.
- Austausch von Best Practices und Koordinierung von Maßnahmen.
Rolle der Hersteller:
Hersteller sind verpflichtet, ihre eigenen Post-Market-Surveillance-Systeme (PMS) zu betreiben, um Vorkommnisse zu erkennen und zu melden. Sie müssen:
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld zeitnah an die zuständigen Behörden melden.
- Nicht-schwerwiegende Vorkommnisse und Trends überwachen und dokumentieren.
- Regelmäßige Sicherheitsberichte erstellen, z.B. den Periodic Safety Update Report (PSUR).
Bewertung der Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen:
Nach der Prüfung der gemeldeten Informationen kann die zuständige Behörde:
- Korrekturmaßnahmen verlangen (z.B. Änderungen am Produktdesign, neue Gebrauchsanweisungen).
- Rückrufe oder Einschränkungen des Inverkehrbringens anordnen.
- Warnhinweise oder Sicherheitsmitteilungen für Anwender und Patienten herausgeben.
Meldung an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten:
Wenn eine nationale Behörde der Ansicht ist, dass ein Produkt ein grenzüberschreitendes Risiko darstellt oder wenn koordinierte Maßnahmen erforderlich sind, muss dies der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten gemeldet werden.
Bedeutung von Artikel 90 für Hersteller und Behörden
- Für Hersteller:
- Sie müssen effiziente Systeme zur Überwachung ihrer Produkte nach dem Inverkehrbringen etablieren.
- Vigilanzberichte müssen regelmäßig und vollständig erstellt werden.
- Trendanalysen sind verpflichtend, auch wenn keine schwerwiegenden Vorkommnisse vorliegen.
- Bei Feststellung von Risiken müssen proaktiv Sicherheitskorrekturmaßnahmen ergriffen werden.
- Für Behörden:
- Sie sind verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der von den Herstellern gemeldeten Informationen.
- Sie müssen Trends erkennen, die auf ein systematisches Versagen oder Sicherheitsrisiken hindeuten könnten.
- Die Koordination mit anderen Behörden und der Kommission ist entscheidend für die schnelle Reaktion auf grenzüberschreitende Risiken.
Zusammenfassung zu Artikel 90:
Artikel 90 der MDR 2017/745 regelt die systematische Überprüfung von Vorkommnissen und Trends, die im Rahmen der Vigilanz und Marktüberwachung gemeldet werden. Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hersteller müssen umfassende Post-Market-Surveillance-Systeme betreiben und Trends überwachen, während die Behörden die gemeldeten Informationen unabhängig prüfen und koordinierte Maßnahmen ergreifen.
Die Trendanalysen und die Meldung von Vorkommnissen sind zentrale Bestandteile der Post-Market Surveillance (PMS) und Vigilanzsysteme nach der MDR 2017/745. Sie dienen dazu, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu schwerwiegenden Vorkommnissen kommt.
Trendanalysen und Vorkommnisse
1. Trendanalysen nach MDR 2017/745 Artikel 90
Definition von Trendanalysen:
Eine Trendanalyse ist der systematische Prozess zur Erkennung von Mustern oder Auffälligkeiten in den gemeldeten Vorkommnissen, die auf ein zunehmendes Risiko oder ein systematisches Problem mit einem Medizinprodukt hinweisen könnten. Dies betrifft auch nicht-schwerwiegende Vorkommnisse, die in ihrer Häufung auf ein größeres Problem hindeuten können.
Rechtliche Grundlage:
Laut Artikel 88 der MDR müssen Hersteller:
- Jegliche Zunahme der Häufigkeit oder Schwere von Vorkommnissen erkennen.
- Regelmäßige Analysen durchführen und, wenn ein Trend identifiziert wird, diesen an die zuständigen Behörden melden.
Welche Daten werden analysiert?
- Schwerwiegende und nicht-schwerwiegende Vorkommnisse.
- Rückmeldungen von Anwendern (z.B. Ärzte, Krankenhäuser).
- Fehlfunktionen, die zwar keine unmittelbare Gefahr darstellen, aber in der Zukunft zu Problemen führen könnten.
- Reklamationen und Qualitätsabweichungen.
Beispiele für Trends nach Artikel 90:
- Ein Anstieg von kleinen Fehlfunktionen bei einer Infusionspumpe, die noch keine Patienten verletzt hat, aber auf ein Materialproblem hinweist.
- Wiederholte Berichte über Messabweichungen bei einem Diagnostikgerät.
- Häufung von Reklamationen bezüglich der Haltbarkeit von Kathetern in einer bestimmten Charge.
Wann muss gemeldet werden?
Ein Trend muss gemeldet werden, wenn:
- Die Häufigkeit der Vorkommnisse über den erwarteten Wert hinausgeht.
- Die Trendanalyse zeigt, dass es ein potenzielles Risiko für Patienten oder Anwender gibt.
Die MDR verlangt, dass Hersteller klare Kriterien und Schwellenwerte festlegen, ab wann ein Trend als meldepflichtig gilt.
2. Meldung von Vorkommnissen nach MDR 2017/745
Definition von Vorkommnissen:
Ein Vorkommnis ist jede Fehlfunktion oder jede Verschlechterung der Eigenschaften oder Leistung eines Medizinprodukts sowie Anwenderfehler, die zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit oder Sicherheit von Patienten, Anwendern oder Dritten führen könnten.
Schwerwiegende Vorkommnisse:
Diese müssen innerhalb festgelegter Fristen an die zuständige Behörde gemeldet werden. Ein schwerwiegendes Vorkommnis ist eines, das:
- Zum Tod oder einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands geführt hat.
- Eine chirurgische Intervention erforderlich macht.
- Ein erhebliches öffentliches Gesundheitsrisiko darstellt.
Meldefristen für schwerwiegende Vorkommnisse:
- Innerhalb von 2 Tagen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Gesundheit besteht.
- Innerhalb von 10 Tagen bei Tod oder schwerwiegender Verschlechterung des Gesundheitszustands.
- Innerhalb von 15 Tagen bei allen anderen schwerwiegenden Vorkommnissen.
Nicht-schwerwiegende Vorkommnisse:
- Müssen intern dokumentiert und im Rahmen der Trendanalysen ausgewertet werden.
- Sie sind nicht direkt meldepflichtig, können aber in Summe zu einem meldepflichtigen Trend werden.
3. Der Meldeprozess im Detail
Akteure im Meldeprozess:
- Hersteller: Primär verantwortlich für die Erkennung, Analyse und Meldung von Vorkommnissen.
- Importeure und Händler: Müssen Vorkommnisse an den Hersteller weiterleiten.
- Anwender (z.B. Ärzte, Krankenhäuser): Melden Vorkommnisse direkt an den Hersteller oder die zuständige Behörde.
Meldewege:
- Über die nationale zuständige Behörde (in Deutschland: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
- Über die europäische Datenbank EUDAMED (sobald vollständig implementiert).
Inhalte der Meldung:
- Detaillierte Beschreibung des Vorkommnisses (Was ist passiert? Wann? Wo?).
- Produktinformationen (Typ, Seriennummer, Chargennummer).
- Analyseergebnisse des Herstellers.
- Ergriffene Maßnahmen (z.B. Rückruf, Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld).
4. Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA)
Wenn ein Vorkommnis oder ein Trend ein Risiko für die Gesundheit darstellt, müssen Sicherheitskorrekturmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören:
- Rückrufe von Produkten.
- Software-Updates bei digitalen Medizinprodukten.
- Änderungen der Gebrauchsanweisung oder zusätzliche Sicherheitswarnungen.
- Schulungen für Anwender zur Vermeidung von Risiken.
Der Hersteller muss die Durchführung dieser Maßnahmen dokumentieren und sicherstellen, dass sie bei allen betroffenen Kunden umgesetzt werden.
Zusammenfassung Artikel 90:
- Trendanalysen sind essenziell, um frühzeitig potenzielle Risiken zu erkennen, bevor schwerwiegende Vorkommnisse auftreten.
- Schwerwiegende Vorkommnisse müssen innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen an die Behörden gemeldet werden.
- Nicht-schwerwiegende Vorkommnisse werden intern dokumentiert und im Rahmen der Trendanalysen bewertet.
- Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld müssen bei festgestellten Risiken unverzüglich umgesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis
Artikel 93 der MDR 2017/745 behandelt das Verfahren zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Dieser Artikel regelt die Schritte, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission unternehmen müssen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Medizinprodukt ein unvertretbares Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Anwendern oder Dritten darstellt.
Artikel 93 – Verfahren zur Behandlung von Produkten, die ein Risiko darstellen
1. Identifizierung eines Risikos
Wenn ein Mitgliedstaat feststellt, dass ein Medizinprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt und den Anforderungen der MDR entspricht, dennoch ein unvertretbares Risiko für Gesundheit und Sicherheit darstellt, muss er unverzüglich Maßnahmen ergreifen.
- Dies kann durch Vigilanzberichte, Marktüberwachungsmaßnahmen oder Kundenbeschwerden erkannt werden.
- Das Risiko kann sowohl von einem einzelnen Produkt als auch von einer Produktgruppe ausgehen.
2. Sofortige Maßnahmen des Mitgliedstaats
Der betreffende Mitgliedstaat ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu beheben. Dazu gehören:
- Einschränkung der Verfügbarkeit des Produkts auf dem Markt.
- Rücknahme des Produkts vom Markt.
- Rückruf bereits an Kunden ausgelieferter Produkte.
- Verbot des Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme des Produkts.
Der Mitgliedstaat muss dabei sicherstellen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und die Schwere des Risikos angemessen berücksichtigen.
3. Informationspflicht an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten
Nach der Umsetzung der Maßnahmen muss der Mitgliedstaat unverzüglich die folgenden Informationen an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten weiterleiten:
- Die Begründung für die ergriffenen Maßnahmen.
- Alle technischen und wissenschaftlichen Daten, die das Risiko belegen.
- Eine Bewertung der Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit.
Diese Kommunikation erfolgt in der Regel über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED).
4. Reaktion der Kommission und der Mitgliedstaaten
Nach Erhalt der Mitteilung bewertet die Europäische Kommission zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten die Situation. Es gibt zwei mögliche Szenarien:
- Einstimmige Zustimmung der Mitgliedstaaten:
- Wenn alle Mitgliedstaaten die Bewertung und Maßnahmen des betroffenen Landes bestätigen, werden harmonisierte Maßnahmen in der gesamten EU ergriffen.
- Das bedeutet, dass das Produkt in allen Mitgliedstaaten verboten, zurückgerufen oder anderweitig eingeschränkt wird.
- Uneinigkeit oder Zweifel an der Bewertung:
- Falls andere Mitgliedstaaten oder die Kommission Zweifel an der Begründung haben, kann eine weitere Untersuchung eingeleitet werden.
- Die Kommission kann ein Gutachten von Expertengremien oder dem Medizinprodukte-Koordinierungsausschuss (MDCG) einholen.
5. Entscheidung auf EU-Ebene
Nach der gemeinsamen Bewertung kann die Kommission:
- Verbindliche Maßnahmen für alle Mitgliedstaaten festlegen, wenn das Risiko als erheblich eingestuft wird.
- Die ergriffenen Maßnahmen des Mitgliedstaats aufheben, wenn das Risiko als unbegründet angesehen wird.
- Weitere Untersuchungen oder wissenschaftliche Bewertungen anordnen.
6. Rechte des Herstellers
Der betroffene Hersteller wird in den Prozess einbezogen und hat das Recht:
- Stellungnahmen zu den Vorwürfen und Maßnahmen abzugeben.
- Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, um das Risiko zu minimieren (z.B. Änderungen am Produktdesign, Sicherheitskorrekturmaßnahmen).
- Rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Hersteller der Meinung ist, dass die Maßnahmen ungerechtfertigt sind.
Praktische Bedeutung von Artikel 93
- Für Hersteller:
- Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht nur die regulatorischen Anforderungen erfüllen, sondern auch im praktischen Einsatz keine unerwarteten Risiken verursachen.
- Hersteller müssen auf Risikohinweise aus dem Markt schnell reagieren und proaktiv Sicherheitskorrekturmaßnahmen einleiten, um zu verhindern, dass Behörden Maßnahmen gemäß Artikel 93 ergreifen.
- Für Behörden:
- Die Behörden sind verpflichtet, rasch und effektiv zu handeln, wenn sie ein Risiko identifizieren.
- Sie müssen sicherstellen, dass alle getroffenen Maßnahmen transparent und wissenschaftlich fundiert sind.
- Für Patienten und Anwender:
- Artikel 93 schützt die Patienten, indem er sicherstellt, dass schnell Maßnahmen ergriffen werden, sobald ein Risiko erkannt wird.
- Er sorgt dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen werden, bevor sie größeren Schaden anrichten können.
Beispiel für die Anwendung von Artikel 93
Fallbeispiel: Rückruf von fehlerhaften Herzschrittmachern
Ein Mitgliedstaat erhält mehrere Berichte über plötzliche Ausfälle eines bestimmten Modells von Herzschrittmachern. Nach einer ersten Untersuchung stellt die Behörde fest, dass ein Designfehler vorliegt, der zu lebensbedrohlichen Ausfällen führen kann.
Schritte gemäß Artikel 93:
- Der Mitgliedstaat ergreift Maßnahmen:
- Sofortiges Verbot des Inverkehrbringens.
- Rückruf der bereits implantierten Geräte, wenn medizinisch vertretbar.
- Mitteilung an die Kommission und Mitgliedstaaten:
- Die Behörde sendet eine detaillierte Begründung und technische Daten an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten.
- Koordination auf EU-Ebene:
- Nach der Überprüfung entscheiden die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission, den Rückruf auf ganz Europa auszuweiten.
- Reaktion des Herstellers:
- Der Hersteller entwickelt eine sicherere Version des Produkts und bietet Patienten einen kostenlosen Austausch an.
Zusammenfassung:
Artikel 93 der MDR 2017/745 regelt das Verfahren zur Identifizierung und Beseitigung von Risiken im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Mitgliedstaaten müssen bei festgestellten Risiken sofort Maßnahmen ergreifen, diese dokumentieren und die Europäische Kommission sowie andere Mitgliedstaaten informieren. Die Kommission koordiniert dann die Maßnahmen auf europäischer Ebene, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hersteller haben das Recht, Stellung zu nehmen und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

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Artikel 94 der MDR 2017/745 behandelt das Verfahren bei formaler Nichtkonformität von Medizinprodukten. Während Artikel 93 sich auf gesundheitsbezogene Risiken konzentriert, regelt Artikel 94 die Vorgehensweise, wenn ein Produkt formale Mängel aufweist, die nicht unmittelbar die Gesundheit gefährden, aber dennoch gegen regulatorische Anforderungen verstoßen.
Artikel 94 – Verfahren bei formaler Nichtkonformität
1. Was ist formale Nichtkonformität?
Formale Nichtkonformität liegt vor, wenn ein Medizinprodukt gegen die Vorschriften der MDR verstößt, ohne dass es unmittelbar ein Risiko für Gesundheit oder Sicherheit darstellt. Typische Fälle sind:
- Fehlende oder falsche CE-Kennzeichnung.
- Unvollständige oder inkorrekte Konformitätserklärung des Herstellers.
- Unzureichende technische Dokumentation.
- Nicht-Einhaltung der Anforderungen an die Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisungen.
- Nichteinhaltung der Meldepflichten durch Hersteller, Importeure oder Händler.
2. Maßnahmen der zuständigen Behörden
Wenn eine zuständige Behörde feststellt, dass ein Produkt formal nicht konform ist, aber kein unmittelbares Risiko für Gesundheit und Sicherheit besteht, muss sie folgendes tun:
- Aufforderung zur Behebung:
- Der Hersteller (oder gegebenenfalls der Importeur/Vertreiber) wird von der Behörde aufgefordert, die formalen Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
- Die Frist richtet sich nach der Art des Verstoßes und der Komplexität der Korrekturmaßnahmen.
- Beispielhafte Maßnahmen:
- Korrektur der CE-Kennzeichnung oder deren Nachweis.
- Nachreichung oder Berichtigung der Konformitätserklärung.
- Ergänzung der technischen Dokumentation.
- Aktualisierung von Etiketten oder Gebrauchsanweisungen.
3. Folgen bei Nichtbehebung der Mängel
Wenn der Hersteller die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, können die Behörden folgende Maßnahmen ergreifen:
- Einschränkung des Inverkehrbringens:
- Das Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
- Verbot des Inverkehrbringens:
- Das Produkt wird vollständig vom Markt entfernt, selbst wenn kein Gesundheitsrisiko besteht.
- Rückruf von Produkten:
- Bereits in Verkehr gebrachte Produkte können zurückgerufen werden, insbesondere wenn die formale Nichtkonformität den ordnungsgemäßen Gebrauch oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte.
4. Informationspflichten
Wenn die Maßnahmen Auswirkungen auf mehrere Mitgliedstaaten haben oder von erheblicher Bedeutung sind, muss der betroffene Mitgliedstaat:
- Die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über die festgestellte formale Nichtkonformität und die ergriffenen Maßnahmen informieren.
- Die Kommunikation erfolgt in der Regel über EUDAMED.
5. Rechte des Herstellers
Der betroffene Hersteller hat das Recht auf:
- Stellungnahme zu den festgestellten Mängeln.
- Nachweis der Korrekturmaßnahmen.
- Im Streitfall kann der Hersteller rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Behörde einleiten.
Praktische Bedeutung von Artikel 94
- Für Hersteller:
- Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht nur sicher sind, sondern auch alle formalen Anforderungen der MDR erfüllen.
- Die technische Dokumentation, die Kennzeichnung und die Konformitätserklärung müssen jederzeit vollständig und korrekt sein.
- Eine regelmäßige Überprüfung der Compliance-Dokumentation ist empfehlenswert.
- Für Importeure und Händler:
- Auch Importeure und Händler tragen Verantwortung für die formale Konformität der Produkte, die sie vertreiben.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte korrekt gekennzeichnet sind und die erforderlichen Dokumente vorhanden sind.
- Für Behörden:
- Die Behörden müssen Verstöße gegen die MDR konsequent verfolgen, auch wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Integrität des Marktes gewahrt bleibt und alle Marktteilnehmer nach denselben Regeln spielen.
Beispiele für formale Nichtkonformität
- Fehlende CE-Kennzeichnung: Ein Hersteller vertreibt ein Medizinprodukt ohne CE-Kennzeichnung. Auch wenn das Produkt sicher ist, verstößt es gegen die MDR. Die Behörde fordert den Hersteller auf, die CE-Kennzeichnung korrekt anzubringen.
- Unvollständige technische Dokumentation: Die technische Dokumentation eines Produkts ist unvollständig, z.B. fehlen Nachweise zur Risikobewertung. Die Behörde fordert eine Nachbesserung. Wird dies nicht erledigt, kann das Produkt vom Markt genommen werden.
- Falsche Gebrauchsanweisung: Die Gebrauchsanweisung enthält unvollständige Informationen über die sichere Anwendung des Produkts. Obwohl kein direkter Schaden entstanden ist, muss der Hersteller die Gebrauchsanweisung korrigieren.
Unterschied zu Artikel 93 MDR
- Artikel 93 betrifft Produkte, die ein gesundheitliches Risiko darstellen. Hier stehen Sicherheitsbedenken im Vordergrund.
- Artikel 94 hingegen bezieht sich auf formale Verstöße, die zwar keine unmittelbare Gefahr darstellen, aber dennoch gegen die MDR-Vorschriften verstoßen.
Zusammenfassung:
Artikel 94 der MDR 2017/745 regelt das Verfahren, wenn ein Medizinprodukt formale Mängel aufweist, ohne ein direktes Gesundheitsrisiko darzustellen. Die Behörden fordern den Hersteller auf, diese Mängel innerhalb einer Frist zu beheben. Erfolgt dies nicht, können Maßnahmen wie das Verbot des Inverkehrbringens oder der Rückruf des Produkts angeordnet werden. Der Hersteller hat das Recht auf Stellungnahme und Nachbesserung.

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Artikel 95 der MDR 2017/745 behandelt das Verfahren bei Produkten ohne CE-Kennzeichnung, die als Medizinprodukte verwendet werden sollen. Dieser Artikel regelt, unter welchen Bedingungen solche Produkte dennoch in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, obwohl sie nicht die üblichen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.
Artikel 95 – Verfahren bei Produkten ohne CE-Kennzeichnung
1. Hintergrund und Ziel des Artikels
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR erfüllt. Artikel 95 regelt jedoch Ausnahmesituationen, in denen ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung unter bestimmten Bedingungen in Verkehr gebracht oder verwendet werden darf.
Diese Ausnahmen sind besonders relevant in Notfallsituationen, wenn kein alternatives, konformes Produkt verfügbar ist, oder wenn Produkte für individuelle medizinische Bedürfnisse angepasst werden müssen.
2. Voraussetzungen für die Ausnahme
Ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung kann in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit:
- Die Verwendung des Produkts darf die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährden.
Medizinische Notwendigkeit:
- Das Produkt wird zur Deckung spezifischer medizinischer Bedürfnisse eingesetzt, für die es kein alternatives, konformes Produkt gibt.
- Dies kann bei seltenen Erkrankungen oder individuellen Anpassungen der Fall sein.
Genehmigung durch die zuständige Behörde:
- Die zuständige nationale Behörde muss die Verwendung oder das Inverkehrbringen genehmigen.
- Die Genehmigung kann auf individueller Basis (für ein bestimmtes Produkt) oder generell (für Produktgruppen) erteilt werden.
Begründete Ausnahme:
- Die Ausnahme muss gut begründet sein, z.B. durch medizinische Dringlichkeit oder fehlende Alternativen.
3. Verantwortung der Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese Ausnahmen nur in gerechtfertigten Fällen angewendet werden. Sie müssen:
- Prüfen, ob die Ausnahmekriterien erfüllt sind.
- Genehmigungsverfahren etablieren, die sicherstellen, dass die Ausnahme im Einklang mit den Zielen der MDR steht.
- Überwachung und Nachkontrolle solcher Produkte durchführen, um sicherzustellen, dass sie keine Risiken darstellen.
4. Beispiele für Anwendungsszenarien
Individuell angepasste Implantate:
- Ein Patient benötigt ein speziell angefertigtes Implantat, das nicht CE-zertifiziert ist, weil es individuell auf seine Anatomie zugeschnitten wurde.
- Die zuständige Behörde genehmigt die Verwendung nach einer Risikoabwägung.
Notfalleinsatz in einer Pandemie:
- Während einer Pandemie gibt es keinen CE-zertifizierten Beatmungsschlauch mehr auf dem Markt.
- Ein alternatives Produkt ohne CE-Kennzeichnung wird in Absprache mit den Behörden verwendet, da es keine andere Option gibt.
Klinische Studien oder Forschungszwecke:
- Ein innovatives Medizinprodukt, das sich noch in der Entwicklung befindet, wird in einer kontrollierten klinischen Umgebung eingesetzt.
- Die zuständige Behörde genehmigt den Einsatz unter strengen Auflagen.
5. Melde- und Dokumentationspflichten
Auch wenn das Produkt keine CE-Kennzeichnung trägt, müssen Hersteller oder Anwender:
- Detaillierte Dokumentation über die Verwendung des Produkts führen.
- Vigilanzberichte erstellen, wenn Vorkommnisse auftreten.
- Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen durchführen und dokumentieren.
Diese Informationen können von der zuständigen Behörde überprüft werden.
6. Rolle der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission kann Leitlinien zur Anwendung von Artikel 95 herausgeben, um sicherzustellen, dass die Ausnahmen in der gesamten EU einheitlich angewendet werden.
Praktische Bedeutung von Artikel 95
Für Hersteller:
- Hersteller können in besonderen Fällen Produkte ohne CE-Kennzeichnung bereitstellen, müssen jedoch sicherstellen, dass diese Produkte sicher sind.
- Sie müssen eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
Für Gesundheitsdienstleister:
- Krankenhäuser und Ärzte können in medizinischen Notfällen oder bei individuellen Patientenbedürfnissen auf Produkte ohne CE-Kennzeichnung zugreifen, müssen dies jedoch dokumentieren und rechtlich absichern.
Für Behörden:
- Die Behörden müssen sicherstellen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht missbraucht werden und dass die Patientensicherheit trotz der fehlenden CE-Kennzeichnung gewährleistet bleibt.
Unterschied zu anderen Artikeln der MDR
- Artikel 93 und 94 behandeln Produkte, die formal nicht konform sind oder ein Risiko darstellen.
- Artikel 95 hingegen erlaubt die bewusste Verwendung von nicht CE-zertifizierten Produkten in Ausnahmesituationen.
Zusammenfassung:
Artikel 95 der MDR 2017/745 erlaubt in Ausnahmefällen das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichnung, wenn dies medizinisch notwendig ist und keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht. Die Genehmigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich, und es müssen umfassende Dokumentations- und Überwachungspflichten eingehalten werden.

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MDR 2017/745 und Anhang I: Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen
Die Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745, Anhang I, legt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR – General Safety and Performance Requirements) fest, die alle Medizinprodukte erfüllen müssen, um in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Diese Anforderungen sind für Hersteller verpflichtend und müssen durch technische Dokumentation, Risikomanagement und klinische Bewertung nachgewiesen werden.
Kapitel I: Allgemeine AnforderungenMDR 2017/745 und Anhang I
1. Sicherheit und Leistung
Medizinprodukte müssen für ihre vorgesehene Verwendung geeignet sein und dürfen weder Patienten noch Anwender oder Dritte gefährden, wenn sie unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen eingesetzt werden. Hierbei muss Folgendes sichergestellt werden:
- Das Produkt muss die vom Hersteller vorgesehene Funktion sicher und zuverlässig erfüllen.
- Risiken müssen minimiert werden und dürfen den Nutzen nicht übersteigen (Risiko-Nutzen-Verhältnis).
- Nebenwirkungen müssen akzeptabel und vertretbar sein.
2. Risikomanagementsystem
Hersteller sind verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagementsystem zu implementieren, das den gesamten Lebenszyklus des Produkts umfasst. Dieses muss folgende Schritte beinhalten:
- Identifikation potenzieller Gefahren (biologisch, mechanisch, elektrisch, softwarebasiert etc.).
- Bewertung der Risiken unter Berücksichtigung der klinischen Verwendung.
- Maßnahmen zur Risikominimierung, z. B. durch Designänderungen oder Schutzmechanismen.
- Bewertung der verbleibenden Risiken nach Anwendung der Schutzmaßnahmen.
- Kontinuierliche Überwachung während des gesamten Produktlebenszyklus durch ein Post-Market-Surveillance-System.
3. Klinische Bewertung und Leistungsnachweis
Ein Hersteller muss nachweisen, dass das Medizinprodukt durch klinische Daten sicher ist und den erwarteten Nutzen erbringt. Diese klinische Bewertung muss folgende Punkte beinhalten:
- Relevante wissenschaftliche Literatur über ähnliche Produkte.
- Eigene klinische Studien, falls notwendig.
- Eine fortlaufende Bewertung der klinischen Sicherheit nach der Markteinführung.
4. Design und Herstellung zur Vermeidung von Risiken
Die Konstruktion und Herstellung eines Medizinprodukts muss Risiken durch folgende Maßnahmen minimieren:
- Wahl sicherer Materialien und Bauweisen.
- Klare Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen zur Reduzierung von Anwendungsfehlern.
- Ergonomische Gestaltung zur Vermeidung von Fehlbedienungen.
5. Langfristige Sicherheit und Leistung
Das Medizinprodukt muss über seine gesamte vorgesehene Nutzungsdauer hinweg sicher und funktional bleiben. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte relevant:
- Materialermüdung und Abnutzung dürfen die Sicherheit nicht gefährden.
- Wartung und Reinigung müssen klar spezifiziert sein.
- Die Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit etc.) dürfen die Produktleistung nicht negativ beeinflussen.
Kapitel II: Anforderungen an Design und Herstellung nach MDR 2017/745 und Anhang I
6. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften
Die verwendeten Materialien müssen biokompatibel sein und dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Wichtige Anforderungen sind:
- Vermeidung toxischer Substanzen, insbesondere krebserregender, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe (CMR-Stoffe).
- Materialprüfung auf Wechselwirkungen mit Körperflüssigkeiten und Geweben.
- Biologische Sicherheitstests gemäß ISO 10993 (z. B. für Implantate oder Hautkontaktprodukte).
7. Infektions- und mikrobiologische Risiken
Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie das Infektionsrisiko minimieren, insbesondere:
- Sterile Produkte müssen unter validierten Bedingungen hergestellt und verpackt werden.
- Einmalprodukte dürfen keine Wiederverwendung ermöglichen, wenn sie nicht dafür vorgesehen sind.
- Mehrwegprodukte müssen klare Anweisungen zur Wiederaufbereitung enthalten.
8. Sterilisation
Produkte, die steril geliefert werden, müssen:
- Mit validierten Sterilisationsverfahren behandelt worden sein.
- In Verpackungen geliefert werden, die eine sterile Barriere gewährleisten.
- Eine Sterilitätsgarantie über die gesamte Lagerzeit hinweg sicherstellen.
9. Elektrische und mechanische Sicherheit
Produkte mit mechanischen oder elektrischen Komponenten müssen nach einschlägigen Normen wie IEC 60601-1 (elektrische Sicherheit von Medizinprodukten) entwickelt sein. Dies umfasst:
- Vermeidung elektrischer Schläge durch Isolation oder Erdung.
- Schutz gegen mechanische Beanspruchung (Stoß, Vibration, Temperaturänderungen).
- Sichere Energiequellen (z. B. Akkus, die sich nicht selbst entzünden oder explodieren).
10. Software als Medizinprodukt
Software muss:
- Nach einem strukturierten Entwicklungsprozess erstellt sein (IEC 62304).
- Validiert und regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüft werden.
- Cybersecurity-Anforderungen erfüllen (Schutz vor Hackerangriffen).
11. Messfunktionen
Wenn ein Produkt Messwerte erfasst (z. B. Blutzuckermessgeräte), müssen diese:
- Genau, reproduzierbar und kalibrierbar sein.
- Durch validierte Messverfahren getestet werden.
- Normenkonformität mit Messnormen sicherstellen.
12. Umwelt- und Strahlungsschutz
Produkte, die Strahlung aussenden (z. B. Röntgengeräte), müssen:
- Unnötige Exposition vermeiden.
- Nur so viel Strahlung abgeben, wie für die Funktion erforderlich.
- Abschirmungen oder Schutzmaßnahmen enthalten.
Kapitel III: Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen nach MDR 2017/745 und Anhang I
13. Kennzeichnung und Verpackung
Alle Medizinprodukte müssen mit einer klaren und vollständigen Kennzeichnung versehen sein. Die Angaben müssen enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers.
- CE-Kennzeichen mit vierstelliger Benannte-Stelle-Nummer.
- Seriennummer oder LOT-Nummer.
- Ablaufdatum und Lagerbedingungen.
- Symbolkennzeichnungen nach EN ISO 15223-1.
14. Gebrauchsanweisung
Die Gebrauchsanweisung muss in der Amtssprache des jeweiligen EU-Landes bereitgestellt werden und folgende Informationen enthalten:
- Zweckbestimmung des Produkts.
- Anwendungshinweise und Benutzergruppen.
- Kontraindikationen und mögliche Nebenwirkungen.
- Hinweise zur Entsorgung und Umweltverträglichkeit.
- Kontaktinformationen für den Hersteller.
15. Elektronische Bereitstellung von Dokumentation
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Gebrauchsanweisungen auch elektronisch bereitgestellt werden, müssen aber:
- Für Anwender leicht zugänglich sein.
- In Papierform auf Anfrage erhältlich sein.
- Digitale Sicherheitsmaßnahmen gegen Manipulation enthalten.
Zusammenfassung zu MDR 2017/745 und Anhang I
Anhang I der MDR stellt hohe Anforderungen an Medizinprodukte, insbesondere in Bezug auf:
- Produktsicherheit und Risikomanagement (ISO 14971).
- Klinische Bewertung zur Wirksamkeit und Sicherheit.
- Material- und Fertigungsqualität (ISO 13485).
- Elektrische und mechanische Sicherheit (IEC 60601).
- Biologische Verträglichkeit (ISO 10993).
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist essenziell für die CE-Kennzeichnung und die Marktzulassung in der EU. Hersteller müssen ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) implementieren und ihre Produkte regelmäßig überwachen, um Konformität mit der MDR sicherzustellen.

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Zweck des Anhang II
Die MDR 2017/745 verfolgt das Ziel, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten im europäischen Markt zu gewährleisten. Anhang II der Verordnung spezifiziert, welche Inhalte in der technischen Dokumentation enthalten sein müssen, um den Nachweis der Konformität zu erbringen. Im Folgenden wird eine ausführliche Erklärung der einzelnen Anforderungen gegeben:
1. Produktbeschreibung und Produktspezifikation
- Umfangreiche Beschreibung:
Es muss eine präzise Darstellung des Medizinprodukts erfolgen. Dazu gehören:- Beabsichtigte Anwendung: Für welchen Zweck und in welchem klinischen Kontext das Produkt eingesetzt wird.
- Klassifizierung: Angaben zur Risikoklasse des Produkts gemäß den MDR-Regelungen.
- Funktionsprinzip: Wie das Produkt funktioniert, welche Wirkmechanismen zugrunde liegen und welche Technologien zum Einsatz kommen.
- Varianten und Zubehör: Falls es unterschiedliche Varianten oder zugehörige Komponenten (wie Zubehör oder Software) gibt, müssen diese ebenfalls detailliert beschrieben werden.
- Produktspezifikation:
Technische Spezifikationen, Materialangaben, Maße, Leistungsparameter und andere relevante Daten, die die Eigenschaften des Produkts definieren.
2. Design- und Herstellungsinformationen
- Designentwicklung:
Darstellung der Designprozesse, Konstruktionsprinzipien und der Entwicklungsstadien. Hierzu gehört:- Detaillierte Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne und Modelle.
- Erläuterung der Konstruktionsentscheidungen, die zur Erfüllung der Sicherheits- und Leistungsanforderungen getroffen wurden.
- Herstellungsprozesse:
Beschreibung der Herstellungsverfahren und der eingesetzten Technologien:- Angaben zu verwendeten Materialien und deren Eigenschaften.
- Darstellung der Fertigungsprozesse, einschließlich Qualitätskontrollmaßnahmen und -verfahren.
- Validierung der Herstellungsprozesse, um reproduzierbare und sichere Produkte zu gewährleisten.
3. Risikomanagement
- Risikomanagementprozess:
Die MDR verlangt eine umfassende Dokumentation des Risikomanagements, idealerweise unter Anwendung der Norm ISO 14971:- Risikoanalyse: Identifikation aller potenziellen Gefahren, die mit dem Produkt verbunden sein können, sowie Bewertung der Risiken.
- Risikokontrollmaßnahmen: Detaillierte Beschreibung, welche Maßnahmen zur Risikominimierung implementiert wurden.
- Rest-Risiko: Bewertung, welche Risiken trotz Kontrollmaßnahmen verbleiben, und eine abschließende Nutzen-Risiko-Analyse.
- Dokumentation und Aktualisierung: Der gesamte Risikomanagementprozess muss fortlaufend dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden.
4. Verifizierungs- und Validierungsnachweise
- Nachweis der Konformität:
Es müssen umfassende Daten vorliegen, die belegen, dass das Produkt den festgelegten Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht:- Test- und Prüfberichte: Ergebnisse aus Laborstudien, Bench-Tests und anderen Prüfungen.
- Validierungsstudien: Dokumentation der Prüfungen, die die Übereinstimmung mit den spezifizierten Anforderungen nachweisen, wie z. B. elektromagnetische Verträglichkeit, mechanische Sicherheit oder biokompatible Eigenschaften.
- Softwarevalidierung: Falls das Produkt softwaregestützte Funktionen beinhaltet, muss auch der Validierungsprozess der Software dokumentiert werden.
5. Klinische Bewertung
- Zusammenstellung klinischer Daten:
Die klinische Bewertung dient dazu, die Sicherheit und Leistung des Produkts im klinischen Einsatz zu belegen:- Klinische Studien und Literaturdaten: Analyse von Daten aus eigenen klinischen Untersuchungen oder aus der wissenschaftlichen Literatur, die den Nutzen des Produkts belegen.
- Nutzen-Risiko-Analyse: Eine systematische Bewertung, in der aufgezeigt wird, dass der klinische Nutzen die potenziellen Risiken überwiegt.
- Vergleichsanalysen: Falls möglich, sollten Vergleichsdaten mit ähnlichen Produkten oder Standards herangezogen werden.
6. Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
- Produktkennzeichnung:
Alle Informationen, die der Identifikation und Rückverfolgbarkeit des Produkts dienen, müssen enthalten sein:- UDI (Unique Device Identification): Anforderungen zur eindeutigen Kennzeichnung des Produkts.
- Etikettierung: Angaben zu den gesetzlichen Kennzeichnungsanforderungen.
- Gebrauchsanweisung (IFU):
Ausführliche Instruktionen für den sicheren und sachgerechten Gebrauch des Produkts:- Beschreibung der Handhabung, der Inbetriebnahme und der Wartung.
- Warnhinweise, Kontraindikationen und Informationen zu möglichen Risiken.
7. Post-Market Surveillance (PMS)
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen:
Ein wichtiger Bestandteil der technischen Dokumentation ist die Planung und Umsetzung eines Post-Market Surveillance Systems:- PMS-Plan: Verfahren und Prozesse zur fortlaufenden Überwachung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts nach Markteinführung.
- Datenanalyse: Systematische Erfassung, Analyse und Bewertung von Rückmeldungen, Beschwerden und anderen relevanten Daten.
- Korrekturmaßnahmen: Dokumentation, wie aus den PMS-Daten abgeleitete Maßnahmen zur Verbesserung der Produktsicherheit umgesetzt werden.
8. Weitere Dokumentationsinhalte
- Ergänzende Unterlagen:
Neben den oben genannten Hauptpunkten müssen auch weitere Dokumente in der technischen Dokumentation enthalten sein, wie:- Erklärung der Konformität: Eine formale Bestätigung, dass das Produkt alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Zusammenfassung der technischen Dokumentation: Eine übersichtliche Zusammenfassung, die alle wesentlichen Informationen und Nachweise zusammenfasst.
- Herstellerinformationen und Qualitätsmanagement: Angaben über den Hersteller, die Organisation des Qualitätsmanagementsystems und relevante Zertifizierungen.
Fazit zu Anhang II
Die Anforderungen von Anhang II der MDR 2017/745 fordern eine umfassende, detaillierte und nachvollziehbare technische Dokumentation, die den gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts abdeckt – von der Produktentwicklung über die Risikobewertung bis hin zur kontinuierlichen Überwachung im Markt. Diese Dokumentation bildet die Basis für die Konformitätsbewertung durch benannte Stellen und gewährleistet, dass nur sichere und leistungsfähige Produkte auf den europäischen Markt gelangen. Anhang II ist also besonders wichtig.

Inhaltsverzeichnis
Die MDR 2017/745 verpflichtet Hersteller von Medizinprodukten dazu, ein System zur Überwachung ihrer Produkte nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) einzurichten – und diese Maßnahmen auch in der technischen Dokumentation transparent darzustellen. Im Folgenden wird erklärt, was dabei zu beachten ist:
Grundgedanke der PMS-Dokumentation nach Anhang III
Hersteller müssen kontinuierlich sicherstellen, dass ihre Produkte während des gesamten Lebenszyklus – also auch nachdem sie auf dem Markt sind – die erforderlichen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen. Dies geschieht durch ein systematisches Erfassen, Analysieren und Bewerten von Daten aus der klinischen Anwendung, aus Rückmeldungen von Anwendern, aus Meldungen von Vorkommnissen sowie aus anderen relevanten Quellen.
Anforderungen an die technische Dokumentation (gemäß Anhang III)
- PMS-System und -Plan:
- Es ist ein detaillierter Plan zu erstellen, der die Methoden und Verfahren beschreibt, wie Daten nach dem Inverkehrbringen gesammelt, überwacht und ausgewertet werden.
- Der Plan muss festlegen, welche Datenquellen (z. B. klinische Studien, Nutzerfeedback, wissenschaftliche Literatur) herangezogen werden.
- Integration in das Risikomanagement:
- Die gewonnenen Informationen aus der PMS fließen in das Risikomanagement ein. Das bedeutet, dass neue Erkenntnisse zur Bewertung von Risiken und zur Aktualisierung der klinischen Bewertung herangezogen werden.
- Es muss dokumentiert werden, wie die Datenanalyse zur Identifikation von Trends oder potenziellen Sicherheitsproblemen beiträgt.
- Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA):
- Werden aus der Überwachung Risiken oder Qualitätsmängel ermittelt, müssen entsprechende Maßnahmen definiert, dokumentiert und umgesetzt werden.
- Dies umfasst sowohl reaktive Maßnahmen (bei Auftreten von Problemen) als auch präventive Maßnahmen, um zukünftige Risiken zu minimieren.
- Periodische Sicherheitsberichte (PSUR):
- Insbesondere für höher klassifizierte Produkte (z. B. Klasse IIa, IIb oder III) ist die Erstellung von regelmäßigen Sicherheitsberichten vorgeschrieben, in denen die Ergebnisse der PMS zusammengefasst werden.
- Diese Berichte sind Teil der technischen Dokumentation und müssen aufzeigen, dass das Produkt auch im Marktbetrieb sicher und leistungsfähig ist.
Bedeutung und Ziel der Dokumentation
Die technische Dokumentation über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen dient als Nachweis gegenüber den Behörden, dass der Hersteller ein robustes System zur Überwachung der Produktleistung etabliert hat. Ziel ist es, frühzeitig eventuelle Sicherheitsrisiken zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den Schutz von Patienten und Anwendern zu gewährleisten. Damit trägt die Dokumentation maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung und zum Lebenszyklusmanagement des Medizinprodukts bei.
Zusammengefasst:
Der Anhang III der MDR 2017/745 (bzw. die in der technischen Dokumentation zu integrierenden Elemente zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen) beschreibt, wie Hersteller ein systematisches und dokumentiertes Verfahren implementieren müssen, um den sicheren Einsatz ihrer Medizinprodukte im Markt zu gewährleisten – von der Datensammlung über die Risikoanalyse bis hin zu Korrekturmaßnahmen und der regelmäßigen Berichterstattung.

Inhaltsverzeichnis
Die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
stellt ein Regelwerk dar, das in Deutschland den sicheren Einsatz von Medizinprodukten unterstützt – insbesondere indem sie das frühzeitige Erkennen und die systematische Meldung von Zwischenfällen sowie Sicherheitsrisiken fördert. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte und Ziele der Verordnung zusammengefasst:
1. Zielsetzung und Anwendungsbereich
- Patientenschutz und Sicherheit:
Die MPAMIV hat zum Ziel, die Sicherheit von Patienten und Anwendern zu erhöhen, indem sie eine schnelle Identifikation und Reaktion auf Zwischenfälle oder unerwartete Risiken bei der Anwendung von Medizinprodukten ermöglicht.
- Marktüberwachung:
Durch die systematische Erfassung von Vorfällen sollen Hersteller und Behörden besser in die Lage versetzt werden, mögliche Sicherheitsprobleme zu überwachen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen (z. B. Rückrufe oder technische Anpassungen) einzuleiten.
2. Meldepflichten
- Wer muss melden?
Vor allem Anwender von Medizinprodukten – etwa medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder Arztpraxen – sind verpflichtet, relevante Vorkommnisse zu melden. Auch andere Personen, die im direkten Umgang mit den Geräten stehen, können in den Meldeprozess eingebunden sein.
- Was wird gemeldet?
Es geht um unerwünschte Ereignisse und schwerwiegende Zwischenfälle, beispielsweise:
- Technische Fehlfunktionen oder Mängel
- Unerwartete Risiken oder Gefährdungen für Patienten und Anwender
- Abweichungen vom vorgesehenen Gebrauch, die zu Sicherheitsproblemen führen könnten
3. Inhalte der Meldung
- Detaillierte Angaben:
Die Meldung muss umfassende Informationen enthalten, um den Vorfall präzise zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem:
- Identifikation des betroffenen Medizinprodukts (z. B. Produktbezeichnung, Chargennummer)
- Genaue Beschreibung des Vorfalls (Zeitpunkt, Umstände und Art des Zwischenfalls)
- Erste ergriffene Maßnahmen oder Beobachtungen, die auf eine Gefährdung hindeuten
- Dokumentationspflicht:
Alle relevanten Informationen werden systematisch erfasst und archiviert, was eine lückenlose Nachverfolgung und Bewertung ermöglicht.
4. Informationspflichten und Kommunikation
- Verpflichtung der Hersteller:
Hersteller müssen auf Grundlage der gemeldeten Vorfälle:
- Sicherheitsinformationen an die Anwender weitergeben (z. B. Warnhinweise, aktualisierte Gebrauchsanweisungen)
- Gegebenenfalls Rückrufaktionen oder technische Änderungen veranlassen
Transparenz und Risikokommunikation:
Die Weitergabe von Informationen soll sicherstellen, dass alle Beteiligten – von den Anwendern bis hin zu den zuständigen Behörden – frühzeitig über potenzielle Risiken informiert sind.
5. Fristen und Verfahren
- Zeitliche Vorgaben:
Die Verordnung legt verbindliche Fristen fest, innerhalb derer Meldungen eingereicht werden müssen, um eine rasche Reaktion auf Sicherheitsprobleme zu gewährleisten.
- Standardisiertes Meldeverfahren nach MPAMIV :
- Es werden klare Verfahrensweisen definiert, die unter anderem den Ablauf der Meldung und die zu verwendenden Formate regeln. Dies dient dazu, den Informationsfluss zu vereinfachen und die Bearbeitung durch die zuständigen Stellen zu beschleunigen.
6. Nutzen für das Gesundheitswesen
- Risikomanagement:
Durch die systematische Meldung von Zwischenfällen wird ein wichtiger Baustein des Risikomanagements geschaffen, der dazu beiträgt, Schwachstellen im Einsatz von Medizinprodukten zu identifizieren.
- Kontinuierliche Verbesserung:
Die gesammelten Daten liefern wichtige Erkenntnisse, die Herstellern und Behörden dabei helfen, Produkte kontinuierlich zu verbessern und die Sicherheit im Gesundheitswesen nachhaltig zu erhöhen.
Zusammengefasst regelt die MPAMIV also, wer welche Vorfälle bei der Anwendung von Medizinprodukten melden muss, welche Informationen dafür erforderlich sind und wie diese Meldungen verarbeitet sowie kommuniziert werden. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit der Patienten und Anwender gestärkt, sondern auch eine Grundlage für effektive Marktüberwachung und das Risikomanagement im Bereich der Medizinprodukte geschaffen. Die MPAMIV ist also für den Inverkehrbringer nicht von besonderer Bedeutung.
Die wichtigen Inhalte der MPAMIV:
§ 3 Meldepflicht
Wer Produkte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, hat dabei aufgetretene mutmaßliche
schwerwiegende Vorkommnisse unverzüglich der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden. Satz 1
gilt entsprechend für Ärzte und Zahnärzte, denen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mutmaßliche
schwerwiegende Vorkommnisse bekannt werden.
§ 4 Patientenmeldungen
Patienten oder deren Angehörige sollen über mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse mit Produkten,
von denen sie betroffen sind, den behandelnden Arzt oder Zahnarzt oder den Händler, der das Produkt
bereitgestellt hat, informieren. Sie können mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse auch der zuständigen
Bundesoberbehörde direkt melden.
§ 5 Hinweise durch die Bundesoberbehörden
Die zuständigen Bundesoberbehörden veröffentlichen jeweils Hinweise zur Übermittlung der
Meldungen nach den §§ 3 und 4 Satz 2 auf ihren Internetseiten; die Barrierefreiheit nach § 12a des
Behindertengleichstellungsgesetzes ist zu gewährleisten. Die zuständigen Bundesoberbehörden fördern durch
geeignete Maßnahmen das Verständnis der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Patientenmeldungen mit dem
Ziel der Verbesserung der Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung.
§ 6 Erfassung der Meldungen
(1) Die Meldungen nach § 3 erfolgen zur zentralen Erfassung über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem nach § 86 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes. Die Meldungen nach § 4
Satz 2 können zur zentralen Erfassung über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem
nach § 86 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes erfolgen.
(2) Sofern die Meldungen nach § 4 Satz 2 nicht über das Deutsche Medizinprodukteinformations- und
Datenbanksystem nach § 86 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes erfolgt sind, stellt die zuständige
Bundesoberbehörde sicher, dass die Meldungen nach § 4 Satz 2 im Deutschen Medizinprodukteinformations- und
Datenbanksystem nach § 86 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes erfasst werden.

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PMS Plan für eine Pinzette nach Artikel 83 MDR
Hier folgt ein beispielhafter PMS-System- und -Plan für eine medizinische Pinzette, der die wesentlichen Elemente der MDR 2017/745 (Artikel 83) berücksichtigt:
1. Einleitung und Zielsetzung
Ziel:
Sicherstellung, dass die Pinzette während ihres gesamten Lebenszyklus den Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht. Durch kontinuierliche Überwachung sollen potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um den Patientenschutz und die Anwendersicherheit zu gewährleisten.
Geltungsbereich:
Dieser PMS Plan gilt für alle in Verkehr gebrachten Versionen der Pinzette und umfasst alle Phasen des Post-Market Surveillance (PMS)-Prozesses.
2. Organisation und Verantwortlichkeiten
- PRRC:
Verantwortlich für die Implementierung, Überwachung und Aktualisierung des PMS-Systems und des PMS Plans - Qualitätssicherung (QA):
Überwachung der Erfassung und Dokumentation aller PMS-Aktivitäten. - Technische Abteilung:
Analyse der eingehenden Daten und Umsetzung technischer Maßnahmen. - Kundendienst und Vertrieb:
Erfassung von Anwenderfeedback und Meldung von Reklamationen sowie Vorkommnissen. - Regelmäßige Meetings:
Einrichtung eines interdisziplinären Teams, das quartalsweise den PMS-Bericht bespricht und bei Bedarf CAPA-Maßnahmen initiiert.
3. Datenquellen und Datensammlung
Interne Datenquellen:
- Produktions- und Qualitätskontrollberichte:
Ergebnisse aus internen Tests und Qualitätsprüfungen. - Interne Audits:
Ergebnisse regelmäßiger interner Überprüfungen des Produktionsprozesses und der Produktqualität.
Externe Datenquellen:
- Kundenzufriedenheitsbefragungen und Anwenderfeedback:
Systematische Erfassung von Rückmeldungen über Online-Umfragen, telefonische Rückmeldungen und direkte Kontaktaufnahmen. - Meldungen von Vorkommnissen und Reklamationen:
Einrichtung eines standardisierten Systems zur Erfassung und Klassifizierung von Beschwerden. - Klinische Daten und wissenschaftliche Literatur:
Überwachung aktueller Forschungsergebnisse, Fallberichte und Publikationen, die Hinweise auf die Produktperformance geben können. - Regulatorische Informationsquellen:
Informationen von Behörden und Benachrichtigungen zu Rückrufaktionen oder neuen Sicherheitsanforderungen.
4. Methodik und Verfahren der Datensammlung
- Elektronisches Erfassungssystem:
Nutzung einer zentralen Datenbank, in der alle PMS-relevanten Daten erfasst und archiviert werden. - Erfassungsintervalle:
- Kontinuierliche Datensammlung: Sofortige Erfassung von Vorkommnissen und Kundenmeldungen.
- Regelmäßige Datenerhebung: Quartalsweise Sammlung und Analyse von Feedback-Daten und internen Qualitätsberichten.
- Datenklassifizierung:
Kategorisierung der Daten nach Schweregrad, Häufigkeit und möglichen Ursachen (z. B. mechanische Beschädigungen, Materialermüdung, Bedienungsfehler).
5. Datenanalyse und Risikobewertung
- Statistische Analyse:
Regelmäßige Auswertung der gesammelten Daten, um Trends und Auffälligkeiten zu identifizieren. - Risikobewertung:
Integration der Analyseergebnisse in das bestehende Risikomanagementsystem. Neue oder veränderte Risiken werden durch erneute Risikobewertungen bewertet. - Schwellenwerte und Alarmmechanismen:
Festlegung von Grenzwerten, bei deren Überschreiten sofortige Untersuchungen und Maßnahmen eingeleitet werden (z. B. erhöhter Anteil an mechanischen Defekten).
6. Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA)
- Identifikation:
Erfassung und Bewertung aller gemeldeten Vorkommnisse, um den Ursprung und die Ursache zu ermitteln. - Ursachenanalyse:
Systematische Analyse (z. B. mittels FMEA oder Ishikawa-Diagramm), um die zugrunde liegenden Ursachen von Problemen zu identifizieren. - Maßnahmenplan:
- Korrekturmaßnahmen: Sofortige Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel (z. B. Anpassung des Herstellungsprozesses, Änderung der Materialauswahl).
- Vorbeugemaßnahmen: Langfristige Strategien zur Minimierung zukünftiger Risiken (z. B. Schulungen für Anwender, Verbesserung der Gebrauchsanweisung).
- Überwachung der Wirksamkeit:
Nach Implementierung der Maßnahmen erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung, ob die gewünschten Verbesserungen erzielt werden.
7. Periodische Sicherheitsberichte (PSUR)
- Berichtsintervall:
Erstellung von Sicherheitsberichten mindestens jährlich (bei Produkten höherer Risikoklassen ggf. häufiger). - Berichtsinhalt:
- Zusammenfassung der gesammelten Daten und identifizierten Trends.
- Detaillierte Darstellung von Vorkommnissen und den ergriffenen CAPA-Maßnahmen.
- Bewertung der Produktleistung im klinischen Alltag.
- Empfehlungen für zukünftige Verbesserungen und notwendige Anpassungen des PMS Plans.
- Empfänger:
Interne Geschäftsführung, Qualitätssicherung, zuständige Behörden und bei Bedarf auch externe Auditoren.
8. Schulung und interne Kommunikation
- Mitarbeiterschulungen:
Regelmäßige Schulungen zu den PMS-Prozessen, dem Umgang mit Rückmeldungen und den CAPA-Maßnahmen. - Kommunikationsplan:
Interne Informationsflüsse sicherstellen – beispielsweise durch regelmäßige Updates via Intranet, Meetings und interne Rundschreiben. - Dokumentation der Schulungen:
Protokollierung der durchgeführten Schulungen und Teilnehmer, um die kontinuierliche Kompetenzentwicklung nachweisen zu können.
9. Dokumentation, Nachverfolgbarkeit und kontinuierliche Verbesserung
- Zentrale Dokumentation:
Alle PMS-Aktivitäten, Analysen, CAPA-Maßnahmen und Sicherheitsberichte werden zentral archiviert, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. - Interne Audits:
Regelmäßige interne Audits überprüfen die Effektivität und Konformität des PMS-Systems. Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des Systems ein. - Regelmäßige Überprüfung des PMS Plans:
Anpassungen erfolgen bei neuen Erkenntnissen, geänderten regulatorischen Anforderungen oder identifizierten Schwächen im System. - Feedbackschleife:
Laufende Rückkopplung aus den operativen Abläufen und der Produktnutzung führt zu einer ständigen Verbesserung der Sicherheits- und Leistungsbewertung der Pinzette.
10. Freigabe und Implementierung
- Freigabe des PMS Plans:
Der PMS Plan wird von der Geschäftsführung und dem Qualitätsmanagement freigegeben und in die technische Dokumentation integriert. - Implementierungsstart:
Der Plan tritt unmittelbar nach Freigabe in Kraft und wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und aktualisiert.
Dieser beispielhafte PMS-System- und -Plan für eine Pinzette stellt sicher, dass alle relevanten Daten erfasst, analysiert und in das bestehende Risikomanagement integriert werden. Damit wird eine kontinuierliche Überwachung der Produktleistung gewährleistet und eine schnelle Reaktion bei sicherheitsrelevanten Vorfällen ermöglicht.

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Die Single Registration Number (SRN)
Die Single Registration Number (SRN) nach der Medical Device Regulation (MDR) 2017/745 ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Herstellern, Bevollmächtigten, Importeuren und System-/Produktkombinationsanbietern im Rahmen der europäischen Medizinprodukteverordnung zugewiesen wird. Sie dient der Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Wirtschaftsakteuren innerhalb der Europäischen Union.
Grund für die Single Registration Number
Die SRN wird im Rahmen der Registrierung in der EUDAMED-Datenbank vergeben und dient folgenden Zwecken:
- Eindeutige Identifikation: Jeder Wirtschaftsakteur erhält eine individuelle Nummer, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Vereinfachung der Kommunikation: Behörden, Benannte Stellen und andere Akteure können Unternehmen eindeutig zuordnen.
- Erfüllung regulatorischer Anforderungen: Die Registrierung mit einer SRN ist Voraussetzung für weitere regulatorische Schritte, z. B. für die Beantragung einer Zertifizierung bei einer Benannten Stelle.
- Erhöhung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Die SRN ermöglicht eine bessere Nachverfolgbarkeit von Medizinprodukten und beteiligten Unternehmen.
Aufbau der Single Registration Number
Die Single Registration Number hat einen standardisierten Aufbau und setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Ländercode (2 Buchstaben): Entspricht dem ISO 3166-1 Alpha-2 Code des Landes, in dem das Unternehmen registriert ist (z. B. „DE“ für Deutschland).
- Art des Wirtschaftsakteurs (1 Buchstabe):
- „M“ für Hersteller (Manufacturer)
- „A“ für Bevollmächtigte (Authorised Representative)
- „I“ für Importeure (Importer)
- „S“ für System- und Produktkombinationsanbieter (System/Procedure Pack Producer)
- Eindeutige Registrierungsnummer (9-stellige Nummer): Wird von der zuständigen nationalen Behörde oder durch die EUDAMED-Registrierung vergeben.
Beispiel für eine SRN:
DE-M-123456789
(Deutschland, Hersteller, eindeutige Registrierungsnummer)
Die SRN ist eine wesentliche Voraussetzung für die rechtskonforme Inverkehrbringung von Medizinprodukten in der EU unter der MDR.
Wie beantragt man eine Single Registration Number
Die Single Registration Number (SRN) wird über die europäische EUDAMED-Datenbank beantragt. Der Antragsprozess erfolgt in mehreren Schritten:
1. Registrierung in EUDAMED
- Der Wirtschaftsakteur (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur oder System-/Produktkombinationsanbieter) muss sich im Actor Registration Module der EUDAMED-Datenbank registrieren.
- Der Antrag erfolgt online auf der offiziellen EUDAMED-Webseite der Europäischen Kommission.
2. Prüfung durch die nationale zuständige Behörde
- Nach der Online-Registrierung wird der Antrag an die zuständige nationale Behörde des Unternehmenssitzes weitergeleitet.
- In Deutschland ist dies das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das jetzt in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) integriert ist.
- In anderen EU-Ländern ist die jeweilige nationale Behörde zuständig.
3. Zuweisung der Single Registration Number
- Sobald die nationale Behörde den Antrag geprüft und genehmigt hat, wird die Single Registration Number (SRN) automatisch durch EUDAMED generiert und dem Unternehmen zugewiesen.
- Die SRN ist dann über die EUDAMED-Datenbank abrufbar.
4. Nutzung der Single Registration Number
- Die SRN ist Voraussetzung für weitere regulatorische Prozesse, wie die Anmeldung von Produkten oder die Kommunikation mit Benannten Stellen.
- Sie muss bei der Interaktion mit Behörden, Benannten Stellen und Importeuren verwendet werden.
Wichtiger Hinweis:
- Die EUDAMED-Datenbank ist noch nicht vollständig in Betrieb. Bis zur offiziellen Einführung müssen sich Unternehmen in einigen Ländern zusätzlich bei der nationalen Behörde registrieren.
- Der aktuelle Stand kann auf der offiziellen EUDAMED-Webseite der Europäischen Kommission geprüft werden.
Benötigt ein Hersteller ausserhalb der EU eine Single Registration Number wenn er in die EU liefern will?
Ein Hersteller außerhalb der EU benötigt selbst keine Single Registration Number, wenn er Medizinprodukte in die EU liefern möchte. Allerdings gibt es wichtige Verpflichtungen:
1. Bevollmächtigter (EU Authorised Representative) benötigt eine Single Registration Number
- Ein außereuropäischer Hersteller muss einen Bevollmächtigten (Authorised Representative, AR) in der EU benennen.
- Der Bevollmächtigte registriert sich in EUDAMED und erhält eine eigene SRN.
- Diese SRN wird für alle regulatorischen Schritte genutzt, die den Hersteller betreffen.
2. Importeur benötigt ebenfalls eine Single Registration Number
Jeder Importeur, der die Produkte in die EU einführt, muss sich registrieren und erhält ebenfalls eine SRN.
3. Hersteller selbst benötigt keine Single Registration Number, aber wird in EUDAMED eingetragen
- Der außereuropäische Hersteller wird durch seinen Bevollmächtigten in der EUDAMED-Datenbank registriert.
- Die Daten des Herstellers sind somit in der EU-Behördendatenbank hinterlegt, aber er selbst erhält keine eigenständige SRN.
Zusammenfassung
- Hersteller außerhalb der EU → KEINE eigene Single Registration Number erforderlich
- Bevollmächtigter in der EU → Single Registration Number erforderlich
- Importeur in der EU → Single Registration Number erforderlich
Das bedeutet: Ein Nicht-EU-Hersteller kann ohne SRN Medizinprodukte in die EU liefern, solange er einen registrierten Bevollmächtigten und Importeur mit SRN hat.e er einen registrierten Bevollmächtigten und Importeur mit Single Registration Number hat.
Medizinprodukte (7)

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CAPA-Prozess (Corrective and Preventive Actions) – 6 Schritte
Der CAPA-Prozess (Corrective and Preventive Actions, also Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen) ist ein zentrales Element des Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach ISO 13485 und der EU-MDR 2017/745. Er dient dazu, Probleme systematisch zu identifizieren, ihre Ursachen zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie nicht erneut auftreten.
1. Definition und Ziel
- Corrective Actions (Korrekturmaßnahmen): Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen eines bereits aufgetretenen Problems, um eine Wiederholung zu verhindern.
- Preventive Actions (Vorbeugemaßnahmen): Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller Probleme, bevor sie auftreten.
Der CAPA-Prozess soll sicherstellen, dass nicht nur Symptome eines Problems behoben, sondern auch die Wurzelursachen identifiziert und beseitigt werden.
2. Schritte des Prozesses
Schritt 1: Problemidentifikation
Ziel: Das Problem klar definieren und dokumentieren.
- Analyse von Kundenrückmeldungen, internen Audits, Reklamationen, Produktionsfehlern
- Identifikation über Vigilanz-Meldungen, CAPA-Datenbank oder interne Qualitätsprüfungen
- Bewertung der kritischen Auswirkungen auf Sicherheit, Leistung und regulatorische Konformität
Schritt 2: Datenanalyse & Ursachenforschung (Root Cause Analysis)
Ziel: Die tatsächliche Ursache des Problems ermitteln.
- 5-Why-Methode: Mehrfaches „Warum?“-Fragen, um zur Kernursache zu gelangen
- Ishikawa-Diagramm (Fischgräten-Analyse): Systematische Ursachenanalyse
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse): Bewertung von potenziellen Risiken
Schritt 3: Entwicklung von Korrekturmaßnahmen (Corrective Actions)
Ziel: Eine nachhaltige Lösung für das Problem finden.
- Entwicklung eines Aktionsplans, um die Kernursache zu beseitigen
- Änderung von Prozessen, Designs, Prüfmethoden oder Schulungen
- Überprüfung, ob die Maßnahmen praktisch umsetzbar sind
Schritt 4: Umsetzung der Korrekturmaßnahmen
Ziel: Effektive Umsetzung und Dokumentation der Maßnahmen.
- Einführung neuer Arbeitsanweisungen, Prozessanpassungen oder Schulungen
- Sicherstellung, dass die Änderungen in technischer Dokumentation und QMS erfasst werden
- Kommunikation an alle betroffenen Abteilungen
Schritt 5: Überwachung der Korrekturmaßnahmen
Ziel: Wirksamkeit überprüfen und sicherstellen, dass das Problem nicht erneut auftritt.
- Monitoring & Messung: Erfolgskontrolle durch erneute Tests und Datenanalyse
- Follow-up-Audits: Überprüfung, ob die Maßnahmen nachhaltig sind
- Regelmäßige CAPA-Berichte für das Management
3. Unterschiede zwischen Corrective & Preventive Actions
Korrekturmaßnahmen (CA) | Vorbeugemaßnahmen (PA) |
Reagiert auf bereits aufgetretene Probleme | Beugt potenziellen Problemen vor |
Ursachenanalyse durch Root Cause Analysis | Identifikation von Risiken vor dem Auftreten |
Ziel: Fehlerbeseitigung & Vermeidung einer Wiederholung | Ziel: Fehlerminimierung durch präventive Maßnahmen |
Wird oft durch Audits, Reklamationen, Fehleranalysen ausgelöst | Wird oft durch Risikoanalysen oder FMEA erkannt |
Beispiel: Nach einer fehlerhaften Produktionscharge wird der Maschinenkalibrierungsprozess verbessert | Beispiel: Einführung einer zusätzlichen Qualitätsprüfung, um Fehler frühzeitig zu erkennen |
4. CAPA in der Praxis – Anwendungsfälle
Fehler in der Produktion:
Eine Charge von Spritzen weist Materialmängel auf. CAPA: Ursachenanalyse → Anpassung der Rohstoffprüfung → Neue Schulung für Lieferantenkontrolle
Nichtkonformität bei einem Audit:
Ein Audit zeigt, dass Prüfprotokolle unvollständig sind. CAPA: Überarbeitung der Prüfprozesse → Schulung des Personals
Häufige Kundenbeschwerden über ein Produktmerkmal:
Mehrere Beschwerden über einen instabilen Schlauchanschluss. CAPA: Designänderung → Nachtestung → Aktualisierung der technischen Dokumentation
5. CAPA und regulatorische Anforderungen
- ISO 13485 (Kapitel 8.5.2 & 8.5.3): Erfordert CAPA-Prozesse, um Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen in Qualitätsmanagementsystemen zu integrieren.
- EU-MDR 2017/745 (Artikel 10): Hersteller müssen ein System zur Fehlererkennung und -korrektur nachweisen.
- FDA 21 CFR Part 820.100: US-Äquivalent zu CAPA-Anforderungen für Medizinprodukte.
6. Best Practices für einen effektiven Prozess
- Frühzeitige Erkennung: Proaktives Risikomanagement durch FMEA und interne Audits
- Strukturierte Ursachenanalyse: Nutzung der 5-Why-Methode und Ishikawa-Diagramme
- Nachhaltige Lösungen: Vermeidung kurzfristiger Workarounds
- Klare Verantwortlichkeiten: Zuweisung von Aufgaben an Teams
- Regelmäßige Überprüfung: Kontinuierliches Monitoring der Maßnahmen
Unterm Strich
Ein gut implementierter CAPA-Prozess ist entscheidend für die Qualitätssicherung und regulatorische Konformität eines Medizinprodukts. Unternehmen sollten nicht nur auf Fehler reagieren, sondern auch proaktiv Präventivmaßnahmen ergreifen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Hier ist ein möglicher CAPA-Prozess für eine defekte Pinzette:

CAPA-Prozess für eine defekte Pinzette
1. Problemidentifikation
- Mehrere Kunden und Mitarbeiter melden, dass die Pinzette nach kurzer Nutzung verbiegt und ungenau greift.
- Interne Qualitätskontrolle hat eine hohe Fehlerquote festgestellt.
- Die Funktionalität der Pinzette ist beeinträchtigt und kann die Patientensicherheit gefährden.
2. Ursachenanalyse (Root Cause Analysis)
Mögliche Ursachen:
- Materialschwäche: Die verwendete Legierung ist nicht widerstandsfähig genug.
- Produktionsfehler: Fehlerhafte Fertigung oder unsachgemäße Wärmebehandlung.
- Designproblem: Unzureichende Stabilität im Bereich der Greifspitzen.
- Handhabungsfehler: Unsachgemäße Nutzung durch Anwender.
Methode zur Analyse:
- 5-Why-Methode: Mehrmaliges „Warum?“ fragen, um zur Kernursache zu gelangen.
- Ishikawa-Diagramm (Fischgrätenanalyse): Untersuchung der Faktoren „Material“, „Mensch“, „Maschine“, „Methode“ und „Umwelt“.
3. Korrekturmaßnahmen (Corrective Actions)
- Materialoptimierung: Umstellung auf eine stabilere Edelstahl-Legierung.
- Überarbeitung des Produktionsprozesses: Kontrolle der Härtung und Fertigungstoleranzen.
- Zusätzliche Qualitätsprüfung: Einführung eines Biegetests für jede Produktionscharge.
- Schulung der Mitarbeiter: Korrekte Nutzung und Pflege der Pinzette in der Anwendung.
4. Umsetzung der Maßnahmen
- Abstimmung mit der Lieferkette zur Materialumstellung.
- Anpassung der technischen Spezifikationen und Produktionsrichtlinien.
- Schulung des Qualitätssicherungsteams zur neuen Prüfmethode.
- Implementierung der neuen End-of-Line-Kontrollen.
5. Überwachung und Wirksamkeitsprüfung
- Erneute Tests an mehreren Produktionschargen.
- Monitoring von Reklamationen: Wird die Anzahl der defekten Pinzetten reduziert?
- Follow-up-Audit nach 6 Monaten, um sicherzustellen, dass das Problem nachhaltig gelöst ist.
Einen CAPA-Prozess finden Sie in jeder Vorlage unseres Shops.

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Charakteristik der Klasse I Produkte nach MDR (2017/745)
Medizinprodukte der Klasse I werden als Produkte mit geringem Risiko für Patienten und Anwender eingestuft. Sie sind die am einfachsten zu regulierende Produktklasse unter der MDR und unterliegen weniger strengen Anforderungen als Produkte der höheren Klassen (IIa, IIb, III). Dennoch müssen auch sie die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (Anhang I der MDR) erfüllen.
Merkmale von Klasse I Produkten
- Geringes Risiko:
- Produkte der Klasse I stellen bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein minimales Risiko dar.
- Sie kommen in der Regel nicht-invasiv zum Einsatz.
- Typische Beispiele:
- Verbandmaterial (z. B. Pflaster, Mullbinden)
- Krankenbetten
- Lesebrillen (ohne individuelle Anpassung)
- Chirurgische Instrumente zur einmaligen Verwendung (z. B. Pinzetten)
- Selbstzertifizierung durch den Hersteller:
- Der Hersteller kann die Konformität eigenständig erklären und benötigt keine Benannte Stelle, außer:
- das Produkt ist steril (Klasse Is),
- es dient der Messfunktion (Klasse Im),
- es ist ein wiederverwendbares chirurgisches Instrument (Klasse Ir).
- In diesen Fällen muss eine Benannte Stelle zur Zertifizierung herangezogen werden.
- Der Hersteller kann die Konformität eigenständig erklären und benötigt keine Benannte Stelle, außer:
- Kriterien der Klassifizierung:
- Nicht invasiv: Klasse I Produkte dringen in der Regel nicht in den Körper ein.
- Kurzzeitige Anwendung: Produkte werden meist nur vorübergehend oder für eine kurze Dauer angewendet.
Regulatorische Anforderungen
Hersteller müssen:
- Technische Dokumentation erstellen:
- Nach Anhang II und III der MDR (z. B. Zweckbestimmung, Risikomanagement, Produktspezifikationen).
- Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen:
- Nach Anhang I der MDR, z. B. Biokompatibilität, Sicherheit, Leistungsfähigkeit.
- Konformitätserklärung erstellen:
- Dokument, das die Übereinstimmung des Produkts mit der MDR bestätigt.
- UDI-System (Unique Device Identification):
- Eindeutige Kennzeichnung des Produkts.
- Post-Market Surveillance (PMS):
- Überwachung des Produkts nach der Markteinführung (z. B. Beschwerden, Fehleranalysen).
- PRRC (Person Responsible for Regulatory Compliance):
- Eine qualifizierte Person im Unternehmen muss die Einhaltung der MDR sicherstellen.
Besonderheiten bei Subkategorien (Is, Im, Ir)
Für Produkte mit spezifischen Eigenschaften gelten zusätzliche Anforderungen:
- Is sterile Produkte:
- Müssen zusätzlich zur Selbstzertifizierung von einer Benannten Stelle überprüft werden.
- Im Produkte mit Messfunktion:
- Erfordern eine Prüfung durch eine Benannte Stelle, um die Genauigkeit und Funktion der Messung sicherzustellen.
- Ir wiederverwendbare chirurgische Instrumente:
- Eine Benannte Stelle prüft die Reinigung, Sterilisation und Wiederverwendung.
Zusammenfassung der Charakteristik
Merkmal | Beschreibung |
Risikostufe | Geringes Risiko |
Beispiele | Pflaster, Krankenbetten, Lesebrillen |
Zertifizierung | Selbstzertifizierung (außer Is, Im, Ir) |
Benannte Stelle erforderlich | Nur bei sterilen, messenden oder wiederverwendbaren Produkten |
Technische Dokumentation | Nach MDR Anhang II und III erforderlich |
UDI (Kennzeichnung) | Pflicht für Rückverfolgbarkeit |
Post-Market Surveillance (PMS) | Überwachung nach Inverkehrbringen |
Vorteile für Hersteller
- Selbstzertifizierung spart Kosten und Zeit im Vergleich zu höheren Produktklassen.
- Geringere regulatorische Hürden.
- Flexibilität bei der Markteinführung.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

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Charakteristik der Klasse IIa Produkte nach MDR (2017/745)
Klasse IIa Medizinprodukte gelten als Produkte mit einem moderaten Risiko und werden in dieser Hinsicht eingestuft. Sie weisen ein höheres Risiko auf als Produkte der Klasse I, erfordern jedoch weniger strenge Kontrollen und Nachweise als Medizinprodukte der Klassen IIb oder III. Diese spezifischen Produkte treten häufig für kurze oder mittlere Dauer in den Körper ein oder stehen in direktem Kontakt mit dem Patienten.
Merkmale von Klasse IIa Produkten
- Mittleres Risiko:
- Klasse IIa Produkte stellen ein moderates Risiko dar, insbesondere wenn sie invasiv sind, aber nicht direkt lebenswichtige Funktionen beeinflussen.
- Sie können invasiv oder nicht-invasiv sein und haben oft eine unterstützende Funktion.
- Typische Beispiele:
- Zahnfüllmaterialien
- Kontaktlinsen
- Ultraschallgeräte
- Infusionspumpen
- Operationshandschuhe
- Blutdruckmanschetten
- Einsatzdauer:
- Kurzzeitig (bis zu 60 Minuten) oder mittelzeitig (zwischen 60 Minuten und 30 Tagen) im Kontakt mit dem Körper.
- Invasivität:
- Kann invasiv oder implantierbar sein (z. B. temporäre Implantate).
- Kann mit Wunden oder Schleimhäuten in Kontakt kommen (z. B. Katheter).
- Benannte Stelle erforderlich:
- Die Konformitätsbewertung muss von einer Benannten Stelle geprüft werden. Eine reine Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
- Eine CE-Zertifizierung erfolgt erst nach erfolgreicher Begutachtung durch die Benannte Stelle.
Regulatorische Anforderungen für Klasse IIa Produkte
- Technische Dokumentation:
- Detaillierte Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
- Einschließlich Zweckbestimmung, Produktspezifikationen, Risikomanagement, klinischer Bewertung und Nachweisen über Sicherheits- und Leistungsprüfungen.
- Klinische Bewertung (Artikel 61):
- Nachweis der Sicherheit und Leistung durch klinische Daten.
- Kann auf Literaturdaten oder klinischen Studien basieren.
- Risikomanagement (ISO 14971):
- Erstellung einer Risikomanagementakte, die alle Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Risikominderung beschreibt.
- Post-Market Surveillance (PMS):
- PMS-Plan und regelmäßige Überwachung des Produkts nach der Markteinführung.
- Sammeln und Analysieren von Daten aus der Nutzung, um mögliche Probleme zu erkennen.
- UDI-System (Unique Device Identification):
- Verpflichtende UDI-Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit.
- Konformitätsbewertungsverfahren:
- Übliche Verfahren:
- Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
- Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
- Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung:
- Vollständige Informationen für den Anwender, einschließlich Warnhinweisen, Kontraindikationen und Anwendungshinweisen.
Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen
Merkmal | Klasse I | Klasse IIa | Klasse IIb/III |
Risikostufe | Gering | Mittel | Hoch/Sehr hoch |
Benannte Stelle | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
Anwendungsdauer | Kurzzeitig | Kurzzeitig bis mittelzeitig | Mittel- bis langfristig |
Beispiele | Verbandsmaterial | Kontaktlinsen, Zahnfüllungen | Implantate, Herz-Lungen-Maschinen |
Zusammenfassung der Charakteristik
Merkmal | Beschreibung |
Risikostufe | Mittleres Risiko |
Typische Produkte | Kontaktlinsen, Ultraschallgeräte, Infusionspumpen |
Einsatzdauer | Kurz- bis mittelzeitig |
Benannte Stelle | Konformitätsbewertung zwingend erforderlich |
Technische Dokumentation | Erforderlich nach MDR Anhang II und III |
Klinische Bewertung | Verpflichtend mit Daten aus Studien oder Literatur |
Risikomanagement | Nach ISO 14971 |
UDI-System | Pflicht zur Rückverfolgbarkeit |
Post-Market Surveillance (PMS) | Verpflichtende Überwachung nach Markteinführung |
Wichtige Hinweise für Hersteller
- Strengere Anforderungen als bei Klasse I Produkten: Eine Benannte Stelle muss eingebunden werden.
- Konformitätsbewertung: Der Hersteller ist verpflichtet, alle Produktions- und Qualitätsprozesse so zu gestalten und zu überwachen, dass sie den Vorgaben der MDR entsprechen. Diese Maßnahmen müssen erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
- Fortlaufende Verantwortung: Nach der Markteinführung eines Produkts sind das Post-Market-Surveillance (PMS) und die Vigilanz entscheidende und wesentliche Anforderungen. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die kontinuierliche Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produkts zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Benannte Stellen in Deutschland Stand März 2025
Body type | Body Name |
NB 0124 | DEKRA Certification GmbH |
NB 0482 | DNV MEDCERT GmbH |
NB 0297 | DQS Medizinprodukte GmbH |
NB 2975 | SZUTEST Konformitätsbewertungsstelle GmbH |
NB 0483 | MDC MEDICAL DEVICE CERTIFICATION GMBH |
NB 0633 | Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH |
NB 0123 | TÜV SÜD Product Service GmbH |
NB 0494 | SLG PRÜF UND ZERTIFIZIERUNGS GMBH |
NB 0197 | TÜV Rheinland LGA Products GmbH |
NB 0044 | TÜV NORD CERT GmbH |
Sie haben Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Inhaltsverzeichnis
Charakteristik der Klasse IIb Produkte nach MDR (2017/745)
Klasse IIb Medizinprodukte werden als Produkte mit höherem Risiko eingestuft. Sie stehen zwischen den mittleren Risikoprodukten (Klasse IIa) und den Produkten mit dem höchsten Risiko (Klasse III). Diese Produkte haben oft einen längeren oder intensiveren Kontakt mit dem Körper oder wirken sich direkt auf lebenswichtige Funktionen aus.
Merkmale von Klasse IIb Produkten
- Höheres Risiko:
- Produkte dieser Klasse haben ein potenziell höheres Risiko für den Patienten und den Anwender.
- Sie können langfristig oder invasiv im menschlichen Körper wirken oder lebenswichtige Funktionen unterstützen.
- Typische Beispiele:
- Langzeitkatheter
- Infusionspumpen für Medikamente
- Röntgengeräte
- Beatmungsgeräte
- Kondome
- Herz-Lungen-Maschinen (nicht implantierbar)
- Blutreinigungsgeräte (Dialyse)
- Einsatzdauer:
- Langfristige Anwendung (mehr als 30 Tage) oder längerer Kontakt mit dem Körper.
- Kann dauerhaft oder wiederholt invasiv sein.
- Invasivität:
- Häufig invasive Produkte oder solche, die mit sensiblen Bereichen des Körpers (z. B. Kreislaufsystem, Schleimhäute) interagieren.
- Benannte Stelle zwingend erforderlich:
- Die Konformitätsbewertung muss durch eine Benannte Stelle erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
- Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
Regulatorische Anforderungen für Klasse IIb Produkte
- Technische Dokumentation:
- Umfassende Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
- Enthält Informationen zu Design, Herstellung, Zweckbestimmung und Risikomanagement.
- Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
- Strenge Anforderungen an klinische Daten und deren Nachweise.
- In vielen Fällen erforderlich: Daten aus klinischen Studien, insbesondere bei neuen Technologien oder innovativen Produkten.
- Risikomanagement (ISO 14971):
- Detaillierter Nachweis eines systematischen Risikomanagementprozesses.
- Risiken müssen identifiziert, bewertet und minimiert werden.
- Post-Market Surveillance (PMS):
- Verpflichtender PMS-Plan mit der Sammlung von Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung.
- Regelmäßige Erstellung eines Periodic Safety Update Report (PSUR).
- UDI-System (Unique Device Identification):
- Pflicht zur Rückverfolgbarkeit durch eine eindeutige Produktkennzeichnung.
- Konformitätsbewertungsverfahren:
- Meistens ein Verfahren basierend auf:
- Qualitätssicherungssystem (Anhang IX), oder
- Baumusterprüfung (Anhang X) kombiniert mit Produktionskontrolle (Anhang XI).
- Meistens ein Verfahren basierend auf:
- Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung:
- Detaillierte und vollständige Angaben für den sicheren Gebrauch des Produkts.
- Angaben zu Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Einschränkungen.
Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen
Merkmal | Klasse IIa | Klasse IIb | Klasse III |
Risikostufe | Mittleres Risiko | Höheres Risiko | Höchstes Risiko |
Einsatzdauer | Kurz- bis mittelzeitig | Langfristig oder wiederholt | Langfristig oder implantierbar |
Benannte Stelle | Erforderlich | Zwingend erforderlich | Zwingend erforderlich |
Klinische Bewertung | Moderate Anforderungen | Strengere Anforderungen | Sehr strenge Anforderungen |
Beispiele | Kontaktlinsen, Zahnfüllungen | Langzeitkatheter, Röntgengeräte | Herzklappen, Stents |
Zusammenfassung der Charakteristik
Merkmal | Beschreibung |
Risikostufe | Höheres Risiko |
Typische Produkte | Langzeitkatheter, Beatmungsgeräte, Röntgengeräte |
Einsatzdauer | Langfristig, invasiv |
Benannte Stelle | Pflicht für die Konformitätsbewertung |
Technische Dokumentation | Detailliert und umfassend |
Klinische Bewertung | Streng mit Nachweis klinischer Daten |
Risikomanagement | Nach ISO 14971 erforderlich |
Post-Market Surveillance (PMS) | Verpflichtend mit PSUR |
UDI-System | Pflicht zur Rückverfolgbarkeit |
Wichtige Anforderungen für Hersteller
- Strenge Kontrollen:
- Hersteller müssen alle Anforderungen der MDR (z. B. klinische Daten, Risikomanagement) erfüllen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
- Verantwortung nach der Markteinführung:
- PMS und Vigilanz sind essenziell, um langfristig die Sicherheit und Leistung des Produkts zu überwachen.
- Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle:
- Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen und die CE-Kennzeichnung genehmigen.
Typische Herausforderungen
- Nachweise für klinische Daten (z. B. durch Studien) sind kosten- und zeitintensiv.
- Anforderungen an die Technische Dokumentation sind umfangreich und müssen genau befolgt werden.
- Strikte Überwachung und Dokumentation nach dem Inverkehrbringen.
Benannte Stellen in Deutschland Stand März 2025
Body type | Body Name |
NB 0124 | DEKRA Certification GmbH |
NB 0482 | DNV MEDCERT GmbH |
NB 0297 | DQS Medizinprodukte GmbH |
NB 2975 | SZUTEST Konformitätsbewertungsstelle GmbH |
NB 0483 | MDC MEDICAL DEVICE CERTIFICATION GMBH |
NB 0633 | Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH |
NB 0123 | TÜV SÜD Product Service GmbH |
NB 0494 | SLG PRÜF UND ZERTIFIZIERUNGS GMBH |
NB 0197 | TÜV Rheinland LGA Products GmbH |
NB 0044 | TÜV NORD CERT GmbH |
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Inhaltsverzeichnis
Charakteristik der Klasse III Produkte nach MDR (2017/745)
Medizinprodukte der Klasse III repräsentieren die höchste Risikoklasse nach der MDR. Diese Produkte haben potenziell den größten Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, da sie meist lebenswichtige Funktionen beeinflussen oder langfristig implantiert werden. Daher unterliegen sie den strengsten regulatorischen Anforderungen.
Merkmale von Klasse III Produkten
- Höchstes Risiko:
- Produkte dieser Klasse können erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, wenn sie nicht korrekt funktionieren.
- Sie kommen häufig langfristig mit dem Körper in Kontakt oder sind implantierbar.
- Typische Beispiele:
- Herzklappen
- Stents
- Brustimplantate
- Implantierbare Insulinpumpen
- Herzunterstützungssysteme
- Implantierbare neurostimulierende Geräte
- Medizinprodukte mit Arzneimittelbestandteilen (z. B. beschichtete Stents)
- Einsatzdauer:
- Meist langfristig (mehr als 30 Tage) oder dauerhaft im Körper.
- Produkte, die lebenswichtige Funktionen direkt beeinflussen.
- Invasivität:
- Langfristig invasiv, oft in den Körper implantiert.
- Produkte, die in das zentrale Kreislaufsystem oder das zentrale Nervensystem eingreifen.
- Benannte Stelle zwingend erforderlich:
- Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
- Dies umfasst die Prüfung der Technischen Dokumentation, klinischen Daten und des gesamten Herstellungsprozesses.
Regulatorische Anforderungen für Klasse III Produkte
- Technische Dokumentation (Anhang II und III der MDR):
- Muss extrem detailliert und vollständig sein.
- Enthält umfassende Informationen über:
- Zweckbestimmung
- Produktspezifikationen
- Risikomanagement
- Herstellung und Qualitätssicherung
- Klinische Bewertung und Studienergebnisse
- Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
- Sehr strenge Anforderungen an klinische Daten.
- In der Regel erforderlich: klinische Studien, um die Sicherheit und Leistung des Produkts nachzuweisen.
- Langfristige Beobachtung der klinischen Sicherheit und Leistung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF).
- Risikomanagement (ISO 14971):
- Ausführliche und fortlaufend aktualisierte Risikomanagementakte.
- Fokus auf die Minimierung von Risiken und den Nachweis eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
- Post-Market Surveillance (PMS):
- Detaillierter PMS-Plan, um Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung zu sammeln und auszuwerten.
- Periodic Safety Update Report (PSUR): Verpflichtender regelmäßiger Bericht über Sicherheits- und Leistungsdaten.
- UDI-System (Unique Device Identification):
- Pflicht zur eindeutigen Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
- Konformitätsbewertungsverfahren:
- Häufig angewandte Verfahren:
- Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
- Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
- Zusätzliche Anforderungen bei Produkten mit Arzneimittelbestandteilen: Prüfung durch zuständige Arzneimittelbehörde.
- Häufig angewandte Verfahren:
- Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung:
- Vollständige und verständliche Informationen für den sicheren Gebrauch des Produkts.
- Angaben zu möglichen Risiken, Nebenwirkungen, Warnhinweisen und Kontraindikationen.
Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen
Merkmal | Klasse IIb | Klasse III |
Risikostufe | Höheres Risiko | Höchstes Risiko |
Anwendungsdauer | Langfristig oder wiederholt | Langfristig/implantierbar |
Benannte Stelle | Zwingend erforderlich | Zwingend erforderlich |
Klinische Bewertung | Strenge Anforderungen | Sehr strenge Anforderungen (Studien) |
Beispiele | Dialysegeräte, Beatmungsgeräte | Stents, Herzklappen, Brustimplantate |
Zusammenfassung der Charakteristik
Merkmal | Beschreibung |
Risikostufe | Höchstes Risiko |
Typische Produkte | Herzklappen, Stents, Brustimplantate |
Einsatzdauer | Langfristig, invasiv, oft implantierbar |
Benannte Stelle | Pflicht für Konformitätsbewertung |
Technische Dokumentation | Umfassend und extrem detailliert |
Klinische Bewertung | Strenge Anforderungen, oft klinische Studien |
Risikomanagement | Nach ISO 14971 erforderlich |
Post-Market Surveillance (PMS) | Verpflichtend mit PMCF und PSUR |
UDI-System | Pflicht zur Rückverfolgbarkeit |
Wichtige Anforderungen für Hersteller
- Strenge regulatorische Anforderungen:
- Hersteller müssen strenge Nachweise für Sicherheit und Leistung des Produkts erbringen.
- Die Konformitätsbewertung ist ohne eine Benannte Stelle nicht möglich.
- Hohe Anforderungen an klinische Daten:
- Klinische Studien sind meist erforderlich und müssen gemäß den Vorgaben der MDR geplant und durchgeführt werden.
- Permanente Überwachung:
- Nach der Markteinführung sind fortlaufende Post-Market Surveillance (PMS) und Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) essenziell, um langfristige Sicherheit und Leistung zu gewährleisten.
- Komplexität und Kosten:
- Entwicklung, Zulassung und Überwachung von Klasse III Produkten sind aufwendig und kostenintensiv.
Typische Herausforderungen
- Planung und Durchführung klinischer Studien.
- Umfangreiche Technische Dokumentation und enge Zusammenarbeit mit Benannten Stellen.
- Fortlaufende Überwachung und Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Benannte Stellen in Deutschland. Stand März 2025
Nummer der benannten Stelle | Unternehmen |
NB 0124 | DEKRA Certification GmbH |
NB 0482 | DNV MEDCERT GmbH |
NB 0297 | DQS Medizinprodukte GmbH |
NB 2975 | SZUTEST Konformitätsbewertungsstelle GmbH |
NB 0483 | MDC MEDICAL DEVICE CERTIFICATION GMBH |
NB 0633 | Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH |
NB 0123 | TÜV SÜD Product Service GmbH |
NB 0494 | SLG PRÜF UND ZERTIFIZIERUNGS GMBH |
NB 0197 | TÜV Rheinland LGA Products GmbH |
NB 0044 | TÜV NORD CERT GmbH |
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Warum muss man die ISO 13485 umsetzen wenn man die MDR beachten muss?

Inhaltsverzeichnis
Die Umsetzung der ISO 13485 ist zwar nicht direkt zwingend durch die MDR (Medical Device Regulation, EU 2017/745) vorgeschrieben, aber in der Praxis nahezu unverzichtbar, da sie eine zentrale Grundlage für die Einhaltung der MDR-Anforderungen darstellt. Konkret ergeben sich folgende Gründe dafür:
1. Qualitätsmanagementsystem (QMS) als Kernanforderung
Die MDR fordert explizit ein Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben (Anhang IX und X der MDR). ISO 13485 bietet eine international anerkannte, harmonisierte Grundlage für ein solches QMS, das speziell für Medizinprodukte entwickelt wurde.
2. Erfüllung der gesetzlichen Vermutungswirkung
Die ISO 13485 gilt als harmonisierte Norm für die MDR. Durch Anwendung der ISO 13485 wird eine sogenannte „Vermutungswirkung“ („presumption of conformity“) erzeugt. Das bedeutet:
- Wer die ISO 13485 erfüllt, erfüllt automatisch bestimmte MDR-Anforderungen, insbesondere die an das Qualitätsmanagement.
- Dies erleichtert die Konformitätsbewertung durch benannte Stellen und vereinfacht den Nachweis gegenüber Behörden.
3. Marktzugang und Akzeptanz
- Benannte Stellen erwarten von Herstellern grundsätzlich die Umsetzung der ISO 13485, da dies einen bewährten Standard und nachvollziehbare Prozesse sicherstellt.
- Kunden und Handelspartner setzen ebenfalls oft ISO-13485-Zertifizierungen voraus.
4. Risiko- und Prozessmanagement
Die ISO 13485 enthält Vorgaben, die unmittelbar zur Erfüllung von MDR-Anforderungen beitragen, insbesondere hinsichtlich:
- Risikomanagement (Verknüpfung mit ISO 14971)
- Post-Market Surveillance (PMS)
- Korrektive und präventive Maßnahmen (CAPA)
- Lieferantenmanagement
- Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
5. Praktische Umsetzungshilfe
Die MDR enthält zwar detaillierte rechtliche Anforderungen, gibt aber kaum spezifische Hinweise zur praktischen Umsetzung. Die ISO 13485 hingegen bietet konkrete, operativ umsetzbare Vorgaben, die Herstellern helfen, die MDR systematisch umzusetzen.
An welchen Stellen hat die MDR Anforderungen an ein Managementsystem?
1. Artikel 10 – Allgemeine Pflichten der Hersteller
Absatz 9:
Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagementsystem einführen, dokumentieren, anwenden, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern.
Das QMS muss alle Teile und Elemente des Unternehmens betreffen, die mit der Qualität der Produkte in Zusammenhang stehen.
Enthalten sein müssen z. B.:
- Eine klare Unternehmensstruktur und Zuständigkeiten
- Prozesse zur Risikobewertung und -kontrolle
- Technische Dokumentation
- Produktüberwachung nach dem Inverkehrbringen
- CAPA-Prozesse (Corrective and Preventive Actions)
2. Anhang IX – Konformitätsbewertung nach dem Qualitätssicherungssystem
Dieser Anhang beschreibt, wie ein vollständiges QMS Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist.
Benannte Stellen prüfen das QMS im Detail.
Das QMS muss laut Anhang IX u. a. folgende Prozesse umfassen:
- Design- und Entwicklungssteuerung
- Lieferanten- und Beschaffungsmanagement
- Herstellungsprozesse
- Prüfverfahren
- Rückverfolgbarkeit
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen
3. Anhang XI – Konformitätsbewertung auf Basis der Produktprüfung
Auch wenn hier primär Produktprüfungen im Fokus stehen, kann ein geeignetes QMS trotzdem erforderlich sein – insbesondere zur Dokumentation und zur Unterstützung der PMS/PMCF-Prozesse.
4. Artikel 52 – Konformitätsbewertungsverfahren
Hersteller müssen im Rahmen der Konformitätsbewertung nachweisen, dass ein QMS vorhanden ist, insbesondere bei Produkten der Klassen IIa, IIb und III.
5. Artikel 83 bis 86 – Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)
Ein funktionierendes QMS muss auch die Prozesse für:
- PMS (Post-Market Surveillance)
- PMCF (Post-Market Clinical Follow-up)
- Vigilanz und Trendberichterstattung
beinhalten.
Hier ist das QMS nach MDR gefragt:
MDR-Abschnitt | Thema | QMS-Anforderung |
Art. 10 (9) | Pflichten des Herstellers | Direkt verpflichtend |
Anhang IX | QMS-basierte Konformitätsbewertung | Kernbestandteil |
Anhang XI | Produktprüfung | Unterstützend notwendig |
Art. 52 | Konformitätsbewertung allgemein | Nachweispflicht |
Art. 83–86 | PMS, Vigilanz, PMCF | QMS muss Prozesse abbilden |
Unterm Strich:
Obwohl die MDR nicht explizit verlangt, die ISO 13485 zu implementieren, ist es praktisch unumgänglich, dies zu tun. Die Norm bietet Herstellern eine bewährte Struktur, reduziert Risiken bei der Zertifizierung und macht die Einhaltung der komplexen MDR-Anforderungen wesentlich einfacher und nachvollziehbarer.
Unsere Vorlagen helfen. Die MDR kann man sich bei der EU Herunterladen.


Inhaltsverzeichnis
Die Klassifizierung von Medizinprodukten ist ein zentraler Bestandteil der Medical Device Regulation (MDR) 2017/745. Sie dient dazu, das Risikopotenzial eines Produkts zu bewerten und die regulatorischen Anforderungen festzulegen. Die Klassifizierung erfolgt in Klassen I, IIa, IIb und III, wobei die Risiken und die Anforderungen an die Konformitätsbewertung mit steigender Klasse zunehmen.
Grundsätze der Klassifizierung
Die Klassifizierung basiert auf:
- Zweckbestimmung: Was ist die vorgesehene Nutzung des Produkts?
- Funktionsweise: Wie wirkt das Produkt (z. B. mechanisch, pharmakologisch, elektrisch)?
- Dauer der Anwendung:
- Kurzzeitig: Weniger als 60 Minuten.
- Langzeitig: Mehr als 30 Tage.
- Ort der Anwendung: Körperoberfläche, invasiv, implantiert, etc.
- Risiken: Welches Risiko besteht für Patienten, Anwender oder Dritte?
Die genauen Kriterien für die Klassifizierung sind in Anhang VIII der MDR beschrieben.
Die Klassen der Medizinprodukte
1. Klasse I (geringes Risiko)
- Produkte mit minimalem Risiko für den Patienten oder Anwender.
- Beispiele:
- Verbandsmaterial
- Lesebrillen ohne Sehstärkenanpassung
- Krankenbetten
- Anforderungen:
- Selbstzertifizierung durch den Hersteller (ohne Benannte Stelle), außer das Produkt ist steril, misst eine Funktion oder ist wiederverwendbar (dann: Klasse Is/m/r).
2. Klasse IIa (mittleres Risiko)
- Produkte mit erhöhtem Risiko, die nicht invasiv oder kurzzeitig invasiv sind.
- Beispiele:
- Kontaktlinsen
- Hörgeräte
- Infusionspumpen
- Anforderungen:
- Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle erforderlich.
- Geringerer Aufwand im Vergleich zu höheren Klassen.
3. Klasse IIb (höheres Risiko)
- Produkte mit höherem Risiko, oft mit längerer oder dauerhafter Anwendung und direkter Einwirkung auf lebenswichtige Funktionen.
- Beispiele:
- Herz-Lungen-Maschinen
- Dialysegeräte
- Langzeitimplantate (z. B. Endoprothesen)
- Anforderungen:
- Umfassendere Prüfungen und Dokumentationen durch eine Benannte Stelle.
- Regelmäßige Audits und Zertifizierungen.
4. Klasse III (höchstes Risiko)
- Produkte mit sehr hohem Risiko, oft invasiv, implantiert oder mit unmittelbarer Beeinflussung lebenswichtiger Prozesse.
- Beispiele:
- Herzklappen
- Stents
- Implantierbare Insulinpumpen
- Anforderungen:
- Strengste Prüfungen und Nachweise erforderlich.
- Klinische Bewertung und Daten aus klinischen Studien verpflichtend.
- Überwachung durch eine Benannte Stelle.
Sonderregelungen
Einige Produkte haben spezifische Klassifizierungsanforderungen:
- Software:
- Kann in jeder Klasse (I bis III) eingestuft werden, je nach Zweck und Risiko (z. B. Diagnosesoftware für kritische Erkrankungen = Klasse III).
- Kombinationsprodukte:
- Produkte, die Medizinprodukte und Arzneimittel kombinieren, werden nach ihrem Hauptzweck klassifiziert.
- In-vitro-Diagnostika (IVD):
- Werden nach eigener Klassifizierung (IVDR) bewertet, nicht nach der MDR.
Praktische Schritte zur Klassifizierung
- Zweckbestimmung dokumentieren:
- Definiere, was das Produkt leisten soll.
- Kriterien von Anhang VIII analysieren:
- Nutze die 22 Klassifizierungsregeln der MDR.
- Benötigte Klasse bestimmen:
- Wähle die Klasse entsprechend den definierten Risiken und Eigenschaften.
- Konformitätsbewertung vorbereiten:
- Je nach Klasse unterschiedliche Nachweise (z. B. klinische Daten, Risikoanalysen) erstellen.
Zusammenfassung der Unterschiede
Klasse | Risikopotenzial | Beispiele | Anforderungen |
Klasse I | Gering | Verbandmaterial, Brillen | Selbstzertifizierung |
Klasse IIa | Mittel | Hörgeräte, Infusionspumpen | Prüfung durch Benannte Stelle |
Klasse IIb | Hoch | Herz-Lungen-Maschinen, Langzeitimplantate | Umfassende Prüfungen und Dokumentation |
Klasse III | Sehr hoch | Herzklappen, Stents | Strengste Prüfungen und klinische Daten |
Link zur MDR. Sie haben Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Normen (18)

Inhaltsverzeichnis
Sachverständigentätigkeiten – Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen; Deutsche Fassung DIN EN 16775:2015
Die DIN EN 16775:2016-02 definiert grundlegende Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen, die Dienstleistungen wie Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen anbieten. Die Norm stellt sicher, dass diese Stellen auf professionelle, unparteiische und kompetente Weise arbeiten und so Vertrauen bei Kunden und anderen Interessengruppen schaffen.
Grundlegende Anforderungen der DIN EN 16775:2016
1. Allgemeine Anforderungen
- Zweck: Die Konformitätsbewertungsstelle muss ihre Dienstleistungen auf eine Art und Weise erbringen, die den Kundenanforderungen, gesetzlichen Vorgaben und relevanten Standards entspricht.
- Rechtsstatus: Die Organisation muss über einen klar definierten rechtlichen Status verfügen.
- Nachvollziehbarkeit: Alle Entscheidungen und Prozesse müssen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.
2. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit: Die Organisation muss sicherstellen, dass ihre Entscheidungen unabhängig von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen sind.
- Konfliktmanagement: Es müssen Mechanismen zur Identifikation und Vermeidung von Interessenkonflikten implementiert sein.
- Objektivität: Dienstleistungen müssen ohne Bevorzugung oder Vorurteile erbracht werden.
3. Kompetenzanforderungen
- Qualifikation des Personals:
- Mitarbeiter müssen über die erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben kompetent auszuführen.
- Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind sicherzustellen.
- Ressourcen:
- Die Organisation muss Zugang zu angemessenen technischen, finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen haben.
4. Qualitätssicherung
- Qualitätsmanagementsystem:
- Die Organisation muss ein wirksames Qualitätsmanagementsystem (QMS) betreiben, das mit den Dienstleistungen verbunden ist.
- Das QMS sollte kontinuierlich überwacht und verbessert werden.
- Dokumentation:
- Alle Verfahren, Prüfberichte und Zertifikate müssen dokumentiert werden.
- Aufzeichnungen müssen ausreichend lange aufbewahrt werden, um Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
5. Vertraulichkeit
- Schutz von Informationen:
- Vertrauliche Informationen von Kunden oder anderen Beteiligten müssen geschützt werden.
- Es dürfen keine Informationen ohne ausdrückliche Genehmigung weitergegeben werden, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben.
6. Beschwerden und Einsprüche
- Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden:
- Kunden müssen die Möglichkeit haben, Beschwerden und Einsprüche gegen Entscheidungen einzureichen.
- Die Organisation muss ein klares, dokumentiertes Verfahren zur Bearbeitung dieser Fälle haben.
- Unabhängige Prüfung:
- Beschwerden und Einsprüche müssen unabhängig geprüft werden, um die Objektivität sicherzustellen.
7. Risikomanagement
- Risikobewertung:
- Die Organisation muss potenzielle Risiken für ihre Dienstleistungen und deren Unparteilichkeit regelmäßig bewerten.
- Präventivmaßnahmen:
- Identifizierte Risiken müssen aktiv minimiert oder eliminiert werden.
8. Kommunikation und Information
- Transparente Kommunikation:
- Kunden müssen über den Leistungsumfang, Verfahren, Anforderungen und Entscheidungsgrundlagen informiert werden.
- Veröffentlichung von Informationen:
- Zertifizierungsstellen sollten relevante Informationen über ihre Dienstleistungen und akkreditierten Bereiche öffentlich zugänglich machen.
9. Überwachung und Verbesserung
- Interne Audits:
- Regelmäßige interne Audits müssen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Norm und die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen.
- Korrekturmaßnahmen:
- Bei Abweichungen sind geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Prozesse und Dienstleistungen müssen regelmäßig überprüft und verbessert werden.
10. Wichtige Aspekte für die Praxis
Hier ist eine detailliertere Betrachtung der drei Aspekte: Vertrauensbildung, Harmonisierung und Flexibilität im Kontext von DIN EN 16775:2016-02.
Vertrauensbildung: Grundlage für Kunden und Interessengruppen
Die DIN EN 16775 ist so gestaltet, dass sie die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Dienstleistungen von Konformitätsbewertungsstellen stärkt. Dies geschieht durch klare Anforderungen, die Transparenz, Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit sicherstellen.
Schlüsselaspekte der Vertrauensbildung:
- Transparente Prozesse:
- Die Norm verlangt eine vollständige Dokumentation der Bewertungsprozesse und Entscheidungen.
- Kunden können die Nachvollziehbarkeit und Integrität der erbrachten Dienstleistungen überprüfen.
- Objektivität und Unparteilichkeit:
- Konformitätsbewertungsstellen müssen unabhängig agieren, ohne sich von internen oder externen Interessen beeinflussen zu lassen.
- Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden explizit gefordert.
- Nachweisbare Kompetenz:
- Die Anforderungen an die Qualifikation und Schulung des Personals gewährleisten, dass die Dienstleistungen auf einem hohen professionellen Niveau erbracht werden.
- Kunden können sich darauf verlassen, dass die Beurteilungen korrekt und fundiert sind.
- Management von Beschwerden:
- Ein klar definiertes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden erhöht das Vertrauen in die Fairness und Objektivität der Organisation.
- Kunden wissen, dass sie bei Unstimmigkeiten gehört werden und ihre Anliegen ernst genommen werden.
- Kommunikation:
- Die Norm fördert klare und konsistente Kommunikation mit den Kunden, z. B. durch die Bereitstellung verständlicher Informationen zu Anforderungen, Verfahren und Ergebnissen.
- Dies minimiert Missverständnisse und stärkt die Beziehung zu den Interessengruppen.
Vorteile der Vertrauensbildung:
- Stärkere Kundenbindung und Wiederbeauftragung.
- Positiver Einfluss auf die Reputation der Konformitätsbewertungsstelle.
- Verbesserte Zusammenarbeit mit Lieferanten, Behörden und anderen Interessengruppen.
Harmonisierung: Einheitliche Basis innerhalb der EU
DIN EN 16775 trägt zur Harmonisierung von Konformitätsbewertungsdienstleistungen in Europa bei, indem sie eine gemeinsame Grundlage für Qualitätsanforderungen schafft. Dies ist besonders wichtig für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU.
Schlüsselaspekte der Harmonisierung:
- Einheitliche Standards:
- Die Norm definiert allgemeingültige Anforderungen an Prozesse, Qualifikationen und die Organisation von Konformitätsbewertungsstellen.
- Dies reduziert Unterschiede in der Dienstleistungserbringung zwischen verschiedenen Ländern oder Organisationen.
- Vergleichbarkeit von Dienstleistungen:
- Kunden können sicher sein, dass Konformitätsbewertungsstellen, die nach dieser Norm arbeiten, ähnliche Qualitätsstandards einhalten.
- Das erleichtert die Auswahl einer geeigneten Stelle und schafft Vertrauen in grenzüberschreitende Dienstleistungen.
- Förderung des Binnenmarkts:
- Durch die Harmonisierung wird der Wettbewerb innerhalb der EU gestärkt, da Konformitätsbewertungsstellen unter den gleichen Anforderungen agieren.
- Dies unterstützt Unternehmen, ihre Produkte oder Dienstleistungen einfacher in mehreren Ländern anzubieten.
Vorteile der Harmonisierung:
- Reduzierung von Doppelarbeit durch gegenseitige Anerkennung von Bewertungen.
- Erhöhung der Effizienz und Senkung von Kosten für Unternehmen und Kunden.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auf globaler Ebene.
Flexibilität: Allgemein gehaltene Anforderungen
Ein wesentlicher Vorteil von DIN EN 16775 ist ihre Flexibilität, die eine breite Anwendung in unterschiedlichen Kontexten und für verschiedene Arten von Konformitätsbewertungsstellen ermöglicht.
Schlüsselaspekte der Flexibilität:
- Breiter Anwendungsbereich:
- Die Norm gilt für alle Arten von Konformitätsbewertungsstellen, unabhängig davon, ob es sich um Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungsstellen handelt.
- Sie ist sowohl für kleine Organisationen als auch für große, komplexe Strukturen anwendbar.
- Individuelle Anpassung:
- Die Norm erlaubt es, die Anforderungen an die spezifischen Bedürfnisse und Kontexte der Organisation anzupassen, ohne die grundlegenden Prinzipien zu verletzen.
- Beispielsweise können unterschiedliche Methoden und Techniken eingesetzt werden, solange die Qualität und Unparteilichkeit gewährleistet bleiben.
- Kompatibilität mit anderen Standards:
- DIN EN 16775 ist so konzipiert, dass sie mit anderen relevanten Normen wie ISO/IEC 17020, 17025 oder 17065 kompatibel ist. Dies erleichtert die Integration in bestehende Managementsysteme.
Vorteile der Flexibilität:
- Unterstützung unterschiedlicher Branchen und Tätigkeitsbereiche.
- Erleichterung der Implementierung, da Organisationen die Norm an ihre spezifischen Gegebenheiten anpassen können.
- Reduktion von Hindernissen bei der Einführung und Einhaltung der Norm.
Zusammenfassung
Vertrauensbildung:
- Fokus auf Transparenz, Objektivität und Kompetenz, um Kunden und Interessengruppen Vertrauen zu bieten.
Harmonisierung:
- Förderung eines einheitlichen Qualitätsniveaus innerhalb der EU, das grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert und den Binnenmarkt stärkt.
Flexibilität:
- Allgemein gehaltene Anforderungen ermöglichen die Anwendung in vielfältigen Kontexten und fördern die Integration in bestehende Prozesse und Normen.
DIN EN 16775 verbindet diese drei Aspekte, um Konformitätsbewertungsstellen eine solide Grundlage für hochwertige Dienstleistungen zu bieten, die sowohl den Kunden als auch regulatorischen Anforderungen gerecht werden.
Unterm Strich:
DIN EN 16775:2016-02 stellt sicher, dass Konformitätsbewertungsstellen ihre Dienstleistungen mit höchster Integrität, Qualität und Transparenz erbringen. Durch die Einhaltung der Norm können Organisationen das Vertrauen ihrer Kunden und die Glaubwürdigkeit ihrer Dienstleistungen stärken.
Die Norm gibt es bei DINMEDIA.

Inhaltsverzeichnis
Die DIN EN ISO 13485 ist eine internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme speziell für Unternehmen, die Medizinprodukte entwickeln, herstellen, vertreiben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten erbringen. Sie legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Grundlegende Informationen:
1. Ziel der Norm DIN EN ISO 13485:
- Sicherstellung der Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus.
- Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen in der Medizinproduktebranche.
- Unterstützung bei der Konformität mit nationalen und internationalen Regularien wie der europäischen MDR 2017/745 oder den FDA-Vorgaben in den USA.
2. Anwendungsbereich:
Die Norm ist anwendbar auf:
- Hersteller von Medizinprodukten.
- Lieferanten und Dienstleister in der Medizinproduktebranche (z. B. kritische Lieferanten, Sterilisationsservices).
- Organisationen, die mit Medizinprodukten arbeiten, einschließlich Design, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Installation, Wartung und Entsorgung.
3. Hauptmerkmale der Norm:
- Fokussiert auf die spezifischen Anforderungen der Medizinprodukteindustrie.
- Prozessorientierter Ansatz: Verknüpft Qualitätsmanagement mit Produktlebenszyklen und regulatorischen Anforderungen.
- Risikomanagement: Umfassende Einbindung des Risikomanagements gemäß DIN EN ISO 14971 in alle Phasen der Produktentwicklung und Produktion.
- Produktdokumentation: Erfordert detaillierte technische Dokumentationen zur Rückverfolgbarkeit.
4. Hauptbestandteile:
Die Norm ist ähnlich wie die ISO 9001 strukturiert, jedoch auf die Besonderheiten von Medizinprodukten angepasst:
- Kontext der Organisation: Verständnis der internen und externen Anforderungen der Medizinproduktebranche.
- Führung: Engagement der obersten Leitung, Qualitätsziele und Verantwortung.
- Risikomanagement: Integration von Risikoanalysen in Prozesse wie Entwicklung, Produktion und Lieferkette.
- Ressourcenmanagement: Anforderungen an Schulungen, Infrastruktur und Arbeitsumgebung.
- Produktrealisierung: Steuerung von Entwicklungs-, Produktions- und Serviceprozessen mit Fokus auf regulatorische Anforderungen.
- Messung und Verbesserung: Qualitätsüberwachung, Audits, Reklamationsmanagement und CAPA (Corrective and Preventive Actions).
5. Wesentliche Anforderungen:
- Technische Dokumentation: Alle Prozesse und Produkte müssen vollständig dokumentiert werden, einschließlich Rückverfolgbarkeit.
- Regulatorische Konformität: Einhaltung spezifischer Anforderungen der Zielmärkte (z. B. MDR, FDA).
- Sterilität und Validierung: Anforderungen an sterilisierte Produkte und Prozessvalidierungen.
- Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Dokumentation über den gesamten Produktlebenszyklus.
6. Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:
Marktzugang: Zertifizierung als Voraussetzung für den Vertrieb von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen: In vielen Ländern, wie der Europäischen Union, den USA oder Kanada, ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 notwendig, um die regulatorischen Anforderungen für den Vertrieb von Medizinprodukten zu erfüllen. Europäische Union: Erfüllung der Anforderungen der MDR (Medizinprodukteverordnung 2017/745), die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem fordert.
Kanada: Die Zertifizierung nach ISO 13485 ist eine Grundvoraussetzung für die Konformität mit den kanadischen Medizinproduktvorschriften (CMDCAS).
USA: Während die FDA keine direkte ISO 13485-Zertifizierung verlangt, entspricht diese den Anforderungen der FDA 21 CFR Part 820 (QSR), was den Markteintritt erleichtert.
Erleichterung internationaler Handelsbeziehungen: Die weltweite Akzeptanz der Norm macht die Zertifizierung zum Schlüssel für den Zugang zu internationalen Märkten.
Produktsicherheit: Verbesserte Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten
Höhere Sicherheitsstandards: Die Norm fordert umfassende Prüfungen, Prozessvalidierungen und Produktkontrollen, die das Risiko fehlerhafter Produkte minimieren.
Dies führt zu einer höheren Patientensicherheit und verringert das Risiko von Rückrufen oder Klagen.
Dokumentierte Prozesse: Durch die lückenlose Dokumentation aller Prozesse und Produkte wird die Nachvollziehbarkeit erhöht, was entscheidend für die Produktqualität ist.
Korrekturmaßnahmen: Systeme zur Fehlererkennung und -beseitigung (CAPA – Corrective and Preventive Actions) tragen dazu bei, die Produktsicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Risikominimierung: Integration des Risikomanagements in alle Prozesse
Risikobasierter Ansatz: Die Norm verlangt eine ständige Bewertung und Minimierung von Risiken in allen Bereichen, einschließlich Entwicklung, Produktion und Vertrieb. Dies geschieht in enger Anlehnung an die ISO 14971 (Risikomanagement für Medizinprodukte).
Verhinderung von Fehlern: Durch eine proaktive Risikoanalyse können potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und vermieden werden, bevor sie zu Problemen führen.
Lieferkettenmanagement: Die Überwachung und Steuerung von Lieferantenprozessen reduziert externe Risiken, z. B. durch fehlerhafte Materialien oder unzuverlässige Partner.
Patientensicherheit: Risiken, die Auswirkungen auf Endanwender haben könnten, werden systematisch bewertet und minimiert.
Vertrauen: Signalisierung von Professionalität und Zuverlässigkeit
Kundenvertrauen: Eine DIN EN ISO 13485-Zertifizierung zeigt, dass das Unternehmen höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhält.
Dies stärkt das Vertrauen von Patienten, Ärzten und Gesundheitseinrichtungen in die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.
Partner und Lieferanten: Geschäftspartner bevorzugen zertifizierte Unternehmen, da diese als zuverlässiger und professioneller gelten.
Die Zertifizierung erleichtert die Zusammenarbeit in der Lieferkette, da klare Standards und Prozesse vorhanden sind.
Behördliches Vertrauen: Aufsichtsbehörden erkennen zertifizierte Unternehmen als konform und vertrauenswürdig an, was den Zulassungsprozess vereinfacht.
Wettbewerbsvorteil: Höhere Glaubwürdigkeit und Akzeptanz auf globalen Märkten
Differenzierung vom Wettbewerb: Die Zertifizierung signalisiert Professionalität und Compliance mit internationalen Standards, wodurch ein Unternehmen sich von nicht zertifizierten Wettbewerbern abhebt.
Kunden und Partner wählen bevorzugt Unternehmen, die nachweislich hohe Standards einhalten.
Internationale Anerkennung: DIN EN ISO 13485 ist in über 100 Ländern anerkannt, was eine globale Akzeptanz gewährleistet.
Sie hilft Unternehmen, in neue Märkte einzutreten und bestehende Marktanteile zu sichern.
Nachhaltigkeit und Image: Die Zertifizierung unterstreicht die Verpflichtung des Unternehmens zu Qualität, Sicherheit und kontinuierlicher Verbesserung.
Dies stärkt das Image und macht das Unternehmen attraktiver für Investoren, Partner und Kunden.
Durch die DIN EN ISO 13485-Zertifizierung profitieren Unternehmen nicht nur in puncto Konformität, sondern auch durch eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Reputation.
7. Unterschied zur ISO 9001:
- Branchenspezifisch: ISO 13485 ist spezifisch auf die Anforderungen der Medizinprodukteindustrie zugeschnitten.
- Regulatorischer Fokus: Höherer Schwerpunkt auf Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
- Risikomanagement: ISO 13485 verlangt eine umfassendere Integration von Risikoanalysen.
- Kundenzufriedenheit: Im Vergleich zur ISO 9001 ist die Erfüllung regulatorischer Anforderungen wichtiger als die allgemeine Kundenzufriedenheit.
8. Aktuelle Version der Norm:
Die DIN EN ISO 13485:2021 ist die derzeit gültige Version. Sie enthält Anpassungen an regulatorische Entwicklungen und verstärkte Anforderungen an Lieferantenmanagement sowie Produkt- und Prozessvalidierungen.
Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485 ermöglicht es Unternehmen, nicht nur die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten zu erfüllen, sondern auch Vertrauen bei Kunden und Aufsichtsbehörden aufzubauen und sich langfristig auf internationalen Märkten zu behaupten.

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Die DIN EN ISO 14001 ist eine international anerkannte Norm für Umweltmanagementsysteme. Sie bietet Unternehmen und Organisationen einen Rahmen, um Umweltauswirkungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu verbessern. Ziel ist es, Umweltleistungen zu optimieren und gesetzliche sowie freiwillige Umweltverpflichtungen zu erfüllen.
Grundlegende Informationen:
1. Ziel der Norm:
- Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens.
- Reduktion von Umweltauswirkungen wie Emissionen, Abfall oder Ressourcenverbrauch.
- Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Umweltvorgaben.
- Förderung eines systematischen und nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen.
2. Anwendungsbereich:
- Die Norm ist branchenübergreifend und kann von Organisationen jeder Größe und Art angewendet werden, unabhängig von ihrer geografischen Lage.
- Sie ist sowohl für produzierende Unternehmen als auch für Dienstleister geeignet.
3. Hauptmerkmale der Norm:
- Prozessorientierter Ansatz: Integration des Umweltmanagements in die operativen und strategischen Prozesse eines Unternehmens.
- Risikobasiertes Denken: Identifikation und Bewertung von Umweltaspekten sowie Chancen und Risiken.
- Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA):
- Plan: Identifizieren von Umweltaspekten, Risiken und Chancen; Festlegen von Umweltzielen.
- Do: Implementierung der notwendigen Maßnahmen und Prozesse.
- Check: Überwachung und Messung der Umweltleistung.
- Act: Kontinuierliche Verbesserung der Umweltmaßnahmen.
4. Hauptbestandteile:
Die DIN EN ISO 14001 basiert auf der High-Level-Structure (HLS) und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Kontext der Organisation: Verstehen der internen und externen Umweltfaktoren.
- Führung: Verpflichtung des Managements zur Umweltpolitik und Bereitstellung von Ressourcen.
- Planung: Ermittlung von Umweltaspekten, gesetzlichen Anforderungen und Festlegung von Zielen.
- Unterstützung: Bereitstellung von Ressourcen, Schulungen und Kommunikation.
- Betrieb: Implementierung von Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion von Umweltauswirkungen.
- Bewertung der Leistung: Überwachung, Messung und Auditierung der Umweltmaßnahmen.
- Verbesserung: Korrekturmaßnahmen und kontinuierliche Optimierung.
5. Wichtige Anforderungen:
- Umweltaspekte: Identifikation von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen, die Umweltauswirkungen verursachen.
- Gesetzliche Anforderungen: Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze und -vorschriften.
- Kommunikation: Internes und externes Berichten über die Umweltleistung.
- Notfallmanagement: Vorbereitung auf mögliche Umweltzwischenfälle und deren Kontrolle.
6. Vorteile einer Zertifizierung nach ISO 14001:
- Verbesserung der Umweltleistung:
- Effizienter Umgang mit Ressourcen:
- Unternehmen identifizieren Bereiche, in denen Energie, Wasser und Rohstoffe effizienter genutzt werden können, z. B. durch:
- Optimierung von Produktionsprozessen: Reduzierung des Energieverbrauchs durch modernisierte Maschinen oder energiesparende Technologien.
- Recycling: Wiederverwendung von Materialien, um Rohstoffverbrauch und Abfall zu minimieren.
- Wassermanagement: Einführung von Systemen zur Wiederaufbereitung und Nutzung von Abwasser.
- Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Schonung natürlicher Ressourcen bei, sondern senken langfristig auch die Betriebskosten.
- Unternehmen identifizieren Bereiche, in denen Energie, Wasser und Rohstoffe effizienter genutzt werden können, z. B. durch:
- Reduzierung von Emissionen und Abfällen:
- Emissionen: Identifikation und Minimierung von Schadstoffemissionen, z. B. durch:
- Einsatz emissionsarmer Technologien oder erneuerbarer Energien.
- Optimierung von Logistikprozessen, um CO₂-Ausstoß zu verringern.
- Abfallmanagement: Einführung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, z. B.:
- Verwendung von Mehrwegverpackungen.
- Verbesserung der Materialausnutzung in der Produktion.
- Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, um Abfälle in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen.
- Emissionen: Identifikation und Minimierung von Schadstoffemissionen, z. B. durch:
- Kostenersparnis durch Prozessoptimierung und Umweltschäden-Minimierung:
- Prozessoptimierung: Durch effizientere Prozesse können Betriebskosten reduziert werden, z. B.:
- Niedrigere Energiekosten durch energieeffiziente Maschinen.
- Reduzierte Materialkosten durch bessere Ressourcennutzung.
- Minimierung von Umweltschäden: Proaktiver Schutz vor Umweltvorfällen, wie z. B. Leckagen oder Verschmutzungen, senkt die Kosten für:
- Reinigung und Reparatur.
- Eventuelle Strafzahlungen bei Gesetzesverstößen.
- Langfristige Einsparungen: Investitionen in nachhaltige Technologien amortisieren sich durch reduzierte Verbrauchskosten und geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen oder anderen knappen Ressourcen.
- Rechtssicherheit:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
- Die DIN EN ISO 14001 hilft Unternehmen, alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften zu identifizieren und einzuhalten.
- Regelmäßige interne und externe Audits gewährleisten die Einhaltung dieser Vorgaben.
- Minimierung des Haftungsrisikos:
- Vermeidung von Umweltverstößen reduziert das Risiko von Strafen, Sanktionen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
- Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems zeigt Behörden und Partnern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Compliance.
- Imageverbesserung:
- Demonstration von Umweltbewusstsein:
- Kunden, Partner und die Öffentlichkeit nehmen Unternehmen mit DIN EN ISO 14001-Zertifizierung als nachhaltig und verantwortungsbewusst wahr.
- Umweltfreundliche Praktiken werden zunehmend von Stakeholdern erwartet und geschätzt.
- Transparente Kommunikation:
- Unternehmen können ihre Umweltleistungen aktiv kommunizieren, z. B. in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites oder in PR-Kampagnen.
- Zertifizierungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt werden als Wettbewerbsvorteil wahrgenommen und fördern das Unternehmensimage.
- Wettbewerbsvorteil:
- Attraktivität für umweltbewusste Kunden:
- Verbraucher entscheiden sich zunehmend für Produkte und Dienstleistungen, die umweltfreundlich hergestellt werden.
- Unternehmen mit einem nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystem können diese Kundenbindung gezielt stärken.
- Erfüllung von Ausschreibungskriterien:
- In vielen Branchen sind Umweltmanagementsysteme Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen, insbesondere im öffentlichen Sektor.
- Partnerschaften: Umweltfreundliche Praktiken und Zertifizierungen stärken das Vertrauen von Geschäftspartnern und Investoren, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.
- Durch die konsequente Umsetzung der DIN EN ISO 14001 können Unternehmen nicht nur ihre Umweltleistung verbessern, sondern auch wirtschaftliche Vorteile erzielen, ihre Marktposition stärken und zur globalen Nachhaltigkeit beitragen.
7. Unterschied zur ISO 9001:
- Während die ISO 9001 auf Qualitätsmanagement abzielt, konzentriert sich die DIN EN ISO 14001 ausschließlich auf Umweltaspekte.
- Beide Normen können in einem integrierten Managementsystem (IMS) kombiniert werden, um Synergien zu nutzen.
8. Aktuelle Version der Norm:
Die DIN EN ISO 14001:2015 ist die derzeit gültige Version. Sie legt größeren Wert auf das Management von Umweltaspekten im strategischen Kontext und die Verantwortung der obersten Leitung.
Ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 hilft Organisationen, nicht nur ihre Umweltleistung zu verbessern, sondern auch wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und ihren Beitrag zu globalen Nachhaltigkeitszielen zu leisten.
Bei uns finden Sie eine QM-Vorlage zur Umsetzung und die Norm gibt es bei DINMEDIA.

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Die DIN EN ISO 14971 ist die international anerkannte Norm für das Risikomanagement von Medizinprodukten. Sie legt systematische Anforderungen und Verfahren fest, um Risiken während des gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts zu identifizieren, zu bewerten, zu kontrollieren und zu überwachen. Die DIN EN ISO 14971 ist Pflicht bei der Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika.
Grundlegende Informationen:
1. Ziel der Norm:
- Sicherstellung der Sicherheit von Medizinprodukten durch ein strukturiertes Risikomanagement.
- Minimierung von Gefährdungen für Patienten, Anwender und Dritte.
- Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen (z. B. EU-MDR 2017/745, FDA-Vorgaben).
2. Anwendungsbereich:
- Die Norm gilt für alle Arten von Medizinprodukten, einschließlich:
- Aktiver und nicht-aktiver Medizinprodukte.
- In-vitro-Diagnostika (IVD).
- Software als Medizinprodukt (SaMD).
- Sie ist für Hersteller, Zulieferer und Dienstleister in der Medizinproduktebranche relevant.
3. Hauptmerkmale der Norm:
- Prozessorientierter Ansatz: Integration des Risikomanagements in alle Phasen des Produktlebenszyklus, von der Entwicklung bis zur Außerbetriebnahme.
- Risikobasierter Ansatz: Systematische Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.
- Kombination mit anderen Normen: Häufige Anwendung in Verbindung mit ISO 13485 (Qualitätsmanagement) und IEC 62304 (Softwareentwicklung für Medizinprodukte).
4. Hauptbestandteile:
Die Norm folgt einem strukturierten Risikomanagementprozess, der in sieben Hauptschritte unterteilt ist:
- Risikomanagement-Planung:
- Erstellung eines Risikomanagement-Plans, der den Anwendungsbereich, die Verantwortlichkeiten und die Methoden festlegt.
- Risikobewertung:
- Identifikation von Gefährdungen: Analyse potenzieller Risiken in Bezug auf Gebrauch, Umgebungsbedingungen und Produktversagen.
- Risikoeinschätzung: Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller Schäden.
- Risikokontrolle:
- Festlegung und Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung, z. B. Designänderungen oder Sicherheitsmechanismen.
- Prüfung der Effektivität der Maßnahmen.
- Bewertung des Restrisikos:
- Bewertung, ob die verbleibenden Risiken akzeptabel sind, in Übereinstimmung mit regulatorischen Vorgaben und der Zielgruppe des Produkts.
- Risiko-Nutzen-Analyse:
- Falls Restrisiken bestehen, wird geprüft, ob der Nutzen des Produkts diese Risiken überwiegt.
- Risikomanagement-Bericht:
- Zusammenfassung aller Aktivitäten und Ergebnisse des Risikomanagements.
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance):
- Fortlaufende Überwachung der Produktleistung im Markt, um neue oder unerwartete Risiken zu identifizieren.
5. Wichtige Anforderungen:
- Dokumentation: Alle Risikomanagement-Aktivitäten und Ergebnisse müssen vollständig dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Interdisziplinäres Team: Einbindung von Experten aus verschiedenen Bereichen (z. B. Entwicklung, Produktion, klinische Anwendungen).
- Lebenszyklusorientierung: Risiken müssen während des gesamten Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt werden, einschließlich Gebrauch, Wartung und Entsorgung.
- Risikoverhältnis: Risiken müssen im Verhältnis zum erwarteten Nutzen des Produkts vertretbar sein.
6. Vorteile der Anwendung:
- Sicherheit und Vertrauen: Minimierung von Risiken erhöht die Sicherheit und das Vertrauen von Patienten, Anwendern und Aufsichtsbehörden
- Patientensicherheit:
- Die DIN EN ISO 14971 fordert eine systematische Identifikation und Minimierung von Risiken, die Patienten schaden könnten. Beispiele:
- Reduzierung von Verletzungsrisiken durch sichere Designs.
- Vermeidung von Nebenwirkungen durch gründliche Risikoanalysen und klinische Bewertungen.
- Produkte, die die Anforderungen der Norm erfüllen, tragen zur Erhöhung der Patientensicherheit bei und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Rückrufen oder Klagen.
- Die DIN EN ISO 14971 fordert eine systematische Identifikation und Minimierung von Risiken, die Patienten schaden könnten. Beispiele:
- Vertrauen von Anwendern:
- Anwender, wie Ärzte oder Pflegepersonal, verlassen sich auf die Sicherheit und Funktionalität von Medizinprodukten. Ein robustes Risikomanagement erhöht das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit der Produkte.
- Vertrauen der Aufsichtsbehörden:
- Aufsichtsbehörden (z. B. EU-Behörden, FDA) erkennen die Einhaltung der DIN EN ISO 14971 als Nachweis für ein effektives Risikomanagement an. Dies erleichtert die Zulassung und den Marktzugang.
- Regulatorische Konformität:
- Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen von MDR, FDA und anderen Regularien
- Europäische Union (MDR 2017/745):
- Die MDR verlangt ein umfassendes Risikomanagementsystem als zentralen Bestandteil der technischen Dokumentation. DIN EN ISO 14971 unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen.
- Wichtige Aspekte der MDR, wie die Risiko-Nutzen-Analyse und die kontinuierliche Marktüberwachung, sind in der Norm vollständig integriert.
- USA (FDA):
- Die FDA erwartet von Medizinprodukteherstellern die Einhaltung der Qualitätsanforderungen gemäß 21 CFR Part 820 (Quality System Regulations, QSR). DIN EN ISO 14971 ist eng mit diesen Anforderungen abgestimmt.
- Internationale Konformität:
- Die Norm ist weltweit anerkannt und hilft Unternehmen, die Anforderungen in verschiedenen Ländern (z. B. Kanada, Japan) zu erfüllen. Dadurch wird der globale Marktzugang erleichtert.
- Qualitätssteigerung:
- Systematische Risikobewertung und -kontrolle verbessern die Qualität des Produkts
- Verbesserung des Designs:
- Risiken, die während der Entwicklung identifiziert werden, führen oft zu Designänderungen, die die Sicherheit und Funktionalität erhöhen. Beispiele:
- Einführung zusätzlicher Schutzmechanismen.
- Optimierung von Schnittstellen zwischen Produkt und Anwender.
- Risiken, die während der Entwicklung identifiziert werden, führen oft zu Designänderungen, die die Sicherheit und Funktionalität erhöhen. Beispiele:
- Prozessqualität:
- Die Integration des Risikomanagements in alle Unternehmensprozesse sorgt dafür, dass potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden.
- Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit von Produktionsfehlern und erhöht die Effizienz der Fertigung.
- Langfristige Produktqualität:
- Durch kontinuierliche Überwachung und Verbesserung nach Markteinführung können unerwartete Risiken adressiert werden. Dies verlängert die Lebensdauer und den Markterfolg des Produkts.
- Schutz vor Haftungsrisiken:
- Strukturierte Prozesse helfen, Haftungsrisiken zu minimieren
- Rechtsabsicherung:
- Ein gut dokumentiertes Risikomanagementsystem bietet im Falle von Klagen oder rechtlichen Auseinandersetzungen einen Nachweis dafür, dass alle vertretbaren Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen wurden.
- Vermeidung von Schadensersatzforderungen:
- Indem potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig identifiziert und adressiert werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Haftungsfällen. Beispielsweise:
- Verringerung des Risikos von Fehlanwendungen durch klare Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise.
- Sicherstellung der Einhaltung technischer Standards und gesetzlicher Vorgaben.
- Indem potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig identifiziert und adressiert werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Haftungsfällen. Beispielsweise:
- Vertrauenswürdigkeit bei Partnern:
- Geschäftspartner und Zulieferer bevorzugen Unternehmen mit strukturierten und überprüfbaren Risikomanagementsystemen. Dies stärkt die Lieferkette und reduziert externe Risiken.
7. Aktuelle Version der Norm:
Die DIN EN ISO 14971:2022 ist die derzeit gültige Version. Sie hebt die Bedeutung der Risiko-Nutzen-Analyse hervor und stellt sicher, dass alle Anforderungen mit den aktuellen Regularien wie der MDR kompatibel sind.
Wichtige Definitionen:
- Gefährdung: Potenzielle Quelle von Schaden.
- Risiko: Kombination aus der Wahrscheinlichkeit eines Schadens und der Schwere dieses Schadens.
- Restrisiko: Risiko, das nach Umsetzung von Risikokontrollmaßnahmen verbleibt.
- Schaden: Körperverletzung, Sachschaden oder negative Auswirkungen auf die Gesundheit.
Ein erfolgreich implementiertes Risikomanagement nach DIN EN ISO 14971 trägt nicht nur zur Produktsicherheit bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und reduziert Haftungsrisiken.
Die Vorlage zur Umsetzung der DIN EN ISO 14971 bekommen Sie auf diesen Seiten. Die Norm DIN EN ISO 14971 bekommen Sie bei DINMEDIA.

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DIN EN ISO 17100: Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen
DIN EN ISO 17100 ist eine international anerkannte Norm, die spezifische Anforderungen an Übersetzungsdienstleister definiert. Sie legt fest, wie Übersetzungsdienstleistungen bereitgestellt werden sollen, um einheitliche Qualität und Transparenz sicherzustellen. Die Norm ersetzt die frühere DIN EN 15038 und ist speziell auf die Prozesse, Ressourcen und Qualitätssicherung von Übersetzungsdienstleistungen zugeschnitten. DIN EN ISO 17100 ist eine international anerkannte Norm, die spezifische Anforderungen an Übersetzungsdienstleister definiert. Sie legt fest, wie Übersetzungsdienstleistungen bereitgestellt werden sollen, um einheitliche Qualität und Transparenz sicherzustellen. Die Norm ersetzt die frühere DIN EN 15038 und ist speziell auf die Prozesse, Ressourcen und Qualitätssicherung von Übersetzungsdienstleistungen zugeschnitten.
Ziele der Norm
- Qualitätssicherung:
- Sicherstellen, dass Übersetzungsdienstleister hochwertige und konsistente Ergebnisse liefern.
- Standardisierung:
- Einheitliche Anforderungen an Prozesse, Kompetenzen und Ressourcen weltweit etablieren.
- Vertrauensbildung:
- Kunden garantieren, dass Übersetzungsdienstleistungen nach anerkannten Standards erbracht werden.
- Effizienz und Transparenz:
- Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dienstleister durch klare Vorgaben und Prozesse.
Hauptinhalte der DIN EN ISO 17100
1. Allgemeine Anforderungen
- Qualifikationen der Übersetzer:
- Übersetzer müssen mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
- Übersetzungsabschluss von einer anerkannten Hochschule.
- Vergleichbare Qualifikationen durch Schulungen und Zertifikate.
- Nachweisliche Erfahrung als professioneller Übersetzer (mindestens fünf Jahre).
- Übersetzer müssen mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
- Projektleiterqualifikation:
- Projektleiter müssen über organisatorische und technische Fähigkeiten verfügen, um Übersetzungsprojekte effizient zu managen.
2. Ressourcenanforderungen
- Personelle Ressourcen:
- Übersetzer, Revisoren und andere beteiligte Fachkräfte müssen über die erforderlichen Kompetenzen verfügen.
- Technische Ressourcen:
- Nutzung geeigneter Übersetzungs-Tools (z. B. CAT-Tools) und Technologien zur Qualitätssicherung.
- Terminologiemanagement:
- Aufbau und Pflege von Glossaren und Terminologiedatenbanken zur Gewährleistung der Konsistenz.
3. Projektanforderungen
- Kundenanforderungen:
- Klärung und Dokumentation aller Anforderungen des Kunden vor Beginn des Projekts.
- Projektplanung:
- Erstellung eines detaillierten Projektplans, der die Ressourcen, den Zeitrahmen und die Qualitätssicherung beschreibt.
- Prozesskontrolle:
- Überwachung aller Phasen des Übersetzungsprozesses, von der Textanalyse bis zur finalen Lieferung.
4. Qualitätssicherung
- Zweischrittiger Prozess:
- Übersetzungen müssen von einem zweiten, unabhängigen Fachübersetzer revidiert werden.
- Korrekturlesen und Freigabe:
- Die finalen Texte müssen geprüft und freigegeben werden, bevor sie an den Kunden geliefert werden.
- Feedback und Verbesserung:
- Kundenfeedback muss systematisch erfasst und in die Verbesserung der Prozesse integriert werden.
5. Prozessanforderungen
- Angebotserstellung:
- Übersetzungsdienstleister müssen transparente Angebote erstellen, die alle relevanten Informationen enthalten.
- Kundenzufriedenheit:
- Prozesse zur regelmäßigen Erfassung der Kundenzufriedenheit und des Feedbacks sind erforderlich.
- Risikomanagement:
- Identifikation und Minimierung von Risiken, die die Qualität oder den Ablauf des Übersetzungsprojekts beeinträchtigen könnten.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 17100
Was bedeutet eine Zertifizierung?
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 17100 ist ein Nachweis, dass ein Übersetzungsdienstleister die Anforderungen der Norm erfüllt. Sie signalisiert Kunden, dass die Dienstleistungen des Anbieters qualitativ hochwertig, konsistent und nach anerkannten Standards erbracht werden.
Zertifizierungsstellen in Deutschland
- Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS):http://www.dakks.de
- Die DAkkS ist für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen zuständig.
- Zertifizierungsstellen:
- Verschiedene Zertifizierungsstellen wie TÜV oder DEKRA führen die Zertifizierungen von Übersetzungsdienstleistern durch.
Ablauf der Zertifizierung
- Vorbereitung:
- Analyse der internen Prozesse und Abgleich mit den Anforderungen der Norm.
- Schulung der Mitarbeiter und Implementierung der notwendigen Systeme.
- Audit durch eine Zertifizierungsstelle:
- Überprüfung der Prozesse, Ressourcen und Dokumentation durch externe Auditoren.
- Begehung der Betriebsstätten und Interviews mit den Mitarbeitern.
- Zertifikatsvergabe:
- Nach erfolgreichem Audit wird das Zertifikat für die Norm DIN EN ISO 17100 ausgestellt.
- Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt in der Regel drei Jahre.
- Überwachungsaudits:
- Jährliche Audits zur Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung der Norm.
Vorteile der Zertifizierung
- Vertrauensbildung:
- Kunden erkennen die Professionalität und Qualität des Dienstleisters.
- Marktvorteil:
- Zertifizierte Dienstleister können sich von der Konkurrenz abheben.
- Effizienzsteigerung:
- Optimierung der internen Prozesse durch die Implementierung der Normanforderungen.
- Internationale Anerkennung:
- Das Zertifikat ist weltweit anerkannt und erleichtert die Zusammenarbeit mit internationalen Kunden.
Vorteile für Kunden und Dienstleister
Für Kunden
- Sicherheit und Qualität:
- Kunden können sich darauf verlassen, dass Übersetzungen nach klaren und validen Standards durchgeführt werden.
- Transparenz:
- Klare Kommunikation und transparente Prozesse schaffen Vertrauen.
- Effizienz:
- Professionelle Terminologiemanagement- und Qualitätssicherungsprozesse erhöhen die Konsistenz und Effizienz.
Für Dienstleister
- Reputation:
- Ein Zertifikat nach DIN EN ISO 17100 stärkt die Glaubwürdigkeit und das Ansehen des Übersetzungsdienstleisters.
- Wettbewerbsvorteil:
- Zertifizierte Anbieter können sich besser im Markt positionieren und von der Konkurrenz abheben.
- Prozessoptimierung:
- Die Normanforderungen fördern eine kontinuierliche Verbesserung der internen Prozesse.
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO 17100 ist ein zentraler Standard für Übersetzungsdienstleister, der Qualität, Transparenz und Effizienz in Übersetzungsprozessen sicherstellt. Eine Zertifizierung nach dieser Norm bietet nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in die Dienstleistungen. Dienstleister, die sich nach DIN EN ISO 17100 zertifizieren lassen, profitieren von optimierten Prozessen, internationaler Anerkennung und einer stärkeren Marktposition.

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DIN EN ISO 19011: Leitfaden für Audits von Managementsystemen
DIN EN ISO 19011 bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Durchführung und Nachverfolgung von Audits in Managementsystemen. Sie ist für interne und externe Audits anwendbar und deckt eine Vielzahl von Managementsystemen ab, einschließlich Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001) und vieler anderer. DIN EN ISO 19011 bietet einen umfassenden Leitfaden für die Planung, Durchführung und Nachverfolgung von Audits in Managementsystemen. Sie ist für interne und externe Audits anwendbar und deckt eine Vielzahl von Managementsystemen ab, einschließlich Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001) und vieler anderer.
Ziele der Norm
- Effizienz und Effektivität der Audits steigern:
- Die Norm gibt praktische Anweisungen, um Audits strukturiert und zielgerichtet durchzuführen.
- Harmonisierung von Auditverfahren:
- Sie schafft eine einheitliche Basis für Audits in verschiedenen Managementsystemen.
- Förderung von Transparenz und Vertrauen:
- Sie unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Auditoren und anderen Interessengruppen.
Anwendungsbereich
DIN EN ISO 19011 ist auf Audits von Managementsystemen anwendbar. Sie richtet sich an:
- Auditoren: Fachleute, die Audits durchführen.
- Auditverantwortliche: Personen, die Audits planen und leiten.
- Organisationen: Unternehmen, die ihre Managementsysteme überprüfen lassen möchten.
Die Norm gilt sowohl für interne Audits (First-Party) als auch für externe Audits (Second-Party und Third-Party).
Hauptinhalte der DIN EN ISO 19011
1. Grundsätze des Auditierens
Die Norm definiert die folgenden Grundsätze, die für alle Audits gelten:
- Integrität: Die Auditoren müssen ihre Aufgaben mit Ehrlichkeit und Professionalität ausführen.
- Unparteilichkeit: Entscheidungen sollten objektiv und frei von Interessenkonflikten sein.
- Sorgfaltspflicht: Auditoren müssen verantwortungsbewusst und gründlich arbeiten.
- Vertraulichkeit: Informationen müssen geschützt und nicht unbefugt weitergegeben werden.
- Unabhängigkeit: Die Auditoren sollten unabhängig vom auditierten Bereich sein.
- Evidenzbasierter Ansatz: Entscheidungen müssen auf überprüfbaren Informationen basieren.
2. Management des Auditprogramms
Ein effektives Auditprogramm umfasst:
Festlegung der Ziele:
- Warum wird das Audit durchgeführt? (z. B. Verbesserung, Compliance, Zertifizierung)
Ressourcenplanung:
- Bereitstellung von qualifiziertem Personal und technischer Ausstattung.
Risikomanagement:
- Identifikation potenzieller Risiken, die den Auditprozess beeinflussen könnten.
Überwachung und Bewertung:
- Kontinuierliche Überprüfung der Effizienz und Wirksamkeit des Auditprogramms.
3. Durchführung eines Audits
Ein Audit wird in den folgenden Schritten durchgeführt:
Initiierung des Audits:
- Festlegen des Auditumfangs, der Ziele und der Kriterien.
- Erstellung eines Auditplans.
Vorbereitung der Auditaktivitäten:
- Sammeln von Hintergrundinformationen über das Managementsystem.
- Entwicklung von Checklisten und Methoden.
Durchführung der Auditaktivitäten:
- Treffen mit den relevanten Interessengruppen.
- Überprüfung von Dokumenten, Prozessen und anderen relevanten Bereichen.
- Sammlung von Auditnachweisen (z. B. Beobachtungen, Interviews, Datenauswertungen).
Berichterstattung über Ergebnisse:
- Dokumentation der Feststellungen und Ableitung von Schlussfolgerungen.
- Erstellung eines Auditberichts, der klare und nachvollziehbare Ergebnisse enthält.
Nachverfolgung:
- Überprüfung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, falls Abweichungen festgestellt wurden.
4. Kompetenzen von Auditoren
Die Norm legt großen Wert auf die Kompetenz der Auditoren. Auditoren sollten über:
- Fachwissen zu dem Managementsystem und der Branche verfügen.
- Methodische Fähigkeiten zur Durchführung von Audits besitzen.
- Soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und Konfliktlösungskompetenz verfügen.
5. Bewertung und Verbesserung des Auditprozesses
Die Organisation sollte:
- Regelmäßig bewerten, ob der Auditprozess die gewünschten Ergebnisse liefert.
- Anpassungen vornehmen, um die Effizienz und Effektivität der Audits zu verbessern.
Vorteile der Anwendung von DIN EN ISO 19011
Für Organisationen:
- Verbesserung der internen Prozesse:
- Die Norm unterstützt dabei, Schwachstellen im Managementsystem zu identifizieren und zu beheben.
- Transparenz und Vertrauen:
- Ein strukturiertes Audit schafft Klarheit über die Einhaltung von Standards und Anforderungen.
- Kosten- und Zeitersparnis:
- Durch die Standardisierung des Auditprozesses werden Ressourcen effizient genutzt.
Für Auditoren:
- Klare Anleitung:
- Die Norm bietet eine klare Struktur und Methodik zur Durchführung von Audits.
- Verbesserte Kompetenzen:
- Auditoren können durch die Norm ihre Fähigkeiten und Kenntnisse systematisch erweitern.
Für Kunden und Interessengruppen:
- Sicherstellung der Compliance:
- Audits nach ISO 19011 zeigen, dass eine Organisation gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllt.
- Glaubwürdigkeit:
- Externe Interessengruppen können auf die Ergebnisse eines strukturierten Audits vertrauen.
Zertifizierung und Akkreditierung
DIN EN ISO 19011 ist ein Leitfaden und keine Zertifizierungsnorm. Organisationen und Auditoren können sich jedoch nach anderen Standards zertifizieren lassen, die die Anforderungen der Norm einbeziehen, wie z. B.:
- ISO 9001 für Qualitätsmanagement.
- ISO 14001 für Umweltmanagement.
Beziehung zu anderen Normen
DIN EN ISO 19011 ergänzt Normen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 (Arbeitsschutz) und ISO 27001 (Informationssicherheit), indem sie einen einheitlichen Ansatz für Audits in verschiedenen Managementsystemen bietet.
Zusammenfassung
DIN EN ISO 19011 ist ein unverzichtbarer Leitfaden für Organisationen und Auditoren, die Managementsysteme bewerten möchten. Sie hilft, Audits effizient und effektiv zu planen, durchzuführen und nachzuverfolgen. Durch ihre breite Anwendbarkeit auf verschiedene Managementsysteme fördert sie Transparenz, Vertrauen und kontinuierliche Verbesserung. Die Norm bietet eine klare Struktur und Prinzipien, um Audits zu einem wertvollen Werkzeug für organisatorische Exzellenz zu machen.
Eine Vorlage zur Umsetzung finden Sie bei uns im Shop.
Die Norm finden Sie bei DINMEDIA.

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DIN EN ISO 22000: Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit
DIN EN ISO 22000 definiert die Anforderungen an Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit. Sie bietet einen systematischen Ansatz zur Identifikation und Kontrolle von Risiken in der Lebensmittelkette, um die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten.
Hauptziele der DIN EN ISO 22000
- Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit:
- Identifizierung und Kontrolle von Gefahren in der Lebensmittelkette.
- Harmonisierung der Anforderungen:
- Internationale Standards schaffen eine einheitliche Grundlage für Lebensmittelsicherheitsmanagementsysteme.
- Förderung des Verbrauchervertrauens:
- Nachweis der Fähigkeit, sichere Lebensmittel zu produzieren.
- Integration mit anderen Managementsystemen:
- Die Norm ist kompatibel mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
Hauptinhalte der DIN EN ISO 22000
1. Allgemeine Anforderungen
- Risikobasierter Ansatz:
- Die Organisation muss Risiken entlang der gesamten Lebensmittelkette bewerten und Maßnahmen zu ihrer Kontrolle implementieren.
- Prozessorientierung:
- Die Norm verlangt eine strukturierte Betrachtung aller Prozesse, die sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirken können.
2. Anforderungen an die Führung
- Verpflichtung des Managements:
- Die oberste Leitung muss die Lebensmittelsicherheitsrichtlinien und -ziele definieren und die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
- Kommunikation:
- Es müssen effektive Kommunikationskanäle entlang der gesamten Lebensmittelkette etabliert werden.
3. Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP)
- Die Norm basiert auf den HACCP-Prinzipien:
- Gefahrenanalyse.
- Bestimmung kritischer Kontrollpunkte (CCPs).
- Festlegung von Grenzwerten.
- Überwachungsverfahren.
- Korrekturmaßnahmen.
- Verifizierungsverfahren.
- Dokumentation und Aufzeichnungen.
4. Unterstützung
- Kompetenz:
- Mitarbeiter müssen qualifiziert und geschult sein.
- Dokumentation:
- Die Organisation muss ihre Prozesse dokumentieren, einschließlich Verfahren, Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungen.
5. Betrieb
- Planung und Kontrolle:
- Die Organisation muss sicherstellen, dass operative Prozesse Risiken wirksam kontrollieren.
- PRPs (Präventivprogramme):
- Basishygieneprogramme müssen implementiert werden (siehe ISO 22002).
6. Bewertung und Verbesserung
- Leistungsbewertung:
- Regelmäßige interne Audits und Managementbewertungen sind erforderlich.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Die Organisation muss Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheitsleistung ergreifen.
DIN ISO/TS 22002: Anforderungen an PRPs (Präventivprogramme)
ISO/TS 22002 ergänzt die ISO 22000, indem sie spezifische Anforderungen an Basishygieneprogramme (PRPs) definiert. Diese PRPs dienen als Grundlage für die Lebensmittelsicherheit.
Hauptanforderungen der ISO/TS 22002-1 (Lebensmittelherstellung)
- Bau und Layout von Gebäuden:
- Räumlichkeiten müssen so gestaltet sein, dass Kontaminationen minimiert werden.
- Arbeitsumgebung:
- Hygienische Bedingungen, einschließlich Beleuchtung, Lüftung und Temperaturkontrolle.
- Reinigung und Desinfektion:
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Anlagen und Geräte.
- Schädlingsbekämpfung:
- Programme zur Prävention und Kontrolle von Schädlingen.
- Personalhygiene:
- Hygienerichtlinien für das Personal, z. B. Schulungen, Schutzkleidung und Händewaschen.
- Lagerung und Transport:
- Sicherstellung der richtigen Bedingungen, um Kontaminationen während der Lagerung und des Transports zu vermeiden.
- Rückverfolgbarkeit und Rückrufmanagement:
- Systeme zur Rückverfolgbarkeit und effektive Verfahren für den Rückruf kontaminierter Produkte.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 22000
Was bedeutet die Zertifizierung?
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 22000 ist der Nachweis, dass eine Organisation ein effektives Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem implementiert hat. Sie wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt.
Vorteile der Zertifizierung
- Kundenzufriedenheit:
- Verbraucher und Kunden können sich auf die Lebensmittelsicherheit verlassen.
- Marktzugang:
- Zertifikate erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit auf nationalen und internationalen Märkten.
- Regulatorische Konformität:
- Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wird nachgewiesen.
- Risiken minimieren:
- Die Identifikation und Kontrolle von Gefahren reduziert das Risiko von Produktrückrufen.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen
In Deutschland sind zertifizierte Organisationen wie TÜV, DEKRA und andere akkreditierte Stellen befugt, die Zertifizierung nach ISO 22000 durchzuführen.
Zertifizierungsprozess
- Vorbereitung:
- Analyse der bestehenden Prozesse und Abgleich mit den Anforderungen der Norm.
- Audit durch die Zertifizierungsstelle:
- Phase 1: Dokumentenprüfung, um sicherzustellen, dass das Managementsystem vollständig ist.
- Phase 2: Vor-Ort-Audit zur Überprüfung der praktischen Umsetzung.
- Zertifikatsvergabe:
- Das Zertifikat ist in der Regel drei Jahre gültig, mit jährlichen Überwachungsaudits.
- Rezertifizierung:
- Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Beziehung zwischen ISO 22000 und ISO 22002
ISO 22002 ergänzt die ISO 22000, indem sie detaillierte Anforderungen an die Basishygieneprogramme definiert. Die ISO 22000 gibt den Rahmen für das Lebensmittelsicherheitsmanagement vor, während ISO 22002 die spezifischen Maßnahmen zur Risikominderung beschreibt.
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO 22000 und die ergänzende ISO/TS 22002 sind essenzielle Standards, die Organisationen helfen, Lebensmittelsicherheitsrisiken zu kontrollieren und Verbrauchervertrauen zu stärken. Die Zertifizierung nach diesen Normen bietet Organisationen nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern hilft auch, gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Die Kombination aus Managementsystem (ISO 22000) und detaillierten Hygienemaßnahmen (ISO 22002) bietet einen umfassenden Ansatz für die Lebensmittelsicherheit.

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DIN EN ISO 45001: Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutzmanagementsystem)
DIN EN ISO 45001 ist die erste international anerkannte Norm, die Anforderungen an Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) definiert. Sie dient dazu, Organisationen bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Reduzierung von Risiken und der Förderung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes zu unterstützen.
Ziele der DIN EN ISO 45001
- Verbesserung der Arbeitsschutzleistung:
- Systematische Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz.
- Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
- Reduzierung der Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen von arbeitsbedingten Vorfällen.
- Förderung einer Sicherheitskultur:
- Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften für Sicherheits- und Gesundheitsthemen.
- Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften für Sicherheits- und Gesundheitsthemen.
- Internationale Harmonisierung:
- Bereitstellung eines weltweit anerkannten Standards für den Arbeitsschutz.
Hauptinhalte der DIN EN ISO 45001
1. Struktur der Norm: High-Level-Structure (HLS)
ISO 45001 folgt der einheitlichen Struktur für Managementsysteme, die auch von anderen Normen wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement) verwendet wird. Die Hauptkapitel sind:
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung
- Planung
- Unterstützung
- Betrieb
- Bewertung der Leistung
- Verbesserung
2. Anforderungen im Detail
a. Kontext der Organisation
- Identifikation interner und externer Themen, die die Arbeitsschutzleistung beeinflussen können.
- Analyse der Anforderungen von Arbeitnehmern, Behörden, Kunden und anderen Interessengruppen.
b. Führung und Verpflichtung
- Die oberste Leitung muss eine führende Rolle übernehmen, um die Integration des SGA-Systems sicherzustellen.
- Förderung einer Sicherheitskultur durch Kommunikation und Vorbildfunktion.
c. Planung
- Risikobasierter Ansatz:
- Identifikation von Gefahren und Bewertung der Arbeitsschutzrisiken.
- Planung von Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken.
- Rechtliche Anforderungen:
- Ermittlung und Einhaltung geltender Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften.
- Ziele setzen:
- Festlegung von messbaren Arbeitsschutzzielen.
d. Unterstützung
- Kompetenz:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheits- und Gesundheitsthemen.
- Kommunikation:
- Sicherstellung effektiver interner und externer Kommunikation.
- Dokumentation:
- Erstellung und Pflege von Unterlagen, die für das SGA-System erforderlich sind.
e. Betrieb
- Gefahrenkontrolle:
- Implementierung von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und Risikominderung.
- Notfallvorsorge und -reaktion:
- Entwicklung von Notfallplänen und Durchführung regelmäßiger Übungen.
f. Bewertung der Leistung
- Überwachung und Messung:
- Systematische Erfassung von Leistungskennzahlen im Arbeitsschutz.
- Interne Audits:
- Regelmäßige Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des SGA-Systems.
- Managementbewertung:
- Bewertung der Arbeitsschutzleistung durch die oberste Leitung.
g. Verbesserung
- Korrekturmaßnahmen:
- Behebung von Abweichungen und Umsetzung präventiver Maßnahmen.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Optimierung des SGA-Systems basierend auf Erfahrungen und Feedback.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 45001
Was bedeutet eine Zertifizierung?
Die Zertifizierung nach ISO 45001 ist ein Nachweis, dass ein Unternehmen ein effektives Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert hat. Sie wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt und signalisiert Kunden, Behörden und Mitarbeitern, dass Arbeitssicherheit und Gesundheit oberste Priorität haben.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen
- TÜV, DEKRA, DQS und andere akkreditierte Organisationen bieten die Zertifizierung nach ISO 45001 an.
- In Deutschland überwacht die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Zertifizierungsstellen.
Ablauf der Zertifizierung
- Vorbereitung:
- Analyse bestehender Arbeitsschutzmaßnahmen und Abgleich mit den Anforderungen der Norm.
- Aufbau oder Optimierung des SGA-Systems.
- Audit durch die Zertifizierungsstelle:
- Phase 1 (Dokumentenprüfung):
- Überprüfung der SGA-Dokumentation und -planung.
- Phase 2 (Vor-Ort-Audit):
- Überprüfung der praktischen Umsetzung des Systems.
- Phase 1 (Dokumentenprüfung):
- Zertifikatsvergabe:
- Nach erfolgreichem Audit wird das ISO 45001-Zertifikat vergeben.
- Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.
- Überwachungsaudits:
- Jährliche Audits zur Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung der Norm.
- Rezertifizierung:
- Nach Ablauf von drei Jahren ist eine Rezertifizierung erforderlich.
Vorteile der Zertifizierung
- Verbesserte Sicherheit und Gesundheit:
- Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Rechts- und Normenkonformität:
- Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen.
- Wettbewerbsvorteil:
- Signal an Kunden und Partner, dass Arbeitssicherheit ernst genommen wird.
- Motivierte Mitarbeiter:
- Verbesserte Arbeitsbedingungen fördern die Zufriedenheit und Motivation.
- Kostenersparnis:
- Weniger Ausfallzeiten und reduzierte Versicherungsprämien durch bessere Sicherheitsmaßnahmen.
Unterschiede zu OHSAS 18001
ISO 45001 ersetzt die frühere OHSAS 18001 und bringt folgende Verbesserungen:
- Integration in andere Managementsysteme:
- Dank der HLS-Struktur ist die ISO 45001 leichter mit ISO 9001 (Qualität) und ISO 14001 (Umwelt) kombinierbar.
- Fokus auf Führung:
- Stärkere Einbindung der obersten Leitung.
- Risikobasierter Ansatz:
- Umfassendere Bewertung und Kontrolle von Risiken.
- Berücksichtigung von Chancen:
- Förderung proaktiver Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Zusammenfassung
DIN EN ISO 45001 ist der weltweit führende Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Sie unterstützt Organisationen bei der systematischen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Zertifizierung nach ISO 45001 bietet zahlreiche Vorteile, von der Reduzierung von Arbeitsunfällen bis hin zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die die Norm umsetzen, profitieren von einer besseren Sicherheitskultur, optimierten Prozessen und einem gestärkten Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

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DIN EN ISO 50001: Energiemanagementsysteme (EnMS)
DIN EN ISO 50001 ist die internationale Norm für Energiemanagementsysteme (EnMS). Sie unterstützt Organisationen dabei, ihren Energieverbrauch systematisch zu verbessern, Energiekosten zu senken und Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Norm basiert auf der High-Level-Structure (HLS), die eine nahtlose Integration in andere Managementsysteme wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement) ermöglicht.
Ziele der DIN EN ISO 50001
- Energieeffizienz steigern:
- Durch systematisches Management soll die Effizienz des Energieeinsatzes kontinuierlich verbessert werden.
- Energiekosten senken:
- Reduktion von Energieverbrauch und damit verbundenen Kosten.
- Nachhaltigkeit fördern:
- Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen durch Senkung von Treibhausgasemissionen.
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen:
- Nachweis der Einhaltung relevanter Energievorschriften und -gesetze.
Hauptinhalte der DIN EN ISO 50001
1. Struktur der Norm (High-Level-Structure, HLS)
Die ISO 50001 gliedert sich in folgende Hauptkapitel:
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung
- Planung
- Unterstützung
- Betrieb
- Bewertung der Leistung
- Verbesserung
2. Anforderungen im Detail
a. Kontext der Organisation
- Interne und externe Themen:
- Identifikation von Faktoren, die sich auf die Energieleistung der Organisation auswirken können.
- Interessensgruppen:
- Berücksichtigung der Erwartungen von Kunden, Regulierungsbehörden und anderen Stakeholdern.
b. Führung und Verpflichtung
- Verantwortung des Top-Managements:
- Festlegung von Energiepolitik und -zielen.
- Förderung einer energieeffizienten Kultur.
- Rollen und Verantwortlichkeiten:
- Klare Definition der Zuständigkeiten für das Energiemanagement.
c. Planung
- Energieplanung:
- Erstellung eines Energieprofils (Energieverbrauch, -einsatz und -quellen).
- Identifikation von Bereichen mit erheblichen Energieverbräuchen.
- Ziele und Aktionspläne:
- Festlegung von Energiezielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleistung.
d. Unterstützung
- Ressourcen:
- Bereitstellung von Personal, finanziellen Mitteln und Technologien.
- Kompetenz:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Energiemanagement.
- Kommunikation:
- Intern und extern über Energieleistung und -ziele informieren.
- Dokumentation:
- Erstellen und Pflegen relevanter Dokumente und Nachweise.
e. Betrieb
- Betriebssteuerung:
- Implementierung von Maßnahmen zur Kontrolle von Energieverbrauch und -effizienz.
- Design und Beschaffung:
- Energieeffizienz als Kriterium bei der Beschaffung von Anlagen und Dienstleistungen berücksichtigen.
f. Bewertung der Leistung
- Überwachung und Messung:
- Erfassung von Kennzahlen zur Energieleistung (z. B. Energiekennzahlen, EnPIs).
- Interne Audits:
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Energiemanagementsystems.
- Managementbewertung:
- Bewertung der Energieziele und Fortschritte durch die oberste Leitung.
g. Verbesserung
- Korrekturmaßnahmen:
- Behebung von Abweichungen und Umsetzung präventiver Maßnahmen.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Optimierung von Energieleistung und Energiemanagementsystem.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
Was bedeutet eine Zertifizierung?
Die Zertifizierung nach ISO 50001 ist der Nachweis, dass eine Organisation ein wirksames Energiemanagementsystem implementiert hat. Sie wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt und signalisiert, dass die Organisation ihre Energieeffizienz systematisch verbessert.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen
In Deutschland bieten Institutionen wie TÜV, DEKRA, DQS oder BSI Zertifizierungen nach ISO 50001 an. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht diese Zertifizierungsstellen.
Zertifizierungsprozess
- Vorbereitung:
- Analyse des bestehenden Energiemanagements und Abgleich mit den Anforderungen der Norm.
- Implementierung fehlender Prozesse und Schulung der Mitarbeiter.
- Audit durch die Zertifizierungsstelle:
- Phase 1: Dokumentenprüfung zur Bewertung der Konformität des EnMS.
- Phase 2: Vor-Ort-Audit zur Überprüfung der praktischen Umsetzung und Wirksamkeit.
- Zertifikatsvergabe:
- Nach erfolgreichem Audit wird das ISO 50001-Zertifikat ausgestellt (Gültigkeit: drei Jahre).
- Überwachungsaudits:
- Jährliche Audits zur Überprüfung der kontinuierlichen Einhaltung der Norm.
- Rezertifizierung:
- Nach drei Jahren erfolgt eine umfassende Rezertifizierung.
Vorteile der Zertifizierung
- Energie- und Kosteneinsparungen:
- Systematische Kontrolle und Optimierung des Energieverbrauchs.
- Rechts- und Normenkonformität:
- Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz).
- Wettbewerbsvorteil:
- Signalisierung von Verantwortung und Nachhaltigkeit gegenüber Kunden und Partnern.
- Steuerliche Vorteile:
- Möglichkeit, Steuererleichterungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in Anspruch zu nehmen.
Vorteile der Umsetzung
Für Organisationen:
- Optimierte Energienutzung:
- Reduzierung von Energieverschwendung und Verbesserung der Effizienz.
- Wirtschaftliche Vorteile:
- Niedrigere Energiekosten und Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Praktiken.
- Verbesserte Reputation:
- Positionierung als verantwortungsbewusste und umweltfreundliche Organisation.
Für die Umwelt:
- Reduktion von Treibhausgasemissionen:
- Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.
- Schonung natürlicher Ressourcen:
- Effizientere Nutzung von Energiequellen.
Zusammenfassung
DIN EN ISO 50001 ist ein leistungsstarker Standard, der Organisationen hilft, ihre Energieleistung systematisch zu verbessern und Kosten zu senken. Die Zertifizierung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fortschritte bei der Energieeffizienz glaubwürdig nachzuweisen. Mit einer erfolgreichen Implementierung des Energiemanagementsystems können Organisationen nicht nur wirtschaftliche Vorteile erzielen, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Wir haben im Shop die Vorlage zur Umsetzung der Norm.

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Grundlegende Informationen:
Die DIN EN ISO 9001 ist die international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme (QMS). Sie legt Anforderungen fest, die ein Unternehmen erfüllen muss, um die Qualität seiner Produkte, Dienstleistungen und Prozesse kontinuierlich zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
Grundlegende Informationen:
Ziel der DIN EN ISO 9001:
Sicherstellung einer konsistenten Produkt- und Dienstleistungsqualität.
Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Förderung eines prozessorientierten Ansatzes für das Management.
Anwendungsbereich: der Norm
Die ISO 9001 ist branchenübergreifend und für Unternehmen jeder Größe geeignet.
Sie gilt für Organisationen aus Produktion, Dienstleistung, Handel und anderen Bereichen.
Hauptbestandteile:
Die Norm ist in folgende 10 Abschnitte unterteilt (High-Level-Structure):
Kapitel 1 Anwendungsbereich
Kapitel 2 Normative Verweise
Kapitel 3 Begriffe
Kapitel 4 Kontext der Organisation:
Verstehen der internen und externen Faktoren, die das Unternehmen beeinflussen.
Kapitel 5 Führung:
Engagement der Führungsebene und Festlegung der Qualitätspolitik.
Kapitel 6 Planung:
Umgang mit Risiken, Chancen und Qualitätszielen.
Kapitel 7 Unterstützung:
Ressourcenmanagement, Kompetenz der Mitarbeiter, Bewusstseinsbildung, Kommunikation und Dokumentation.
Kapitel 8 Betrieb:
Steuerung von Prozessen zur Produkt- und Dienstleistungserbringung.
Kapitel 9 Bewertung der Leistung:
Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserung.
Kapitel 10 Verbesserung:
Korrekturmaßnahmen und kontinuierliche Verbesserung.
So sind auch unsere Vorlagen zur DIN EN ISO 9001 aufgebaut.
Prozessorientierter Ansatz:
Fokus auf die Steuerung und Verbesserung der Geschäftsprozesse.
Einhaltung des Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA):
Plan: Ziele und Prozesse festlegen.
Do: Prozesse umsetzen.
Check: Ergebnisse überwachen und messen.
Act: Verbesserungsmaßnahmen ergreifen.
Wichtige Anforderungen:
Kundenorientierung: Verstehen und Erfüllen von Kundenanforderungen.
Führung: Verantwortung und Engagement der obersten Leitung.
Risikobasiertes Denken: Identifizieren und Minimieren von Risiken.
Kontinuierliche Verbesserung: Optimierung der Prozesse und Ergebnisse.
Vorteile der DIN EN ISO 9001-Zertifizierung:
1. Erhöhung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit:
- Kundenzufriedenheit:
- DIN EN ISO 9001 hilft Unternehmen, Kundenanforderungen systematisch zu identifizieren und zu erfüllen.
- Durch standardisierte Prozesse und kontinuierliche Verbesserungen wird die Qualität von Produkten und Dienstleistungen sichergestellt, was zu einer höheren Kundentreue führt.
- Regelmäßige Feedbackschleifen ermöglichen es, auf Kundenwünsche und -probleme schneller zu reagieren.
- Mitarbeiterzufriedenheit:
- Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten fördern ein besseres Arbeitsumfeld.
- Mitarbeiter werden durch Schulungen und Einbindung in Verbesserungsprozesse motiviert.
- Ein gut strukturiertes Qualitätsmanagementsystem reduziert Unsicherheiten und Stress im Arbeitsalltag, was die Zufriedenheit steigert.
2. Verbesserte Effizienz und Produktivität:
- Effizienzsteigerung:
- Durch die Einführung standardisierter Prozesse werden Ressourcen effizienter genutzt.
- ISO 9001 fördert die Identifikation von Engpässen und ineffizienten Abläufen, die anschließend optimiert werden können.
- Produktivitätssteigerung:
- Ein risikobasierter Ansatz minimiert Ausfälle und Fehler, wodurch die Produktivität erhöht wird.
- Klare Prozessdokumentationen sorgen für weniger Missverständnisse und Wiederholungsarbeiten.
- Automatisierung und Digitalisierung:
- Die Norm unterstützt Unternehmen, Prozesse zu digitalisieren und dadurch weitere Effizienzgewinne zu erzielen.
3. Wettbewerbsvorteil durch internationale Anerkennung:
- Die ISO 9001 ist ein weltweit anerkannter Standard, der Unternehmen als zuverlässige und professionelle Partner auszeichnet.
- Eine Zertifizierung signalisiert potenziellen Kunden, dass das Unternehmen höchsten Qualitätsansprüchen genügt.
- Auf internationalen Märkten ist die Zertifizierung oft eine Grundvoraussetzung für Geschäftsabschlüsse.
- ISO 9001 erleichtert den Marktzugang und verbessert die Reputation eines Unternehmens, insbesondere im Wettbewerb mit nicht zertifizierten Anbietern.
4. Reduktion von Fehlern und Kosten:
- Fehlerreduktion:
- Mit der Norm werden Prozesse systematisch analysiert und optimiert, wodurch Fehlerquellen identifiziert und beseitigt werden.
- Regelmäßige interne Audits und Kontrollen verhindern, dass Fehler unentdeckt bleiben.
- Kostenersparnis:
- Die Reduktion von Fehlern führt zu weniger Ausschuss und Nacharbeit, was die Kosten senkt.
- Effizientere Prozesse verringern den Material- und Energieverbrauch.
- Optimierte Lagerhaltung und Lieferkettenprozesse reduzieren zusätzliche Betriebskosten.
5. Vertrauensgewinn bei Kunden und Partnern:
Zufriedene Kunden und Partner bleiben länger treu, wodurch nachhaltige Geschäftsbeziehungen gefördert werden.
Vertrauen durch Transparenz:
ISO 9001 fordert eine klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Prozesse, was das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt.
Zuverlässigkeit und Konformität:
Die Einhaltung internationaler Standards signalisiert Stabilität und Verlässlichkeit.
Lieferanten, Partner und Kunden erkennen ein zertifiziertes Unternehmen als risikofreie Wahl an.
Langfristige Geschäftsbeziehungen:
Zertifizierung:
Ein Betrieb hat die Möglichkeit, sein Qualitätsmanagementsystem durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüfen und offiziell bestätigen zu lassen. Diese Zertifizierung hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Während dieser Zeit sind jedoch jährliche Überwachungsaudits erforderlich, um die kontinuierliche Einhaltung der Norm sicherzustellen (weitere Informationen zur DAkkS). Die derzeit gültige Version der Norm, die DIN EN ISO 9001:2015, betont besonders die Wichtigkeit der strategischen Ausrichtung eines Unternehmens, des risikobasierten Denkens sowie die Verantwortung und das Engagement der Führungsebene.

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DIN EN ISO IEC 17024:2012 stellt eine weltweit anerkannte Norm dar, die spezifische Anforderungen an Organisationen definiert, welche die Zertifizierung von Personen durchführen. Sie bietet einen umfassenden Rahmen, um sicherzustellen, dass der Prozess der Zertifizierung von Personen auf transparente, objektive und nachvollziehbare Art und Weise abgewickelt wird. Die Norm zielt darauf ab, das Vertrauen in die Fähigkeiten und das Fachwissen der zertifizierten Personen zu stärken und gleichzeitig die Qualität von Zertifizierungsprogrammen international zu vereinheitlichen und zu verbessern.
Grundlegende Informationen zu DIN EN ISO IEC 17024:2012
Ziel der Norm
Die Norm legt Kriterien für die Kompetenzbewertung und Zertifizierung von Personen fest. Ziel ist es, sicherzustellen, dass zertifizierte Personen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben erfolgreich auszuführen.
Anwendungsbereich
Die Norm gilt für Zertifizierungsstellen, die Programme zur Zertifizierung von Personen betreiben. Sie wird in verschiedenen Branchen und Berufen angewandt, wie z. B.:
- Gesundheitswesen
- Bauwesen
- IT-Sicherheit
- Energiemanagement
- Prüfung und Inspektion
Zentrale Anforderungen der DIN EN ISO IEC 17024
1. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- Zertifizierungsstellen müssen unparteiisch agieren und unabhängig von äußeren Einflüssen arbeiten.
- Es dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die die Objektivität der Zertifizierung beeinträchtigen könnten.
2. Kompetenzanforderungen
- Die Norm verlangt, dass alle am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen (z. B. Prüfer, Gutachter) qualifiziert und kompetent sind.
- Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und ihre Kompetenzen aktuell halten.
3. Anforderungen an den Zertifizierungsprozess
- Prüfungsentwicklung:
Prüfungen müssen auf validen Methoden basieren, um die Kompetenz der Kandidaten objektiv zu bewerten. - Prüfungsdurchführung:
Der Prüfungsprozess muss fair und standardisiert sein, mit klaren Kriterien für Bestehen oder Nichtbestehen. - Zertifikatsvergabe:
Zertifikate dürfen nur auf der Grundlage nachgewiesener Kompetenzen und bestandener Prüfungen vergeben werden.
4. Managementsystem
- Die Zertifizierungsstelle muss ein wirksames Managementsystem einführen, um die Einhaltung der Norm sicherzustellen. Dieses System umfasst:
- Dokumentierte Verfahren und Richtlinien
- Interne Audits und Managementbewertungen
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung
5. Transparenz und Vertraulichkeit
- Transparenz:
Die Zertifizierungsstelle muss klare Informationen über die Anforderungen, Verfahren, Kosten und Vorteile der Zertifizierung bereitstellen. - Vertraulichkeit:
Persönliche Daten und Prüfungsergebnisse der Kandidaten müssen geschützt und vertraulich behandelt werden.
6. Beschwerden und Einsprüche
- Zertifizierungsstellen müssen Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen einrichten, damit Kandidaten oder andere Interessengruppen Einwände gegen Entscheidungen erheben können.
Vorteile der Anwendung von DIN EN ISO IEC 17024
- Förderung der Kompetenz:
- Die Norm stellt sicher, dass zertifizierte Personen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben kompetent auszuführen.
- Vertrauensbildung:
- Kunden, Arbeitgeber und andere Interessengruppen können sich auf die Qualität und Objektivität der Zertifizierung verlassen.
- Harmonisierung:
- Die Norm schafft weltweit einheitliche Standards für die Zertifizierung von Personen, wodurch die Vergleichbarkeit erhöht wird.
- Wettbewerbsvorteil:
- Organisationen, die nach ISO IEC 17024 zertifizierte Personen einsetzen, profitieren von deren nachgewiesener Kompetenz und Glaubwürdigkeit.
- Rechts- und Marktfähigkeit:
- Zertifizierungen nach ISO IEC 17024 werden häufig als Nachweis für die Erfüllung regulatorischer oder marktspezifischer Anforderungen anerkannt.
Beziehung zu anderen Normen
DIN EN ISO IEC 17024 ergänzt andere Normen im Bereich der Konformitätsbewertung, wie:
- ISO IEC 17020 (Inspektionsstellen)
- ISO IEC 17025 (Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
- ISO IEC 17065 (Produkt-, Prozess- und Dienstleistungszertifizierung)
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO IEC 17024 stellt einen detaillierten Rahmen für die Zertifizierung von Individuen bereit. Sie fördert nicht nur Qualität und Vertrauen, sondern auch die weltweite Anerkennung in Zertifizierungsprozessen. Dies ermöglicht es Organisationen, qualifizierte Fachkräfte anhand von klar definierten und objektiven Kriterien auszuwählen. Die Norm bietet Unterstützung beim Nachweis von Kompetenz und Professionalität auf internationaler Bühne, wodurch sie zur Anerkennung und Förderung von beruflichen Fähigkeiten beiträgt.
Die Akkreditierung
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die zentrale nationale Organisation, die Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. Diese Norm legt die Anforderungen an Stellen fest, die Personen zertifizieren, und gewährleistet die Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Zertifizierungsprozesse.
Wichtige Informationen zur DAkkS:
- Aufgabenbereich: Die DAkkS akkreditiert verschiedene Arten von Konformitätsbewertungsstellen, einschließlich Zertifizierungsstellen für Personen. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird sichergestellt, dass die Zertifizierungsstellen international anerkannte Standards erfüllen.
- Akkreditierungsprozess: Der Prozess umfasst die Bewertung der Unabhängigkeit, fachlichen Kompetenz und der Qualitätssicherungssysteme der Zertifizierungsstelle. Dies beinhaltet die Prüfung der Qualifikationen des Personals, der angewandten Methoden und der organisatorischen Strukturen.
- Datenbank akkreditierter Stellen: Die DAkkS führt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle akkreditierten Stellen verzeichnet sind. Diese Datenbank ermöglicht es, nach spezifischen Zertifizierungsstellen zu suchen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sind.
Für Zertifizierungsstellen, die Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren möchten, ist die Akkreditierung durch die DAkkS ein entscheidender Schritt, um die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Zertifizierungsdienste sicherzustellen. Die Akkreditierung signalisiert, dass die Zertifizierungsstelle die internationalen Standards erfüllt und somit Vertrauen bei Kunden und Partnern schafft.
Es ist wichtig zu beachten, dass die DAkkS die einzige nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland ist, die für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zuständig ist. Daher sollten Zertifizierungsstellen, die eine Akkreditierung anstreben, direkt mit der DAkkS Kontakt aufnehmen, um den Akkreditierungsprozess zu initiieren.
Das Musterhandbuch zur Umsetzung der DIN EN ISO IEC 17024 haben wir!

Inhaltsverzeichnis
DIN EN ISO IEC 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
DIN EN ISO IEC 17025 ist eine international anerkannte Norm, die Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien definiert. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass diese Laboratorien kompetente Prüfungen und Kalibrierungen durchführen und zuverlässige Ergebnisse liefern.
Ziele der Norm
Kompetenz und Zuverlässigkeit sicherstellen:
Die Norm legt Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Laboratorien in der Lage sind, genaue, valide und reproduzierbare Ergebnisse zu liefern.
Vertrauensbildung:
Sie stärkt das Vertrauen in die Ergebnisse, die von akkreditierten Laboratorien bereitgestellt werden, und ermöglicht deren internationale Anerkennung.
Harmonisierung:
Die Norm unterstützt eine weltweite Vereinheitlichung von Standards für Prüf- und Kalibrierlaboratorien.
Hauptinhalte der DIN EN ISO IEC 17025
1. Allgemeine Anforderungen
Unparteilichkeit und Vertraulichkeit: Laboratorien müssen ihre Unparteilichkeit sicherstellen und vertrauliche Informationen schützen.
2. Strukturelle Anforderungen
Organisation und Management: Das Labor muss organisatorisch unabhängig sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Es muss klar definierte Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geben.
3. Anforderungen an Ressourcen
- Personal: Mitarbeiter müssen qualifiziert und kompetent sein. Regelmäßige Schulungen und Kompetenznachweise sind erforderlich.
- Ausrüstung: Die verwendete Ausrüstung muss kalibriert, gewartet und für die jeweiligen Prüfungen oder Kalibrierungen geeignet sein.
- Externe Dienstleistungen: Werden externe Dienstleistungen oder Produkte genutzt, müssen diese überprüft und validiert sein.
4. Prozessanforderungen
- Prüfung und Kalibrierung: Verfahren müssen dokumentiert, validiert und regelmäßig überprüft werden.
- Probenmanagement: Proben müssen unter kontrollierten Bedingungen entgegengenommen, gelagert und verarbeitet werden.
- Messunsicherheit: Laboratorien müssen die Messunsicherheit ihrer Prüf- und Kalibrierverfahren bewerten und dokumentieren.
- Berichterstattung: Ergebnisse müssen in Berichten klar, genau und vollständig dargestellt werden.
5. Managementanforderungen
- Qualitätsmanagementsystem (QMS): Das Labor muss ein QMS betreiben, das Anforderungen der ISO 9001 oder ähnlicher Standards erfüllt.
- Risikomanagement: Risiken und Chancen müssen regelmäßig identifiziert und bewertet werden.
- Kontinuierliche Verbesserung: Prozesse müssen regelmäßig überprüft und verbessert werden.
Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025
Was bedeutet Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist der formale Nachweis, dass ein Labor die Anforderungen der Norm erfüllt und kompetent ist, bestimmte Prüf- oder Kalibrierdienstleistungen durchzuführen.
Akkreditierungsstellen in Deutschland
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland, die Laboratorien nach DIN EN ISO IEC 17025 akkreditiert. Sie bewertet die Kompetenz, Unparteilichkeit und Konsistenz von Laboratorien.
Prozess der Akkreditierung
- Antragstellung: Das Labor reicht bei der DAkkS einen Antrag ein, in dem die gewünschten Akkreditierungsbereiche definiert werden.
- Dokumentenprüfung: Die DAkkS überprüft die Dokumentation des Labors, einschließlich der Verfahren, Berichte und des Qualitätsmanagementsystems.
- Begutachtung vor Ort: Eine Expertenkommission besucht das Labor, um die praktische Umsetzung der Anforderungen zu überprüfen.
- Berichterstellung: Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und an das Labor übermittelt.
- Akkreditierungsentscheidung: Basierend auf den Ergebnissen der Begutachtung wird die Akkreditierung erteilt oder zusätzliche Maßnahmen gefordert.
Vorteile der Akkreditierung
- Vertrauenswürdigkeit: Akkreditierte Laboratorien genießen ein höheres Vertrauen bei Kunden und Partnern.
- Internationale Anerkennung: Die Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025 ist durch die multilateralen Abkommen der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) weltweit anerkannt.
- Marktvorteil: Akkreditierte Laboratorien können sich von der Konkurrenz abheben und ihre Position am Markt stärken.
Vorteile für Kunden
- Sicherheit und Qualität: Kunden können sicher sein, dass die Ergebnisse akkreditierter Laboratorien zuverlässig und international anerkannt sind.
- Rechtssicherheit: Akkreditierte Ergebnisse werden häufig in rechtlichen und regulatorischen Prozessen anerkannt.
- Kostenersparnis: Durch die internationale Anerkennung der Ergebnisse werden Doppelprüfungen vermieden.
Zusammenfassung
Die DIN EN ISO IEC 17025 ist ein essenzieller Standard für Prüf- und Kalibrierlaboratorien, der Kompetenz und Qualität sicherstellt. Die Akkreditierung durch die DAkkS ist ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit eines Labors zu erhöhen und internationale Anerkennung zu gewährleisten. Sie stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern ermöglicht es Laboratorien auch, sich auf einem globalen Markt zu positionieren.
Die Vorlage zur Umsetzung der DIN EN ISO IEC 17025 finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis
DIN EN ISO IEC 17065: Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren
DIN EN ISO IEC 17065 ist eine international anerkannte Norm, die Anforderungen an Zertifizierungsstellen definiert, die Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen bewerten und zertifizieren. Die Norm stellt sicher, dass diese Zertifizierungen unabhängig, unparteiisch und kompetent durchgeführt werden. Sie ist besonders relevant für Organisationen, die im Bereich der Produkt- und Prozessbewertung tätig sind.
Ziele der Norm
- Sicherstellung von Kompetenz und Unparteilichkeit:
- Die Norm gewährleistet, dass Zertifizierungsstellen ihre Tätigkeiten auf transparente, objektive und kompetente Weise durchführen.
- Schaffung von Vertrauen:
- Kunden, Regulierungsbehörden und andere Interessengruppen können sich auf die Unabhängigkeit und Qualität der Zertifizierungsstelle verlassen.
- Harmonisierung:
- Die Norm fördert weltweit einheitliche Anforderungen an Zertifizierungsstellen und erleichtert die Anerkennung von Zertifikaten auf globaler Ebene.
Hauptinhalte der DIN EN ISO IEC 17065
1. Allgemeine Anforderungen
- Unparteilichkeit:
- Zertifizierungsstellen müssen unabhängig von den Organisationen oder Personen sein, die ihre Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zertifizieren lassen.
- Interessenkonflikte müssen identifiziert, bewertet und vermieden werden.
- Vertraulichkeit:
- Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass vertrauliche Informationen geschützt sind und nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
2. Strukturelle Anforderungen
- Rechtsstatus:
- Die Zertifizierungsstelle muss rechtlich eigenständig sein oder Teil einer Organisation, die ihre Tätigkeiten unabhängig ausführt.
- Organisation:
- Es müssen klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb der Organisation definiert sein.
3. Anforderungen an Ressourcen
- Personal:
- Die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle müssen über die erforderlichen Qualifikationen, Schulungen und Erfahrungen verfügen.
- Schulungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um neue Anforderungen oder Technologien abzudecken.
- Infrastruktur und Ausstattung:
- Die Zertifizierungsstelle muss über geeignete technische und administrative Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv auszuführen.
4. Anforderungen an Prozesse
- Zertifizierungsverfahren:
- Alle Schritte des Zertifizierungsprozesses – von der Antragstellung über die Bewertung bis zur Zertifikatsvergabe – müssen klar definiert und dokumentiert sein.
- Überwachung und Überprüfung:
- Die Zertifizierungsstelle muss zertifizierte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen regelmäßig überwachen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
- Entscheidungen:
- Entscheidungen über die Zertifizierung müssen von Personen getroffen werden, die nicht direkt an der Bewertung beteiligt waren, um Unparteilichkeit zu gewährleisten.
5. Anforderungen an das Managementsystem
- Qualitätsmanagement:
- Die Zertifizierungsstelle muss ein Managementsystem betreiben, das die Einhaltung der Norm und die kontinuierliche Verbesserung sicherstellt.
- Interne Audits:
- Regelmäßige Überprüfungen und Audits müssen durchgeführt werden, um die Einhaltung interner Verfahren und externer Anforderungen sicherzustellen.
6. Beschwerden und Einsprüche
- Bearbeitungsverfahren:
- Kunden und andere Interessengruppen müssen die Möglichkeit haben, Beschwerden oder Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen einzureichen.
- Diese Beschwerden müssen unabhängig geprüft und in angemessener Zeit bearbeitet werden.
Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17065
Was bedeutet Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist der offizielle Nachweis, dass eine Zertifizierungsstelle die Anforderungen der Norm DIN EN ISO IEC 17065 erfüllt. Sie wird von einer unabhängigen nationalen Akkreditierungsstelle, wie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Deutschland, erteilt.
Prozess der Akkreditierung
- Antragstellung:
- Die Zertifizierungsstelle reicht bei der Akkreditierungsstelle einen Antrag ein, in dem sie ihren Tätigkeitsbereich und die gewünschten Akkreditierungen beschreibt.
- Dokumentenprüfung:
- Die Akkreditierungsstelle prüft die Dokumentation der Zertifizierungsstelle, einschließlich ihrer Verfahren, Richtlinien und Nachweise zur Einhaltung der Norm.
- Begutachtung vor Ort:
- Eine Expertenkommission besucht die Zertifizierungsstelle, um die praktische Umsetzung der Norm zu überprüfen. Dies umfasst die Beobachtung von Prozessen und Interviews mit Mitarbeitern.
- Berichterstellung:
- Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Bericht dokumentiert, der potenzielle Abweichungen und Verbesserungsvorschläge enthält.
- Akkreditierungsentscheidung:
- Basierend auf den Ergebnissen wird die Akkreditierung erteilt oder zusätzliche Maßnahmen gefordert.
Vorteile der Akkreditierung
- Glaubwürdigkeit:
- Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden von Kunden, Behörden und Partnern als zuverlässig angesehen.
- Rechts- und Marktfähigkeit:
- Viele gesetzliche Anforderungen und Branchenstandards verlangen die Nutzung von akkreditierten Zertifizierungsstellen.
- Internationale Anerkennung:
- Akkreditierungen nach DIN EN ISO IEC 17065 werden durch multilaterale Abkommen, wie die ILAC-Abkommen, weltweit anerkannt.
Vorteile für Kunden und Interessengruppen
- Vertrauenswürdigkeit:
- Kunden können sicher sein, dass die Zertifikate von kompetenten und unparteiischen Stellen ausgestellt wurden.
- Rechtssicherheit:
- Zertifikate akkreditierter Stellen werden oft von Regulierungsbehörden anerkannt.
- Wirtschaftliche Effizienz:
- Durch die internationale Anerkennung der Zertifikate entfallen oft zusätzliche Prüfungen oder Nachweise.
Zusammenfassung
DIN EN ISO IEC 17065 bietet einen umfassenden Rahmen für die Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Die Norm stellt sicher, dass Zertifizierungsstellen ihre Aufgaben kompetent, unparteiisch und zuverlässig ausführen. Die Akkreditierung nach dieser Norm erhöht die Glaubwürdigkeit der Zertifizierungsstelle, schafft Vertrauen bei Kunden und Interessengruppen und ermöglicht die internationale Anerkennung von Zertifikaten. Sie ist ein essenzielles Werkzeug, um Qualität und Sicherheit auf globaler Ebene zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis
Die DIN EN ISO/IEC 27001 und die DIN EN ISO/IEC 27002 sind zentrale Normen für das Management der Informationssicherheit. Während ISO 27001 die Anforderungen an ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) definiert, liefert ISO 27002 einen Leitfaden zu den Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherstellung der Informationssicherheit.
DIN EN ISO IEC 27001 – Grundlegende Anforderungen
Die ISO/IEC 27001 ist eine Norm, die sich auf die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines ISMS konzentriert. Sie legt einen systematischen Ansatz für den Schutz von Informationen vor, indem Risiken identifiziert und geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden.
Hauptanforderungen der ISO IEC 27001:
- Kontext der Organisation:
- Analyse interner und externer Faktoren, die die Informationssicherheit beeinflussen.
- Festlegung des Anwendungsbereichs des ISMS.
- Führung:
- Engagement der obersten Leitung und klare Verantwortung für Informationssicherheit.
- Erstellung einer Informationssicherheitspolitik.
- Planung:
- Risikomanagement: Identifikation, Bewertung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken.
- Erstellung eines Risikobehandlungsplans.
- Unterstützung:
- Bereitstellung von Ressourcen, Schulungen und Sensibilisierung für Informationssicherheit.
- Effektive interne und externe Kommunikation.
- Pflege der Dokumentation und Nachweise.
- Betrieb:
- Implementierung von Maßnahmen aus dem Risikobehandlungsplan.
- Steuerung von Prozessen und externen Dienstleistern.
- Bewertung der Leistung:
- Regelmäßige Überwachung der Informationssicherheitsmaßnahmen.
- Durchführung von internen Audits.
- Managementbewertung.
- Verbesserung:
- Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Schwachstellen.
- Kontinuierliche Verbesserung des ISMS.
DIN EN ISO/IEC 27002 – Leitfaden für Maßnahmen
Die ISO/IEC 27002 bietet detaillierte Anleitungen und Best Practices für die Implementierung der in ISO IEC 27001 definierten Sicherheitsmaßnahmen. Sie enthält einen Katalog von Kontrollmaßnahmen, die Organisationen zur Risikobehandlung nutzen können.
Hauptthemen der ISO 27002:
- Informationssicherheitsrichtlinien:
- Erstellung und Kommunikation klarer Sicherheitsrichtlinien.
- Organisatorische Sicherheit:
- Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit.
- Einbindung von Sicherheit in Projekte und Prozesse.
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.
- Sicherstellung der Integrität durch Hintergrundprüfungen.
- Vermögenswerte (Assets):
- Identifikation und Klassifikation von Informationen und IT-Systemen.
- Schutz vor unbefugtem Zugriff und Verlust.
- Zugangskontrolle:
- Regeln und Verfahren zur Begrenzung des Zugriffs auf Informationen.
- Verwaltung von Benutzerrechten und Authentifizierung.
- Kryptografie:
- Schutz sensibler Daten durch Verschlüsselung und Schlüsselmanagement.
- Physische und umgebungsbezogene Sicherheit:
- Schutz der Infrastruktur und physischer Standorte vor unbefugtem Zugriff.
- Betriebssicherheit:
- Überwachung und Schutz von IT-Systemen.
- Umgang mit Änderungen und Vorfällen.
- Kommunikationssicherheit:
- Schutz von Datenübertragungen und Netzwerken.
- Sicherheit in der Zusammenarbeit mit Partnern.
- Lieferantenmanagement:
- Steuerung von Sicherheitsanforderungen bei Drittanbietern.
- Informationssicherheitsvorfälle:
- Erkennung, Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
- Verbesserung auf Basis von Vorfallanalysen.
- Kontinuitätsmanagement:
- Planung und Vorbereitung auf Notfälle und Ausfälle.
- Sicherstellung des Geschäftsbetriebs bei Sicherheitsvorfällen.
- Einhaltung von Vorschriften:
- Berücksichtigung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
- Sicherstellung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen.
Zusammenarbeit von ISO IEC 27001 und ISO IEC 27002
- ISO IEC 27001: Bietet einen Rahmen für die Einführung und Verwaltung eines ISMS und legt Anforderungen fest.
- ISO IEC 27002: Unterstützt ISO IEC 27001 durch detaillierte Empfehlungen zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Vorteile der Umsetzung:
- Erhöhte Sicherheit: Schutz sensibler Daten und IT-Systeme
- Schutz sensibler Daten:
- Die ISO IEC 27001 sorgt dafür, dass Informationen – unabhängig von ihrer Form (digital, physisch oder verbal) – geschützt werden.
- Vertraulichkeit wird durch Maßnahmen wie Zugangskontrollen und Verschlüsselung gewährleistet.
- Beispiele:
- Verschlüsselung von Daten während der Übertragung und Speicherung.
- Begrenzung des Zugriffs auf sensible Informationen durch Rollen- und Rechtekonzepte.
- Schutz der IT-Systeme:
- Die Norm unterstützt Unternehmen dabei, Systeme vor internen und externen Bedrohungen zu schützen:
- Abwehr von Cyberangriffen durch Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und regelmäßige Sicherheitsupdates.
- Absicherung von Endgeräten, Netzwerken und Servern.
- Maßnahmen gegen physische Bedrohungen, z. B. unbefugten Zugang zu Serverräumen.
- Systeme werden regelmäßig überprüft und getestet, um Schwachstellen zu identifizieren.
- Die Norm unterstützt Unternehmen dabei, Systeme vor internen und externen Bedrohungen zu schützen:
- Sicherheitsvorfälle verhindern:
- Durch kontinuierliche Überwachung und präventive Maßnahmen werden Risiken minimiert, z. B.:
- Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit Phishing-Angriffen.
- Einführung eines Notfallplans zur schnellen Reaktion bei Sicherheitsvorfällen.
- Durch kontinuierliche Überwachung und präventive Maßnahmen werden Risiken minimiert, z. B.:
- Risikominimierung: Systematische Identifikation und Behandlung von Risiken
- Risikomanagementprozess:
- Die ISO/IEC 27001 verlangt die Durchführung einer Risikoanalyse:
- Identifikation: Welche Gefahren bestehen für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen?
- Bewertung: Wie wahrscheinlich sind die Risiken, und welche Auswirkungen haben sie?
- Behandlung: Welche Maßnahmen können diese Risiken minimieren oder vermeiden?
- Die ISO/IEC 27001 verlangt die Durchführung einer Risikoanalyse:
- Maßnahmen zur Risikominderung:
- Die Norm gibt vor, geeignete Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, z. B.:
- Sicherstellung von Backup- und Wiederherstellungssystemen.
- Regelmäßige Penetrationstests, um Schwachstellen in der IT-Infrastruktur zu erkennen und zu beheben.
- Einführung strengerer Passwortregeln und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Die Norm gibt vor, geeignete Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, z. B.:
- Fortlaufende Überwachung:
- Risiken werden kontinuierlich überwacht und angepasst, um auf neue Bedrohungen, wie Cyberangriffe oder technologische Entwicklungen, zu reagieren.
- Compliance: Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen (z. B. DSGVO)
- Gesetzliche Vorgaben:
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Informationsverarbeitung den Anforderungen geltender Gesetze entspricht, z. B.:
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Schutz personenbezogener Daten und Sicherstellung der Datenminimierung.
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Schutz sensibler Kommunikationsdaten.
- Branchen- oder regionsspezifische Vorschriften (z. B. HIPAA in den USA oder PCI-DSS im Finanzsektor).
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Informationsverarbeitung den Anforderungen geltender Gesetze entspricht, z. B.:
- Regelkonformität nachweisbar machen:
- ISO/IEC 27001 fordert die Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, um die Einhaltung von Vorschriften nachzuweisen.
- Regelmäßige Audits und Prüfungen stellen sicher, dass Compliance kontinuierlich gewährleistet ist.
- Verminderung rechtlicher Risiken:
- Durch die Einhaltung regulatorischer Anforderungen werden Bußgelder, Strafen oder Haftungsfälle vermieden.
- Vertrauenssteigerung: Demonstration von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein
- Kundenvertrauen:
- Zertifizierte Unternehmen zeigen, dass sie höchste Standards für den Schutz von Kundendaten einhalten.
- Dies ist besonders wichtig für Branchen, in denen Datenschutz und Informationssicherheit zentrale Themen sind (z. B. Finanzsektor, Gesundheitswesen).
- Geschäftspartner:
- Geschäftspartner sehen ISO/IEC 27001-zertifizierte Organisationen als verlässliche und professionelle Partner, die Sicherheitsrisiken proaktiv angehen.
- Mitarbeitersensibilisierung:
- Das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter wird durch Schulungen und klare Vorgaben gestärkt, was das Vertrauen in interne Prozesse erhöht.
- Öffentliches Image:
- Ein zertifiziertes ISMS unterstreicht das Engagement eines Unternehmens für Sicherheit und Nachhaltigkeit und verbessert das Markenimage.
- Wettbewerbsvorteil: Zertifizierungen nach ISO IEC 27001 verbessern die Marktposition
- Erfüllung von Kundenanforderungen:
- Viele Kunden und Partner verlangen von ihren Lieferanten den Nachweis eines effektiven ISMS, insbesondere in sicherheitskritischen Branchen.
- Unternehmen mit ISO 27001-Zertifizierung werden bevorzugt, da sie als vertrauenswürdig und zuverlässig gelten.
- Marktzugang:
- In einigen Ländern und Branchen ist die Zertifizierung Voraussetzung, um an Ausschreibungen teilzunehmen oder Geschäfte abzuschließen (z. B. öffentliche Aufträge oder internationale Geschäftspartnerschaften).
- Abgrenzung vom Wettbewerb:
- Die Zertifizierung zeigt potenziellen Kunden und Partnern, dass das Unternehmen professionell arbeitet und sich aktiv mit Informationssicherheitsrisiken auseinandersetzt.
- Langfristige Wettbewerbsfähigkeit:
- Durch kontinuierliche Verbesserung und Anpassung des ISMS bleiben Unternehmen flexibel und können auf neue Sicherheitsanforderungen und technologische Entwicklungen reagieren.
Die Umsetzung der ISO/IEC 27001 bietet somit nicht nur technischen Schutz vor Bedrohungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit und ermöglicht Unternehmen, sich langfristig am Markt erfolgreich zu positionieren.
Die Kombination aus ISO 27001 und ISO 27002 bietet eine umfassende Grundlage, um Informationssicherheitsmanagement strukturiert und effizient umzusetzen.
Ein Beispiel zur Umsetzung finden Sie in unserem Shop. Die Normen finden Sie bei DINMEDIA.

DIN ISO 10005:2018 behandelt die Erstellung und Pflege von Qualitätsmanagementplänen. Diese Norm bietet grundlegende Leitlinien, wie Unternehmen und Organisationen Qualitätsmanagementpläne (QMPs) entwickeln und nutzen können, um ihre Qualitätsziele zu erreichen. Die Norm ist insbesondere für Organisationen nützlich, die ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001 betreiben.
Zentrale Inhalte von DIN ISO 10005
- Definition eines Qualitätsmanagementplans: Ein QMP dokumentiert, wie eine Organisation die Qualität ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse sicherstellen will. Er enthält Vorgaben, Anforderungen und die geplanten Maßnahmen.
- Anwendungsbereich:
- Unterstützt Organisationen bei der Entwicklung von QMPs, die auf spezifische Projekte, Produkte, Prozesse oder Verträge zugeschnitten sind.
- Fördert ein besseres Verständnis der Anforderungen und Ziele eines QMS.
- Struktur eines Qualitätsmanagementplans: Die Norm beschreibt die Elemente eines QMPs, darunter:
- Ziel und Anwendungsbereich
- Qualitätspolitik und Ziele
- Organisation und Verantwortlichkeiten
- Prozesse, Methoden und Ressourcen
- Prüfungen, Überwachung und Verifizierung
- Verknüpfung mit anderen Normen:
- DIN ISO 10005 ergänzt die ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und andere Qualitätsnormen.
- Sie bietet einen detaillierten Leitfaden für Unternehmen, die in bestimmten Bereichen eine zusätzliche Qualitätssicherung benötigen.
- Vorteile der Anwendung der DIN ISO 10005:
- Verbesserung der Kommunikation über Qualitätsanforderungen innerhalb der Organisation und mit externen Interessensgruppen
- Ziel: Sicherstellen, dass alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis von Qualitätszielen, Anforderungen und Prozessen haben.
- Innerhalb der Organisation:
- Klare Rollen und Verantwortlichkeiten: Der QMP definiert eindeutig, wer für welche Aspekte der Qualität verantwortlich ist. Dies fördert eine effektive Zusammenarbeit und verhindert Überschneidungen oder Lücken.
- Einheitliche Dokumentation: Durch den QMP werden die Qualitätsanforderungen und -maßnahmen einheitlich festgehalten, sodass alle Abteilungen und Mitarbeiter auf dieselben Informationen zugreifen können.
- Förderung des Qualitätsbewusstseins: Der QMP dient als Kommunikationsmittel, um das Bewusstsein für Qualitätsziele und -anforderungen auf allen Ebenen zu stärken.
- Regelmäßige Kommunikation: Qualitätsbesprechungen und der Austausch über den Plan fördern den Dialog zwischen Teams und minimieren Informationsverluste.
- Mit externen Interessensgruppen:
- Transparenz für Kunden und Lieferanten: Der QMP gibt Kunden und Lieferanten Einblick in die Qualitätsstrategie und -maßnahmen. Das stärkt das Vertrauen und verbessert die Zusammenarbeit.
- Vertragsgrundlage: Ein QMP kann als Grundlage für Vereinbarungen und Qualitätsanforderungen in Verträgen dienen, was spätere Missverständnisse minimiert.
- Einbindung von Partnern: Der Plan erleichtert die Abstimmung von Qualitätsanforderungen mit externen Partnern, z. B. durch klar definierte Prüfkriterien und Meilensteine.
- Reduzierung von Missverständnissen und Fehlern
- Ziel: Sicherstellen, dass Qualitätsanforderungen klar verstanden und korrekt umgesetzt werden, um Fehler und Nacharbeiten zu vermeiden.
- Eindeutige Anforderungen der DIN ISO 10005:
- Der QMP dokumentiert detailliert die Qualitätsanforderungen, sodass keine Unklarheiten über Standards oder Erwartungen bestehen.
- Klare technische Spezifikationen und Prozessbeschreibungen verringern die Gefahr von Fehlinterpretationen.
- Klarheit über Prüf- und Kontrollpunkte:
- Der QMP definiert explizit, welche Kontrollen, Tests und Abnahmen in welcher Phase des Projekts oder Prozesses erforderlich sind.
- Fehler können frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie größere Auswirkungen haben.
- Nachvollziehbarkeit:
- Durch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse im QMP können Probleme leicht zurückverfolgt und ihre Ursachen analysiert werden.
- Fehlerquellen werden identifiziert und präventive Maßnahmen können etabliert werden.
- Schulung und Qualifikation:
- Der QMP betont die Notwendigkeit, dass Mitarbeiter entsprechend der Qualitätsanforderungen geschult werden, um Fehler durch mangelndes Wissen zu vermeiden. Jeder sollte die Anforderrungen der DIN ISO 10005 kennen, wenn er im Projekt beteiligt ist.
- Klarheit und Transparenz bei der Umsetzung von Qualitätsanforderungen
- Ziel: Sicherstellen, dass Qualitätsanforderungen nicht nur dokumentiert, sondern auch konsequent und nachvollziehbar umgesetzt werden.
- Standardisierte Prozesse:
- Der QMP schafft standardisierte Prozesse und Vorgehensweisen, die eine einheitliche Umsetzung der Qualitätsanforderungen gewährleisten.
- Prozessbeschreibungen und Anleitungen im Plan machen die Anforderungen auch für neue oder externe Beteiligte verständlich.
- Zugang zu Informationen:
- Der QMP stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zu Qualitätsanforderungen und -maßnahmen an einer zentralen Stelle verfügbar sind.
- Änderungen oder Aktualisierungen des Plans werden dokumentiert und kommuniziert, um alle Beteiligten auf dem aktuellen Stand zu halten.
- Messbare Ziele und Indikatoren:
- Der Plan enthält konkrete Ziele und Leistungsindikatoren (KPIs), anhand derer der Fortschritt und die Einhaltung der Qualitätsanforderungen überprüft werden können.
- Diese Transparenz erleichtert es, Abweichungen zu erkennen und schnell zu reagieren.
- Audits und Reviews:
- Regelmäßige Überprüfungen des QMP stellen sicher, dass die Umsetzung der Anforderungen überwacht wird und Schwachstellen frühzeitig identifiziert werden können.
- Die Ergebnisse dieser Überprüfungen dienen auch als Nachweis der Einhaltung der Anforderungen gegenüber externen Stellen, z. B. Kunden oder Zertifizierungsstellen.
- Wichtige Prinzipien:
- Systematische Dokumentation und Umsetzung.
- Kontinuierliche Verbesserung des QMP.
- Einbeziehung aller relevanten Interessensgruppen.
Einsatzgebiete
DIN ISO 10005 ist besonders relevant für:
- Projekte mit hohen Qualitätsanforderungen.
- Verträge, die spezifische Qualitätsnachweise fordern.
- Komplexe Lieferketten oder Entwicklungsprozesse.
Falls du weitere Details oder spezifische Fragen zur Anwendung der Norm hast, lass es mich wissen!
Die Vorlage für DIN ISO 10005 QM-Pläne finden Sie in unserem Shop. Die Norm erhalten Sie bei DINMEDIA.

Inhaltsverzeichnis
DIN ISO 26000 Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung (Social Responsibility)
Die DIN ISO 26000 ist eine international anerkannte Norm, die Organisationen dabei unterstützt, gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) in ihre Prozesse und Strategien zu integrieren. Im Gegensatz zu anderen ISO-Normen ist sie kein Zertifizierungsstandard, sondern ein Leitfaden, der Organisationen aller Größen und Branchen hilft, sich verantwortungsvoll gegenüber Gesellschaft und Umwelt zu verhalten.
Ziele der Norm
- Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung:
- Organisationen sollen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Entscheidungen auf Gesellschaft und Umwelt übernehmen.
- Schaffung eines einheitlichen Verständnisses von CSR:
- Die Norm definiert klare Prinzipien und Themen für gesellschaftliche Verantwortung.
- Unterstützung nachhaltiger Entwicklung:
- Organisationen sollen ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen in Einklang bringen.
- Verbesserung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen:
- Durch verantwortungsbewusstes Handeln können Organisationen das Vertrauen ihrer Interessengruppen stärken.
Hauptinhalte der DIN ISO 26000
1. Prinzipien der gesellschaftlichen Verantwortung
Die Norm definiert sieben grundlegende Prinzipien, die das Handeln einer Organisation leiten sollen:
- Rechenschaftspflicht:
- Organisationen sind für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Handlungen gegenüber der Gesellschaft verantwortlich.
- Transparenz:
- Offenlegung von Informationen über Entscheidungen, die sich auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken.
- Ethisches Verhalten:
- Integrität und moralische Werte im Umgang mit Interessengruppen.
- Achtung der Interessen der Interessengruppen:
- Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen aller relevanten Stakeholder.
- Achtung der Rechtsstaatlichkeit:
- Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.
- Achtung der internationalen Verhaltensnormen:
- Orientierung an international anerkannten Standards, auch über gesetzliche Anforderungen hinaus.
- Achtung der Menschenrechte:
- Respektierung und Förderung der Menschenrechte in allen Bereichen.
2. Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung
Die Norm identifiziert sieben Kernthemen, die für die gesellschaftliche Verantwortung einer Organisation relevant sind:
- Organisationsführung:
- Verantwortungsvolle Führung, die die Werte und Prinzipien der Organisation widerspiegelt.
- Menschenrechte:
- Schutz und Förderung grundlegender Menschenrechte, z. B. Vermeidung von Diskriminierung und Zwangsarbeit.
- Arbeitspraktiken:
- Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Förderung der Mitarbeitenden.
- Umwelt:
- Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Klimaschutzmaßnahmen.
- Faire Geschäftspraktiken:
- Förderung von Transparenz, Korruptionsbekämpfung und ethischem Verhalten in der Geschäftstätigkeit.
- Konsumentenbelange:
- Sicherstellung von Produktsicherheit, Datenschutz und fairem Handel.
- Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft:
- Unterstützung lokaler Gemeinschaften, Bildung und kultureller Entwicklung.
3. Integration gesellschaftlicher Verantwortung in die Organisation
Die Norm beschreibt, wie Organisationen gesellschaftliche Verantwortung in ihre Strategien und Prozesse integrieren können:
- Ermittlung der relevanten Kernthemen und Stakeholder:
- Analyse, welche Kernthemen für die Organisation und ihre Interessengruppen von Bedeutung sind.
- Definition von Prioritäten:
- Schwerpunktsetzung auf Bereiche mit den größten sozialen und ökologischen Auswirkungen.
- Umsetzung in den Alltag:
- Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen, die den Prinzipien und Kernthemen entsprechen.
- Kommunikation:
- Regelmäßige und transparente Berichterstattung über Fortschritte und Herausforderungen.
Anwendung der DIN ISO 26000
1. Für Unternehmen und Organisationen
- Integration gesellschaftlicher Verantwortung in die gesamte Wertschöpfungskette.
- Aufbau von Vertrauen bei Kunden, Partnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch verantwortungsvolles Handeln.
2. Für öffentliche Institutionen
- Unterstützung nachhaltiger Entwicklung und Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in Politik und Verwaltung.
- Förderung von Partnerschaften mit Unternehmen und NGOs zur Lösung sozialer und ökologischer Herausforderungen.
3. Für NGOs und Interessengruppen
- Nutzung der Norm als Leitfaden, um Unternehmen und Organisationen zu verantwortungsvollem Handeln zu ermutigen.
- Bewertung und Förderung nachhaltiger Praktiken.
Unterschiede zu anderen ISO-Normen
- Kein Zertifizierungsstandard:
- DIN ISO 26000 dient nur als Leitfaden und nicht als Grundlage für Zertifizierungen.
- Sie soll Organisationen bei der Selbsteinschätzung und Verbesserung unterstützen.
- Umfassender Ansatz:
- Die Norm deckt ein breites Spektrum an sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Themen ab.
Vorteile der Anwendung von DIN ISO 26000
Für Organisationen:
- Verbesserte Reputation:
- Verantwortungsvolles Handeln stärkt das Image der Organisation.
- Risikominimierung:
- Proaktiver Umgang mit sozialen und ökologischen Risiken.
- Wettbewerbsvorteil:
- Kunden und Partner bevorzugen zunehmend Unternehmen mit nachhaltigen Praktiken.
Für die Gesellschaft:
- Nachhaltige Entwicklung:
- Förderung von Umweltschutz, sozialem Wohlstand und wirtschaftlicher Stabilität.
- Gerechte Arbeitsbedingungen:
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen weltweit.
Zusammenfassung
DIN ISO 26000 bietet einen umfassenden Leitfaden für Organisationen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten. Sie definiert klare Prinzipien und Themen, die es ermöglichen, nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in alle Geschäftsbereiche zu integrieren. Obwohl die Norm nicht zertifizierbar ist, liefert sie eine solide Grundlage, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Interessengruppen aufzubauen und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten.
Eine Vorlage zur Umsetzung gibt es in unserem Shop.

Die Anforderungen an ein integriertes Managementsystem.
Sind Sie Eigentümer eines Unternehmens oder als leitende Kraft in Ihrem Betrieb auch dafür verantwortlich, dass bedeutende Werte und Standards eingehalten werden? Dazu gehört nicht nur die Qualität Ihrer Produkte und die Effizienz Ihrer internen Abläufe, sondern auch die Sicherheit und die strikte Einhaltung unverzichtbarer Industrienormen. Sie sind sich sicherlich bewusst, welche immense Herausforderung es ist, all diese Aspekte in perfekter Harmonie zu vereinen.
Die Lösung für dieses komplexe Unterfangen bietet ein Integriertes Managementsystem (IMS). Bei der Einführung eines solchen Systems erhalten Sie wertvolle Unterstützung von QMKontakt.de. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Expertise und nutzen Sie sie als Ihren entscheidenden Wettbewerbsvorteil!

Ein integriertes Managementsystem (IMS) ist ein System, das verschiedene Managementstandards und -prozesse innerhalb einer Organisation zusammenführt und harmonisiert. Ziel ist es, unterschiedliche Anforderungen aus verschiedenen Bereichen (wie Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz oder Informationssicherheit) effizient zu steuern, ohne dass für jedes Thema separate Systeme geführt werden müssen.
Merkmale eines integrierten Managementsystems:
- Integration verschiedener Standards: Ein IMS kombiniert typischerweise mehrere Normen, wie etwa:
- ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
- ISO 14001 (Umweltmanagement)
- ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement)
- ISO/IEC 27001 (Informationssicherheitsmanagement)
- Diese Normen haben oft ähnliche Strukturmerkmale (z. B. Plan-Do-Check-Act-Zyklus), was die Integration erleichtert.
- Normen erhält man bei DINMEDIA.
- Zentrale Steuerung: Durch das integrierte System können alle relevanten Prozesse und Ziele zentral koordiniert werden. Es vermeidet Doppelarbeit und sorgt für eine kohärente Zielverwirklichung.
- Effizienzsteigerung: Die Prozesse innerhalb eines IMS sind aufeinander abgestimmt, sodass Ressourcen effizienter genutzt und Synergien erzielt werden können. Es werden redundante oder parallele Strukturen vermieden, was sowohl Zeit als auch Kosten spart.
- Verbesserte Kommunikation und Transparenz: Ein integriertes Managementsystem sorgt dafür, dass Informationen zwischen den verschiedenen Abteilungen und Führungsebenen fließen. Es schafft Transparenz bezüglich der Erfüllung von Anforderungen und der Zielverwirklichung.
- Flexibilität: Das System lässt sich an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen einer Organisation anpassen. Es muss nicht starr an einzelne Normen gebunden sein, sondern kann nach den Prioritäten und Zielen der Organisation ausgerichtet werden.
- Kontinuierliche Verbesserung: Ein IMS fördert die kontinuierliche Verbesserung in allen Bereichen. Der regelmäßige Review und die Anpassung von Prozessen sind integrale Bestandteile, um auf Änderungen im Markt, in der Technik oder in der Gesetzgebung zu reagieren.
Vorteile eines integrierten Managementsystems:
- Kostenersparnis durch die Vermeidung von redundanten Prozessen.
- Vereinfachung der Audits: Statt mehrere Audits für jedes einzelne Managementsystem durchzuführen, kann ein einziges Audit alle relevanten Bereiche abdecken.
- Konsistenz und Transparenz der Unternehmensprozesse.
- Bessere Entscheidungsfindung durch zentrale Daten und Kennzahlen, die eine ganzheitliche Sicht auf die Unternehmensleistung ermöglichen.
Beispiel:
Ein Unternehmen, das sowohl nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) als auch ISO 45001 (Arbeitsschutz) zertifiziert ist, könnte ein integriertes Managementsystem implementieren. Statt separate Systeme für jedes dieser Themen zu führen, würde es ein gemeinsames System schaffen, das alle drei Bereiche abdeckt und so Doppelarbeit und Missverständnisse vermeidet.
In der Praxis führt dies zu einer besseren Steuerung, einer vereinfachten Berichterstattung und einer verbesserten Ressourcennutzung, da alle relevanten Managementprozesse ineinandergreifen.
Der Unterschied zwischen dem klassischen QM-Ansatz und dem IMS ist es, dass ein integriertes Managementsystem die Anforderungen aus unterschiedlichen Bereichen verknüpft, verfügbare Ressourcen klug einsetzt und Synergieeffekte nutzt – und das schafft den berühmten Mehrwert.
Wenn Sie sich professionelle Unterstützung bei der Etablierung eines IMS wünschen, steht Ihnen Klaus Seiler, Master of Science in Quality Management, mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Integriertes Managementsystem – jetzt etablieren
Die Vorteile, die Ihnen ein integriertes Managementsystem bietet, kennen Sie nun. Doch wie etabliert man ein IMS perfekt? Wir sagen: durch den Experten. Denn durch Professionalität und Präzision eines erfahrenen Beraters wie Klaus Seiler erhalten Sie ein IMS nach Maß. Ob Handbuch oder Schulung, ob Audit oder Anweisung – jedes Modul wird ganz dem Bedarf Ihres Unternehmens und jeder Anforderung ausgewählt, die ein bestimmter Anwendungsbereich aufweist.
Das macht Sie neugierig? Wir erläutern Ihnen, wie Ihr Betrieb durch ein vom Experten etabliertes IMS profitiert. Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung nutzen!

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MDR 2017/745: Medizinprodukte-Verordnung
Die Medical Device Regulation (MDR), offiziell Verordnung (EU) 2017/745, ist die europäische Verordnung über Medizinprodukte, die 2021 vollständig in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die vorherige Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukterichtlinie, MDD) und die 90/385/EWG (Richtlinie für aktive implantierbare Medizinprodukte, AIMD). Ziel der MDR ist es, ein höheres Maß an Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Medizinprodukten in der EU sicherzustellen.
Hauptziele der MDR
- Verbesserung der Patientensicherheit:
- Schärfere Anforderungen an die Bewertung, Überwachung und Zulassung von Medizinprodukten.
- Erhöhung der Transparenz:
- Einführung der EUDAMED-Datenbank und Kennzeichnung durch eine UDI (Unique Device Identification).
- Harmonisierung der Vorschriften:
- Einheitliche Anforderungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
- Verbesserte Überwachung nach dem Inverkehrbringen:
- Stärkere Kontrolle von Produkten und Herstellern nach Marktzugang.
Wesentliche Anforderungen der MDR
1. Klassifizierung von Medizinprodukten
Die MDR regelt die Klassifizierung von Medizinprodukten in vier Risikoklassen: Klasse I, IIa, IIb und III. Die Klassifizierung basiert auf:
- Dauer des Kontakts mit dem menschlichen Körper
- Invasivität und Aktivität des Produkts
- Risiken für den Patienten.
2. Technische Dokumentation
- Hersteller müssen eine detaillierte technische Dokumentation für jedes Produkt erstellen, die Folgendes enthält:
- Produktbeschreibung und Spezifikationen.
- Klinische Bewertung: Nachweis der Sicherheit und Leistung des Produkts durch klinische Daten.
- Risiko- und Nutzenbewertung: Nachweis, dass die Vorteile die Risiken überwiegen.
- Validierung und Verifizierung: Nachweis, dass das Produkt die angegebenen Anforderungen erfüllt.
3. Klinische Bewertung und Studien
- Klinische Bewertung:
- Pflicht für alle Klassen, basierend auf klinischen Daten und wissenschaftlicher Literatur.
- Klinische Studien:
- Notwendig für Produkte der Klassen IIa, IIb und III, wenn keine ausreichenden klinischen Daten vorliegen.
4. Unique Device Identification (UDI)
- Einführung eines eindeutigen Identifikationssystems (UDI), um die Rückverfolgbarkeit von Produkten zu gewährleisten.
5. Post-Market Surveillance (PMS)
- Hersteller müssen ein PMS-System einrichten, um die Leistung und Sicherheit des Produkts nach dem Inverkehrbringen zu überwachen.
6. Vigilanz und Marktüberwachung
- Verpflichtung, schwerwiegende Vorfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen an Behörden zu melden.
- Benannte Stellen und Behörden führen regelmäßig Marktüberwachungen durch.
7. Anforderungen an Wirtschaftsakteure
- Hersteller: Hauptverantwortlich für die Einhaltung der MDR-Anforderungen.
- Bevollmächtigte: Vertreten Hersteller außerhalb der EU.
- Importeure und Händler: Sicherstellen, dass Produkte MDR-konform sind, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Anforderungen an Benannte Stellen
Benannte Stellen spielen eine zentrale Rolle in der MDR. Sie sind unabhängige Organisationen, die die Konformität von Medizinprodukten bewerten. Die Anforderungen an benannte Stellen wurden im Vergleich zur MDD deutlich verschärft.
1. Zulassung und Überwachung
- Benannte Stellen müssen von den zuständigen nationalen Behörden und der EU-Kommission akkreditiert werden.
- Regelmäßige Überprüfungen durch Behörden, um sicherzustellen, dass sie die MDR-Anforderungen erfüllen.
2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Benannte Stellen müssen unabhängig von Herstellern, Importeuren oder Händlern arbeiten.
- Interessenkonflikte müssen vermieden werden.
3. Kompetenzanforderungen
- Benannte Stellen müssen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen:
- Experten für spezifische Produktkategorien.
- Kenntnisse der relevanten Normen und technischen Anforderungen.
- Kompetenz in der Durchführung klinischer Bewertungen und Risikoanalysen.
4. Aufgaben der Benannten Stellen
- Bewertung der technischen Dokumentation:
- Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen der MDR.
- Audits:
- Inspektion der Qualitätsmanagementsysteme (z. B. nach ISO 13485) der Hersteller.
- Produktprüfungen:
- Durchführung von Prüfungen an Proben oder Serien von Produkten.
- Bewertung der klinischen Daten:
- Sicherstellen, dass die klinische Bewertung und Studien die MDR-Anforderungen erfüllen.
5. Überwachung nach der Zertifizierung
- Benannte Stellen führen regelmäßig Überwachungsaudits durch, um sicherzustellen, dass die Konformität auch nach der Zertifizierung erhalten bleibt.
- Prüfung von Post-Market-Daten und Vigilanzberichten.
Zertifizierung nach MDR für Hersteller
Ablauf der MDR-Zertifizierung
- Vorbereitung:
- Erstellung der technischen Dokumentation.
- Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 13485).
- Antragstellung bei einer benannten Stelle:
- Einreichung der technischen Unterlagen und des QMS zur Prüfung.
- Audit durch die benannte Stelle:
- Überprüfung der Dokumentation und Durchführung eines Vor-Ort-Audits.
- Bewertung und Zertifizierung:
- Ausstellung der Konformitätsbescheinigung, die die MDR-Konformität bestätigt.
- Überwachung:
- Regelmäßige Überwachungsaudits und Prüfung von Post-Market-Daten.
Vorteile der MDR-Zertifizierung
- Marktzugang:
- Notwendige Voraussetzung für den Verkauf von Medizinprodukten innerhalb der EU.
- Vertrauensbildung:
- Erhöht das Vertrauen von Kunden und Anwendern.
- Rechtskonformität:
- Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Herausforderungen der MDR 2017/745
- Aufwändige Anforderungen:
- Strengere Vorschriften führen zu erhöhtem Aufwand bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Durchführung klinischer Studien.
- Mangel an benannten Stellen:
- Aufgrund der verschärften Anforderungen stehen weniger benannte Stellen zur Verfügung, was zu Engpässen führen kann.
- Kostensteigerung:
- Höhere Kosten für klinische Bewertungen, Zertifizierungen und Post-Market-Aktivitäten.
Unterm Strich:
Die MDR 2017/745 ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten in der EU. Sie stellt höhere Anforderungen an Hersteller und benannte Stellen, um Patientensicherheit und Transparenz zu gewährleisten. Die Zertifizierung nach MDR ist für Hersteller eine notwendige Voraussetzung, um Medizinprodukte in der EU zu vermarkten. Benannte Stellen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie die Konformität und Sicherheit der Produkte bewerten und überwachen.
Zertifizierung (7)

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Auditzeiten nach IAF MD 5:2019
Die IAF MD 5:2019 ist ein verbindliches Dokument der International Accreditation Forum (IAF), das detaillierte Anleitungen zur Berechnung der Auditzeit für die Zertifizierung von Managementsystemen bereitstellt. Es gilt insbesondere für Managementsysteme nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement), kann aber auch als Grundlage für andere Normen dienen.
Die deutsche Übersetzung erhalten Sie hier.
Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den wichtigsten Aspekten der IAF MD 5:2019:
1. Ziel des Dokuments
Das Hauptziel der IAF MD 5:2019 ist:
- Die Sicherstellung, dass die Auditzeit für Managementsysteme ausreicht, um die Konformität mit der jeweiligen Norm zu bewerten.
- Die Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Auditzeiten, um weltweit vergleichbare Standards zu gewährleisten.
Das Dokument definiert Methoden, die Zertifizierungsstellen bei der Festlegung der Auditzeit anwenden müssen.
2. Anwendungsbereich
Die IAF MD 5:2019 gilt für die Berechnung der Auditzeiten für:
- Erstzertifizierungsaudits (Phase 1 und Phase 2).
- Überwachungsaudits.
- Rezertifizierungsaudits.
Sie gilt sowohl für Einzelstandort-Zertifizierungen als auch für mehrere Standorte und berücksichtigt integrierte Managementsysteme.
3. Schlüsselbegriffe
- Auditzeit: Die Zeit, die Auditoren für die Prüfung des Managementsystems vor Ort oder remote benötigen.
- Personentage: Die Einheit der Auditzeit, gemessen in einem typischen Arbeitstag (8 Stunden).
- Vollzeitäquivalent (FTE): Die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die an den Standorten und in den Prozessen beteiligt sind.
4. Faktoren zur Berechnung der Auditzeit
Die IAF MD 5 berücksichtigt mehrere Faktoren, die die Auditzeit beeinflussen. Diese sind:
4.1. Basiszeit
Die Basiszeit wird anhand der Mitarbeiteranzahl (FTE) berechnet. Die Tabelle 1 des Dokuments gibt die Mindestzeiten in Personentagen vor, die für verschiedene Größen von Organisationen erforderlich sind.
Mitarbeiteranzahl (FTE) | ISO 9001 Auditzeit (Personentage) | ISO 14001 Auditzeit (Personentage) |
1-5 | 1,5 | 2 |
6-10 | 2 | 2,5 |
11-25 | 3 | 3,5 |
… | … | … |
4.2. Komplexität der Organisation
Die Basiszeit wird angepasst, basierend auf der Komplexität der Organisation:
- Prozesse mit hohem Risiko oder hoher Regulierung (z. B. Chemie, Medizin): Erhöhung der Auditzeit.
- Einfach strukturierte Prozesse (z. B. Lager): Reduzierung möglich.
4.3. Anzahl der Standorte
Für mehrere Standorte gelten folgende Regeln:
- Ein repräsentativer Anteil der Standorte muss auditiert werden.
- Zusätzliche Standorte erhöhen die Auditzeit (0,5–1 Personentage pro Standort).
4.4. Integrierte Managementsysteme
Wenn mehrere Normen (z. B. ISO 9001 und ISO 14001) gleichzeitig auditiert werden:
- Ein Rabatt von 20–30 % auf die Gesamtzeit kann angewendet werden, da Überschneidungen bestehen.
4.5. Remote-Audits
Die IAF MD 5 erlaubt den Einsatz von Remote-Audits (z. B. durch Videokonferenzen), die jedoch nicht mehr als 30 % der gesamten Auditzeit ausmachen sollten.
4.6. Zusätzliche Faktoren
- Sprache und Übersetzung: Falls Übersetzer benötigt werden, wird die Auditzeit verlängert.
- Erfahrung der Organisation: Ein hoher Reifegrad des Managementsystems kann die Zeit reduzieren.
- Änderungen: Veränderungen in der Organisation (z. B. neue Prozesse oder Standorte) erhöhen die Auditzeit.
5. Arten von Audits und deren Zeitaufwand
Die Auditzeit variiert je nach Art des Audits:
5.1. Erstzertifizierungsaudit
- Phase 1: Dokumentationsbewertung und Verständnis des Managementsystems.
- Phase 2: Vor-Ort-Bewertung der Implementierung und Wirksamkeit.
5.2. Überwachungsaudit
- Die Auditzeit beträgt typischerweise 1/3 der Zeit eines Erstzertifizierungsaudits.
5.3. Rezertifizierungsaudit
- Die Auditzeit beträgt typischerweise 2/3 der Zeit eines Erstzertifizierungsaudits.
6. Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: ISO 9001 für 100 Mitarbeiter
- Basiszeit: 5 Personentage (gemäß Tabelle 1).
- Zusatzzeit:
- Zusätzlicher Standort: +1 Personentag.
- Komplexe Prozesse (z. B. Fertigung): +1 Personentag.
- Gesamte Auditzeit: 7 Personentage.
Beispiel 2: Integriertes Audit (ISO 9001 + ISO 14001)
- Basiszeit (ISO 9001): 5 Personentage.
- Basiszeit (ISO 14001): 4 Personentage.
- Rabatt für Integration: -30 % der Gesamtsumme (1,35 Personentage).
- Gesamte Auditzeit: 7,65 Personentage.
7. Vorteile und Bedeutung der IAF MD 5:2019
- Standardisierung: Sorgt für konsistente Berechnungsmethoden weltweit.
- Fairness: Stellt sicher, dass Organisationen ähnliche Anforderungen erfüllen müssen.
- Qualitätssicherung: Gewährleistet, dass Audits ausreichend Zeit für eine fundierte Bewertung haben.
- Flexibilität: Ermöglicht Anpassungen an spezifische Anforderungen, wie Remote-Audits oder integrierte Systeme.
8. Herausforderungen bei der Anwendung
- Komplexität: Die Vielzahl der Faktoren macht die Berechnung aufwendig.
- Interpretation: Unterschiedliche Zertifizierungsstellen können Faktoren unterschiedlich gewichten.
- Abweichungen: Nicht alle Branchen und Szenarien sind exakt in der IAF MD 5 beschrieben, was Spielraum für individuelle Anpassungen lässt.
Die IAF MD 5:2019 dient als unverzichtbare Grundlage für Zertifizierungsstellen, um die Auditzeit präzise und standardisiert zu berechnen.

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Bei einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung und somit der Einführung eines QM-Systems gibt es tatsächlich einige klassische Fehlerquellen. Hier ein Überblick über die häufigsten Dinge, die schiefgehen können:
Nur für die Zertifizierung arbeiten
Viele Unternehmen bauen ein System auf, das nur auf das Zertifikat abzielt, aber im Alltag nicht wirklich gelebt wird. Das merkt ein(e) Auditor/-in schnell.
Fehlendes Management-Engagement
Wenn die Geschäftsleitung nicht ernsthaft hinter dem Qualitätsmanagement steht, fehlt die Richtung und Ernsthaftigkeit – ein absolutes No-Go.
Unzureichende Dokumentation
Entweder fehlen wichtige Dokumente (z. B. Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen, Nachweise) oder sie sind zu kompliziert und werden nicht genutzt.
Unklare Prozesse und Verantwortlichkeiten im Rahmen des QM-Systems
Wenn Mitarbeiter/-innen nicht wissen, wer was macht oder wie Prozesse genau ablaufen, wird das im Audit kritisch angemerkt.
Mangelhafte interne Audits
Interne Audits werden oft als Pflichtübung abgehakt, ohne echte Prüfung oder Mehrwert. Dabei sind sie ein zentrales Element der kontinuierlichen Verbesserung.
Fehlende Maßnahmenumsetzung
Wenn Schwachstellen oder Verbesserungspotentiale zwar erkannt, aber nicht abgearbeitet werden, wirkt das System unausgereift.
Schlechte Schulung und Kommunikation
Wenn Mitarbeiter die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 nicht verstehen oder nicht wissen, wie sie umgesetzt werden sollen, leidet die Wirksamkeit massiv.
Kein Fokus auf Kundenorientierung
Die ISO 9001 legt viel Wert auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden. Unternehmen, die das ignorieren, verfehlen den Kern der Norm.
Überbürokratisierung
Zu viele unnötige Formulare, Listen und Freigaben können das QM-System lähmen, statt es effizient zu machen.
Nicht korrekte Bearbeitung von Nichtkonformitäten
Fehler müssen systematisch erfasst, analysiert und nachhaltig behoben werden. Einfach nur „Schönreden“ kommt beim / bei der Auditor/-in nicht gut an.
Tipps für die richtige Implementierung eines QM-Systems
Hier sind praktische Tipps, wie man ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) richtig und nachhaltig implementiert (egal ob ISO 9001 oder allgemein):
Top-Management einbinden
Das Management muss das QM-System aktiv unterstützen und vorleben. Klare Qualitätsziele und eine Qualitätspolitik gemeinsam entwickeln.
Realistische Planung
Zeit und Ressourcen richtig einschätzen. Einführung als Projekt mit klaren Etappen planen (z.B. Kickoff, Prozesse definieren, Dokumentation erstellen, Schulungen).
Mitarbeiter frühzeitig einbinden
Betroffene zu Beteiligten machen: Alle Ebenen einbinden, Feedback einholen. Akzeptanz erhöhen durch Workshops und offene Kommunikation („Was bringt uns ein QMS?“).
Prozesse aufnehmen, wie sie wirklich sind
Keine künstlichen Prozesse entwerfen – die Realität abbilden und ggf. optimieren. Prozesslandkarte erstellen: Wer macht was, wann und womit?
Schlanke Dokumentation
Nur so viel dokumentieren wie nötig (und nützlich). Formulare, Anleitungen und Checklisten sinnvoll halten, nicht überladen.
Interne Audits ernst nehmen
Nicht nur „auf Fehlerjagd“ gehen, sondern auch Verbesserungsmöglichkeiten erkennen. Audits als Chance für Weiterentwicklung sehen, nicht als Kontrolle.
Schulung und Bewusstsein schaffen
Mitarbeiter regelmäßig zu QMS-Themen schulen. Jeder muss seine Rolle im QMS verstehen (nicht nur das QM-Team).
Risikobasierter Ansatz
Risiken und Chancen pro Prozess analysieren (Pflicht in ISO 9001:2015). Maßnahmen daraus ableiten und steuern.
KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Verbesserung als Teil der Unternehmenskultur etablieren. Kleine Verbesserungen kontinuierlich fördern – nicht auf den „großen Wurf“ warten.
Erfolge sichtbar machen
Schnelle Erfolge („Quick Wins“) kommunizieren. Zeigen, dass das QMS echten Nutzen bringt (z. B. weniger Reklamationen, bessere Abläufe).

Deutschland
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsbehörde in Deutschland. (DAkkS: Die Deutsche Akkreditierungsstelle – Johner Institut)
Beispiele für akkreditierte Zertifizierungsstellen:
- TÜV SÜD Management Service GmbH
- TÜV Rheinland Cert GmbH
- DEKRA Certification GmbH
- DQS GmbH
- Bureau Veritas Certification Germany GmbH
- SGS Germany GmbH (Trägergemeinschaft für Akkreditierung, ISO 9001 – Qualitätsmanagement – Swiss Safety Center, Zertifizierungsstellen in Deutschland für akkreditierte ISO Audits, DQS, ISO-Survey 2022: die aktuellen Zahlen zu ISO-9001-Zertifikaten)
Eine vollständige Liste finden Sie in der DAkkS-Datenbank akkreditierter Stellen. (Filtersuche – DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle)
Schweiz
In der Schweiz ist die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen zuständig. (Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS – Der Bundesrat admin.ch)
Beispiele für akkreditierte Zertifizierungsstellen:
- SQS – Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme
- Bureau Veritas Switzerland AG
- KPMG AG
- ProCert AG
- Concret AG
- DIMITTO AG (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme, Suche akkreditierte Stellen SAS – Der Bundesrat admin.ch)
Eine vollständige Liste finden Sie in der SAS-Datenbank akkreditierter Stellen. (Suche akkreditierte Stellen SAS – Der Bundesrat admin.ch)
Österreich
In Österreich ist die Akkreditierung Austria, eine Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen verantwortlich. (Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen – BMAW)
Beispiele für akkreditierte Zertifizierungsstellen:
- TÜV AUSTRIA CERT GMBH
- Quality Austria – Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH
- Bureau Veritas Austria GmbH
- SGS Austria Controll-Co GmbH (Qualitätsmanagement-Zertifizierung | ISO 9001 – TÜV AUSTRIA %, Zertifizierungsstellen in Deutschland für akkreditierte ISO Audits)
Eine vollständige Liste finden Sie in der Datenbank der Akkreditierung Austria. (Abfrage Akkreditierungsumfänge – BMAW)
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Die Kosten für eine Zertifizierung können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Hier sind einige Aspekte, die die Kosten beeinflussen, sowie ein allgemeines Vorgehen:
Kosten
- Zertifizierer: Die Gebühren variieren je nach Anbieter und deren Reputation. Bekannte und akkreditierte Stellen können höhere Preise verlangen.
- Unternehmensgröße: Größere Unternehmen mit mehr Standorten oder komplexeren Prozessen müssen in der Regel mehr zahlen, da der Aufwand höher ist.
- Vorbereitungskosten: Diese umfassen interne Audits, Schulungen und eventuell externe Beratungen zur Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit.
- Jährliche Überwachungsaudits: Nach der Zertifikatserstellung sind regelmäßige Überwachungsaudits erforderlich, die ebenfalls Kosten verursachen.
Preisrahmen
Re-Zertifizierung: Nach drei Jahren ist ein erneuter Durchlauf erforderlich, die ähnliche Kosten wie die Erstzertifizierung verursachen kann.
Erstzertifizierung: Die Kosten liegen typischerweise zwischen 2.500 und 10.000 Euro, abhängig von den oben genannten Faktoren und den zugrundeliegenden Standards.
Jährliche Überwachungsaudits: Diese kosten in der Regel zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Jahr.
Ermittlung der Auditzeiten: Grundlage bildet hier der Leitfaden IAF MD 5-2019. Diese Regel gilt für Zertifizierer für Managementsysteme, die Qualitätsmanagement und/oder Umweltmanagementsysteme zertifizieren. Sie dient als Information für Antragsteller und bereits akkreditierte Stellen sowie für Begutachter der DAkkS und andere am Akkreditierungsprozess beteiligte Personen.
Welchen Zertifizierer? Suchen Sie einen Zertifizierer bei der DAkkS oder melden Sie sich bei uns.

Welche Kosten hat der Zertifizierer?
Die Kosten für eine Zertifizierung nach ISO 9001 setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl die Vorbereitungen als auch den eigentlichen Prozess abdecken. Hier eine detaillierte Begründung:
1. Kosten für die Vorbereitung
Diese umfassen alle Aktivitäten, die erforderlich sind, um das Unternehmen vorzubereiten:
- Beratungskosten:
Externe Berater helfen, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) aufzubauen oder bestehende Prozesse an die Anforderungen der ISO 9001 anzupassen.- Beispiel: Erstellung eines QM-Handbuchs, Prozessoptimierung, Mitarbeiterschulungen.
- Interner Aufwand:
Zeit, die Mitarbeiter für die Einführung oder Anpassung des QMS aufwenden.- Beispiel: Prozessanalysen, Dokumentationserstellung, interne Audits.
2. Zertifizierungskosten
Hierbei handelt es sich um die direkten Gebühren, die erhoben werden:
- Initialaudit (Zertifizierungsaudit):
- Stufe 1: Prüfung der QM-Dokumentation und Vorbereitung auf das Hauptaudit.
- Stufe 2: Vor-Ort-Überprüfung durch Auditoren, um die praktische Umsetzung zu beurteilen.
- Gebühr:
Einmalige Gebühr für die Ausstellung des ISO-Zertifikats.- Beispiel: Administrative Kosten für die Ausstellung des Zertifikats und die Berichterstellung.
3. Überwachungsaudits
Nach der ersten Begutachtung erfolgen jährlich Überwachungsaudits, um die Einhaltung der ISO 9001 Standards sicherzustellen:
- Kosten: Die Überwachungsaudits sind in der Regel kürzer als das Initialaudit und verursachen entsprechend geringere Kosten.
4. Rezertifizierung
Nach drei Jahren ist ein erneuter Durchlauf erforderlich, bei der das gesamte QM-System erneut überprüft wird:
- Kosten: Ähnlich wie beim Initialaudit, jedoch oft etwas reduziert, da bestehende Systeme bereits eingeführt sind.
5. Zusatzkosten
Weitere mögliche Kostenfaktoren können sein:
- Schulungen: Kosten für Mitarbeiterschulungen zur Normanforderung oder internen Auditkompetenz.
- Reisekosten: Falls Auditoren oder Berater vor Ort tätig sind, können Fahrt- und Übernachtungskosten anfallen.
- Softwarelösungen: Falls ein digitales QMS eingeführt wird, entstehen Lizenz- und Implementierungskosten.
Zusammenfassung der Kostenzusammensetzung:
- Beratung: Einmalig (bei Bedarf).
- Anbieter: Initialaudit, jährliche Überwachungsaudits und Rezertifizierung.
- Intern: Arbeitszeit der Mitarbeiter und interne Ressourcen.
- Zusatzkosten: Schulungen, Software und Reisekosten.
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Ein guter Zertifizierer im Qualitätsmanagement sollte mehrere wesentliche Kriterien erfüllen, um sicherzustellen, dass die Zertifizierung zuverlässig, vertrauenswürdig und zielführend ist. Hier sind die wichtigsten Kriterien:
1. Akkreditierung
- Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle: Das Unternehmen sollte von einer nationalen oder internationalen Akkreditierungsstelle anerkannt sein (z.B. DAkkS in Deutschland oder ISO/IEC 17021). Diese Akkreditierung stellt sicher, dass der Zertifizierer strenge Qualitätsstandards erfüllt.
- Akkreditierungsbereich: Der Zertifizierer sollte auf das betreffende Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001) spezialisiert und für diesen Bereich akkreditiert sein.
2. Expertise und Erfahrung
- Fachliche Qualifikation der Auditoren: Die Auditoren des Zertifizierers sollten fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement sowie spezifische Branchenkenntnisse besitzen. Sie sollten regelmäßig geschult werden, um mit den neuesten Normen und Best Practices vertraut zu bleiben.
- Branchenspezifische Expertise: Ein gutes Unternehmen sollte Erfahrungen in der spezifischen Branche des Unternehmens haben, da dies hilft, die relevanten Anforderungen und Herausforderungen besser zu verstehen.
3. Unabhängigkeit und Objektivität
- Unabhängigkeit: Das Unternehmen sollte unabhängig von den zu zertifizierenden Unternehmen sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Dies gewährleistet eine objektive und unparteiische Bewertung.
- Objektivität der Audits: Der Zertifizierer sollte in der Lage sein, das Qualitätsmanagementsystem objektiv und ohne Bevorzugung eines Unternehmens zu bewerten.
4. Reputation und Vertrauen
- Markenbekanntheit und Vertrauen: Ein guter Zertifizierer hat eine solide Reputation und wird von der Industrie und den relevanten Stakeholdern als vertrauenswürdig angesehen.
- Referenzen und Erfahrungsberichte: Bewertungen und Erfahrungen anderer Unternehmen, die den Zertifizierer bereits genutzt haben, können hilfreich sein, um die Qualität des Dienstes einzuschätzen.
5. Transparente und faire Vorgehensweise
- Klar definierte Zertifizierungsprozesse: Das Unternehmen sollte klare, nachvollziehbare Prozesse und Zeitrahmen für die Zertifizierung bieten. Der Prozess sollte transparent und gut dokumentiert sein.
- Faire Preisgestaltung: Die Kosten für die Zertifizierung sollten marktüblich und transparent sein. Es sollte keine versteckten Kosten geben.
6. Kontinuierliche Verbesserung und Nachverfolgung
- Wiederkehrende Audits: Ein guter Zertifizierer bietet regelmäßige Überwachungs- und Rezertifizierungs-Audits an, um sicherzustellen, dass das Qualitätsmanagementsystem weiterhin den Normen entspricht.
- Unterstützung bei der Verbesserung: Das Unternehmen sollte nicht nur die Einhaltung von Standards prüfen, sondern auch konstruktive Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems geben.
7. Kundensupport und Kommunikation
- Gute Erreichbarkeit und Support: Das Unternehmen sollte eine gute Kommunikation und Erreichbarkeit bieten, um Fragen oder Unklarheiten während des Zertifizierungsprozesses zu klären.
- Klare Rückmeldungen: Nach den Audits sollte der Zertifizierer klare und umfassende Rückmeldungen sowie Berichte liefern, die auf den auditieren Ergebnissen basieren.
8. Internationale Anerkennung
- Gültigkeit der Zertifikate: Wenn das Unternehmen international tätig ist, sollte der Zertifizierer international anerkannt sein, damit die Zertifizierung auch international anerkannt wird.
- Kompatibilität mit internationalen Standards: Der Zertifizierer sollte in der Lage sein, Zertifizierungen nach internationalen Standards wie ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 27001 anzubieten.
Fazit
Die Auswahl eines guten Zertifizierers im Qualitätsmanagement ist entscheidend für den Erfolg des Zertifizierungsprozesses und für die Qualität des Systems, das schließlich zertifiziert wird. Der Zertifizierer sollte also akkreditiert, kompetent und zuverlässig sein, um die Anforderungen des Unternehmens zu erfüllen und die Qualität des Managementsystems objektiv zu beurteilen.
Es empfiehlt sich außerdem, die Referenzen und Qualifikationen der Zertifizierungsgesellschaft oder des Auditors sorgfältig zu prüfen. Eine Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen finden Sie auf der Website www.dakks.de
Die DAkkS akkreditiert Unternehmen, somit treffen die Anforderungen hier nicht zu. Akkreditierungsvorlagen finden Sie hier.
Recherche nach akkreditierten Unternehmen
- Besuche die Website der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS):
- Hier findest du eine Liste akkreditierter Zertifizierungsstellen. Die DAkkS garantiert, dass diese Stellen nach internationalen Standards geprüft sind.
- Website: www.dakks.de
- Filtere nach Zertifizierungstypen:
- Wähle in der DAkkS-Datenbank die passende Norm (z. B. ISO 9001).
- Filtere nach deinem Bundesland, falls du eine regionale Stelle bevorzugst.
Bitte vergleichen Sie
- Referenzen und Erfahrung: Überprüfe, ob der Zertifizierer Erfahrung in deiner Branche hat. Viele veröffentlichen Fallstudien oder Referenzen.
- Angebot einholen: Fordere Angebote von mehreren Zertifizierern an. Berücksichtige dabei:
- Kostenstruktur (Auditkosten, Reisekosten, zusätzliche Dienstleistungen)
- Flexibilität bei Terminen
- Qualität der Beratung und Betreuung
- Reputation: Lies Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte. Achte auf die Zuverlässigkeit und Professionalität.
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Erstellung der Dokumentation nach dem entsprechenden Standard
Die Zertifizierung beginnt mit der internen Vorbereitung.
Auf Basis der Normanforderungen erstellen Sie eine umfassende Dokumentation, die alle erforderlichen Nachweise beinhaltet, einschließlich der detaillierten Prozesse, präzisen Arbeitsanweisungen und standardisierten Formblätter. Dabei können gesetzliche, behördliche und rechtliche Vorschriften effizient und gleichzeitig berücksichtigt und erfüllt werden.
Alternativ erstellen wir die Dokumentation.

Internes Audit
Das interne Audit stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, sich umfassend auf die bevorstehende Zertifizierung vorzubereiten. Es bietet den Teilnehmern die Chance, erste Einblicke und praktische Erfahrungen mit dem gesamten Zertifizierungsprozess zu gewinnen. Während des internen Audits werden potenzielle Unklarheiten, sowie Diskrepanzen in der bestehenden Dokumentation erkannt und systematisch beseitigt. Das Audit wird detailliert anhand einer eigens erstellten Checkliste durchgeführt, welche Sie gemäß der geltenden Normen selbst zusammenstellen können. Viele Zertifizierungsstellen bieten diese Checkliste auch im Vorfeld ihren Kunden an.
Nach Abschluss des Audits wird ein ausführlicher Maßnahmenplan erstellt, um eventuell festgestellte Nichtkonformitäten zu beheben und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Beim internen Audit, sind wir Ihr Partner. Das können Sie auch selbst erledigen mit unserem Arbeitssatz Audit.

Audit Stufe 1 / Voraudit
Während der ersten Phase des Audits führt der Zertifizierer eine gründliche Überprüfung der eingereichten Dokumente durch. Diese eingehende Dokumentenprüfung bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines detaillierten Prüfberichts. Basierend auf den Ergebnissen dieses Berichts wird der Zertifizierer die Planung für das zweite Stadium des Audits beginnen, um einen reibungslosen und effektiven Ablauf des gesamten Prozesses sicherzustellen.
Es wird auch „stage one“ Audit genannt.

Audit Stufe 2 „Die Zertifizierung“
Bevor das Audit der Stufe 2 beginnt, erhalten Sie vom Zertifizierer einen detaillierten Auditplan. Dieser Plan gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie das Audit ablaufen wird und welche spezifischen Bereiche des Unternehmens besonders überprüft werden. Während des Audits selbst wird das im Unternehmen implementierte Managementsystem intensiv auf seine Effektivität hin untersucht. Dabei wird genau geprüft, ob die dokumentierten Prozesse und Verfahren in der Praxis tatsächlich so umgesetzt werden und ob sie mit den tatsächlichen betrieblichen Abläufen übereinstimmen und harmonieren.
Im Anschluss an die Überprüfung erstellt der Zertifizierer einen ausführlichen und umfassenden Auditbericht. Dieser Bericht listet alle möglichen Abweichungen auf, die während des Audits festgestellt wurden, und legt einen klar definierten Zeitraum fest, in dem diese Abweichungen behoben werden müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Sofern während der Überprüfung keine Abweichungen festgestellt werden oder diese im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgreich behoben werden, wird Ihnen das angestrebte Zertifikat ohne weitere Verzögerungen ausgestellt.

Erstes Überwachungsaudit
Beim ersten Überwachungsaudit nimmt der Zertifizierer eine umfassende Prüfung der Effektivität und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Managementsystems in Ihrem Unternehmen vor. Er wird dabei alle relevanten Prozesse und Verfahren gründlich analysieren, um zu überprüfen, ob diese den vorgeschriebenen Standards gerecht werden. Nach Abschluss dieser intensiven Überprüfung erstellt der Zertifizierer einen ausführlichen Auditbericht, der die Ergebnisse zusammenfasst und gegebenenfalls Empfehlungen für mögliche Verbesserungen enthält. Diese Überwachungsmaßnahmen finden in der Regel einmal jährlich statt.

Zweites Überwachungsaudit
Im Verlauf des zweiten Überwachungsaudits wird der Zertifizierer die Wirksamkeit sowie die stetige Verbesserung des Managementsystems in Ihrem Unternehmen eingehend analysieren. Dieser Prozess beinhaltet eine ausführliche Bewertung, um sicherzustellen, dass alle festgelegten Standards strikt eingehalten werden und dass das System in seiner Funktionalität optimal arbeitet. Nach Abschluss dieser gründlichen Untersuchung wird der Zertifizierer einen umfassenden Auditbericht verfassen, der sämtliche wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen für mögliche zukünftige Optimierungen detailliert darlegt.

Re-Zertifizierung
Kurz bevor das Zertifikat ausläuft, was alle drei Jahre geschieht, wird ein Wiederholungsaudit, auch Re-Zertifizierungsaudit genannt, durchgeführt. In diesem Re-Zertifizierungsaudit wird die Effektivität und Effizienz des Managementsystems in Ihrem Unternehmen nochmals einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung unterzogen.
Nach der Überprüfung erstellt der Zertifizierer einen ausführlichen und detaillierten Auditbericht, der die Ergebnisse der Untersuchung festhält. Bei erfolgreicher Re-Zertifizierung wird Ihrem Zertifikat erneut eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren gewährt.

Einen geeigneten und akkreditierten Zertifizierer finden Sie auf den Seiten der DAkkS.

Die Dauer der Zertifizierung bzw. der Weg dorthin ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig.
Folgende Faktoren können sich auf die Dauer auswirken:
- Mitarbeiteranzahl bzw. Größe des Unternehmens
- Mitarbeit der einzelnen Personen
- Kentnissstand über die jeweilige ISO-Norm oder den jeweiligen Standard
- Unterstützungsgrad durch einen Berater
- Umfang der Dokumentation
- Normausschlüsse
- Grundsätzlich können Sie bei einer Unternehmensgröße von ca 25-50 Mitarbeitern und der Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 mit einer Dauer von 1- 5 Monaten rechnen.
- in speziellen Branchen wie Medizinprodukte oder Akkreditierungen sind es fast immer über 6 Monate.
Vorgehen bei einer Zertifizierung
Die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach einer Norm wie ISO 9001 erfordert ein systematisches Vorgehen. Hier sind die Schritte, die Sie typischerweise befolgen sollten:
1. Vorbereitung
- Zielsetzung: Definieren Sie die Ziele der Zertifizierung und den gewünschten Nutzen.
- Schulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die Anforderungen der Norm und das QMS.
- Ressourcen bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Ressourcen (Zeit, Personal, Budget) zur Verfügung stehen.
2. Ist-Analyse
- Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihres aktuellen Qualitätsmanagementsystems durch.
- Identifizieren Sie Lücken zwischen dem bestehenden System und den Anforderungen der Norm.
3. Planung
- Erstellen Sie einen Aktionsplan zur Schließung der identifizierten Lücken.
- Legen Sie Verantwortlichkeiten und Fristen fest.
4. Implementierung
- Setzen Sie die erforderlichen Änderungen um, um das QMS an die Norm anzupassen.
- Dokumentieren Sie alle Prozesse, Verfahren und Richtlinien gemäß den Anforderungen.
5. Schulung und Sensibilisierung
- Schulen Sie alle Mitarbeiter im neuen QMS und sensibilisieren Sie sie für die Bedeutung von Qualität.
- Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter ihre Rollen im QM-System verstehen.
6. Interne Audits
- Führen Sie interne Audits durch, um die Wirksamkeit des QMS zu überprüfen.
- Identifizieren Sie Verbesserungspotenziale und dokumentieren Sie Abweichungen.
7. Managementbewertung
- Organisieren Sie eine Managementbewertung des QMS, um dessen Leistung zu bewerten und strategische Entscheidungen zu treffen.
- Dokumentieren Sie die Ergebnisse und beschließen Sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung.
8. Korrekturmaßnahmen
- Beheben Sie identifizierte Mängel aus internen Audits oder der Managementbewertung.
- Implementieren Sie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.
9. Zertifizierungsaudit
- Wählen Sie eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus.
- Planen Sie das Zertifizierungsaudit mit der gewählten Stelle.
- Bereiten Sie sich auf das Audit vor, indem Sie die Nachweise bereithalten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!


Inhaltsverzeichnis
Die Zertifizierung – ein wichtiger Wettbewerbsfaktor
Heutzutage operiert nahezu jedes Unternehmen unter dem enormen Druck einer hohen Konkurrenz innerhalb seiner Branche. Insbesondere durch das Internet sind Dienstleister durch einen einfachen Klick austauschbar, und die Angebote können von potenziellen Kunden – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich – unkompliziert verglichen werden. Es sind nicht nur Produkte und Preise, die im Fokus stehen, sondern auch die angebotenen Dienstleistungen und die Sicherheit, die genauestens von Interessenten geprüft werden, um schließlich den passenden Partner auszuwählen.
Jedoch stellt die Selbstpräsentation auf der eigenen Website und anderen Plattformen keinen objektiven Maßstab dar. Jedes Unternehmen neigt naturgemäß dazu, seine Leistungen im besten Licht darzustellen. Deshalb legen Interessenten besonderen Wert auf anerkannte, unabhängige Zertifizierungen, die als vertrauenswürdiger Maßstab geschätzt werden.
Wir sind Experten darin, Sie bei der Erlangung einer Zertifizierung, Akkreditierung oder Zulassung bestmöglich zu unterstützen. Dazu analysieren wir den aktuellen Ist-Zustand Ihres Unternehmens und bieten bei Bedarf gezielte Schulungen an. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens und begleiten Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess. Sie suchen nach einer professionellen Beratung, die auf langfristige Erfolge ausgerichtet ist? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind der ideale Partner an Ihrer Seite!
Zertifizierung – was bedeutet das genau? „Unsere Produkte sind erstklassig und entsprechen den aktuellen Normen.“ – Diese Aussage klingt sehr überzeugend und macht ein Angebot besonders interessant. Allerdings handelt es sich zunächst um Behauptungen seitens des Herstellers oder Händlers, die noch nicht überprüft wurden. Hier kommt ein Zertifikat ins Spiel, welches von einem unabhängigen Prüfer und durch ein professionelles Zertifizierungsverfahren (auch Zulassung) einer entsprechend akkreditierten Zertifizierungsstelle vergeben wird.
Die Unabhängigkeit der Prüfung und die daraus resultierende Objektivität machen das Zertifikat so bedeutend, dass es in der breiten Masse der Angebote den entscheidenden Unterschied ausmacht. Die Anforderungen für den Erhalt einer solch erstklassigen Zertifizierung umfassen unter anderem ein gründliches Audit durch einen erfahrenen Partner sowie ein durchdachtes und bedarfsgerecht strukturiertes Qualitätsmanagement. Wir bieten Ihnen diese wichtigen Voraussetzungen inklusive Beratung und hilfreicher Vorlagen!
Wozu brauchen Unternehmen Zertifizierungen?
Es gibt zwei wesentliche Kernbereiche, die den Nutzen von Zertifizierungen verdeutlichen. Der erste Bereich umfasst die Vorteile, die sich aus der Gewinnung neuer Kunden ergeben, sowie die Bindung bestehender Kunden durch objektive Zertifizierungen (auch Zulassung), die wir Ihnen bereits oben näher beschrieben haben.
Der zweite Bereich betrifft den rechtlichen Aspekt, der mit einer fachkundigen Zertifizierung verbunden ist und eine hohe Relevanz besitzt. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Medizinprodukte, dürfen von einem Unternehmen ohne die entsprechenden und verschiedenen Normen erfüllende Zertifizierung und Zulassung nicht angeboten werden.
Auch das Verwenden bestimmter Produktkennzeichnungen, wie beispielsweise „Zertifizierte Naturkosmetik“, ist nur zulässig, wenn zuvor ein entsprechendes Zertifikat von anerkannten Zertifizierungsstellen ausgestellt wurde. Als Unternehmer oder Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen sollten Sie sich bewusst sein, dass ein gründlicher und umfassender Zertifizierungsprozess (auch Zulassung) der sicherste und effektivste Weg ist, um das angestrebte Zertifikat zu erhalten.
Haben Sie Ihre Zertifizierung nach der erfolgreichen Prüfung erhalten? Herzlichen Glückwunsch dazu! Dieser bedeutende Meilenstein bietet Ihnen nun einen unbestreitbaren Nachweis, der auf eindrucksvolle Weise Ihren Kunden, Interessenten, Geschäftspartnern sowie Pressevertretern, Banken und Investoren demonstriert, dass Sie in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards arbeiten. Sie handeln sachkundig, seriös und sicher.
Zertifizierungen: Welche Arten unterscheidet man?
Heutzutage gibt es eine beeindruckende Vielzahl von Zertifizierungen, die in verschiedenen Branchen und Bereichen angeboten werden. Selbst Experten und Fachleute, die sich in ihrem jeweiligen Gebiet bestens auskennen, können oft nicht alle unterschiedlichen Arten von Zertifikaten und Qualifikationen vollständig auflisten. Wir haben uns auf bestimmte Schlüsselbereiche fokussiert und spezialisiert.
- Allgemeine Qualitätsmanagementsysteme (Beispiel: DIN EN ISO 9001:2015)
- Medizinprodukte (Beispiel: DIN EN ISO 13485:2021)
- Umweltmanagement (Beispiel: DIN EN ISO 14001:2015)
- Akkreditierungsstandards wie die Normen
- DIN EN ISO IEC 17025:2018,
- DIN EN ISO IEC 17024:2012 und
- DIN EN ISO 17065:2013
Natürlich kennen wir uns auch mit anderen Zertifizierungen aus und unterstützen Sie gerne, wenn Sie ein Zertifikat aus einem anderen Bereich erhalten möchten.
System- und Produktzertifizierungen
Generell unterscheidet man insbesondere zwischen System- und Produktzertifizierungen, die von großer Relevanz sind. Systemzertifizierungen gelten als die Krönung eines Qualitätsmanagement-Systems und basieren auf anerkannten Normen sowie branchenspezifischen Vorschriften. Diese Zertifizierungen gewährleisten, dass ein Unternehmen seinen internen Prozessen und Abläufen höchste Qualität und Effizienz verleiht.
Auf der anderen Seite befassen sich Produktzertifizierungen direkt mit dem Produkt selbst und sind ein äußerst wirksames Marketinginstrument, das das Vertrauen der Kunden stärkt. Produktzertifizierungen können jedoch auch verpflichtend sein, wie es beispielsweise bei Medizinprodukten der Fall ist, die den Anforderungen der europäischen Verordnung MDR 2017/745 entsprechen müssen.
Besonders bekannt sind die sogenannte ISO-Normen, die ebenfalls durch ein solides QM-System umsetzbar sind. Hoch relevant sind unter anderem diese:
- Qualitätsmanagement / DIN EN ISO 9001
- Medizinprodukte / DIN EN ISO 13485 (auch Zulassung)
- Umweltmanagement / DIN EN ISO 14001
- Gesellschaftliche Verantwortung / DIN EN ISO 26000
- Energiemanagement / ISO 50001
Im Zusammenhang mit unserer Spezialisierung in den Bereichen Medizinprodukte, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Akkreditierung und Zulassung, die hinsichtlich der Zertifizierungen ein hervorragendes Beispiel darstellen, gibt es darüber hinaus noch weitere Normen, die von Bedeutung sind, wenn es darum geht, ein Zertifikat zu erlangen.
Typische Standards oder Normen sind:
- DIN EN ISO 50001
- DIN EN ISO 27001
- DIN EN ISO 14971
- DIN EN ISO 45001
- DIN EN ISO 22000
- MDR 2017/745
Möchten Sie bestimmte Normen einführen oder ein spezielles Zertifikat mithilfe eines effektiven Qualitätsmanagement-Systems oder durch professionelle Audits umsetzen? Wir sind Ihr starker Partner! Dabei bieten wir maßgeschneiderte, modulare Konzepte, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Diese Lösungen schaffen den größtmöglichen Nutzen und bieten echten Mehrwert, der die Weiterentwicklung sowie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig stärkt.
So erhalten Sie Ihr Zertifikat / Zulassung
Um Ihnen einen erfolgreichen Zertifizierungsprozess zu gewährleisten, setzen wir auf unser bewährtes Konzept, das sich durch festgelegte Standards und einen strukturierten modularen Aufbau auszeichnet. Diese sorgfältig durchdachte Abfolge ist das Herzstück unserer bewährten QM- und Zertifizierungsstrategie, die sich durch Effizienz und Zuverlässigkeit auszeichnet:
- Einführende Beratung,
- Schulung zu den relevanten Normen oder Zertifizierungen,
- Überprüfung der Zertifizierungsfähigkeit,
- Erfassung des aktuellen Zustands,
- Festlegung erforderlicher Maßnahmen,
- Unterstützung bei der Umsetzung,
- Dokumentation und Nachweisführung,
- Durchführung von Aktionstagen,
- internes Audit als Probelauf für das Zertifizierungsaudit,
- Durchführung des Zertifizierungsaudits / der Zulassung sowie
- kontinuierliche Nachbetreuung.“
Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierer – Ihre Vorteile Für die meisten Unternehmen ist es von großem Vorteil, wenn der wichtige Zertifizierungsprozess / Zulassungsprozess von erfahrenen und qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Zum einen spart dies dem Unternehmen erheblichen Zeitaufwand und Mühe, da ein Experte am Werk ist, der genau weiß, worauf es in jedem Schritt ankommt.
Zum anderen ist der neutrale Blick von außen ein unverzichtbares Werkzeug, um ein robustes und nachhaltiges Qualitätsmanagementsystem zu etablieren und einen erfolgreichen Zertifizierungsprozess zu gewährleisten. Oftmals stehen Unternehmen auch unter einem gewissen Zeitdruck, weil sowohl externe Partner – wie Kunden oder Investoren – als auch gesetzliche Vorgaben bestimmte Ergebnisse in einer vorgegebenen Zeitspanne verlangen. Mit der Unterstützung eines professionellen Zertifizierers können Unternehmer und ihr Team sich voll und ganz auf ihre klassischen Kernkompetenzen und die essenziellen Geschäftsbereiche konzentrieren.
Ihren möglichen Zertifizierer finden Sie bei der Deutschen AkkreditierungsStelle (DAkkS)
Der Nutzen unserer Zertifizierungsberatung
Wie findet man nun den richtigen Partner für die eigene Zertifizierung?
Elementare Kriterien, die die Auswahl bestimmen sollten, sind:
- Nachweisbare Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung,
- ausgeprägtes Engagement in der Betreuung,
- feste Ansprechpartner für individuelle Unterstützung,
- maßgeschneiderte Strategien anstelle von Standardlösungen,
- zuverlässige und effiziente Arbeitsweise,
- branchenspezifische Anpassung des Zertifizierungsprozesses sowie die
- Neutralität des Qualitätsmanagement-Partners.
Diese Fakten sind Ihnen wichtig? Dann sollten wir uns kennenlernen. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular.
Zertifizierung / Akkreditierung / Zulassung – jetzt Beratung nutzen und starten!
Natürlich haben wir auch praxisnahe Handbücher in unserem Angebot, die Ihnen eine Vielzahl wertvoller Informationen und sorgfältig entwickelter Strategien für Ihre Zertifizierungsziele zur Verfügung stellen. Diese Handbücher stammen aus der Feder von Klaus Seiler, Master of Science im Bereich Qualitätsmanagement. Er ist ein versierter Berater im Qualitätsmanagement, der großen Wert auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte QM-Beratung legt. Mit Unterstützung dieser QM-Handbücher sind Sie in der Lage, Ihre Zertifizierung eigenständig zu planen und sämtliche erforderlichen Maßnahmen selbstständig durchzuführen.
Um die besten Ergebnisse für Ihr Unternehmen zu erzielen, ist eine persönliche Beratung durch unser Team von entscheidender Bedeutung. Jedes Unternehmen besitzt seine eigenen, besonderen Eigenschaften und erfordert individuelle Lösungen im Bereich des hochwertigen Qualitätsmanagements sowie einen speziell angepassten Zertifizierungsprozess. Aus diesem Grund stellt die Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie den optimalen Ansatz dar, um Ihre Zertifizierung erfolgreich zu erlangen.
Nutzen Sie unsere weitreichende Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung, um Ihrem Unternehmen durch die passende Zertifizierung / Zulassung einen langfristigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. In einem unverbindlichen Erstgespräch werden wir die wichtigsten Eckdaten Ihres Unternehmens genau analysieren und Ihnen umfassend unsere Methodik sowie unser Vorgehen erläutern. Unser Hauptanliegen ist es, Ihre erfolgreiche Zertifizierung sicherzustellen! Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.